Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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18 Firmen anzeigen | Mitglied des Verwaltungsrates | Einzelunterschrift | 29.06.2020 | ||
2 Firmen anzeigen | Präsident des Verwaltungsrates | Einzelunterschrift | 07.12.2016 | ||
1 Firma anzeigen | Mitglied der Geschäftsleitung | Einzelunterschrift | 27.07.2021 | ||
1 Firma anzeigen | Mitglied der Geschäftsleitung | Einzelunterschrift | 03.02.2021 | ||
1 Firma anzeigen | Mitglied des Verwaltungsrates | Einzelunterschrift | 22.07.2022 | ||
1 Firma anzeigen | Revisionsstelle | 22.07.2022 |
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Sitz |
Zug (ZG) |
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Zweck |
Erwerb, Verwaltung sowie Veräusserung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere an Gesellschaften, welche im Bereich Aufarbeitung und Wiederverwertung von fossilen Rohstoffen, Tätigkeiten im Recycling von Rohstoffverarbeitungsabfällen, Vertrieb von umweltfreundlichen Produkten für die Ölindustrie und den dazugehörigen Anlagen sowie mit Mineralien und Rohstoffen aller Art handeln, insbesondere mit Gas, Öl und Ölprodukten sowie alternativen und anderweitigen Energien, Produktion, Handel und Vertrieb von Dienstleistungen und Produkten im Bereich der natürlichen Beseitigung von Erdöl und Erdölrückständen auf Land, Wasser und an Uferzonen sowie Reinigung von Tanks, Behältern und Schiffen tätig sind; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten
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UID |
CHE-115.255.839 |
CH-Nummer |
CH-170.3.034.017-2 |
Handelsregisteramt |
Kanton Zug |
Handelsregisterauszug |
Kostenlos registrieren |
Alte Bezeichnungen |
Kostenlos registrieren |
238 Firmen mit gleichem Domizil: Gotthardstrasse 3, 6300 Zug
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Mutation Arva Greentech AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Kapital neu
Berichtigung des im SHAB vom 10.08.2023, Meldungs Nr. 1'005'813'766, publizierten Tagesregistereintrages Nr. 12'543 vom 07.08.2023 Arva Greentech AG, in Zug, CHE-115.255.839, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 153 vom 10.08.2023, Publ. 1005813766).
Aktienkapital neu:
CHF 6'765'136.00 [nicht: CHF 6'756'136.00].
Liberierung Aktienkapital neu:
CHF 6'765'136.00 [nicht: CHF 6'756'136.00].
Aktien neu:
6'765'136 Namenaktien zu CHF 1.00 [nicht: 6'756'136 Namenaktien zu CHF 1.00].
SHAB: 224 vom 17.11.2023
Tagesregister: 18246 vom 14.11.2023
Meldungsnummer: HR02-1005887536
Kantone: ZG
Mutation Arva Greentech AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Kapital neu, Statutenänderung
Arva Greentech AG, in Zug, CHE-115.255.839, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 130 vom 07.07.2023, Publ. 1005789814).
Statutenänderung:
14.07.2023.
Aktienkapital neu:
CHF 6'756'136.00 [bisher: CHF 5'293'047.00].
Liberierung Aktienkapital neu:
CHF 6'756'136.00 [bisher: CHF 5'293'047.00].
Aktien neu:
6'756'136 Namenaktien zu CHF 1.00 [bisher: 5'293'047 Namenaktien zu CHF 1.00]. Genehmigte Kapitalerhöhung.
Qualifizierte Tatbestände neu:
Genehmigte Kapitalerhöhung durch Verrechnung einer Forderung von CHF 5'291'030.50, wofür 1'472'089 Namenaktien zu CHF 1.00 ausgegeben werden.
SHAB: 153 vom 10.08.2023
Tagesregister: 12543 vom 07.08.2023
Meldungsnummer: HR02-1005813766
Kantone: ZG
Mutation Arva Greentech AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Statutenänderung
Arva Greentech AG, in Zug, CHE-115.255.839, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 141 vom 22.07.2022, Publ. 1005526969).
Statutenänderung:
22.06.2023.
Mitteilungen neu:
Einberufungen und Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Publikation im SHAB. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Mitteilungen per Post, per E-Mail oder auf anderem elektronischem Weg zur Verfügung stellen. [Ferner Änderung nicht publikationspflichtiger Tatsachen].
SHAB: 130 vom 07.07.2023
Tagesregister: 10615 vom 04.07.2023
Meldungsnummer: HR02-1005789814
Kantone: ZG
An die Aktionärinnen und Aktionäre der Arva Greentech AG
Einladung zur ordentlichen Generalversammlung
Arva Greentech AG, Gotthardstrasse 3, 6300 Zug
Kapitalerhöhung
Die ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der ARVA GREENTECH AG, Zug, („Gesellschaft“) hat am 16. Juni 2022 eine genehmigte Kapitalerhöhung um höchstens CHF 2'646'523.00 durch Ausgabe von 2'646'523 vollständig zu liberierenden neuen Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 1.00 pro Aktie, ohne Vorrechte einzelner Kategorien, beschlossen und den Verwaltungsrat ermächtigt, die genehmigte Kapitalerhöhung innerhalb von zwei Jahren in einem oder mehreren Schritten durchzuführen. Mit Beschluss vom 24. April 2023 hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft in Anwendung von Art. 3bis der Gesellschaftsstatuten beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und eine Erhöhung des Aktienkapitals der Gesellschaft unter Heranziehung des statutarisch genehmigten Kapitals zu den nachfolgenden Bedingungen durchzuführen:
1. Erhöhung des Aktienkapitals: von derzeit CHF 5'293'047.00 um bis zu maximal CHF 2'646'523.00 auf neu bis zu maximal CHF 7'939'570.00 durch Ausgabe neuer Namenaktien von bis zu maximal 2'646'523 Stück à je CHF 1.00 nominal. Die neuen Namenaktien werden vorerst ausschliesslich den bisherigen Aktionären zum Bezug angeboten.
2. Bezugspreis: EUR 4.50 pro Namenaktie à je CHF 1.00 nominal. Die Emissionsabgabe von 1% auf dem Bezugspreis wird von der Gesellschaft getragen.
3. Bezugsrechte: die Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft sind uneingeschränkt gewährleistet. Bezugsberechtigt sind Aktionäre, die per Datum der vorliegenden Publikation ihre gesetzlichen Meldepflichten erfüllt haben und im Verzeichnis der Gesellschaft nach Art. 686 OR eingetragen sind.
4. Stichtag Bezugsberechtigung: Datum der vorliegenden Publikation.
5. Bezugsrechtsverhältnis: Zwei Namenaktien berechtigen zum Bezug von einer neuen Namenaktie à CHF 1.00 nominal.
6. Bezugsrechtshandel: es findet weder ein börslicher noch ein ausserbörslicher Bezugsrechtshandel statt.
7. Liberierung der neuen Aktien: vollständig, in bar oder durch Verrechnung (Verrechnung unter Vorbehalt der Genehmigung im Kapitalerhöhungsbericht des Verwaltungsrates und dessen Genehmigung durch den zugelassenen Revisor).
8. Bezugsfrist: Ausübung des Bezugsrechts bis spätestens 10. Mai 2023, am Sitz der Gesellschaft eingehend. Als ausgeübt gilt ein Bezugsrecht, soweit die Zeichnung der neuen Aktien fristgerecht unter Voraussetzung der Bezugsrechtsberechtigung gemäss Ziff. 3 erfolgt. Unterzeichnete Zeichnungsscheine müssen im Original bis spätestens 10. Mai 2023 am Sitz der Gesellschaft eingehen. Den Zeichnungsscheinen ist eine Depotbankbescheinigung per Datum der vorliegenden Publikation im Original über den eigenen Aktienbesitz beizufügen. Nicht oder nicht fristgemäss gültig ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos. Die Ausübung des Bezugsrechts ist unwiderruflich.
9. Zeichnungsscheine: Diese können unter folgender E-mail angefordert werden: shareholder@arva-green.tech
10. Vornahme Liberierung: Bis spätestens Valuta 25. Mai 2023 auf das auf den Zeichnungsscheinen angegebene Kapitaleinzahlungskonto.
11. Nicht ausgeübte Bezugsrechte: Nicht ausgeübte Bezugsrechte stehen zur Verfügung des Verwaltungsrates und werden im Interesse der Gesellschaft verwendet, insbesondere auch, um bestehende Darlehensschulden zum Zweck der Tilgung gemäss vorbestehenden vertraglichen Bedingungen mit den Darlehensgläubigern zu wandeln.
12. Dividendenberechtigung: Die neuen Aktien sind ab dem Geschäftsjahr 2023 dividendenberechtigt.
13. Orientierung der Aktionäre: Gemäss Artikel 22 der Gesellschaftsstatuten erfolgen Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre durch Publikation im SHAB.
14. Anwendbares Recht: Schweizer Recht
15. Gerichtsstand: Zug
Dieses Inserat stellt kein öffentliches Angebot zur Zeichnung und keinen Emissionsprospekt im Sinne von Art. 35 ff. FIDLEG dar.
Zug, 26. April 2023
Der Verwaltungsrat
Mutation Arva Greentech AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen, Statutenänderung
Arva Greentech AG, in Zug, CHE-115.255.839, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 123 vom 28.06.2022, Publ. 1005506272).
Statutenänderung:
16.06.2022. Die Generalversammlung hat mit Beschluss vom 16.06.2022 den Beschluss über die Ermächtigung einer genehmigten Kapitalerhöhung vom 25.05.2020 gemäss näherer Umschreibung in den Statuten angepasst. [bisher: Die Generalversammlung hat mit Beschluss vom 25.05.2020 den Beschluss über die Ermächtigung einer genehmigten Kapitalerhöhung vom 18.03.2019 gemäss näherer Umschreibung in den Statuten angepasst.].
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Rödl & Partner AG (CHE-113.897.435), in Zürich, Revisionsstelle.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Ernst, Christian, von Rapperswil-Jona und Würenlos, in Rapperswil-Jona, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; BDO AG (CHE-105.952.747), in Zürich, Revisionsstelle.
SHAB: 141 vom 22.07.2022
Tagesregister: 10832 vom 19.07.2022
Meldungsnummer: HR02-1005526969
Kantone: ZG
Mutation Arva Greentech AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Arva Greentech AG, in Zug, CHE-115.255.839, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 230 vom 25.11.2021, Publ. 1005342229).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Lienemann, Hans Hinrich Oskar, genannt Oskar, deutscher Staatsangehöriger, in Berlin (DE), Mitglied der Geschäftsleitung, mit Einzelunterschrift [bisher: Prokurist, mit Einzelprokura].
SHAB: 123 vom 28.06.2022
Tagesregister: 9310 vom 23.06.2022
Meldungsnummer: HR02-1005506272
Kantone: ZG
Einladungstext/Tranktanden siehe Anhang
Mutation Arva Greentech AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Kapital neu, Statutenänderung
Arva Greentech AG, in Zug, CHE-115.255.839, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 143 vom 27.07.2021, Publ. 1005258546).
Statutenänderung:
11.11.2021.
Aktienkapital neu:
CHF 5'293'047.00 [bisher: CHF 4'023'252.00].
Liberierung Aktienkapital neu:
CHF 5'293'047.00 [bisher: CHF 4'023'252.00].
Aktien neu:
5'293'047 Namenaktien zu CHF 1.00 [bisher: 4'023'252 Namenaktien zu CHF 1.00]. Genehmigte Kapitalerhöhung durch Verrechnung einer Forderung von EUR 4'444'276.25, wofür 1'269'795 Namenaktien zu CHF 1.00 ausgegeben werden.
SHAB: 230 vom 25.11.2021
Tagesregister: 20522 vom 22.11.2021
Meldungsnummer: HR02-1005342229
Kantone: ZG
Arva Greentech AG, Gotthardstrasse 3, 6300 Zug
Kapitalerhöhung
Die ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der ARVA GREENTECH AG, Zug, („Gesellschaft“) hat am 25. Mai 2020 eine genehmigte Kapitalerhöhung um höchstens CHF 2'011'626.00 durch Ausgabe von 2'011'626 vollständig zu liberierenden neuen Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 1.00 pro Aktie, ohne Vorrechte einzelner Kategorien, beschlossen und den Verwaltungsrat ermächtigt, die genehmigte Kapitalerhöhung innerhalb von zwei Jahren in einem oder mehreren Schritten durchzuführen. Mit Beschluss vom 17. August 2021 hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft in Anwendung von Art. 3bis der Gesellschaftsstatuten beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und eine Erhöhung des Aktienkapitals der Gesellschaft unter Heranziehung des statutarisch genehmigten Kapitals zu den nachfolgenden Bedingungen durchzuführen:
1. Erhöhung des Aktienkapitals: von derzeit CHF 4'023'252.00 um bis zu maximal CHF 2'011'626.00 auf neu bis zu maximal CHF 6'034'878.00 durch Ausgabe neuer Namenaktien von bis zu maximal 2'011’626 Stück à je CHF 1.00 nominal. Die neuen Namenaktien werden ausschliesslich den bisherigen Aktionären zum Bezug angeboten.
2. Bezugspreis: EUR 3.50 pro Namenaktie à je CHF 1.00 nominal. Die Emissionsabgabe von 1% auf dem Bezugspreis wird von der Gesellschaft getragen.
3. Bezugsrechte: die Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft sind uneingeschränkt gewährleistet. Bezugsberechtigt sind Aktionäre, die per Datum der vorliegenden Publikation ihre gesetzlichen Meldepflichten erfüllt haben und im Verzeichnis der Gesellschaft nach Art. 686 OR eingetragen sind.
4. Stichtag Bezugsberechtigung: Datum der vorliegenden Publikation.
5. Bezugsrechtsverhältnis: Zwei Namenaktien berechtigen zum Bezug von einer neuen Namenaktie à CHF 1.00 nominal (Rundungsdifferenz).
6. Bezugsrechtshandel: es findet weder ein börslicher noch ein ausserbörslicher Bezugsrechtshandel statt.
7. Liberierung der neuen Aktien: vollständig, in bar oder durch Verrechnung (Verrechnung unter Vorbehalt der Genehmigung im Kapitalerhöhungsbericht des Verwaltungsrates und dessen Genehmigung durch den zugelassenen Revisor).
8. Bezugsfrist: bis zum 30. August 2021, 17:00 Uhr, am Sitz der Gesellschaft eingehend. Als ausgeübt gilt ein Bezugsrecht, soweit die Zeichnung der neuen Aktien fristgerecht unter Voraussetzung der Bezugsrechtsberechtigung gemäss Ziff. 3 erfolgt. Unterzeichnete Zeichnungsscheine müssen im Original bis zum 30. August 2021, 17:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft eingehen. Den Zeichnungsscheinen ist eine Depotbankbescheinigung per Datum der vorliegenden Publikation im Original über den eigenen Aktienbesitz beizufügen. Nicht oder nicht fristgemäss gültig ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos. Die Ausübung des Bezugsrechts ist unwiderruflich.
9. Zeichnungsscheine: können per folgender Email angefordert werden:
10. Vornahme Liberierung: Valuta 13. September 2021 auf das auf den Zeichnungsscheinen angegebene Kapitaleinzahlungskonto.
11. Nicht ausgeübte Bezugsrechte: Nicht ausgeübte Bezugsrechte stehen zur Verfügung des Verwaltungsrates und werden im Interesse der Gesellschaft verwendet, unter anderem auch, um bestehende Darlehensschulden zum Zwecke der Tilgung gemäss vorbestehenden vertraglichen Bedingungen mit den Darlehensgläubigern zu wandeln.
12. Dividendenberechtigung: die neuen Aktien sind ab dem Geschäftsjahr 2021 dividendenberechtigt.
13. Orientierung der Aktionäre: Gemäss Artikel 22 der Gesellschaftsstatuten erfolgen Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre durch Publikation im SHAB.
14. Anwendbares Recht: Schweizer Recht
15. Gerichtsstand: Zug
Dieses Inserat stellt kein öffentliches Angebot zur Zeichnung und keinen Emissionsprospekt im Sinne von Art. 35 ff. FIDLEG dar.
Zug, 17. August 2021
Der Verwaltungsrat
Mutation Arva Greentech AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Arva Greentech AG, in Zug, CHE-115.255.839, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 23 vom 03.02.2021, Publ. 1005090636).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Sydow, Bernd, deutscher Staatsangehöriger, in Berlin (DE), Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift, Vorsitzender der Geschäftsleitung, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift]; Nagel, Sven, deutscher Staatsangehöriger, in Berlin (DE), Mitglied der Geschäftsleitung, mit Einzelunterschrift.
SHAB: 143 vom 27.07.2021
Tagesregister: 14452 vom 22.07.2021
Meldungsnummer: HR02-1005258546
Kantone: ZG
Einladung zur ordentlichen Generalversammlung gemäss PDF-Anhang
Mutation Arva Greentech AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Arva Greentech AG, in Zug, CHE-115.255.839, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 123 vom 29.06.2020, Publ. 1004922697).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Lienemann, Hans Hinrich Oskar, genannt Oskar, deutscher Staatsangehöriger, in Berlin (DE), Prokurist, mit Einzelprokura.
SHAB: 23 vom 03.02.2021
Tagesregister: 1706 vom 29.01.2021
Meldungsnummer: HR02-1005090636
Kantone: ZG
Mutation Arva Greentech AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen, Kapital neu, Statutenänderung
Arva Greentech AG, in Zug, CHE-115.255.839, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 60 vom 27.03.2019, Publ. 1004596838).
Statutenänderung:
25.05.2020.
Aktien neu:
4'023'252 Namenaktien zu CHF 1.00 [bisher: 4'023'252 Inhaberaktien zu CHF 1.00]. Die Generalversammlung hat mit Beschluss vom 25.05.2020 die Statutenbestimmung über die bedingte Kapitalerhöhung vom 10.06.2016 geändert. [bisher: Die Generalversammlung hat mit Beschluss vom 11.01.2016 die Statutenbestimmung über die bedingte Kapitalerhöhung vom 21.12.2010 geändert. ]. Die Generalversammlung hat mit Beschluss vom 25.05.2020 den Beschluss über die Ermächtigung einer genehmigten Kapitalerhöhung vom 18.03.2019 gemäss näherer Umschreibung in den Statuten angepasst. [bisher: Die Generalversammlung hat mit Beschluss vom 18.03.2019 den Beschluss über die Ermächtigung einer genehmigten Kapitalerhöhung vom 12.10.2017 gemäss näherer Umschreibung in den Statuten angepasst.]. [Ferner Änderung nicht publikationspflichtiger Tatsachen].
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Klein, Thomas, von Basel, in Zug, Zeichnungsberechtigter, mit Einzelunterschrift.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Sydow, Bernd, deutscher Staatsangehöriger, in Berlin (DE), Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift]; Gross, Marcel, von Bad Zurzach, in Zollikon, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.
SHAB: 123 vom 29.06.2020
Tagesregister: 8546 vom 24.06.2020
Meldungsnummer: HR02-1004922697
Kantone: ZG
Die Ordentliche Generalversammlung der Gesellschaft findet am 25. Mai 2020 statt. Details sind der Einladung zu entnehmen.
An die Aktionärinnen und Aktionäre der Arva Greentech AG
Einladung zur ordentlichen Generalversammlung
am Montag, den 30.09.2019, um 10:00 Uhr, SwissEver Hotel Zug, Brunnmatt 6, 6330 Cham, Saal "Mönch"
A. Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates
1. Begrüssung und einleitende Feststellungen
2. Wahl des Protokollführers und Stimmenzählers
3. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen GV für das Geschäftsjahr 2017, datiert vom 18. März 2019. Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung.
4. Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2018. Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung.
5. Abnahme des revidierten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 per 31.12.2018, Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung.
6. Beschlussfassung über den Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Verwaltungsrat beantragt, den Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung auf neue Rechnung vorzutragen.
7. Décharge-Erteilung an den Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat beantragt Décharge des Verwaltungsrates.
8. Wahl der Revisionsstelle. Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der bisherigen Revisionsstelle Rödl & Partner AG.
9. Varia
B. Organisatorische Hinweise
1. Zutrittsbedingungen
An der Generalversammlung dürfen nur gemeldete und im Verzeichnis der Gesellschaft eingetragene Inhaberaktionäre oder deren schriftlich bevollmächtigten Vertreter teilnehmen und das Stimmrecht ausüben (Art. 697i ff. des Schweizerischen Obligationenrechts, vgl. lit. C. nachfolgend). Aktionäre haben sich mittels einer Depotbankbescheinigung mit Stichtag 20.09.2019 über ihren eigenen Aktienbesitz sowie Sperrung derselben bis zum Tag nach der Generalversammlung (01.10.2019) auszuweisen. Vertreter von juristischen Personen haben zusätzlich ihre Vertretungsbefugnis zu Gunsten der juristischen Person vorzulegen. Aktionäre, welche ihren gesetzlichen Verpflichtungen wie in lit. C aufgeführt nicht nachgekommen sind, dürfen keinen Einlass erhalten.
2. Vollmachten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, können sich durch einen anderen Aktionär oder einen Dritten aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Der Vertreter ist nur dann zur Teilnahme an der Generalversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts für den Aktionär berechtigt, sofern er sich bei der Türkontrolle amtlich ausweist, im Besitz einer schriftlichen, vom Aktionär unterzeichneten Vollmacht sowie im Besitz einer Depotbankbescheinigung mit Stichtag vom 20.09.2019 ist, die den Aktienbesitz des vertretenen Aktionärs sowie die Sperrung bis zum Tag nach der Generalversammlung (01.10.2019) ausweist.
C. Mitteilung an die Aktionäre
Inhaberaktionäre haben eine Melde- und Identifikationspflicht gemäss Art. 697i ff. des Schweizerischen Obligationenrechts. Namentlich müssen Inhaberaktionäre zwecks Aufnahme des Namens resp. der Firma sowie der Adressen in das Verzeichnis der Gesellschaft ihrer Melde- und Identifikationspflicht folgendermassen nachkommen: als natürliche Person durch einen amtlichen Ausweis mit Fotografie, namentlich durch den Pass, die Identitätskarte oder den Führerausweis, im Original oder in Kopie; als schweizerische juristische Person durch einen Handelsregisterauszug; als ausländische juristische Person durch einen aktuellen beglaubigten Auszug aus dem ausländischen Handelsregister oder durch eine gleichwertige Urkunde. Aktionäre, welche dieser gesetzlichen Pflicht nicht bis zum 20.10.2019 nachgekommen sind, müssen von der Wahrnehmung ihrer Aktionärsrechte ausgeschlossen werden.
Zug, den 9.10.2019
Im Namen des Verwaltungsrates
Bernd Sydow
Mutation Arva Greentech AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Domizil neu
Arva Greentech AG, in Zug, CHE-115.255.839, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 6 vom 10.01.2019, Publ. 1004538130).
Statutenänderung:
18.03.2019. Die Generalversammlung hat mit Beschluss vom 18.03.2019 den Beschluss über die Ermächtigung einer genehmigten Kapitalerhöhung vom 12.10.2017 gemäss näherer Umschreibung in den Statuten angepasst. [bisher: Die Generalversammlung hat mit Beschluss vom 12.10.2017 eine genehmigte Kapitalerhöhung gemäss näherer Umschreibung in den Statuten eingeführt.]
SHAB: 60 vom 27.03.2019
Tagesregister: 4155 vom 22.03.2019
Meldungsnummer: HR02-1004596838
Kantone: ZG
An die Aktionärinnen und Aktionäre der Arva Greentech AG
Einladung zur ordentlichen Generalversammlung
am Montag, den 18.03.2019, um 9:00 Uhr, SwissEver Hotel Zug, Brunnmatt 6, 6330 Cham, Saal "Mönch"
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung.
Der Verwaltungsrat beantragt, den Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Verwaltungsrat beantragt Décharge des Verwaltungsrates.
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der bisherigen Revisionsstelle Rödl & Partner AG.
"Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 17. März 2021 das Aktienkapital der
Gesellschaft um höchstens CHF 1'000'000.00 zu erhöhen durch Ausgabe von höchstens 1'000'000
neuen auf den Inhaber lautenden Aktien mit einem Nennwert von CHF 1.00 je Aktie, ohne Vorrecht
einzelner Kategorien. Das Aktienkapital ist voll zu liberieren. Erhöhungen in Teilbeträgen sind
gestattet. Der jeweilige Ausgabebetrag, die Art der Einlage, die Bedingungen der
Bezugsrechtsausübung sowie der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung werden vom
Verwaltungsrat im Zeitpunkt der Ausgabe bestimmt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte stehen zur
Verfügung des Verwaltungsrates, der diese im Interesse der Gesellschaft verwendet. Der
Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre aufzuheben und Dritten oder
bestehenden Aktionären zuzuweisen, wenn die neuen Aktien für die Übernahmen von Unternehmen
durch Aktientausch, zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder
Beteiligungen oder von neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft, zwecks öffentlicher
Aktienplatzierung auf den nationalen und internationalen Kapitalmärkten oder zur Erweiterung des
Aktionärskreises verwendet werden sollen.“
B. Organisatorische Hinweise
1. Zutrittsbedingungen
An der Generalversammlung dürfen nur gemeldete und im Verzeichnis der Gesellschaft eingetragene Inhaberaktionäre oder deren schriftlich bevollmächtigten Vertreter teilnehmen und das Stimmrecht ausüben (Art. 697i ff. des Schweizerischen Obligationenrechts, vgl. lit. C. nachfolgend). Aktionäre haben sich mittels einer Depotbankbescheinigung mit Stichtag 08.03.2019 über ihren eigenen Aktienbesitz sowie Sperrung derselben bis zum Tag nach der Generalversammlung (19.03.2019) auszuweisen. Vertreter von juristischen Personen haben zusätzlich ihre Vertretungsbefugnis zu Gunsten der juristischen Person vorzulegen. Aktionäre, welche ihren gesetzlichen Verpflichtungen wie in lit. C aufgeführt nicht nachgekommen sind, dürfen keinen Einlass erhalten.
2. Vollmachten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, können sich durch einen anderen Aktionär oder einen Dritten aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Der Vertreter ist nur dann zur Teilnahme an der Generalversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts für den Aktionär berechtigt, sofern er sich bei der Türkontrolle amtlich ausweist, im Besitz einer schriftlichen, vom Aktionär unterzeichneten Vollmacht sowie im Besitz einer Depotbankbescheinigung mit Stichtag vom 08.03.2019 ist, die den Aktienbesitz des vertretenen Aktionärs sowie die Sperrung bis zum Tag nach der Generalversammlung (19.03.2019) ausweist.
C. Mitteilung an die Aktionäre
Inhaberaktionäre haben eine Melde- und Identifikationspflicht gemäss Art. 697i ff. des Schweizerischen Obligationenrechts. Namentlich müssen Inhaberaktionäre zwecks Aufnahme des Namens resp. der Firma sowie der Adressen in das Verzeichnis der Gesellschaft ihrer Melde- und Identifikationspflicht folgendermassen nachkommen: als natürliche Person durch einen amtlichen Ausweis mit Fotografie, namentlich durch den Pass, die Identitätskarte oder den Führerausweis, im Original oder in Kopie; als schweizerische juristische Person durch einen Handelsregisterauszug; als ausländische juristische Person durch einen aktuellen beglaubigten Auszug aus dem ausländischen Handelsregister oder durch eine gleichwertige Urkunde. Aktionäre, welche dieser gesetzlichen Pflicht nicht bis zum 08.03.2019 nachgekommen sind, müssen von der Wahrnehmung ihrer Aktionärsrechte ausgeschlossen werden.
Zug, den 25.02.2019
Im Namen des Verwaltungsrates
Bernd Sydow
Mutation Arva Greentech AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Kapital neu
Arva Greentech AG, in Zug, CHE-115.255.839, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 228 vom 23.11.2017, Publ. 3888059).
Statutenänderung:
19.12.2018.
Aktienkapital neu:
CHF 4'023'252.00 [bisher: CHF 2'708'541.00].
Liberierung Aktienkapital neu:
CHF 4'023'252.00 [bisher: CHF 2'708'541.00].
Aktien neu:
4'023'252 Inhaberaktien zu CHF 1.00 [bisher: 2'708'541 Inhaberaktien zu CHF 1.00].
Qualifizierte Tatbestände neu:
Genehmigte Kapitalerhöhung durch Verrechnung einer Forderung von EUR 3'461'500.00, wofür 1'314'711 Inhaberaktien zu CHF 1.00 ausgegeben werden.
SHAB: 6 vom 10.01.2019
Tagesregister: 149 vom 07.01.2019
Meldungsnummer: HR02-1004538130
Kantone: ZG
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