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Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Mitglied des Verwaltungsrates Einzelunterschrift 30.05.2007
Revisionsstelle 03.02.2023

Früheres Management

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Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 99’726’860
Letzte Änderung: 03.02.2023

Sitz

Zug (ZG)

Zweck

Erwerb, Verwaltung, Beratung und Koordination von Beteiligungen, hauptsächlich in der Verpackungsindustrie; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten Mehr anzeigen

UID

CHE-107.124.885

CH-Nummer

CH-400.3.000.613-7

Handelsregisteramt

Kanton Zug

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

408 Firmen mit gleichem Domizil: Industriestrasse 47, 6300 Zug

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

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Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 20 von 101

SHAB03.02.2023
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APTG AG

Mutation APTG AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

APTG AG, in Zug, CHE-107.124.885, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 252 vom 27.12.2021, Publ. 1005368400).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
BDO AG (CH-020.3.927.906-5), in Zürich, Revisionsstelle.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Tannhauser SA (CHE-100.619.424), in Genève, Revisionsstelle.

SHAB: 24 vom 03.02.2023
Tagesregister: 1773 vom 31.01.2023
Meldungsnummer: HR02-1005669221
Kantone: ZG

SHAB29.12.2022
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APTG AG

Einladung zur Generalversammlung APTG AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Einladung zur Generalversammlung

APTG AG
c/o: Juris Services AG
Industriestrasse 47
6300 Zug

Angaben zur Generalversammlung
19.01.2023, 14:00 Uhr
Büroräumlichkeiten Silvia Margraf, Advokatur und Notariat, Industriestrasse 47, 6300 Zug

Traktanden

Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates


Genehmigung der Jahresrechnung 2021 sowie Kenntnisnahme des Berichtes der Revisionsstelle
  •  Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, nach Kenntnisnahme des Berichtes der Revisionsstelle, die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2021 zu genehmigen.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlusts

           Verlustvortrag                             TCHF  189‘800

            Jahresergebnis 2021                TCHF    33‘879

            Bilanzverlust                              TCHF  155‘921

  • Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzverlust von (ungerundet) CHF 155'921'109.27 vollumfänglich auf neue Rechnung vorzutragen.
Entlastung des Mitgliedes des Verwaltungsrats
  • Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, dem einzigen Mitglied des Verwaltungsrates, Antoine Kohler, für seine Aktivitäten während des Geschäftsjahres 2021 Entlastung zu erteilen.  
Wiederwahl des einzigen Mitgliedes des Verwaltungsrate
  • Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Antoine Kohler als Mitglied des Verwaltungsrates für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.  
Wahl der Revisionsstelle
  • Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl der Tannhauser SA, Genf, als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2022
Organisatorische Hinweise

Geschäftsbericht

Der Geschäftsbericht 2021 (inkl. Bericht der Revisionsstelle) liegt während 20 Tagen vor der Generalversammlung für die Aktionäre auf Voranmeldung in den Büroräumlichkeiten von Silvia Margraf, Advokatur und Notariat, Industriestrasse 47, 6300 Zug, vor. Jeder Aktionär kann verlangen, dass ihm eine Ausfertigung dieser Unterlagen zugestellt wird. Entsprechende Begehren sind an Herrn Antoine Kohler, Anwaltskanzlei Perréard de Boccard AG, rue du Mont-Blanc 3, 1201 Genf, zu richten.

 Ausübung des Stimmrechtes

Die Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausüben wollen, werden gebeten, einen Antrag mit ihrem Namen/Firmennamen und Wohnsitz/Sitz dem Verwaltungsrat der Gesellschaft per E-Mail unter der Adresse GV2022@pblex.ch einzureichen. Nach Überprüfung des Aktienregisters, wird der Aktionär das Stimmmaterial per E-Mail erhalten.

Vollmachtserteilung/Vertretung

Aktionäre können mit dem Anmeldeformular die unabhängige Stimmrechtsvertreterin Frau Martina Gantner, c/o Juris Treuhand AG, Industriestrasse 47, 6300 Zug, gantner@juris.ch, oder eine andere Person schriftlich zur Vertretung ihrer Stimmen bevollmächtigen. Die Vollmacht sowie die Weisungen an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin sind bis spätestens 16. Januar 2023, 23.59 Uhr möglich.

Aktionäre, die eine Eintrittskarte mit Stimmmaterial bestellt haben und die sich vertreten lassen möchten, sind gebeten, die Eintrittskarte mit Stimmmaterial zu unterzeichnen und dem Bevollmächtigten zu übergeben. Ein Widerruf der Vollmacht nach erfolgter Zutrittskontrolle wird aus ablauftechnischen Gründen nicht mehr beachtet.



SHAB: 253 vom 29.12.2022
Meldungsnummer: UP04-0000004723
Meldestelle: lic. iur. Silvia Margraf-Bürgin
Kantone: ZG
SHAB27.12.2021
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APTG AG

Mutation APTG AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Domizil neu, Sitz neu, Statutenänderung

APTG AG, in Baar, CHE-107.124.885, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 119 vom 23.06.2021, Publ. 1005225853).

Statutenänderung:
09.12.2021.

Sitz neu:
Zug.

Domizil neu:
c/o Juris Services AG, Industriestrasse 47, 6300 Zug.

SHAB: 252 vom 27.12.2021
Tagesregister: 22388 vom 22.12.2021
Meldungsnummer: HR02-1005368400
Kantone: ZG

SHAB19.11.2021
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APTG AG

Einladung zur Generalversammlung APTG AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Einladung zur Generalversammlung
Hinweis: Diese Meldung hat einen PDF-Anhang

APTG AG
Blegistrasse 5
6340 Baar

Angaben zur Generalversammlung
09.12.2021, 10:30 Uhr
in den Büroräumlichkeiten von Silvia Margraf, Advokatur und Notariat, Industriestrasse 47, 6300 Zug

Traktanden

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2020 sowie Kenntnisnahme des Berichtes der Revisionsstelle
  2. Sitzverlegung von Baar ZG nach Zug
  3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlusts
  4. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
  5. Wiederwahl des einzigen Mitgliedes des Verwaltungsrates
  6. Wiederwahl der Revisionsstelle

In Anwendung von Art. 27 Abs. 1 lit. b Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19-Verordnung 3; SR 818.101.24), hat der Verwaltungsrat beschlossen, dass die Aktionäre ihre Recht ausschliesslich durch einen vom Veranstalter bezeichneten unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben können. Die persönliche Teilnahme an der ordentlichen Generalversammlung 2020 ist ausgeschlossen.



SHAB: 226 vom 19.11.2021
Meldungsnummer: UP04-0000003741
Meldestelle: APTG AG
Kantone: ZG
SHAB23.06.2021
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APTG AG

Mutation APTG AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

APTG AG, in Baar, CHE-107.124.885, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 31 vom 15.02.2021, Publ. 1005100659). Mit Entscheid vom 17.06.2021 hat der Einzelrichter am Kantonsgericht die definitive Nachlassstundung infolge Sanierung gemäss Art. 269a SchKG aufgehoben.

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Hunkeler, Dr. Daniel, von Wikon, in Winkel, definitiver Sachwalter.

SHAB: 119 vom 23.06.2021
Tagesregister: 12429 vom 18.06.2021
Meldungsnummer: HR02-1005225853
Kantone: ZG

SHAB18.06.2021
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APTG AG

Aufhebung der Nachlassstundung infolge Sanierung APTG AG

Rubrik: Nachlassverfahren
Unterrubrik: Aufhebung der Nachlassstundung infolge Sanierung

Schuldner
APTG AG
Blegistrasse 5
6340 Baar

Im Verfahren EN 2019 wurde mit Entscheid des Kantonsgerichts Zug, Einzelrichter, vom 17. Juni 2021, die der APTG AG gewährte definitive Nachlassstundung infolge Sanierung gemäss Art. 296a SchKG aufgehoben.

Datum der Aufhebung: 17.06.2021

Verfügende Stelle
Kantonsgericht Zug
Aabachstrasse 3
6300 Zug

Publikation nach SchKG Art. 296a.

Gegen diesen Entscheid kann binnen 10 Tagen seit der Zustellung schriftlich, begründet und mit bestimmten Anträgen unter Beilage des angefochtenen Entscheides Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug eingereicht werden. Gerügt werden kann die unrichtige Rechtsanwendung und/oder die offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes (Art. 320 ZPO). Die Beschwerdeschrift kann in Papierform (je ein Exemplar für das Gericht und jede Gegenpartei) oder elektronisch, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Im summarischen Verfahren gelten gemäss Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO die Bestimmungen über den Stillstand der Fristen ("Gerichtsferien") nicht.

SHAB: 116 vom 18.06.2021
Meldungsnummer: NA08-0000000024
Meldestelle: Kantonsgericht Zug
Kantone: ZG
SHAB21.05.2021
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APTG AG

Gerichtliche Vorladung von APTG AG

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung

Vorgeladene Partei(en)
APTG AG
Blegistrasse 5
6340 Baar

Die aufgeführte(n) Partei(en) werden hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Geschäftsnummer: EN 2019 2

Art der Verhandlung: Verhandlung über die Aufhebung der Nachlassstundung zufolge Sanierung gemäss Art. 296a Abs. 2 SchKG
Ort, Datum und Zeit der Verhandlung
Kantonsgericht Zug, Aabachstrasse 3, Büro Nr. 110, 1. Stock
16.06.2021, 09:00 Uhr

Säumnisfolgen

Bei Nichterscheinen ohne genügenden Grund wird ohne nochmalige Vorladung aufgrund der Akten entschieden.



Ein allfälliges Gesuch um Verschiebung der Verhandlung wird nur bei Vorliegen triftiger Gründe bewilligt (z.B. bei Krankheit, Todesfall in der Familie, Militärdienst). Das Gesuch ist schriftlich zu begründen und zu belegen. Ein Verschiebungsgesuch kann ohne Prüfung des geltend gemachten Grundes abgewiesen werden, wenn die Eingabe nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung eingereicht wird.

SHAB: 97 vom 21.05.2021
Meldungsnummer: UV03-0000000492
Meldestelle: Kantonsgericht Zug
Kanton: ZG
SHAB15.02.2021
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APTG AG

Mutation APTG AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Diverse Änderungen

APTG AG, in Baar, CHE-107.124.885, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 200 vom 14.10.2020, Publ. 1004999551). Mit Entscheid vom 09.02.2021 hat der Einzelrichter am Kantonsgericht die definitive Nachlassstundung letztmals bis 04.06.2021 verlängert.

SHAB: 31 vom 15.02.2021
Tagesregister: 2425 vom 10.02.2021
Meldungsnummer: HR02-1005100659
Kantone: ZG

SHAB11.02.2021
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APTG AG

Verlängerung der Nachlassstundung APTG AG

Rubrik: Nachlassverfahren
Unterrubrik: Verlängerung der Nachlassstundung

Gesuchstellende Partei
APTG AG
Blegistrasse 5
6340

Der gesuchstellenden Partei wurde die Verlängerung der Nachlassstundung gewährt.

Verfügende Stelle
Entscheid des Kantonsgerichts Zug, Einzelrichter, vom 9. Februar 2021 (EN 2019 2)

Beginn der Verlängerung: 10.02.2021
Dauer der Verlängerung: 4 Monat(e)
Ablauf der Verlängerung: 04.06.2021

Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.

Gegen diesen Entscheid kann binnen 10 Tagen seit der Zustellung schriftlich, begründet und mit bestimmten Anträgen unter Beilage des angefochtenen Entscheides Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug eingereicht werden. Gerügt werden kann die unrichtige Rechtsanwendung und/oder die offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes (Art. 320 ZPO). Die Beschwerdeschrift kann in Papierform (je ein Exemplar für das Gericht und jede Gegenpartei) oder elektronisch, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Im summarischen Verfahren gelten gemäss Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO die Bestimmungen über den Stillstand der Fristen ("Gerichtsferien") nicht.

Bemerkung
Die der Gesuchstellerin gewährte definitive Nachlassstundung wird letztmals um vier Monate, d.h. bis 4. Juni 2021 verlängert. Mit Ablauf dieses Termins fällt die Stundung automatisch dahin.

SHAB: 29 vom 11.02.2021
Meldungsnummer: NA04-0000000418
Meldestelle: Kantonsgericht Zug
Kantone: ZG
SHAB02.12.2020
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APTG AG

Einladung zur Generalversammlung APTG AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Einladung zur Generalversammlung
Hinweis: Diese Meldung hat einen PDF-Anhang

APTG AG
Blegistrasse 5
6340 Baar

Angaben zur Generalversammlung
23.12.2020, 14:00 Uhr
Anwaltskanzlei Perréard de Boccard AG, rue du Mont-Blanc 3, 1208 Genf

Traktanden
  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2019 sowie Kenntnisnahme des Berichtes der Revisionsstelle
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlusts
  3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitug
  4. Wiederwahl des einzigen Mitgliedes des Verwaltungsrates
  5. Wiederwahl der Revisionsstelle

In Anwendung von Art. 27 Abs. 1 Lit. a Verordnung 3 über Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19-Verordnung 3) und durch Beschluss des Verwaltungsrates, werden die Aktionäre Ihre Rechte ausschließlich auf dem schriftlichem Weg ausüben können. Die persönliche Teilnahme an der 2020 ordentlichen Generalversammlung ist ausgeschlossen.



SHAB: 235 vom 02.12.2020
Meldungsnummer: UP04-0000002626
Meldestelle: APTG AG
Kantone: ZG
SHAB14.10.2020
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APTG AG

Mutation APTG AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Diverse Änderungen

APTG AG, in Baar, CHE-107.124.885, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 109 vom 09.06.2020, Publ. 1004905997). Mit Entscheid vom 08.10.2020 hat der Einzelrichter am Kantonsgericht die definitive Nachlassstundung bis 15.02.2021 verlängert.

SHAB: 200 vom 14.10.2020
Tagesregister: 14220 vom 09.10.2020
Meldungsnummer: HR02-1004999551
Kantone: ZG

SHAB09.10.2020
|
APTG AG

Verlängerung der Nachlassstundung APTG AG

Rubrik: Nachlassverfahren
Unterrubrik: Verlängerung der Nachlassstundung

Gesuchstellende Partei
APTG AG
Blegistrasse 5
6340

Der gesuchstellenden Partei wurde die Verlängerung der Nachlassstundung gewährt.

Verfügende Stelle
Entscheid des Kantonsgerichts Zug, Einzelrichter, vom 8. Oktober 2020 (EN 2019 2)

Beginn der Verlängerung: 15.10.2020
Dauer der Verlängerung: 4 Monat(e)
Ablauf der Verlängerung: 15.02.2021

Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.

Gegen diesen Entscheid kann binnen 10 Tagen seit der Zustellung schriftlich, begründet und mit bestimmten Anträgen unter Beilage des angefochtenen Entscheides Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug eingereicht werden. Gerügt werden kann die unrichtige Rechtsanwendung und/oder die offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes (Art. 320 ZPO). Die Beschwerdeschrift kann in Papierform (je ein Exemplar für das Gericht und jede Gegenpartei) oder elektronisch, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Im summarischen Verfahren gelten gemäss Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO die Bestimmungen über den Stillstand der Fristen ("Gerichtsferien") nicht.

SHAB: 197 vom 09.10.2020
Meldungsnummer: NA04-0000000371
Meldestelle: Kantonsgericht Zug
Kantone: ZG
SHAB09.06.2020
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APTG AG

Mutation APTG AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Diverse Änderungen

APTG AG, in Baar, CHE-107.124.885, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 32 vom 17.02.2020, Publ. 1004831585). Mit Entscheid vom 03.06.2020 hat der Einzelrichter am Kantonsgericht die definitive Nachlassstundung bis 15.10.2020 verlängert. [bisher: Mit Entscheid vom 10.02.2020 hat der Einzelrichter am Kantonsgericht die definitive Nachlassstundung bis 15.06.2020 verlängert.]

SHAB: 109 vom 09.06.2020
Tagesregister: 7395 vom 04.06.2020
Meldungsnummer: HR02-1004905997
Kantone: ZG

SHAB05.06.2020
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APTG AG

Verlängerung der Nachlassstundung APTG AG

Rubrik: Nachlassverfahren
Unterrubrik: Verlängerung der Nachlassstundung

Gesuchstellende Partei
APTG AG
Blegistrasse 5
6340

Der gesuchstellenden Partei wurde die Verlängerung der Nachlassstundung gewährt.

Verfügende Stelle
Entscheid des Kantonsgerichts Zug, Einzelrichter, vom 3. Juni 2020 (EN 2019 2)

Beginn der Verlängerung: 15.06.2020
Dauer der Verlängerung: 4 Monat(e)
Ablauf der Verlängerung: 15.10.2020

Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.

RA Dr. Daniel Hunkeler, LL.M., Baur Hürlimann AG, Zürich, wird als definitiver Sachwalter beibehalten.

Bemerkung
Gegen diesen Entscheid kann binnen 10 Tagen seit der Zustellung schriftlich, begründet und mit bestimmten Anträgen unter Beilage des angefochtenen Entscheides Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug eingereicht werden. Gerügt werden kann die unrichtige Rechtsanwendung und/oder die offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes (Art. 320 ZPO). Die Beschwerdeschrift kann in Papierform (je ein Exemplar für das Gericht und jede Ge-genpartei) oder elektronisch, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Im summarischen Verfahren gelten gemäss Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO die Bestimmungen über den Stillstand der Fristen ("Gerichtsferien") nicht.

SHAB: 107 vom 05.06.2020
Meldungsnummer: NA04-0000000307
Meldestelle: Kantonsgericht Zug
Kantone: ZG
SHAB17.02.2020
|
APTG AG

Mutation APTG AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Diverse Änderungen

APTG AG, in Baar, CHE-107.124.885, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 198 vom 14.10.2019, Publ. 1004736764). Mit Entscheid vom 10.02.2020 hat der Einzelrichter am Kantonsgericht die definitive Nachlassstundung bis 15.06.2020 verlängert. [bisher: Mit Entscheid vom 03.10.2019 hat der Einzelrichter am Kantonsgericht die definitive Nachlassstundung bis 14.02.2020 verlängert.]

SHAB: 32 vom 17.02.2020
Tagesregister: 2162 vom 12.02.2020
Meldungsnummer: HR02-1004831585
Kantone: ZG

SHAB11.02.2020
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APTG AG

Verlängerung der Nachlassstundung APTG AG

Rubrik: Nachlassverfahren
Unterrubrik: Verlängerung der Nachlassstundung

Gesuchstellende Partei
APTG AG
Blegistrasse 5
6340

Der gesuchstellenden Partei wurde die Verlängerung der Nachlassstundung gewährt.

Verfügende Stelle
Kantonsgericht Zug

Beginn der Verlängerung: 15.02.2020
Dauer der Verlängerung: 4 Monat(e)
Ablauf der Verlängerung: 15.06.2020

Publikation nach Art. 296 SchKG

RA Dr. Daniel Hunkeler, LL.M. Baur Hürlimann AG, Zürich, wird als definitiver Sachwalter beibehalten.

Bemerkung
Gegen diesen Entscheid kann binnen 10 Tagen seit der Zustellung schriftlich, begründet und mit bestimmten Anträgen unter Beilage des angefochtenen Entscheides Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug eingereicht werden. Gerügt werden kann die unrichtige Rechts-anwendung und/oder die offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes (Art. 320 ZPO). Die Beschwerdeschrift kann in Papierform (je ein Exemplar für das Gericht und jede Ge-genpartei) oder elektronisch, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, einge-reicht werden (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Im summarischen Verfahren gelten gemäss Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO die Bestimmungen über den Stillstand der Fristen ("Gerichtsferien") nicht.

SHAB: 28 vom 11.02.2020
Meldungsnummer: NA04-0000000239
Meldestelle: Kantonsgericht Zug
Kantone: ZG
SHAB07.02.2020
|
APTG AG

Weitere Nachlassverfahren APTG AG

Rubrik: Nachlassverfahren
Unterrubrik: Weitere Nachlassverfahren

Gesuchstellende Partei
APTG AG
Blegistrasse 5
6340 Baar

Im gerichtlichen Nachlassverfahren der APTG AG (vormals Airopack Technology Group AG), Blegistrasse 5, 6340 Baar, findet die Gläubigerversammlung i.S.v. Art. 295b SchKG am 9. März 2020, 14 Uhr, im Hotel St. Gotthard, Bahnhofstrasse 87, 8001 Zürich statt. An der Versammlung wird über den Stand des Verfahrens und die Gründe der Verlängerung der definitiven Nachlassstundung orientiert. Die Gläubiger haben von Gesetzes wegen die Möglichkeit, einen Gläubigerausschuss einzusetzen sowie einen neuen Sachwalter zu bestimmen. Die Akten können während 20 Tagen vor der Gläubigerversammlung, d.h. vom 14. Februar 2020 bis 6. März 2020, in der Kanzlei des Sachwalters, Dr. Daniel Hunkeler, Baur Hürlimann AG, Bahnhofplatz 9, 8001 Zürich, nach telefonischer Voranmeldung (Tel.: +41 44 218 77 77) eingesehen werden.

Der Sachwalter:

Dr. Daniel Hunkeler, Zürich

Sachwalter: Dr. Daniel Hunkeler, Rechtsanwalt, LL.M., Baur Hürlimann AG, Bahnhofplatz 9, Postfach 1175, 8021 Zürich 1



SHAB: 26 vom 07.02.2020
Meldungsnummer: NA11-0000000234
Meldestelle: BAUR HÜRLIMANN AG
Kantone: AG
SHAB14.10.2019
|
APTG AG

Mutation APTG AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Berichtigung des im SHAB vom 17.06.2019, Meldungs Nr. 1'004'652'380, publizierten Tagesregistereintrages Nr. 8'135 vom 12.06.2019 APTG AG, in Baar, CHE-107.124.885, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 196 vom 10.10.2019, Publ. 1004734755).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hunkeler, Dr. Daniel, von Wikon, in Winkel, definitiver Sachwalter [nicht: provisorischer Sachwalter, ohne Angabe zur Zeichnungsberechtigung].

SHAB: 198 vom 14.10.2019
Tagesregister: 14420 vom 09.10.2019
Meldungsnummer: HR02-1004736764
Kantone: ZG

SHAB10.10.2019
|
APTG AG

Mutation APTG AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Diverse Änderungen

APTG AG, in Baar, CHE-107.124.885, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 160 vom 21.08.2019, Publ. 1004699601). Mit Entscheid vom 03.10.2019 hat der Einzelrichter am Kantonsgericht die definitive Nachlassstundung bis 14.02.2020 verlängert. [bisher: Mit Entscheid vom 05.06.2019 hat der Einzelrichter am Kantonsgericht die definitive Nachlassstundung bis 14.10.2019 bewilligt.]

SHAB: 196 vom 10.10.2019
Tagesregister: 14291 vom 07.10.2019
Meldungsnummer: HR02-1004734755
Kantone: ZG

SHAB08.10.2019
|
APTG AG

Verlängerung der Nachlassstundung APTG AG

Rubrik: Nachlassverfahren
Unterrubrik: Verlängerung der Nachlassstundung

Gesuchstellende Partei
APTG AG
Blegistrasse 5
6340

Der gesuchstellenden Partei wurde die Verlängerung der Nachlassstundung gewährt.

Verfügende Stelle
Kantonsgericht Zug

Beginn der Verlängerung: 14.10.2019
Dauer der Verlängerung: 4 Monat(e)
Ablauf der Verlängerung: 14.02.2020

Publikation nach Art. 296 SchKG

1. Die der Gesuchstellerin gewährte definitive Nachlassstundung wird um vier Monate, d.h. bis 14. Februar 2020 verlängert. Mit Ablauf dieses Termins fällt die Stundung automatisch
dahin, es sei denn, ein allfälliges Gesuch um deren Verlängerung werde bewilligt.

2. RA Dr. Daniel Hunkeler, LL.M., Baur Hürlimann AG, Zürich, wird als definitiver Sachwalter beibe-halten.

3. Gegen diesen Entscheid kann binnen 10 Tagen seit der Zustellung schriftlich, begründet und mit bestimmten Anträgen unter Beilage des angefochtenen Entscheides Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug eingereicht werden. Gerügt werden kann die unrichtige Rechtsanwendung und/oder die offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes (Art. 320 ZPO). Die Beschwerdeschrift kann in Papierform (je ein Exemplar für das Gericht und jede Gegenpartei) oder elektronisch, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Im summarischen Verfahren gelten gemäss Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO die Bestimmungen über den Stillstand der Fristen ("Gerichtsferien") nicht.

SHAB: 194 vom 08.10.2019
Meldungsnummer: NA04-0000000177
Meldestelle: Kantonsgericht Zug
Kantone: ZG
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