Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 08.08.2016
Stammdaten
Einzelunternehmen
03.08.2016
Letzte Änderung: 03.05.2021
Löschung: 03.05.2021

Sitz

Salenstein (TG)

Zweck

Import und Export sowie Handel mit und Verkauf von Waren, insbesondere Lebensmitteln und elektronische Artikel. Mehr anzeigen

UID

CHE-244.765.623

CH-Nummer

CH-440.1.030.964-7

Handelsregisteramt

Kanton Thurgau

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Publikationen

Publikationen

1 - 5 von 5

SHAB03.05.2021
|
Bozdam

Löschung Bozdam

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Bozdam, in Salenstein, CHE-244.765.623, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 96 vom 18.05.2017, Publ. 3530459). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b aHRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

SHAB: 84 vom 03.05.2021
Tagesregister: 2356 vom 28.04.2021
Meldungsnummer: HR03-1005167155
Kantone: TG

SHAB04.03.2021
|
Bozdam

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Bozdam

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Bozdam
Lochstrasse 19
8268 Salenstein

Ausgangslage

1. Die aufgeführte Rechtseinheit verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr.
2. Mit Einschreiben vom 30.10.2020 wurde die Rechtseinheit aufgefordert, innert 30 Tagen den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wiederherzustellen und zur Eintragung anzumelden.
3. Mit Publikation vom 11.11.2020 wurde die Rechtseinheit aufgefordert, innert 30 Tagen den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wiederherzustellen und zur Eintragung anzumelden.
4. Die Rechtseinheit stellte den gesetzmässigen Zustand innert Frist nicht her.



Verfügung
1. Die aufgeführte Rechtseinheit wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Bozdam, in Salenstein, CHE-244.765.623, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 96 vom 18.05.2017, Publ. 3530459). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b aHRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
3. Die Eintragungsgebühren von CHF 165.30 werden der Rechtseinheit auferlegt.
4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 aOR wird der Inhaber mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.
5. Der Betrag von CHF 365.30 ist einstweilen uneinbringlich.
6. Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist bei der Kontaktstelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Verfügende Stelle
Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau
Bahnhofplatz 65
8500 Frauenfeld

Am 1. Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom 17. März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 19.04.2021

Anmeldestelle
Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau
Frauenfelderstrasse 16
8570 Weinfelden

SHAB: 44 vom 04.03.2021
Meldungsnummer: BH07-0000002130
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau
Kantone: TG
SHAB11.11.2020
|
Bozdam

Aufforderung nach Art. 153 HRegV Bozdam

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach Art. 153 HRegV

Bozdam
Lochstrasse 19
8268 Salenstein

Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung bei der Kontaktstelle anzumelden. Andernfalls werden die Rechtseinheiten vom Handelsregister gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt; Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
Wird der rechtmässige Zustand nicht fristgerecht wiederhergestellt, kann das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 Abs. 1 OR eine Ordnungsbusse wegen Verstosses gegen die Eintragungspflicht von CHF 10.00 bis CHF 500.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 11.12.2020

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau,
Bahnhofplatz 65,
8500 Frauenfeld

SHAB: 220 vom 11.11.2020
Meldungsnummer: BH02-0000002017
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau
Kantone: TG
SHAB18.05.2017
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Bozdam

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Domizil neu

Bozdam, in Gottlieben, CHE-244.765.623, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 151 vom 08.08.2016, Publ. 2992849).

Sitz neu:
Salenstein.

Domizil neu:
Lochstrasse 19, 8268 Salenstein.

Tagesregister-Nr. 2200 vom 15.05.2017 / CHE-244.765.623 / 03530459

SHAB08.08.2016
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Bozdam

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Bozdam, in Gottlieben, CHE-244.765.623, Kirchstrasse 19, 8274 Gottlieben, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Import und Export sowie Handel mit und Verkauf von Waren, insbesondere Lebensmitteln und elektronische Artikel.

Eingetragene Personen:
Bozdam, Merih, türkischer Staatsangehöriger, in Köln (DE), Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagesregister-Nr. 3491 vom 03.08.2016 / CHE-244.765.623 / 02992849

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