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Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Redinvest Finanz und Verwaltungs AG, in Luzern
- Liquidatorin vertreten durch ihre Zeichnungsberechtigten 02.05.2003
Revisionsstelle 12.03.2010

Früheres Management

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Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 800’000
Letzte Änderung: 03.01.2011
Löschung: 03.01.2011

Sitz

Altdorf (UR) (UR)

Zweck

Fabrikation und Handel mit textilen Bändern aller Art; kann sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern. Mehr anzeigen

UID

CHE-105.962.935

CH-Nummer

CH-120.3.000.615-5

Handelsregisteramt

Kanton Uri

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Acherweg 4, 6460 Altdorf

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 15 von 15

SHAB03.01.2011
|
Streiff Bänder AG in Nachlassliquidation

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Streiff Bänder AG in Nachlassliquidation, in Altdorf UR, CH-120.3.000.615-5, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 50 vom 12.03.2010, S. 20, Publ. 5537618). Die Gesellschaft wird nach beendeter Nachlassliquidation gelöscht.

Tagebuch Nr. 702 vom 28.12.2010
(05969826/CH12030006155)

SHAB12.03.2010
|
Streiff Bänder AG in Nachlassliquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Streiff Bänder AG in Nachlassliquidation, in Altdorf UR, CH-120.3.000.615-5, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 142 vom 28.07.2003, S. 12, Publ. 1103526).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
BDO AG (CH-100.9.010.550-2), in Luzern, Revisionsstelle [bisher: BDO Visura].

Tagebuch Nr. 205 vom 08.03.2010
(05537618/CH12030006155)

SHAB14.03.2008
|
Streiff Bänder AG in Nachlassliquidation

Grund: Nachlassverträge
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Streiff Bänder AG in Nachlassliquidation
    Adresse:
    Acherweg 4
    6460 Altdorf
  2. Bemerkung: Rechenschaftsbericht im Nachlassverfahren
    Im Nachlassliquidationsverfahren der genannten Gesellschaft liegt den beteiligten Gläubigern der 4. Rechenschaftsbericht im Sinne von Artikel 330 Absatz 2 SchKG vom 17. März bis 27. März 2008 bei der unterzeichneten Liquidatorin zur Einsichtnahme auf, wobei eine telefonische Voranmeldung unter 041 317 05 50 erwünscht wird.

    Die Liquidatorin:
    Redinvest Finanz und Verwaltungs AG
    Guggistrasse 7, 6002 Luzern
    6002 Luzern
(00289591)
SHAB09.03.2007
|
Streiff Bänder AG in Nachlassliquidation

Grund: Nachlassverträge
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Streiff Bänder AG in Nachlassliquidation
    Adresse:
    Acherweg 4
    6460 Altdorf
  2. Bemerkung: Rechenschaftsbericht im Nachlassverfahren
    Im Nachlassliquidationsverfahren der genannten Gesellschaft liegt den beteiligten Gläubigern der 3. Rechenschaftsbericht im Sinne von Artikel 330 Absatz 2 SchKG vom 12. bis 22. März 2007 bei der unterzeichneten Liquidatorin zur Einsichtnahme auf, wobei eine telefonische Voranmeldung unter 041 317 05 50 erwünscht wird.

    Die Liquidatorin:
    Redinvest Finanz und Verwaltungs AG
    Guggistrasse 7, 6002 Luzern
    6002 Luzern
(00221263)
SHAB10.03.2006
|
Streiff Bänder AG in Nachlassliquidation

Grund: Nachlassverträge
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Streiff Bänder AG in Nachlassliquidation
    Adresse:
    Acherweg 4
    6460 Altdorf
  2. Bemerkung: Rechenschaftsbericht im Nachlassverfahren
    Im Nachlassliquidationsverfahren der genannten Gesellschaft liegt den beteiligten Gläubigern der 2. Rechenschaftsbericht im Sinne von Artikel 330 Absatz 2 SchKG vom 13. bis 23. März 2006 bei der unterzeichneten Liquidatorin zur Einsichtnahme auf, wobei eine telefonische Voranmeldung unter 041 317 05 50 erwünscht wird.

    Die Liquidatorin:
    Redinvest Finanz und Verwaltungs AG
    Guggistrasse 7, 6002 Luzern
    6002 Luzern
(00157749)
SHAB01.04.2005
|
Streiff Bänder AG in Nachlassliquidation

Grund: Nachlassverträge
- Kollikationsplan im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung

  1. Schuldner/in:
    Streiff Bänder AG in Nachlassliquidation
    Adresse:
    Acherweg 4, Postfach
    6460 Altdorf
  2. Bemerkung: Auflage Kollokationsplan und Lastenverzeichnisse
    Im Nachlassliquidationsverfahren der genannten Gesellschaft liegen der Kollokationsplan und die Lastenverzeichnisse der nachfolgend aufgeführten Liegenschaften den beteiligten Gläubigern bei der unterzeichneten Liquidatorin zur Einsichtnahme (telefonische Voranmeldung erwünscht: 041 317 05 50) auf:
    - Grundstück Nr. 820, GB Altdorf, Hauptbuchblatt 775, Plan 31, 3730 m2, Baumgärtli, Strasse, Weg, Gartenanlagen, übrige befestigte Flächen, Industriegebäude ohne Wohnanteil, übriges Gebäude, Garage; Fabrikanlage versichert CHF 4'595'000.-; kein aktueller Steuerwert vorhanden;
    - Grundstück Nr. 1634, GB Altdorf, Hauptbuchblatt 2301, Plan 31, 2915 m2, Bifang, Gartenanlage, Strasse Weg, übrige befestigte Flächen, Acker, Wiese, übriges Gebäude; versichert CHF 881'000.00; kein aktueller Steuerwert vorhanden.
    Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes und der Lastenverzeichnisse sind innert 20 Tagen beim Landgericht des Kantons Uri, Postfach, 6460 Altdorf, beides seit Bekanntgabe im Schweizerischen Handelsamtsblatt, gerichtlich anhängig zu machen, andernfalls der Kollokationsplan und die Lastenverzeichnisse als anerkannt betrachtet werden.
    Im Nachlassliquidationsverfahren der genannten Gesellschaft werden die Verantwortlichkeitsansprüche gegen die Gesellschaftsorgane den Gläubigern im Sinne von Art. 325 in Verbindung mit Art. 260 SchKG zur eigenen Geltendmachung angeboten. Entsprechende Begehren sind ebenfalls innert 20 Tagen schriftlich bei der Liquidatorin einzureichen.

    Redinvest, Finanz und Verwaltungs AG
    6002 Luzern
(02771096)
SHAB11.03.2005
|
Streiff Bänder AG in Nachlassliquidation

Grund: Nachlassverträge
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Streiff Bänder AG in Nachlassliquidation
    Adresse:
    Acherweg 4
    6460 Altdorf
  2. Bemerkung: Rechenschaftsbericht im Nachlassverfahren
    Im Nachlassliquidationsverfahren der genannten Gesellschaft liegt den beteiligten Gläubigern der Rechenschaftsbericht im Sinne von Artikel 330 Absatz 2 SchKG vom 14. März bis 24. März 2005 bei der unterzeichneten Liquidatorin zur Einsichtnahme auf, wobei eine telefonische Voranmeldung unter 041 317 05 50 erwünscht wird.

    die Liquidatorin:
    Redinvest Finanz und Verwaltungs AG
    Guggistrasse 7
    6002 Luzern
    6002 Luzern
(00101269)
SHAB28.07.2003
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Streiff Bänder AG in Nachlassliquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Streiff Bänder AG in Nachlassliquidation, in Altdorf UR, Fabrikation und Handel mit textilen Bändern aller Art, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 83 vom 02. 05. 2003, S. 12, Publ. 973890).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Baumann, Bruno, von Erstfeld, in Kastanienbaum, Gemeinde Horw, Präsident, ohne Zeichnungsberechtigung; Weber, Heinz, von Zürich, in Zürich, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.

Tagebuch Nr. 195 vom 22.07.2003
(01103526/CH12030006155)

SHAB02.05.2003
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Streiff Bänder AG in Nachlassliquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Liquidation
- Eingetragene Personen

Streiff Bänder AG, in Altdorf UR, Fabrikation und Handel mit textilen Bändern aller Art, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 170 vom 04. 09. 2001, S. 6855).

Firma neu:
Streiff Bänder AG in Nachlassliquidation. Mit Beschluss vom 28. März 2003 hat das Landgerichtspräsidium Uri den von der Gesellschaft mit ihren Gläubigern geschlossenen Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung bestätigt.

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Stutz, Roland, von Rothenburg, in Altdorf UR, mit Kollektivprokura zu zweien; Gisler, Adalbert, von Schattdorf, in Schattdorf, mit Kollektivprokura zu zweien; Müller, Carl, von Anwil, in Bindlach (D), Delegierter, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Baumann, Bruno, von Erstfeld, in Kastanienbaum, Gemeinde Horw, Präsident, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Weber, Heinz, von Zürich, in Zürich, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Redinvest Finanz und Verwaltungs AG, in Luzern, Liquidatorin, vertreten durch ihre Zeichnungsberechtigten.

Tagebuch Nr. 107 vom 28.04.2003
(00973890/CH12030006155)

SHAB16.04.2003
|
Streiff Bänder AG

Grund: Nachlassverträge
- Bestätigung des Nachlassvertrages

  1. Schuldner/in:
    Streiff Bänder AG
    Adresse:
    Acherweg 4
    6460 Altdorf
  2. Nachlassvertrag bestätigt am: 28.03.2003
  3. Bemerkung: Der den Gläubigern von der Schuldnerin vorgelegte Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung wurde durch das Nachlassgericht bestätigt. Dessen Entscheid LGP 03 66 vom 28. März 2003 ist in Rechtskraft erwachsen.

    Landgerichtspräsidium Uri
    6460 Altdorf
(00954236)
SHAB12.03.2003
|
Streiff Bänder AG

Grund: Nachlassverträge
- Verhandlung über die Bestätigung des Nachlassvertrages

  1. Schuldner/in:
    Streiff Bänder AG
    Adresse:
    6460 Altdorf
  2. Datum der Verhandlung: 27.03.2003
  3. Ort der Verhandlung: Altdorf 6460
  4. Hinweis: Ort und Zeit der Verhandlung werden öffentlich bekannt gemacht. Den Gläubigern ist dabei anzuzeigen, dass sie ihre Einwendungen gegen den Nachlassvertrag in der Verhandlung anbringen können.
  5. Bemerkung: Datum und Ort der Verhandlung: Donnerstag, 27. März 2003, 9 Uhr, vor dem Landgerichtspräsidenten Uri als Nachlassrichter, im Gerichtsgebäude, Rathausplatz 2, 6460 Altdorf.
    Die Gläubiger der Streiff Bänder AG werden darauf hingewiesen, dass Einwendungen und andere Vorbringen im Zusammenhang mit der Bestätigung/Verwerfung des Nachlassvertrages schriftlich bis 21. März 2003 oder mündlich anlässlich der Verhandlung geltend gemacht werden können.

    Landgerichtspräsidium Uri
    6460 Altdorf
(00900136)
SHAB10.01.2003
|
Streiff Bänder AG

Grund: Nachlassverträge
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Streiff Bänder AG
    Adresse:
    Acherweg 4, Postfach
    6460 Altdorf
  2. Bemerkung: Einberufung der Gläubigerversammlung (Art. 301 SchKG)
    Ort und Datum der Gläubigerversammlung: Dienstag, 11. Februar 2003, 10 Uhr, Hotel Restaurant Höfli, Hellgasse 20, 6460 Altdorf
    Aktenauflage: Während 20 Tagen vor der Gläubigerversammlung auf dem Büro der Sachwalterin, Redinvest Finanz und Verwaltungs AG, Guggistrasse 7, 6002 Luzern
    Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Nachlass-Schuldnerin einen Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung anstrebt, womit an der Gläubigerversammlung die Liquidationsorgane zu wählen sind. Sie behält sich jedoch das Recht vor, einen ordentlichen Nachlassvertrag vorzuschlagen.

    Redinvest, Finanz und Verwaltungs AG
    6002 Luzern
(00805656)
SHAB22.11.2002
|
Streiff Bänder AG

Grund: Nachlassverträge
- Nachlassstundung

  1. Schuldner/in:
    Streiff Bänder AG
    Adresse:
    Acherweg 4, Postfach
    6460 Altdorf
  2. Dauer der Nachlassstundung: 4 Monate bis 11.03.2003
  3. Prov. Sachwalter: Redinvest Finanz und Verwaltungs AG, Guggistrasse 7, Postfach 4166, 6002 Luzern
  4. Bemerkung: Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen, berechnet auf den 26. September 2002 (Bewilligung der provisorischen Nachlass-Stundung), allfällige Zinsforderungen separat aufgerechnet, unter Angabe allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte und unter Beilage der Beweismittel innerhalb der Eingabefrist bei der Sachwalterin schriftlich anzumelden. Gläubiger, welche ihre Forderung nicht oder verspätet anmelden, sind bei der Verhandlung über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt.
    Alle Personen, welche auf Vermögensstücke Anspruch erheben, die sich bei der Nachlass-Schuldnerin befinden, werden ebenfalls aufgefordert, diese während der Eingabefrist der Sachwalterin mitzuteilen. Die entsprechenden Beweismittel sind beizulegen.
    Die Gläubigerversammlung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Die Publikation betreffend Ort und Zeitpunkt der Versammlung sowie die Bekanntgabe der Art des Nachlassvertrages erfolgt mindestens einen Monat vor der Versammlung.
    Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass im Sinne von Artikel 294 Abs. 4 SchKG jeder Gläubiger den Entscheid in Sachen Ernennung der Sachwalterin innert zehn Tagen seit öffentlicher Bekanntmachung an das Obergericht des Kantons Uri weiterziehen kann.

    Redinvest, Finanz und Verwaltungs AG
    6002 Luzern
(00741234)
SHAB20.11.2002
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Streiff Bänder AG

Grund: Nachlassverträge
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Streiff Bänder AG
    Adresse:
    6460 Altdorf
  2. Bemerkung: Die Streiff Bänder AG, Altdorf, hat beim Landgerichtspräsidium Uri (Rathausplatz 2, 6460 Altdorf) ein Gesuch um Bewilligung der Nachlassstundung eingereicht. Nach Erteilung der provisorischen Nachlassstundung am 16. September 2002 durch das vorgenannte Nachlassgericht hat dieses am 11. November 2002 entschieden:
    Der Streiff Bänder AG wird (für die Dauer von 4 Monaten) Nachlassstundung bis 11. März 2003 gewährt.
    Die Redinvest Finanz und Verwaltungs AG, Luzern (Guggistrasse 7, 6002 Luzern) wird zur Sachwalterin ernannt.
    LGP 02 262

    Landgerichtspräsidium Uri
    6460 Altdorf
(00733380)
SHAB09.10.2002
|
Streiff Bänder AG

Grund: Nachlassverträge
- Provisorische Nachlassstundung

  1. Schuldner/in:
    Streiff Bänder AG
    Adresse:
    6460 Altdorf
  2. Datum der prov. Nachlassstundung: 26.09.2002
  3. Dauer der prov. Nachlassstundung: 1 Monate
  4. Prov. Sachwalter: Redinvest Finanz und Verwaltungs AG, Luzern
  5. Bemerkung: Die Streiff Bänder AG hat beim Landgerichtspräsidium Uri (Rathausplatz 2, 6460 Altdorf) ein Gesuch um Bewilligung der Nachlassstundung eingereicht. Das vorgenannte Nachlassgericht hat am 26. September 2002 entschieden:
    Der Streiff Bänder AG, Altdorf, wird - mit Wirkung bezüglich Gläubigerrechte ab 26. September 2002, 11 Uhr - provisorische Nachlassstundung bis 11. November 2002 gewährt.
    Die Verhandlung über die Erteilung der (definitiven) Nachlassstundung findet statt am Montag, 11. November 2002, 13.30 Uhr, in Altdorf, Rathausplatz 2, Gerichtsgebäude, Gerichtssaal (Raum).
    Die Gläubiger der Gesuchstellerin können ihre Einwendungen gegen die Erteilung der Nachlassstundung und die Ernennung der Redinvest Finanz und Verwaltungs AG, Luzern, zur Sachwalterin dem erwähnten Nachlassgericht bis 5. November 2002 schriftlich oder anlässlich der angesetzten Verhandlung mündlich einreichen. Forderungen sind durch die Gläubiger vorerst keine anzumelden. Sofern die definitive Nachlassstundung bewilligt wird, erfolgt hierzu später ein öffentlicher Aufruf.

    Landsgerichtspräsidium Uri
    6460 Altdorf
(00674968)
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