Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
-
Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 100’000
Letzte Änderung: 16.05.2000
Löschung: 16.05.2000

Sitz

Burgdorf (BE)

Zweck

UID

CH-Nummer

CH-053.3.008.438-6

Handelsregisteramt

Kanton Bern

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Publikationen

Publikationen

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SHAB16.01.2019
|
Bis Vam Anlagentechnik

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Bis Vam Anlagentechnik

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Bis Vam Anlagentechnik
Dieselstrasse 2, 4600 Wells

Bewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit Artikel 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 18-007774
Betriebsteil: Montagearbeiten an den Turbinen fürs Wasserkraftwerk Linth-Limmern
Begründung: Technisch unentbehrliche Betriebsweise
Personal: 14 M
Gültigkeit: 07.01.2019 - 31.12.2019
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: GL

Rechtliche Hinweise
Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 10 vom 16.01.2019
Meldungsnummer: AB01-0000001599
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: GL
SHAB15.01.2019
|
Bis Vam Anlagentechnik

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Bis Vam Anlagentechnik

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Bis Vam Anlagentechnik
Dieselstrasse 2, 4600 Wells

Bewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit Artikel 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 18-007774
Betriebsteil: Montagearbeiten an den Turbinen fürs Wasserkraftwerk Linth-Limmern
Begründung: Technisch unentbehrliche Betriebsweise
Personal: 14 M
Gültigkeit: 07.01.2019 - 31.12.2019
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: GL

Rechtliche Hinweise
Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 9 vom 15.01.2019
Meldungsnummer: AB01-0000001588
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: GL
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