Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
-
Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 200’000
Letzte Änderung: 12.11.1991
Löschung: 12.11.1991

Sitz

Winterthur (ZH)

Zweck

UID

CH-Nummer

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

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0 Firma mit gleichem Domizil: ,

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Publikationen

Publikationen

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SHAB31.12.2018
|
Well Engineering Partners (WEP) BV

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Well Engineering Partners (WEP) BV

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Well Engineering Partners (WEP) BV
Henny Cornelissen, 7900 AP Hoogeveen

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 18-008305
Betriebsteil: Aufsicht, Begleitung und Überwachung der Sondierbohrungen der NAGRA
Begründung: Technisch unentbehrliche Betriebsweise
Personal: 4 M
Gültigkeit: 01.01.2019 - 31.12.2021
Bewilligungszusatz: Neuerteilung
Bewilligung für Einsätze in: AG, ZH

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 252 vom 31.12.2018
Meldungsnummer: AB02-0000001768
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: AG, ZH
SHAB17.12.2018
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Well Engineering Partners (WEP) BV

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Well Engineering Partners (WEP) BV

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Well Engineering Partners (WEP) BV
Henny Cornelissen, 7900 AP Hoogeveen

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 18-008305
Betriebsteil: Aufsicht, Begleitung und Überwachung der Sondierbohrungen der NAGRA
Begründung: Technisch unentbehrliche Betriebsweise
Personal: 4 M
Gültigkeit: 01.01.2019 - 31.12.2021
Bewilligungszusatz: Neuerteilung
Bewilligung für Einsätze in: AG, ZH

Rechtliche Hinweise
Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 244 vom 17.12.2018
Meldungsnummer: AB01-0000001423
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: AG, ZH
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