Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 03.02.2009
Stammdaten
Einzelunternehmen
28.01.2009
Letzte Änderung: 08.07.2022
Löschung: 08.07.2022

Sitz

Trogen (AR)

Zweck

Handel mit und Import/Export von Kosmetikprodukten und Gesundheitsprodukten. Mehr anzeigen

UID

CHE-114.692.953

CH-Nummer

CH-300.1.016.056-3

Handelsregisteramt

Kanton Appenzell Ausserrhoden

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Schopfacker 17, 9043 Trogen

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 6 von 6

SHAB08.07.2022
|
AMAN TBS Seung Hyun Kim

Löschung AMAN TBS Seung Hyun Kim

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

AMAN TBS Seung Hyun Kim, in Trogen, CHE-114.692.953, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 210 vom 28.10.2011, S.0, Publ. 6393872).

Löschungsgrund:
Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

SHAB: 131 vom 08.07.2022
Tagesregister: 1269 vom 05.07.2022
Meldungsnummer: HR03-1005516517
Kantone: AR

SHAB11.04.2022
|
AMAN TBS Seung Hyun Kim

Aufforderung nach HregV 2021 AMAN TBS Seung Hyun Kim

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
AMAN TBS Seung Hyun Kim
Schopfacker 17
9043 Trogen

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, den neuen Wohnort des Inhabers innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, den neuen Wohnort des Inhabers innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 24.05.2022

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 71 vom 11.04.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 07.04.2022, SHAB - 08.04.2022, SHAB - 11.04.2022
Meldungsnummer: BH00-0000006835
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB08.04.2022
|
AMAN TBS Seung Hyun Kim

Aufforderung nach HregV 2021 AMAN TBS Seung Hyun Kim

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
AMAN TBS Seung Hyun Kim
Schopfacker 17
9043 Trogen

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, den neuen Wohnort des Inhabers innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, den neuen Wohnort des Inhabers innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 24.05.2022

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 70 vom 08.04.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 07.04.2022, SHAB - 08.04.2022, SHAB - 11.04.2022
Meldungsnummer: BH00-0000006798
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB07.04.2022
|
AMAN TBS Seung Hyun Kim

Aufforderung nach HregV 2021 AMAN TBS Seung Hyun Kim

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
AMAN TBS Seung Hyun Kim
Schopfacker 17
9043 Trogen

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, den neuen Wohnort des Inhabers innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, den neuen Wohnort des Inhabers innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 24.05.2022

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 69 vom 07.04.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 07.04.2022, SHAB - 08.04.2022, SHAB - 11.04.2022
Meldungsnummer: BH00-0000006760
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB28.10.2011
|
AMAN TBS Seung Hyun Kim

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
- Sitz neu
- Domizil neu

AMAN TBS Seung Hyun Kim, in Teufen AR, CH-300.1.016.056-3, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 22 vom 03.02.2009, S. 3, Publ. 4858812).

Sitz neu:
Trogen.

Domizil neu:
Schopfacker 17, 9043 Trogen.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Kim, Seung Hyun, von koreanischer Staatsangehöriger, in Trogen, Inhaber, mit Einzelunterschrift [bisher: koreanischer Staatsangehöriger, in Teufen AR].

Tagebuch Nr. 1484 vom 25.10.2011
(06393872/CH30010160563)

SHAB03.02.2009
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AMAN TBS Seung Hyun Kim

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

AMAN TBS Seung Hyun Kim, in Teufen AR, CH-300.1.016.056-3, Hintere Lortanne 5, 9053 Teufen AR, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Handel mit und Import/Export von Kosmetikprodukten und Gesundheitsprodukten.

Eingetragene Personen:
Kim, Seung Hyun, koreanischer Staatsangehöriger, in Teufen AR, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 140 vom 28.01.2009
(04858812/CH30010160563)

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