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Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 20.04.2015
Stammdaten
Einzelunternehmen
15.04.2015
Letzte Änderung: 30.08.2021
Löschung: 30.08.2021

Sitz

Zürich (ZH)

Zweck

Betrieb eines Nagelstudios. Mehr anzeigen

UID

CHE-448.732.500

CH-Nummer

CH-020.1.070.632-5

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

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Publikationen

Publikationen

1 - 9 von 9

SHAB30.08.2021
|
Beauty Nail Ha

Löschung Beauty Nail Ha

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Beauty Nail Ha, in Zürich, CHE-448.732.500, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 74 vom 20.04.2015, S.0, Publ. 2105089). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

SHAB: 167 vom 30.08.2021
Tagesregister: 36845 vom 25.08.2021
Meldungsnummer: HR03-1005279782
Kantone: ZH

SHAB15.06.2021
|
Beauty Nail Ha

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Beauty Nail Ha

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Beauty Nail Ha
Grüngasse 31
8004 Zürich

Ausgangslage

Aufforderung im SHAB vom 30.04.2021, 03.05.2021 und 04.05.2021



Verfügung
1. Das Einzelunternehmen Beauty Nail Ha wird von Amtes wegen gelöscht.

2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:
Beauty Nail Ha, in Zürich, CHE-448.732.500, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 74 vom 20.04.2015, S.0, Publ. 2105089). Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

3. Die Eintragungsgebühren von CHF 185.60 wird Van Tuan Ha, deutscher Staatsangehöriger, in Riedstadt (DE), auferlegt.

4. Der Betrag von CHF 185.60 ist einstweilen uneinbringlich.

5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Verfügende Stelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8022 Zürich

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 16.08.2021
Fristenstillstand während Gerichtsferien

Anmeldestelle
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Militärstrasse 36
Postfach
8090 Zürich

SHAB: 113 vom 15.06.2021
Meldungsnummer: BH07-0000002313
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB04.05.2021
|
Beauty Nail Ha

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Beauty Nail Ha

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Beauty Nail Ha
Grüngasse 31
8004 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 03.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 85 vom 04.05.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 30.04.2021, SHAB - 03.05.2021, SHAB - 04.05.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005559
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB03.05.2021
|
Beauty Nail Ha

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Beauty Nail Ha

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Beauty Nail Ha
Grüngasse 31
8004 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 03.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 84 vom 03.05.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 30.04.2021, SHAB - 03.05.2021, SHAB - 04.05.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005539
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB30.04.2021
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Beauty Nail Ha

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Beauty Nail Ha

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Beauty Nail Ha
Grüngasse 31
8004 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 03.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 83 vom 30.04.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 30.04.2021, SHAB - 03.05.2021, SHAB - 04.05.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005507
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB18.03.2021
|
Beauty Nail Ha

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Beauty Nail Ha

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Beauty Nail Ha
Grüngasse 31
8004 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Hauptsitz der Zweigniederlassung wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung der Zweigniederlassung.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird die Zweigniederlassung von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 2 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 19.04.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 54 vom 18.03.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 16.03.2021, SHAB - 17.03.2021, SHAB - 18.03.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005028
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB17.03.2021
|
Beauty Nail Ha

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Beauty Nail Ha

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Beauty Nail Ha
Grüngasse 31
8004 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Hauptsitz der Zweigniederlassung wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung der Zweigniederlassung.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird die Zweigniederlassung von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 2 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 19.04.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 53 vom 17.03.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 16.03.2021, SHAB - 17.03.2021, SHAB - 18.03.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005015
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB16.03.2021
|
Beauty Nail Ha

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Beauty Nail Ha

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Beauty Nail Ha
Grüngasse 31
8004 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Hauptsitz der Zweigniederlassung wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung der Zweigniederlassung.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird die Zweigniederlassung von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 2 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 19.04.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 52 vom 16.03.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 16.03.2021, SHAB - 17.03.2021, SHAB - 18.03.2021
Meldungsnummer: BH05-0000004977
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB20.04.2015
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Beauty Nail Ha

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Beauty Nail Ha, in Zürich, CHE-448.732.500, Grüngasse 31, 8004 Zürich, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Betrieb eines Nagelstudios.

Eingetragene Personen:
Ha, Van Tuan, deutscher Staatsangehöriger, in Riedstadt (DE), Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagesregister-Nr. 13373 vom 15.04.2015 / CH02010706325 / 02105089

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