Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaberin Einzelunterschrift 22.02.2006
Stammdaten
Einzelunternehmen
16.02.2006
Letzte Änderung: 22.04.2021
Löschung: 22.04.2021

Sitz

Kloten (ZH)

Zweck

Hausreinigung und Büroreinigung. Mehr anzeigen

UID

CHE-112.772.104

CH-Nummer

CH-020.1.049.508-3

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

4 Firmen mit gleichem Domizil: Am Balsberg 34, 8302 Kloten

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 6 von 6

SHAB22.04.2021
|
ATReinigung Mustafa

Löschung ATReinigung Mustafa

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

ATReinigung Mustafa, in Kloten, CHE-112.772.104, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 163 vom 25.08.2009, S.32, Publ. 5212018). Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.

SHAB: 77 vom 22.04.2021
Tagesregister: 16429 vom 19.04.2021
Meldungsnummer: HR03-1005155974
Kantone: ZH

SHAB06.04.2021
|
ATReinigung Mustafa

Aufforderung nach HregV 2021 ATReinigung Mustafa

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
ATReinigung Mustafa
Am Balsberg 34
8302 Kloten

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 06.05.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 65 vom 06.04.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 31.03.2021, SHAB - 01.04.2021, SHAB - 06.04.2021
Meldungsnummer: BH00-0000000817
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB01.04.2021
|
ATReinigung Mustafa

Aufforderung nach HregV 2021 ATReinigung Mustafa

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
ATReinigung Mustafa
Am Balsberg 34
8302 Kloten

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 06.05.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 64 vom 01.04.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 31.03.2021, SHAB - 01.04.2021, SHAB - 06.04.2021
Meldungsnummer: BH00-0000000794
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB31.03.2021
|
ATReinigung Mustafa

Aufforderung nach HregV 2021 ATReinigung Mustafa

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
ATReinigung Mustafa
Am Balsberg 34
8302 Kloten

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 06.05.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 63 vom 31.03.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 31.03.2021, SHAB - 01.04.2021, SHAB - 06.04.2021
Meldungsnummer: BH00-0000000776
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB25.08.2009
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ATReinigung Mustafa

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Firma neu

Topp-Reinigung Mustafa, in Kloten, CH-020.1.049.508-3, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 37 vom 22.02.2006, S. 19, Publ. 3256270).

Firma neu:
ATReinigung Mustafa.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Mustafa, Tevide, von Kloten, in Kloten, Inhaberin, mit Einzelunterschrift [bisher: serbisch-montenegrinische Staatsangehörige].

Tagebuch Nr. 32198 vom 19.08.2009
(05212018/CH02010495083)

SHAB22.02.2006
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Topp-Reinigung Mustafa

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Topp-Reinigung Mustafa, in Kloten, CH-020.1.049.508-3, Am Balsberg 34, 8302 Kloten, Einzelfirma (Neueintragung).

Zweck:
Hausreinigung und Büroreinigung.

Eingetragene Personen:
Mustafa, Tevide, serbisch-montenegrinische Staatsangehörige, in Kloten, Inhaberin, mit Einzelunterschrift.

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