Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaberin Einzelunterschrift 23.12.2009
Stammdaten
Einzelunternehmen
17.12.2009
Letzte Änderung: 30.06.2021

Sitz

Zürich (ZH)

Zweck

Kosmetik / Permanent Make up Stylistin (Kosmetikerin). Mehr anzeigen

UID

CHE-115.293.828

CH-Nummer

CH-020.1.057.912-2

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

5 Firmen mit gleichem Domizil: Allmendstrasse 149, 8041 Zürich

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

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Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

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Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 8 von 8

SHAB30.06.2021
|
MD Bahar Kosmetikstudio Kivrak Büktel

Mutation MD Bahar Kosmetikstudio Kivrak Büktel

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Firma neu, Eingetragene Personen, Domizil neu, Sitz neu

Bahar Kosmetik Özdemir, in Wetzikon (ZH), CHE-115.293.828, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 249 vom 23.12.2009, S.31, Publ. 5409066).

Firma neu:
MD Bahar Kosmetikstudio Kivrak Büktel.

Sitz neu:
Zürich.

Domizil neu:
Allmendstrasse 149, 8041 Zürich.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Kivrak Büktel, Bahar, türkische Staatsangehörige, in Zürich, Inhaberin, mit Einzelunterschrift [bisher: Özdemir, Bahar, in Wallisellen].

SHAB: 124 vom 30.06.2021
Tagesregister: 28821 vom 25.06.2021
Meldungsnummer: HR02-1005233188
Kantone: ZH

SHAB28.04.2021
|
Bahar Kosmetik Özdemir

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Bahar Kosmetik Özdemir

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Bahar Kosmetik Özdemir
Zentralstrasse 4
8623 Wetzikon ZH

Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 28.05.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 81 vom 28.04.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 26.04.2021, SHAB - 27.04.2021, SHAB - 28.04.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005495
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB27.04.2021
|
Bahar Kosmetik Özdemir

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Bahar Kosmetik Özdemir

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Bahar Kosmetik Özdemir
Zentralstrasse 4
8623 Wetzikon ZH

Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 28.05.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 80 vom 27.04.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 26.04.2021, SHAB - 27.04.2021, SHAB - 28.04.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005462
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB26.04.2021
|
Bahar Kosmetik Özdemir

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Bahar Kosmetik Özdemir

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Bahar Kosmetik Özdemir
Zentralstrasse 4
8623 Wetzikon ZH

Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 28.05.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 79 vom 26.04.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 26.04.2021, SHAB - 27.04.2021, SHAB - 28.04.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005443
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB16.03.2021
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Bahar Kosmetik Özdemir

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Bahar Kosmetik Özdemir

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Bahar Kosmetik Özdemir
Zentralstrasse 4
8623 Wetzikon ZH

Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 15.04.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 52 vom 16.03.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 12.03.2021, SHAB - 15.03.2021, SHAB - 16.03.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005001
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB15.03.2021
|
Bahar Kosmetik Özdemir

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Bahar Kosmetik Özdemir

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Bahar Kosmetik Özdemir
Zentralstrasse 4
8623 Wetzikon ZH

Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 15.04.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 51 vom 15.03.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 12.03.2021, SHAB - 15.03.2021, SHAB - 16.03.2021
Meldungsnummer: BH05-0000004969
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB12.03.2021
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Bahar Kosmetik Özdemir

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Bahar Kosmetik Özdemir

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Bahar Kosmetik Özdemir
Zentralstrasse 4
8623 Wetzikon ZH

Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 15.04.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 50 vom 12.03.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 12.03.2021, SHAB - 15.03.2021, SHAB - 16.03.2021
Meldungsnummer: BH05-0000004935
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB23.12.2009
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Bahar Kosmetik Özdemir

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Bahar Kosmetik Özdemir, in Wetzikon ZH, CH-020.1.057.912-2, Zentralstrasse 4, 8623 Wetzikon ZH, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Kosmetik / Permanent Make up Stylistin (Kosmetikerin).

Eingetragene Personen:
Özdemir, Bahar, türkische Staatsangehörige, in Wallisellen, Inhaberin, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 49506 vom 17.12.2009
(05409066/CH02010579122)

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