Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Mitglied Einzelunterschrift 09.10.1974
Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 50’000
Letzte Änderung: 24.10.2019
Löschung: 24.10.2019

Sitz

Kreuzlingen (TG)

Zweck

Baukunststoff-Verarbeitung, Ausführung von Bauarbeiten sowie Handel mit Baumaterialien, sie kann auch mit anderen Waren Handel treiben. Die Gesellschaft kann Grundstücke überbauen und sich an anderen Firmen beteiligen sowie Immobilien erwerben. Mehr anzeigen

UID

CHE-100.544.401

CH-Nummer

CH-440.3.003.747-6

Handelsregisteramt

Kanton Thurgau

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

6 Firmen mit gleichem Domizil: Konstanzerstrasse 18, 8280 Kreuzlingen

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 4 von 4

SHAB24.10.2019
|
Baukunststoff-Verarbeitungs-AG

Löschung Baukunststoff-Verarbeitungs-AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Baukunststoff-Verarbeitungs-AG, in Kreuzlingen, CHE-100.544.401, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 236 vom 09.10.1974, S.2706). Die Gesellschaft wird im Sinne von Art. 155 Abs. 3 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

SHAB: 206 vom 24.10.2019
Tagesregister: 4943 vom 21.10.2019
Meldungsnummer: HR03-1004744494
Kantone: TG

SHAB16.08.2019
|
Baukunststoff-Verarbeitungs-AG

Aufforderung nach Art. 155 HRegV Baukunststoff-Verarbeitungs-AG

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach Art. 155 HRegV

Baukunststoff-Verarbeitungs-AG
Konstanzerstrasse 18
8280 Kreuzlingen

Die aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert der angegebenen Frist die Löschung anzumelden oder der Anmeldestelle schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Handelsregisteramt einen dreimaligen Rechnungsruf gemäss Art. 155 Abs. 2 HRegV im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert werden, innert der darin angegebenen Frist ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Handelsregisteramt die Gesellschaft im Handelsregister (Art. 938a Abs. 1 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 15.09.2019

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau Bahnhofplatz 65 8500 Frauenfeld

SHAB: 157 vom 16.08.2019
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 14.08.2019, SHAB - 15.08.2019, SHAB - 16.08.2019
Meldungsnummer: BH04-0000000376
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau
Kantone: TG
SHAB15.08.2019
|
Baukunststoff-Verarbeitungs-AG

Aufforderung nach Art. 155 HRegV Baukunststoff-Verarbeitungs-AG

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach Art. 155 HRegV

Baukunststoff-Verarbeitungs-AG
Konstanzerstrasse 18
8280 Kreuzlingen

Die aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert der angegebenen Frist die Löschung anzumelden oder der Anmeldestelle schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Handelsregisteramt einen dreimaligen Rechnungsruf gemäss Art. 155 Abs. 2 HRegV im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert werden, innert der darin angegebenen Frist ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Handelsregisteramt die Gesellschaft im Handelsregister (Art. 938a Abs. 1 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 15.09.2019

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau Bahnhofplatz 65 8500 Frauenfeld

SHAB: 156 vom 15.08.2019
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 14.08.2019, SHAB - 15.08.2019, SHAB - 16.08.2019
Meldungsnummer: BH04-0000000372
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau
Kantone: TG
SHAB14.08.2019
|
Baukunststoff-Verarbeitungs-AG

Aufforderung nach Art. 155 HRegV Baukunststoff-Verarbeitungs-AG

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach Art. 155 HRegV

Baukunststoff-Verarbeitungs-AG
Konstanzerstrasse 18
8280 Kreuzlingen

Die aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert der angegebenen Frist die Löschung anzumelden oder der Anmeldestelle schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Handelsregisteramt einen dreimaligen Rechnungsruf gemäss Art. 155 Abs. 2 HRegV im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert werden, innert der darin angegebenen Frist ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Handelsregisteramt die Gesellschaft im Handelsregister (Art. 938a Abs. 1 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 15.09.2019

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau Bahnhofplatz 65 8500 Frauenfeld

SHAB: 155 vom 14.08.2019
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 14.08.2019, SHAB - 15.08.2019, SHAB - 16.08.2019
Meldungsnummer: BH04-0000000368
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau
Kantone: TG
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