Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 21.09.2018
Stammdaten
Einzelunternehmen
18.09.2018
Letzte Änderung: 12.04.2019
Löschung: 12.04.2019

Sitz

Rüthi (SG) (SG)

Zweck

Betrieb eines Tätowierstudios Mehr anzeigen

UID

CHE-297.183.537

CH-Nummer

CH-320.1.085.058-8

Handelsregisteramt

Kanton St. Gallen

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: ,

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 4 von 4

SHAB12.04.2019
|
BIG HÖFER PAT TATTOO

Löschung BIG HÖFER PAT TATTOO

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

BIG HÖFER PAT TATTOO, in Rüthi (SG), CHE-297.183.537, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 183 vom 21.09.2018, S.0, Publ. 1004460311).

Domizil neu:
[Domizil eingebüsst]. Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.

SHAB: 72 vom 12.04.2019
Tagesregister: 3463 vom 09.04.2019
Meldungsnummer: HR03-1004609739
Kantone: SG

SHAB21.02.2019
|
BIG HÖFER PAT TATTOO

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV BIG HÖFER PAT TATTOO

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

BIG HÖFER PAT TATTOO
Choblastrasse 16
9464 Rüthi (Rheintal)

Ausgangslage

Es fällt in Betracht:


1.    Nach Feststellungen des Amtes für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen hat folgendes Einzelunternehmen kein Rechtsdomizil mehr:
•    BIG HÖFER PAT TATTOO (CHE-297.183.537), in Rüthi (Rheintal)


2.    Mit Aufforderung durch Einschreibebrief vom 14.12.2018 und Publikation im SHAB vom 21.01.2019 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.


3.    Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Amt für Handelsregister und Notariate kein neues Rechtsdomizil angemeldet.



Verfügung
Das Amt für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen erlässt deshalb folgende Verfügung:

1. Das Einzelunternehmen wird von Amtes wegen gemäss Art. 153b Abs. 1 lit. a HRegV gelöscht.

2. Es werden keine Gebühren erhoben.

3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt.

Verfügende Stelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Davidstrasse 27
9000 St. Gallen

Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Anmeldestelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen.

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 23.03.2019

Anmeldestelle
Kantonsgericht St.Gallen
Regierungsgebäude
9001 St.Gallen

SHAB: 36 vom 21.02.2019
Meldungsnummer: BH07-0000000504
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB21.01.2019
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BIG HÖFER PAT TATTOO

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV BIG HÖFER PAT TATTOO

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

BIG HÖFER PAT TATTOO
Choblastrasse 16
9464 Rüthi (Rheintal)

Die aufgeführte Rechtseinheit verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzliche Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform zur Eintragung angemeldet wird, so kann das Amt für Handelsregister und Notariate die Auflösung widerrufen.

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 20.02.2019

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister Davidstrasse 27 9000 St. Gallen

SHAB: 13 vom 21.01.2019
Meldungsnummer: BH05-0000000663
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB21.09.2018
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BIG HÖFER PAT TATTOO

Neueintragung BIG HÖFER PAT TATTOO

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Neueintragung

BIG HÖFER PAT TATTOO, in Rüthi SG, CHE-297.183.537, Choblastrasse 16, 9464 Rüthi (Rheintal), Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Betrieb eines Tätowierstudios.

Eingetragene Personen:
Höfer, Patrick, österreichischer Staatsangehöriger, in Rüthi SG, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

SHAB: 183 vom 21.09.2018
Tagesregister: 8430 vom 18.09.2018
Meldungsnummer: HR01-1004460311
Kantone: SG

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