Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Gesellschafterin und Geschäftsführerin+Liquidatorin Einzelunterschrift 31.07.2017
Gesellschafter ohne Zeichnungsberechtigung 31.07.2017
Stammdaten
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
26.07.2017
CHF 20’000
Letzte Änderung: 03.02.2022
Löschung: 03.02.2022

Sitz

Balgach (SG)

Zweck

Dienstleistungen im Bereich Kosmetik und Körperpflege, Handel mit Waren aller Art und Gebäudereinigungen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, Beteiligungen erwerben, verwalten und veräussern, Liegenschaften erwerben, überbauen, halten, verwalten und veräussern sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Mehr anzeigen

UID

CHE-219.813.733

CH-Nummer

CH-320.4.082.637-2

Handelsregisteramt

Kanton St. Gallen

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: , ohne Domizil-sans domicile

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 9 von 9

SHAB03.02.2022
|
ART & EVY GmbH in Liquidation

Löschung ART & EVY GmbH in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

ART & EVY GmbH in Liquidation, in Balgach, CHE-219.813.733, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 35 vom 20.02.2020, Publ. 1004835029). Die Rechtseinheit wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 OR von Amtes wegen gelöscht, weil sie keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert der angesetzten Frist geltend gemacht wurde.

SHAB: 24 vom 03.02.2022
Tagesregister: 1047 vom 31.01.2022
Meldungsnummer: HR03-1005396647
Kantone: SG

SHAB29.07.2021
|
ART & EVY GmbH in Liquidation

Aufforderung nach HregV 2021 ART & EVY GmbH in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
ART & EVY GmbH in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
9436 Balgach

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 28.08.2021

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 145 vom 29.07.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 27.07.2021, SHAB - 28.07.2021, SHAB - 29.07.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002698
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB28.07.2021
|
ART & EVY GmbH in Liquidation

Aufforderung nach HregV 2021 ART & EVY GmbH in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
ART & EVY GmbH in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
9436 Balgach

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 28.08.2021

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 144 vom 28.07.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 27.07.2021, SHAB - 28.07.2021, SHAB - 29.07.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002691
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB27.07.2021
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ART & EVY GmbH in Liquidation

Aufforderung nach HregV 2021 ART & EVY GmbH in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
ART & EVY GmbH in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
9436 Balgach

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 28.08.2021

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 143 vom 27.07.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 27.07.2021, SHAB - 28.07.2021, SHAB - 29.07.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002659
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB20.02.2020
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ART & EVY GmbH in Liquidation

Mutation ART & EVY GmbH in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Liquidation, Firma neu, Eingetragene Personen, Domizil neu

ART & EVY GmbH, in Balgach, CHE-219.813.733, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 151 vom 08.08.2018, S.0, Publ. 4404059).

Firma neu:
ART & EVY GmbH in Liquidation.

Domizil neu:
[Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst.]. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz der Gesellschaft unbenutzt abgelaufen ist.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Császár, Éva, ungarische Staatsangehörige, in Wagenhausen, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, Liquidatorin, mit Einzelunterschrift, mit 110 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: in Frümsen (Sennwald), Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift].

SHAB: 35 vom 20.02.2020
Tagesregister: 1587 vom 17.02.2020
Meldungsnummer: HR02-1004835029
Kantone: SG

SHAB20.09.2019
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ART & EVY GmbH

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV ART & EVY GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

ART & EVY GmbH
Wiesenstrasse 1a
9436 Balgach

Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV

Die aufgeführte Rechtseinheit verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzliche Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform zur Eintragung angemeldet wird, so kann das Amt für Handelsregister und Notariate die Auflösung widerrufen.

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister Davidstrasse 27 9000 St. Gallen

SHAB: 182 vom 20.09.2019
Meldungsnummer: BH05-0000001833
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB20.09.2019
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ART & EVY GmbH

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV ART & EVY GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

ART & EVY GmbH
Wiesenstrasse 1a
9436 Balgach

Aufforderung gemäss Art. 152 Abs. 3bis HRegV

Wohnort der Gesellschafterin und Geschäftsführerin: Éva Császár

Bei der aufgeführten Rechtseinheit sind die zur Anmeldung verpflichteten Personen oben aufgeführter Pflicht nicht nachgekommen bzw. entspricht eine Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregister innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Anmeldung vorzunehmen oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls wird die Eintragung vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 152 HRegV von Amtes wegen vorgenommen. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus.

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister Davidstrasse 27 9000 St. Gallen

SHAB: 182 vom 20.09.2019
Meldungsnummer: BH05-0000001832
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB08.08.2018
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ART & EVY GmbH

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

ART & EVY GmbH, in Balgach, CHE-219.813.733, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 146 vom 31.07.2017, Publ. 3674157).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Császár, Éva, ungarische Staatsangehörige, in Frümsen (Sennwald), Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 110 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: Csaszar, Eva, in Sennwald, Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Bublys, Artus, von Balgach, in Balgach, Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit 90 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer mit Kollektivunterschrift zu zweien]. [Berichtigung des Vor-/Nachnamens der verbleibenden Geschäftsführerin].

Tagesregister-Nr. 7134 vom 03.08.2018 / CHE-219.813.733 / 04404059

SHAB31.07.2017
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ART & EVY GmbH

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

ART & EVY GmbH, in Balgach, CHE-219.813.733, Wiesenstrasse 1a, 9436 Balgach, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).

Statutendatum:
20.07.2017.

Zweck:
Dienstleistungen im Bereich Kosmetik und Körperpflege, Handel mit Waren aller Art und Gebäudereinigungen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, Beteiligungen erwerben, verwalten und veräussern, Liegenschaften erwerben, überbauen, halten, verwalten und veräussern sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Stammkapital:
CHF 20'000.00.

Publikationsorgan:
SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung der Geschäftsführung vom 20.07.2017 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.

Eingetragene Personen:
Csaszar, Eva, ungarische Staatsangehörige, in Sennwald, Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit 110 Stammanteilen zu je CHF 100.00; Bublys, Artus, von Balgach, in Balgach, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit 90 Stammanteilen zu je CHF 100.00.

Tagesregister-Nr. 7072 vom 26.07.2017 / CHE-219.813.733 / 03674157

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