Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Revisionsstelle 01.06.2017
Kollektivunterschrift zu zweien 02.11.2017
Kollektivunterschrift zu zweien 14.12.2017
Kollektivunterschrift zu zweien 02.11.2017
Kollektivunterschrift zu zweien 02.11.2017
Kollektivunterschrift zu zweien 14.12.2017
Kollektivunterschrift zu zweien 18.12.2013
Kollektivunterschrift zu zweien 25.01.2021
Kollektivunterschrift zu zweien 23.07.2021
Mitglied des Verwaltungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 05.09.2022
Mitglied des Verwaltungsrates ohne Zeichnungsberechtigung 05.09.2022
Mitglied des Verwaltungsrates ohne Zeichnungsberechtigung 05.09.2022
Mitglied des Verwaltungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 05.09.2022
Kollektivunterschrift zu zweien 05.09.2022
Präsident des Verwaltungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 05.09.2022

Früheres Management

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Stammdaten
Aktiengesellschaft
Letzte Änderung: 14.06.2023
Löschung: 14.06.2023

Sitz

St. Gallen (SG)

Zweck

Der Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung an Handels-, Fabrikations- und Dienstleistungsunternehmen, insbesondere der pharmazeutischen und der damit verbundenen Branchen, sowie an Immobiliengesellschaften. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte durchzuführen, die mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen oder ihn zu fördern geeignet sind. Sie ist ferner befugt, Liegenschaften zu erwerben und zu veräussern. Mehr anzeigen

UID

CHE-107.971.891

CH-Nummer

CH-035.3.001.709-4

Handelsregisteramt

Kanton St. Gallen

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 20 von 142

SHAB18.04.2024
|
Vifor Pharma AG

Aufruf

Rubrik: Abhandengekommene Wertpapiere und andere Titel
Unterrubrik: Aufruf

Lastend auf
Galenica AG (nach Firmenänderung später Vifor Pharma AG) mit Sitz in St.Gallen (Firmennummer CHE-107.971.891)

Art der Wertpapiere/Titel: Aktienzertifikat (Namenaktien)

Nummer: 17'772
Saldo/Wert: 5’000.00 CHF1250 Namenaktien à Nominalwert je CHF 4.00

Art. 1152 Abs. 2 OR i.V.m. Art. 1072 ff. OR

Dauer der Auskündigung: 2 Monat(e)

Ablauf der Auskündigung: 01.01.0001

Anmeldestelle
Kreisgericht St.Gallen
Bohl 1, Postfach 161
9004 St. Gallen

SHAB: 75 vom 18.04.2024
Meldungsnummer: AW01-0000046865
Meldestelle: Kreisgericht St.Gallen
Kantone: SG
SHAB22.09.2023
|
Vifor Pharma AG

Aufruf

Rubrik: Abhandengekommene Wertpapiere und andere Titel
Unterrubrik: Aufruf

Lastend auf
Galenica AG (nach Firmenänderung später Vifor Pharma AG) mit Sitz in St.Gallen (Firmennummer CHE-107.971.891)

Art der Wertpapiere/Titel: Aktienzertifikat (Namenaktien)

Nummer: 17'772
Saldo/Wert: 125.00 CHF1250 Namenaktien à Nominalwert je CHF 0.10

Art. 1152 Abs. 2 OR i.V.m. Art. 1072 ff. OR

Dauer der Auskündigung: 2 Monat(e)

Ablauf der Auskündigung: 01.01.0001

Anmeldestelle
Kreisgericht St.Gallen
Bohl 1, Postfach 161
9004 St. Gallen

SHAB: 184 vom 22.09.2023
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 18.09.2023, SHAB - 20.09.2023, SHAB - 22.09.2023
Meldungsnummer: AW01-0000042306
Meldestelle: Kreisgericht St.Gallen
Kantone: SG
SHAB20.09.2023
|
Vifor Pharma AG

Aufruf

Rubrik: Abhandengekommene Wertpapiere und andere Titel
Unterrubrik: Aufruf

Lastend auf
Galenica AG (nach Firmenänderung später Vifor Pharma AG) mit Sitz in St.Gallen (Firmennummer CHE-107.971.891)

Art der Wertpapiere/Titel: Aktienzertifikat (Namenaktien)

Nummer: 17'772
Saldo/Wert: 125.00 CHF1250 Namenaktien à Nominalwert je CHF 0.10

Art. 1152 Abs. 2 OR i.V.m. Art. 1072 ff. OR

Dauer der Auskündigung: 2 Monat(e)

Ablauf der Auskündigung: 01.01.0001

Anmeldestelle
Kreisgericht St.Gallen
Bohl 1, Postfach 161
9004 St. Gallen

SHAB: 182 vom 20.09.2023
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 18.09.2023, SHAB - 20.09.2023, SHAB - 22.09.2023
Meldungsnummer: AW01-0000042239
Meldestelle: Kreisgericht St.Gallen
Kantone: SG
SHAB18.09.2023
|
Vifor Pharma AG

Aufruf

Rubrik: Abhandengekommene Wertpapiere und andere Titel
Unterrubrik: Aufruf

Lastend auf
Galenica AG (nach Firmenänderung später Vifor Pharma AG) mit Sitz in St.Gallen (Firmennummer CHE-107.971.891)

Art der Wertpapiere/Titel: Aktienzertifikat (Namenaktien)

Nummer: 17'772
Saldo/Wert: 125.00 CHF1250 Namenaktien à Nominalwert je CHF 0.10

Art. 1152 Abs. 2 OR i.V.m. Art. 1072 ff. OR

Dauer der Auskündigung: 2 Monat(e)

Ablauf der Auskündigung: 01.01.0001

Anmeldestelle
Kreisgericht St.Gallen
Bohl 1, Postfach 161
9004 St. Gallen

SHAB: 180 vom 18.09.2023
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 18.09.2023, SHAB - 20.09.2023, SHAB - 22.09.2023
Meldungsnummer: AW01-0000042172
Meldestelle: Kreisgericht St.Gallen
Kantone: SG
SHAB21.06.2023
|
Vifor Pharma AG

Schuldenruf infolge Fusion nach FusG Vifor Pharma AG

Rubrik: Weitere gesellschaftsrechtliche Schuldenrufe
Unterrubrik: Schuldenruf infolge Fusion nach FusG

Übertragende Gesellschaft
Vifor Pharma AG
Rechenstrasse 37
9014 St. Gallen

Übernehmende Gesellschaft
Vifor Pharma Participations AG
Rechenstrasse 37
9014 St. Gallen

Publikation der Fusion im SHAB: 14.06.2023

Anmeldefrist: 14.09.2023 (3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion)

Anmeldestelle:
Vifor Pharma Participations AG
Herr Markus Frenzen
Rechenstrasse 37
9014 St. Gallen

SHAB: 118 vom 21.06.2023
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 19.06.2023, SHAB - 20.06.2023, SHAB - 21.06.2023
Meldungsnummer: SR01-0000009241
Meldestelle: Kellerhals Carrard Basel KlG
Kantone: BS, SG
SHAB20.06.2023
|
Vifor Pharma AG

Schuldenruf infolge Fusion nach FusG Vifor Pharma AG

Rubrik: Weitere gesellschaftsrechtliche Schuldenrufe
Unterrubrik: Schuldenruf infolge Fusion nach FusG

Übertragende Gesellschaft
Vifor Pharma AG
Rechenstrasse 37
9014 St. Gallen

Übernehmende Gesellschaft
Vifor Pharma Participations AG
Rechenstrasse 37
9014 St. Gallen

Publikation der Fusion im SHAB: 14.06.2023

Anmeldefrist: 14.09.2023 (3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion)

Anmeldestelle:
Vifor Pharma Participations AG
Herr Markus Frenzen
Rechenstrasse 37
9014 St. Gallen

SHAB: 117 vom 20.06.2023
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 19.06.2023, SHAB - 20.06.2023, SHAB - 21.06.2023
Meldungsnummer: SR01-0000009203
Meldestelle: Kellerhals Carrard Basel KlG
Kantone: BS, SG
SHAB19.06.2023
|
Vifor Pharma AG

Schuldenruf infolge Fusion nach FusG Vifor Pharma AG

Rubrik: Weitere gesellschaftsrechtliche Schuldenrufe
Unterrubrik: Schuldenruf infolge Fusion nach FusG

Übertragende Gesellschaft
Vifor Pharma AG
Rechenstrasse 37
9014 St. Gallen

Übernehmende Gesellschaft
Vifor Pharma Participations AG
Rechenstrasse 37
9014 St. Gallen

Publikation der Fusion im SHAB: 14.06.2023

Anmeldefrist: 14.09.2023 (3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion)

Anmeldestelle:
Vifor Pharma Participations AG
Herr Markus Frenzen
Rechenstrasse 37
9014 St. Gallen

SHAB: 116 vom 19.06.2023
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 19.06.2023, SHAB - 20.06.2023, SHAB - 21.06.2023
Meldungsnummer: SR01-0000009160
Meldestelle: Kellerhals Carrard Basel KlG
Kantone: BS, SG
SHAB14.06.2023
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Vifor Pharma AG

Löschung Vifor Pharma AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Vifor Pharma AG, in St. Gallen, CHE-107.971.891, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 79 vom 25.04.2023, Publ. 1005731655). Aktiven und Passiven (Fremdkapital) gehen infolge Fusion auf die Vifor Pharma Participations AG, in St. Gallen (CHE-312.244.438), über. Die Gesellschaft wird gelöscht.

SHAB: 113 vom 14.06.2023
Tagesregister: 6617 vom 09.06.2023
Meldungsnummer: HR03-1005768271
Kantone: SG

SHAB25.04.2023
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Vifor Pharma AG

Mutation Vifor Pharma AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Vifor Pharma AG, in St. Gallen, CHE-107.971.891, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 15 vom 23.01.2023, Publ. 1005658996).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
McKenzie, Paul Francis, amerikanischer Staatsangehöriger, in Newtown Square (US), Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Boss, Gregory Allan, amerikanischer Staatsangehöriger, in King of Prussia (US), Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Vizepräsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien].

SHAB: 79 vom 25.04.2023
Tagesregister: 4662 vom 20.04.2023
Meldungsnummer: HR02-1005731655
Kantone: SG

SHAB23.01.2023
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Vifor Pharma AG

Mutation Vifor Pharma AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Vifor Pharma AG, in St. Gallen, CHE-107.971.891, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 176 vom 12.09.2022, Publ. 1005559588).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Walde, Andreas Stefan Dr., von Basel, in Münchenstein, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

SHAB: 15 vom 23.01.2023
Tagesregister: 656 vom 18.01.2023
Meldungsnummer: HR02-1005658996
Kantone: SG

SHAB04.11.2022
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Vifor Pharma AG

Kraftloserklärung restlicher Beteiligungspapiere CSL Behring AG

Rubrik: Finanzmarkt
Unterrubrik: Kraftloserklärung restlicher Beteiligungspapiere

Klagende Partei
CSL Behring AG
Wankdorfstrasse 10
3014 Bern

Vertreten durch
RA Dr. iur Dieter Gericke, Prof. Dr. iur. Daniel Häusermann und/oder Micha Fankhauser, Rechtsanwälte, Homburger AG, Prime Tower, Hardstrasse 201, 8005 Zürich

Beklagte Partei
Vifor Pharma AG
Rechenstrasse 37
9014 St. Gallen

Vertreten durch
Dr. iur. Oliver P. Kronenberg, Group General Counsel, und Dr. Andreas Walde, General Secretary, Vifor Pharma AG, Flughofstrasse 61, 8152 Glattbrugg

Mit Eingabe vom 31. Mai 2022 erhob die CSL Behring AG, Wankdorfstrasse 10, 3014 Bern (Klägerin), Klage gegen die Vifor Pharma AG, Rechenstrasse 37, 9014 St. Gallen (Beklagte), mit folgenden Rechtsbegehren:

"1.   Es seien alle sich im Urteilszeitpunkt im Publikum befindenden, nicht direkt oder indirekt von der Klägerin oder der Beklagten gehaltenen Namenaktien der Beklagten mit einem Nennwert von je CHF 0.01 für kraftlos zu erklären.

 2.   Es seien alle von der Beklagten direkt oder indirekt eingeräumten oder vereinbarten und im Urteilszeitpunkt ausstehenden Rechte zum Bezug oder Erwerb und Verpflichtungen zur Lieferung von Beteiligungspapieren der Beklagten für kraftlos zu erklären, einschliesslich Performance Share Units, Restricted Share Units und andere Rechte gegenwärtiger und ehemaliger Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie anderer Mitarbeiter der Beklagten und ihrer Tochtergesellschaften auf Beteiligungspapiere der Beklagten, insbesondere die nachfolgenden Rechte oder Verpflichtungen:

a.  Gestützt auf die Long Term Incentive Plan (LTI) Regulations ausgegebene Performance Share Units;

b.  Gestützt auf spezifische Zuteilungsschreiben (Grant Letters) ausgegebene Performance Share Units;

c.  Gestützt auf die Restricted Share Unit Plan Regulations für U.S. Mitarbeiter der Tochtergesellschaft Vifor Pharma, Inc. (vormals Relypsa, Inc.) ausgegebene Restricted Share Units;

d.  Gestützt auf spezifische Zuteilungsschreiben (Grant Letters) ausgegebene Restricted Share Units;

e.  Gestützt auf den Employee Stock Purchase Plan (ESPP) eingeräumte Rechte auf den Erwerb von (gesperrten) Namenaktien der Beklagten;

f.   Gestützt auf den Short Term Incentive Share Plan (STI) eingeräumte Rechte, als Teil des Bonus (gesperrte) Namenaktien der Beklagten zu beziehen;

g.  Mitgliedern des Verwaltungsrats der Beklagten eingeräumte Rechte, ihre ganze oder einen Teil ihrer Entschädigung in der Form von (gesperrten) Namenaktien der Beklagten zu beziehen;

h.  Andere Rechte oder Verpflichtungen zum Erwerb von Beteiligungspapieren der Beklagten gestützt auf Vereinbarungen oder direkte oder indirekte Zuteilungen durch die Beklagte oder ihre Tochtergesellschaften.

 3.   Es seien die Kosten des Verfahrens je hälftig der Klägerin und der Beklagten aufzuerlegen."

Mit Eingabe vom 15. August 2022 teilte die Klägerin mit, sie verfüge per 10. August 2022 über 98.23% der Stimmrechte der Beklagten.

Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98% der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionärinnen und Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionärinnen und Aktionären der Beklagten eine Frist von drei Monaten ab erster Veröffentlichung im "Schweizerischen Handelsamtsblatt" angesetzt, um schriftlich den Beitritt zu diesem Prozess gegenüber dem Handelsgericht des Kantons St. Gallen, Klosterhof 1, 9001 St. Gallen, zu erklären.

Die Beitrittserklärung hat Namen und Vornamen des Beitretenden und einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- bzw. Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland ist dem Gericht ein Zustelldomizil mit Adresse in der Schweiz bekannt zu geben (Art. 140 ZPO). Wird diese Aufforderung nicht befolgt, erfolgen die Zustellungen durch Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Verzeichnis der Beweismittel in dreifacher Ausfertigung, allfällige Belege sind nummeriert dreifach einzureichen. Bei Stillschweigen wird angenommen, dass auf den Beitritt verzichtet wird.

Handelsgericht des Kantons St. Gallen



Rechtliche Hinweise
Publikation nach Art. 137 FinfraG

Frist: 90 Tag(e)
Ablauf der Frist: 05.12.2022

Anmeldestelle
Handelsgericht des Kantons St.Gallen,
Klosterhof 1,
9000 St. Gallen

SHAB: 215 vom 04.11.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 05.09.2022, SHAB - 05.10.2022, SHAB - 04.11.2022
Meldungsnummer: FM11-0000000024
Meldestelle: Handelsgericht des Kantons St.Gallen
Kantone: SG
SHAB05.10.2022
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Vifor Pharma AG

Kraftloserklärung restlicher Beteiligungspapiere CSL Behring AG

Rubrik: Finanzmarkt
Unterrubrik: Kraftloserklärung restlicher Beteiligungspapiere

Klagende Partei
CSL Behring AG
Wankdorfstrasse 10
3014 Bern

Vertreten durch
RA Dr. iur Dieter Gericke, Prof. Dr. iur. Daniel Häusermann und/oder Micha Fankhauser, Rechtsanwälte, Homburger AG, Prime Tower, Hardstrasse 201, 8005 Zürich

Beklagte Partei
Vifor Pharma AG
Rechenstrasse 37
9014 St. Gallen

Vertreten durch
Dr. iur. Oliver P. Kronenberg, Group General Counsel, und Dr. Andreas Walde, General Secretary, Vifor Pharma AG, Flughofstrasse 61, 8152 Glattbrugg

Mit Eingabe vom 31. Mai 2022 erhob die CSL Behring AG, Wankdorfstrasse 10, 3014 Bern (Klägerin), Klage gegen die Vifor Pharma AG, Rechenstrasse 37, 9014 St. Gallen (Beklagte), mit folgenden Rechtsbegehren:

"1.   Es seien alle sich im Urteilszeitpunkt im Publikum befindenden, nicht direkt oder indirekt von der Klägerin oder der Beklagten gehaltenen Namenaktien der Beklagten mit einem Nennwert von je CHF 0.01 für kraftlos zu erklären.

 2.   Es seien alle von der Beklagten direkt oder indirekt eingeräumten oder vereinbarten und im Urteilszeitpunkt ausstehenden Rechte zum Bezug oder Erwerb und Verpflichtungen zur Lieferung von Beteiligungspapieren der Beklagten für kraftlos zu erklären, einschliesslich Performance Share Units, Restricted Share Units und andere Rechte gegenwärtiger und ehemaliger Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie anderer Mitarbeiter der Beklagten und ihrer Tochtergesellschaften auf Beteiligungspapiere der Beklagten, insbesondere die nachfolgenden Rechte oder Verpflichtungen:

a.  Gestützt auf die Long Term Incentive Plan (LTI) Regulations ausgegebene Performance Share Units;

b.  Gestützt auf spezifische Zuteilungsschreiben (Grant Letters) ausgegebene Performance Share Units;

c.  Gestützt auf die Restricted Share Unit Plan Regulations für U.S. Mitarbeiter der Tochtergesellschaft Vifor Pharma, Inc. (vormals Relypsa, Inc.) ausgegebene Restricted Share Units;

d.  Gestützt auf spezifische Zuteilungsschreiben (Grant Letters) ausgegebene Restricted Share Units;

e.  Gestützt auf den Employee Stock Purchase Plan (ESPP) eingeräumte Rechte auf den Erwerb von (gesperrten) Namenaktien der Beklagten;

f.   Gestützt auf den Short Term Incentive Share Plan (STI) eingeräumte Rechte, als Teil des Bonus (gesperrte) Namenaktien der Beklagten zu beziehen;

g.  Mitgliedern des Verwaltungsrats der Beklagten eingeräumte Rechte, ihre ganze oder einen Teil ihrer Entschädigung in der Form von (gesperrten) Namenaktien der Beklagten zu beziehen;

h.  Andere Rechte oder Verpflichtungen zum Erwerb von Beteiligungspapieren der Beklagten gestützt auf Vereinbarungen oder direkte oder indirekte Zuteilungen durch die Beklagte oder ihre Tochtergesellschaften.

 3.   Es seien die Kosten des Verfahrens je hälftig der Klägerin und der Beklagten aufzuerlegen."

Mit Eingabe vom 15. August 2022 teilte die Klägerin mit, sie verfüge per 10. August 2022 über 98.23% der Stimmrechte der Beklagten.

Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98% der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionärinnen und Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionärinnen und Aktionären der Beklagten eine Frist von drei Monaten ab erster Veröffentlichung im "Schweizerischen Handelsamtsblatt" angesetzt, um schriftlich den Beitritt zu diesem Prozess gegenüber dem Handelsgericht des Kantons St. Gallen, Klosterhof 1, 9001 St. Gallen, zu erklären.

Die Beitrittserklärung hat Namen und Vornamen des Beitretenden und einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- bzw. Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland ist dem Gericht ein Zustelldomizil mit Adresse in der Schweiz bekannt zu geben (Art. 140 ZPO). Wird diese Aufforderung nicht befolgt, erfolgen die Zustellungen durch Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Verzeichnis der Beweismittel in dreifacher Ausfertigung, allfällige Belege sind nummeriert dreifach einzureichen. Bei Stillschweigen wird angenommen, dass auf den Beitritt verzichtet wird.

Handelsgericht des Kantons St. Gallen



Rechtliche Hinweise
Publikation nach Art. 137 FinfraG

Frist: 90 Tag(e)
Ablauf der Frist: 05.12.2022

Anmeldestelle
Handelsgericht des Kantons St.Gallen,
Klosterhof 1,
9000 St. Gallen

SHAB: 193 vom 05.10.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 05.09.2022, SHAB - 05.10.2022, SHAB - 04.11.2022
Meldungsnummer: FM11-0000000023
Meldestelle: Handelsgericht des Kantons St.Gallen
Kantone: SG
SHAB12.09.2022
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Vifor Pharma AG

Mutation Vifor Pharma AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Berichtigung des im SHAB Nr. 171 vom 05.09.2022 publizierten TR-Eintrags Nr. 8'449 vom 31.08.2022 Vifor Pharma AG, in St. Gallen, CHE-107.971.891, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 171 vom 05.09.2022, Publ. 1005554563).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Levy, John Andrew Goodman, australischer Staatsangehöriger, in Melbourne (AU), Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung [nicht: Levy, Johan Andrew Goodman].

SHAB: 176 vom 12.09.2022
Tagesregister: 8670 vom 07.09.2022
Meldungsnummer: HR02-1005559588
Kantone: SG

SHAB05.09.2022
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Vifor Pharma AG

Mutation Vifor Pharma AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Vifor Pharma AG, in St. Gallen, CHE-107.971.891, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 51 vom 14.03.2022, Publ. 1005426396).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Theurillat, Jacques, von Les Breuleux, in Madrid (ES), Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Cerutti, Dr. Romeo Emilio Ernesto, von Winterthur, in Wollerau, Vizepräsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Burnier, Michel Prof. Dr., von Rossinières, in St. Légier, Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung; LeBeaut, Dr. Alexandre Pierre, amerikanischer Staatsangehöriger, in Southlake (TX) (US), Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung; Mahony, Susan Maria, amerikanische Staatsangehörige, in Indianapolis (US), Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung; Riisberg, Åsa Christina, schwedische Staatsangehörige, in Stockholm (SE), Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung; Stratton, Kim Narelle, australische Staatsangehörige, in Walchwil, Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung; Hussain, Shah Abbas, britischer Staatsangehöriger, in Zürich, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
McKenzie, Paul Francis, amerikanischer Staatsangehöriger, in Newtown Square (US), Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Boss, Gregory Allan, amerikanischer Staatsangehöriger, in King of Prussia (US), Vizepräsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Stämpfli, Markus, von Moosseedorf, in Muri b. Bern (Muri bei Bern), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Walker, Elizabeth, amerikanische Staatsangehörige, in Haddonfield (US), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Levy, Johan Andrew Goodman, australischer Staatsangehöriger, in Melbourne (AU), Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung; Linton, Joy Carolyn, australische Staatsangehörige, in Melbourne (AU), Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung; Gisserot, Hervé Léon Pol, französischer Staatsangehöriger, in Zug, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

SHAB: 171 vom 05.09.2022
Tagesregister: 8449 vom 31.08.2022
Meldungsnummer: HR02-1005554563
Kantone: SG

SHAB05.09.2022
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Vifor Pharma AG

Kraftloserklärung restlicher Beteiligungspapiere CSL Behring AG

Rubrik: Finanzmarkt
Unterrubrik: Kraftloserklärung restlicher Beteiligungspapiere

Klagende Partei
CSL Behring AG
Wankdorfstrasse 10
3014 Bern

Vertreten durch
RA Dr. iur Dieter Gericke, Prof. Dr. iur. Daniel Häusermann und/oder Micha Fankhauser, Rechtsanwälte, Homburger AG, Prime Tower, Hardstrasse 201, 8005 Zürich

Beklagte Partei
Vifor Pharma AG
Rechenstrasse 37
9014 St. Gallen

Vertreten durch
Dr. iur. Oliver P. Kronenberg, Group General Counsel, und Dr. Andreas Walde, General Secretary, Vifor Pharma AG, Flughofstrasse 61, 8152 Glattbrugg

Mit Eingabe vom 31. Mai 2022 erhob die CSL Behring AG, Wankdorfstrasse 10, 3014 Bern (Klägerin), Klage gegen die Vifor Pharma AG, Rechenstrasse 37, 9014 St. Gallen (Beklagte), mit folgenden Rechtsbegehren:

"1.   Es seien alle sich im Urteilszeitpunkt im Publikum befindenden, nicht direkt oder indirekt von der Klägerin oder der Beklagten gehaltenen Namenaktien der Beklagten mit einem Nennwert von je CHF 0.01 für kraftlos zu erklären.

 2.   Es seien alle von der Beklagten direkt oder indirekt eingeräumten oder vereinbarten und im Urteilszeitpunkt ausstehenden Rechte zum Bezug oder Erwerb und Verpflichtungen zur Lieferung von Beteiligungspapieren der Beklagten für kraftlos zu erklären, einschliesslich Performance Share Units, Restricted Share Units und andere Rechte gegenwärtiger und ehemaliger Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie anderer Mitarbeiter der Beklagten und ihrer Tochtergesellschaften auf Beteiligungspapiere der Beklagten, insbesondere die nachfolgenden Rechte oder Verpflichtungen:

a.  Gestützt auf die Long Term Incentive Plan (LTI) Regulations ausgegebene Performance Share Units;

b.  Gestützt auf spezifische Zuteilungsschreiben (Grant Letters) ausgegebene Performance Share Units;

c.  Gestützt auf die Restricted Share Unit Plan Regulations für U.S. Mitarbeiter der Tochtergesellschaft Vifor Pharma, Inc. (vormals Relypsa, Inc.) ausgegebene Restricted Share Units;

d.  Gestützt auf spezifische Zuteilungsschreiben (Grant Letters) ausgegebene Restricted Share Units;

e.  Gestützt auf den Employee Stock Purchase Plan (ESPP) eingeräumte Rechte auf den Erwerb von (gesperrten) Namenaktien der Beklagten;

f.   Gestützt auf den Short Term Incentive Share Plan (STI) eingeräumte Rechte, als Teil des Bonus (gesperrte) Namenaktien der Beklagten zu beziehen;

g.  Mitgliedern des Verwaltungsrats der Beklagten eingeräumte Rechte, ihre ganze oder einen Teil ihrer Entschädigung in der Form von (gesperrten) Namenaktien der Beklagten zu beziehen;

h.  Andere Rechte oder Verpflichtungen zum Erwerb von Beteiligungspapieren der Beklagten gestützt auf Vereinbarungen oder direkte oder indirekte Zuteilungen durch die Beklagte oder ihre Tochtergesellschaften.

 3.   Es seien die Kosten des Verfahrens je hälftig der Klägerin und der Beklagten aufzuerlegen."

Mit Eingabe vom 15. August 2022 teilte die Klägerin mit, sie verfüge per 10. August 2022 über 98.23% der Stimmrechte der Beklagten.

Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98% der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionärinnen und Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionärinnen und Aktionären der Beklagten eine Frist von drei Monaten ab erster Veröffentlichung im "Schweizerischen Handelsamtsblatt" angesetzt, um schriftlich den Beitritt zu diesem Prozess gegenüber dem Handelsgericht des Kantons St. Gallen, Klosterhof 1, 9001 St. Gallen, zu erklären.

Die Beitrittserklärung hat Namen und Vornamen des Beitretenden und einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- bzw. Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland ist dem Gericht ein Zustelldomizil mit Adresse in der Schweiz bekannt zu geben (Art. 140 ZPO). Wird diese Aufforderung nicht befolgt, erfolgen die Zustellungen durch Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Verzeichnis der Beweismittel in dreifacher Ausfertigung, allfällige Belege sind nummeriert dreifach einzureichen. Bei Stillschweigen wird angenommen, dass auf den Beitritt verzichtet wird.

Handelsgericht des Kantons St. Gallen



Rechtliche Hinweise
Publikation nach Art. 137 FinfraG

Frist: 90 Tag(e)
Ablauf der Frist: 05.12.2022

Anmeldestelle
Handelsgericht des Kantons St.Gallen,
Klosterhof 1,
9000 St. Gallen

SHAB: 171 vom 05.09.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 05.09.2022, SHAB - 05.10.2022, SHAB - 04.11.2022
Meldungsnummer: FM11-0000000022
Meldestelle: Handelsgericht des Kantons St.Gallen
Kantone: SG
SHAB27.04.2022
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Vifor Pharma AG

Anleihe, Dividende, Ausschüttung Vifor Pharma AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Anleihe, Dividende, Ausschüttung

Vifor Pharma AG
Rechenstrasse 37
9014 St. Gallen

Die ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Vifor Pharma AG vom 26. April 2022 hat die Dividende pro Namenaktie für das Geschäftsjahr 2021, zahlbar ab 3. Mai 2022, wie folgt festgesetzt:


Dividende brutto                                       CHF 2.00
abzüglich 35 % Verrechnungssteuer  CHF 0.70
Dividende netto                                        CHF 1.30


Die Dividendenzahlung an die eingetragenen Aktionäre erfolgt an die dem Aktienregister gemeldeten Adressen bzw. Zahlstellen.


Vifor Pharma AG
Der Verwaltungsrat
St. Gallen, 27. April 2022



SHAB: 81 vom 27.04.2022
Meldungsnummer: UP02-0000000379
Meldestelle: Vifor Pharma AG
Kantone: SG
SHAB27.04.2022
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Vifor Pharma AG

Anleihe, Dividende, Ausschüttung Vifor Pharma AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Anleihe, Dividende, Ausschüttung

Vifor Pharma AG
Rechenstrasse 37
9014 St. Gallen

L’Assemblée générale ordinaire des actionnaires de Vifor Pharma SA
du 26 avril 2022 a fixé comme suit le dividende par action
nominative pour l’exercice 2021, payable dès le 3 mai 2022:

dividende brut                          CHF 2.00
moins impôt anticipé 35 %   CHF 0.70
dividende net                            CHF 1.30


Le dividende sera versé aux actionnaires enregistrés directement à
l’adresse indiquée par les actionnaires.


Vifor Pharma SA
Le Conseil d’administration
Saint-Gall, le 27 avril 2022



SHAB: 81 vom 27.04.2022
Meldungsnummer: UP02-0000000383
Meldestelle: Vifor Pharma AG
Kantone: SG
SHAB29.03.2022
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Vifor Pharma AG

Einladung zur Generalversammlung Vifor Pharma AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Einladung zur Generalversammlung

Vifor Pharma AG
Rechenstrasse 37
9014 St. Gallen

Angaben zur Generalversammlung
26.04.2022, 16:00 Uhr
ohne Teilnahme der Aktionäre gemäss COVID Verordnung 3.

Traktanden

94. ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG DER VIFOR PHARMA AG

Dienstag, 26. April, 16.00h Uhr

Flughofstrasse 61

8152 Glattbrugg

Schweiz

Der Verwaltungsrat hat auf der Grundlage der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus gestützt auf Artikel 8 des COVID-19-Gesetzes vom 25. September 2020 entschieden, dass die Aktionärinnen und Aktionäre ihre Rechte ausschliesslich durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin ausüben können.

Die Generalversammlung findet ohne physische Teilnahme der Aktionäre statt.

Traktanden

1. Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung 2021 der Vifor Pharma AG und der konsolidierten Jahresrechnung 2021 der Vifor Pharma Gruppe

2. Entlastung des Verwaltungsrats sowie des Executive Committee

3. Verwendung des Bilanzgewinns 2021

4. Genehmigung des Vergütungsberichts 2021 (Konsultativabstimmung)

5. Genehmigung der maximalen Gesamtbeträge der Vergütungen für das Geschäftsjahr 2023

5.1. Maximale Gesamtvergütung des Verwaltungsrats

5.2. Maximale Gesamtvergütung des Executive Committee

6. Wahlen

6.1. Wiederwahl des Verwaltungsrats und des Präsidenten

a. Jacques Theurillat als Verwaltungsratspräsident

b. Dr. Romeo Cerutti (Vizepräsident)

c. Prof. Hon. Dr. Michel Burnier

d.  Dr. Alexandre LeBeaut

e. Dr. Sue Mahony

f. Åsa Riisberg

g. Kim Stratton

6.2. Bedingte Wahl des Verwaltungsrats und des Präsidenten

a. Paul McKenzie als Verwaltungsratspräsident

b. Greg Boss

c. John Levy

d. Joy Linton

e. Markus Stämpfli

f.  Elizabeth Walker

6.3. Wiederwahl in den Vergütungsausschuss

a. Dr. Sue Mahony

b. Prof. Hon. Dr. Michel Burnier

c. Dr. Romeo Cerutti

6.4. Bedingte Wahl in den Vergütungsausschuss

a. Greg Boss

b. Joy Linton

c. Elizabeth Walker

6.5. Wiederwahl der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin Walder Wyss AG

6.6. Wiederwahl der Revisionsstelle Ernst & Young AG


Bemerkungen
Korrektur zum Datum der Generalversammlung:
Korrektes Datum 26.04.2022 - Alle anderen Angaben unverändert.

SHAB: 62 vom 29.03.2022
Meldungsnummer: UP04-0000004036
Meldestelle: Vifor Pharma AG
Kantone: SG
SHAB28.03.2022
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Vifor Pharma AG

Einladung zur Generalversammlung Vifor Pharma AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Einladung zur Generalversammlung

Vifor Pharma AG
Rechenstrasse 37
9014 St. Gallen

Angaben zur Generalversammlung
28.03.2022, 16:00 Uhr
ohne Teilnahme der Aktionäre gemäss COVID Verordnung 3.

Traktanden

94. ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG DER VIFOR PHARMA AG

Dienstag, 26. April, 16.00h Uhr

Flughofstrasse 61

8152 Glattbrugg

Schweiz

Der Verwaltungsrat hat auf der Grundlage der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus gestützt auf Artikel 8 des COVID-19-Gesetzes vom 25. September 2020 entschieden, dass die Aktionärinnen und Aktionäre ihre Rechte ausschliesslich durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin ausüben können.

Die Generalversammlung findet ohne physische Teilnahme der Aktionäre statt.

Traktanden

1. Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung 2021 der Vifor Pharma AG und der konsolidierten Jahresrechnung 2021 der Vifor Pharma Gruppe

2. Entlastung des Verwaltungsrats sowie des Executive Committee

3. Verwendung des Bilanzgewinns 2021

4. Genehmigung des Vergütungsberichts 2021 (Konsultativabstimmung)

5. Genehmigung der maximalen Gesamtbeträge der Vergütungen für das Geschäftsjahr 2023

5.1. Maximale Gesamtvergütung des Verwaltungsrats

5.2. Maximale Gesamtvergütung des Executive Committee

6. Wahlen

6.1. Wiederwahl des Verwaltungsrats und des Präsidenten

a. Jacques Theurillat als Verwaltungsratspräsident

b. Dr. Romeo Cerutti (Vizepräsident)

c. Prof. Hon. Dr. Michel Burnier

d.  Dr. Alexandre LeBeaut

e. Dr. Sue Mahony

f. Åsa Riisberg

g. Kim Stratton

6.2. Bedingte Wahl des Verwaltungsrats und des Präsidenten

a. Paul McKenzie als Verwaltungsratspräsident

b. Greg Boss

c. John Levy

d. Joy Linton

e. Markus Stämpfli

f.  Elizabeth Walker

6.3. Wiederwahl in den Vergütungsausschuss

a. Dr. Sue Mahony

b. Prof. Hon. Dr. Michel Burnier

c. Dr. Romeo Cerutti

6.4. Bedingte Wahl in den Vergütungsausschuss

a. Greg Boss

b. Joy Linton

c. Elizabeth Walker

6.5. Wiederwahl der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin Walder Wyss AG

6.6. Wiederwahl der Revisionsstelle Ernst & Young AG



SHAB: 61 vom 28.03.2022
Meldungsnummer: UP04-0000003983
Meldestelle: Vifor Pharma AG
Kantone: SG
SHAB14.03.2022
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Vifor Pharma AG

Mutation Vifor Pharma AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Vifor Pharma AG, in St. Gallen, CHE-107.971.891, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 225 vom 18.11.2021, Publ. 1005337018).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Bond, Colin, von Maur, in Ebmatingen (Maur), mit Kollektivunterschrift zu zweien; Vignot, Julien Renaud Roger Max, von Neyruz FR, in Avry-sur-Matran (Avry), mit Kollektivunterschrift zu zweien.

SHAB: 51 vom 14.03.2022
Tagesregister: 2447 vom 09.03.2022
Meldungsnummer: HR02-1005426396
Kantone: SG

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