Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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1 Firma anzeigen | Revisionsstelle | 07.07.2020 | |||
185 Firmen anzeigen | Mitglied des Verwaltungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 25.01.2007 | ||
30 Firmen anzeigen | Präsident des Verwaltungsrates | Einzelunterschrift | 14.04.2005 | ||
7 Firmen anzeigen | Mitglied des Verwaltungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 25.01.2007 |
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Sitz |
Frauenfeld (TG) |
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Zweck |
Die Gesellschaft bezweckt das Halten von Beteiligungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
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UID |
CHE-100.954.868 |
CH-Nummer |
CH-170.3.022.203-4 |
Handelsregisteramt |
Kanton Thurgau |
Handelsregisterauszug |
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Alte Bezeichnungen |
Kostenlos registrieren |
11 Firmen mit gleichem Domizil: Bahnhofstrasse 92, 8500 Frauenfeld
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Löschung PRETIUM AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung
PRETIUM AG, in Frauenfeld, CHE-100.954.868, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 126 vom 01.07.2022, Publ. 1005510347). Aktiven und Passiven (Fremdkapital) gehen infolge Fusion auf die BFW Liegenschaften AG, in Frauenfeld (CHE-101.234.713), über. Die Gesellschaft wird gelöscht.
SHAB: 33 vom 16.02.2023
Tagesregister: 915 vom 13.02.2023
Meldungsnummer: HR03-1005680483
Kantone: TG
Mutation PRETIUM AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen, Kapital neu, Zweck neu, Statutenänderung
PRETIUM AG, in Frauenfeld, CHE-100.954.868, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 125 vom 01.07.2021, Publ. 1005235817).
Statutenänderung:
22.06.2022.
Abspaltung:
Ein Teil der Aktiven und Passiven geht gemäss Spaltungsplan vom 14.04.2022 auf die neu gegründete Prios AG, in Frauenfeld (CHE-238.599.374), über. Das Aktienkapital wird infolge Spaltung um CHF 100'000.00 herabgesetzt.
Zweck neu:
Die Gesellschaft bezweckt das Halten von Beteiligungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Aktienkapital neu:
CHF 100'000.00 [bisher: CHF 200'000.00].
Liberierung Aktienkapital neu:
CHF 100'000.00 [bisher: CHF 200'000.00].
Aktien neu:
100'000 Namenaktien zu CHF 1.00 [bisher: 200'000 Namenaktien zu CHF 1.00]. [gestrichen: Die vor der Eintragung im Handelsregister des Kantons Thurgau gestrichenen Tatsachen, sowie allfällige frühere Statutendaten oder Tagebuch- und SHAB-Zitate können im Registerauszug des bisherigen Sitzes, welcher bei den abgelegten Handelsregisterakten liegt, eingesehen werden.]. [Anpassung der Funktionsbezeichnungen.].
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Frischknecht, Beat, von Heiden, in Weinfelden, Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsident, mit Einzelunterschrift]; Frischknecht, Indre, von Heiden, in Weinfelden, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Maute, Dr. Wolfgang, von Fischingen, in Müllheim Dorf (Müllheim), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien].
SHAB: 126 vom 01.07.2022
Tagesregister: 3150 vom 28.06.2022
Meldungsnummer: HR02-1005510347
Kantone: TG
Mutation PRETIUM AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Fusion, Kapital neu, Statutenänderung
PRETIUM AG, in Frauenfeld, CHE-100.954.868, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 55 vom 19.03.2021, Publ. 1005128760).
Statutenänderung:
23.06.2021.
Fusion:
Übernahme der Aktiven und Passiven der BFW Group AG, in Frauenfeld (CHE-113.386.991), gemäss Fusionsvertrag vom 23.06.5.2021 und Bilanz per 01.01.2021. Aktiven von CHF 24'306'741.84 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 3'853'998.55 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Der Alleinaktionär der übertragenden Gesellschaft erhält 100'000 Aktien zu CHF 1.00 Das Aktienkapital wird infolge Fusion um CHF 100'000.00 erhöht.
Aktienkapital neu:
CHF 200'000.00 [bisher: CHF 100'000.00].
Liberierung Aktienkapital neu:
CHF 200'000.00 [bisher: CHF 100'000.00].
Aktien neu:
200'000 Namenaktien zu CHF 1.00 [bisher: 100'000 Namenaktien zu CHF 1.00].
SHAB: 125 vom 01.07.2021
Tagesregister: 3868 vom 28.06.2021
Meldungsnummer: HR02-1005235817
Kantone: TG
Mutation PRETIUM AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Firma neu, Statutenänderung
BFW Holding AG, in Frauenfeld, CHE-100.954.868, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 129 vom 07.07.2020, Publ. 1004931032).
Statutenänderung:
15.03.2021.
Firma neu:
PRETIUM AG.
SHAB: 55 vom 19.03.2021
Tagesregister: 1475 vom 16.03.2021
Meldungsnummer: HR02-1005128760
Kantone: TG
Kraftloserklärung von Beteiligungspapieren nach Art. 137 des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG; SR 958.1)
Mit Eingabe vom 28. April 2020 erhob die BFW Holding AG, Bahnhofstrasse 92, 8500 Frauenfeld, Schweiz (Klägerin), Klage gegen die BFW Liegenschaften AG, Bahnhofstrasse 92, 8500 Frauenfeld, Schweiz (Beklagte), mit folgenden Rechtsbegehren:
1. Es seien sämtliche sich noch im Publikum befindenden Namenaktien Kategorie A der Beklagten mit einem Nennwert von je CHF 6.10 (Valorennummer 1'820’611) für kraft-los zu erklären.
2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten.
Zur Begründung der Klage bringt die BFW Holding AG vor, sie verfüge nach dem Vollzug des öffentlichen Kaufangebots derzeit über 98.1 % der Stimmrechte der BFW Liegenschaften AG.
Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionärinnen und Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionärinnen und Aktionären der BFW Liegenschaften AG eine Frist von drei Monaten ab erster Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um schriftlich den Beitritt zu diesem Prozess gegenüber dem Obergericht des Kantons Thurgau, Promenadenstrasse 12A, 8500 Frauenfeld, zu erklären (Art. 121 der Verordnung über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel; FinfraV; SR 958.11).
Die Beitrittserklärung hat Namen und Vornamen des Beitretenden und einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- beziehungsweise Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz beziehungsweise Sitz im Ausland ist dem Gericht ein Zustellungsdomizil mit Adresse in der Schweiz bekannt zu geben (Art. 140 ZPO). Wird diese Aufforderung nicht befolgt, erfolgen die Zustellungen durch Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Verzeichnis der Beweismittel in sechsfacher Ausfertigung, allfällige Belege sind nummeriert zweifach einzureichen. Bei Stillschweigen wird Verzicht auf Beitritt angenommen.
Obergericht des Kantons Thurgau
Frauenfeld, 11. Mai 2020
Mutation BFW Holding AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
BFW Holding AG, in Frauenfeld, CHE-100.954.868, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 20 vom 30.01.2019, Publ. 1004554537).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
PricewaterhouseCoopers AG (CHE-106.839.438), in Zürich, Revisionsstelle.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Deloitte AG (CHE-101.377.666), in Zürich, Revisionsstelle.
SHAB: 129 vom 07.07.2020
Tagesregister: 3440 vom 02.07.2020
Meldungsnummer: HR02-1004931032
Kantone: TG
Kraftloserklärung von Beteiligungspapieren nach Art. 137 des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG; SR 958.1)
Mit Eingabe vom 28. April 2020 erhob die BFW Holding AG, Bahnhofstrasse 92, 8500 Frauenfeld, Schweiz (Klägerin), Klage gegen die BFW Liegenschaften AG, Bahnhofstrasse 92, 8500 Frauenfeld, Schweiz (Beklagte), mit folgenden Rechtsbegehren:
1. Es seien sämtliche sich noch im Publikum befindenden Namenaktien Kategorie A der Beklagten mit einem Nennwert von je CHF 6.10 (Valorennummer 1'820’611) für kraft-los zu erklären.
2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten.
Zur Begründung der Klage bringt die BFW Holding AG vor, sie verfüge nach dem Vollzug des öffentlichen Kaufangebots derzeit über 98.1 % der Stimmrechte der BFW Liegenschaften AG.
Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionärinnen und Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionärinnen und Aktionären der BFW Liegenschaften AG eine Frist von drei Monaten ab erster Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um schriftlich den Beitritt zu diesem Prozess gegenüber dem Obergericht des Kantons Thurgau, Promenadenstrasse 12A, 8500 Frauenfeld, zu erklären (Art. 121 der Verordnung über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel; FinfraV; SR 958.11).
Die Beitrittserklärung hat Namen und Vornamen des Beitretenden und einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- beziehungsweise Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz beziehungsweise Sitz im Ausland ist dem Gericht ein Zustellungsdomizil mit Adresse in der Schweiz bekannt zu geben (Art. 140 ZPO). Wird diese Aufforderung nicht befolgt, erfolgen die Zustellungen durch Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Verzeichnis der Beweismittel in sechsfacher Ausfertigung, allfällige Belege sind nummeriert zweifach einzureichen. Bei Stillschweigen wird Verzicht auf Beitritt angenommen.
Obergericht des Kantons Thurgau
Frauenfeld, 11. Mai 2020
Kraftloserklärung von Beteiligungspapieren nach Art. 137 des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG; SR 958.1)
Mit Eingabe vom 28. April 2020 erhob die BFW Holding AG, Bahnhofstrasse 92, 8500 Frauenfeld, Schweiz (Klägerin), Klage gegen die BFW Liegenschaften AG, Bahnhofstrasse 92, 8500 Frauenfeld, Schweiz (Beklagte), mit folgenden Rechtsbegehren:
1. Es seien sämtliche sich noch im Publikum befindenden Namenaktien Kategorie A der Beklagten mit einem Nennwert von je CHF 6.10 (Valorennummer 1'820’611) für kraft-los zu erklären.
2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten.
Zur Begründung der Klage bringt die BFW Holding AG vor, sie verfüge nach dem Vollzug des öffentlichen Kaufangebots derzeit über 98.1 % der Stimmrechte der BFW Liegenschaften AG.
Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionärinnen und Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionärinnen und Aktionären der BFW Liegenschaften AG eine Frist von drei Monaten ab erster Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um schriftlich den Beitritt zu diesem Prozess gegenüber dem Obergericht des Kantons Thurgau, Promenadenstrasse 12A, 8500 Frauenfeld, zu erklären (Art. 121 der Verordnung über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel; FinfraV; SR 958.11).
Die Beitrittserklärung hat Namen und Vornamen des Beitretenden und einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- beziehungsweise Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz beziehungsweise Sitz im Ausland ist dem Gericht ein Zustellungsdomizil mit Adresse in der Schweiz bekannt zu geben (Art. 140 ZPO). Wird diese Aufforderung nicht befolgt, erfolgen die Zustellungen durch Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Verzeichnis der Beweismittel in sechsfacher Ausfertigung, allfällige Belege sind nummeriert zweifach einzureichen. Bei Stillschweigen wird Verzicht auf Beitritt angenommen.
Obergericht des Kantons Thurgau
Frauenfeld, 11. Mai 2020
Mutation BFW Holding AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
BFW Holding AG, in Frauenfeld, CHE-100.954.868, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 210 vom 30.10.2017, Publ. 3838817).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Hafen, Philipp, von Münsterlingen, in Tägerschen (Tobel-Tägerschen), Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
SHAB: 20 vom 30.01.2019
Tagesregister: 443 vom 25.01.2019
Meldungsnummer: HR02-1004554537
Kantone: TG
Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
BFW Holding AG, in Frauenfeld, CHE-100.954.868, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 120 vom 23.06.2017, Publ. 3599607).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
RZP Rother Zeberli Partner Treuhand AG, in Arbon, Revisionsstelle.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
PricewaterhouseCoopers AG (CHE-106.839.438), in Zürich, Revisionsstelle.
Tagesregister-Nr. 4937 vom 25.10.2017 / CHE-100.954.868 / 03838817
Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
BFW Holding AG, in Frauenfeld, CHE-100.954.868, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 131 vom 10.07.2014, Publ. 1606719).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hafen, Philipp, von Münsterlingen, in Tägerschen (Tobel-Tägerschen), Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Tagesregister-Nr. 2829 vom 20.06.2017 / CHE-100.954.868 / 03599607
Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
BFW Holding AG, in Frauenfeld, CHE-100.954.868, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 90 vom 09.05.2012, Publ. 6670204).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
PricewaterhouseCoopers AG, in Zürich, Revisionsstelle.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
RZP Rother Zeberli Partner Treuhand AG (CHE-109.362.757), in Arbon, Revisionsstelle.
Tagesregister-Nr. 3575 vom 07.07.2014 / CH17030222034 / 01606719
Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Domizil neu
BFW Holding AG, in Frauenfeld, CH-170.3.022.203-4, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 102 vom 26.05.2011, S. 0, Publ. 6179968).
Domizil neu:
Bahnhofstrasse 92, 8500 Frauenfeld.
Tagebuch Nr. 1993 vom 04.05.2012
(06670204/CH17030222034)
Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Kapital neu
BFW Holding AG, in Frauenfeld, CH-170.3.022.203-4, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 247 vom 20.12.2010, S. 20, Publ. 5947778).
Statutenänderung:
20.05.2011.
Abspaltung:
Ein Teil der Aktiven und Passiven geht gemäss Spaltungsplan vom 20.05.2011 auf die neugegründete BFW Consulting AG, in Frauenfeld (CH-440.3.025.116-2), über. Das Aktienkapital wird infolge Spaltung um CHF 100'000.00 herabgesetzt.
Aktienkapital neu:
CHF 100'000.00 [bisher: CHF 200'000.00].
Liberierung Aktienkapital neu:
CHF 100'000.00 [bisher: CHF 200'000.00].
Aktien neu:
100'000 Namenaktien zu CHF 1.00. [bisher: 200'000 Namenaktien zu CHF 1.00].
Tagebuch Nr. 2306 vom 23.05.2011
(06179968/CH17030222034)
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