Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 02.11.1992
Stammdaten
Einzelunternehmen
Letzte Änderung: 04.07.2022
Löschung: 04.07.2022

Sitz

Baar (ZG)

Zweck

Organisation und Leitung von Computerschulungen sowie Erstellung und Verkauf von Schulungsunterlagen, Dienstleistungen im EDV-Bereich, wie Beratung, Analysen, Projektleitung, Programmierung Mehr anzeigen

UID

CHE-110.450.003

CH-Nummer

CH-170.1.002.755-8

Handelsregisteramt

Kanton Zug

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

5 Firmen mit gleichem Domizil: Lättichstrasse 8c, 6340 Baar

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

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Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

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Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

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SHAB04.07.2022
|
Bruno Bosshard Computerschulungen

Löschung Bruno Bosshard Computerschulungen

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Bruno Bosshard Computerschulungen, in Baar, CHE-110.450.003, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 212 vom 02.11.1992, S.5102). Das Einzelunternehmen wird gestützt auf Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.

SHAB: 127 vom 04.07.2022
Tagesregister: 9778 vom 29.06.2022
Meldungsnummer: HR03-1005511247
Kantone: ZG

SHAB18.03.2022
|
Bruno Bosshard Computerschulungen

Aufforderung nach HregV 2021 Bruno Bosshard Computerschulungen

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Bruno Bosshard Computerschulungen
Lättichstrasse 8c
6340 Baar

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 18.04.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zug
Postfach
6301 Zug

SHAB: 55 vom 18.03.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 16.03.2022, SHAB - 17.03.2022, SHAB - 18.03.2022
Meldungsnummer: BH00-0000006341
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug
Kantone: ZG
SHAB17.03.2022
|
Bruno Bosshard Computerschulungen

Aufforderung nach HregV 2021 Bruno Bosshard Computerschulungen

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Bruno Bosshard Computerschulungen
Lättichstrasse 8c
6340 Baar

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 18.04.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zug
Postfach
6301 Zug

SHAB: 54 vom 17.03.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 16.03.2022, SHAB - 17.03.2022, SHAB - 18.03.2022
Meldungsnummer: BH00-0000006323
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug
Kantone: ZG
SHAB16.03.2022
|
Bruno Bosshard Computerschulungen

Aufforderung nach HregV 2021 Bruno Bosshard Computerschulungen

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Bruno Bosshard Computerschulungen
Lättichstrasse 8c
6340 Baar

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 18.04.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zug
Postfach
6301 Zug

SHAB: 53 vom 16.03.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 16.03.2022, SHAB - 17.03.2022, SHAB - 18.03.2022
Meldungsnummer: BH00-0000006247
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug
Kantone: ZG
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