Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
-
Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 400’000
Letzte Änderung: 08.05.1995
Löschung: 08.05.1995

Sitz

Lutry (VD)

Zweck

UID

CH-Nummer

Handelsregisteramt

Kanton Waadt

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: ,

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Publikationen

Publikationen

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SHAB10.07.2020
|
Ricola AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Ricola AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Ricola AG
Industriestrasse 12, 4227 Büsserach

Bewilligung für Feiertagsarbeit Artikel 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 20-003099
Betriebsteil: Aufrechterhaltung der Produktionskette an Feiertagen im Bereich Logistik (Lager und Versand) für ausserkantonale Betriebsstandorte an denen kein Feiertag ist
Begründung: Technisch unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 1 ArGV 1)
Personal: 4 M
Gültigkeit: 15.08.2020 - 14.08.2023
Bewilligungszusatz: Neuerteilung
Bewilligung für Einsätze in: SO

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 132 vom 10.07.2020
Meldungsnummer: AB02-0000005998
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SO
SHAB26.06.2020
|
Ricola AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Ricola AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Ricola AG
Industriestrasse 12, 4227 Büsserach

Bewilligung für Feiertagsarbeit Artikel 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 20-003099
Betriebsteil: Aufrechterhaltung der Produktionskette an Feiertagen im Bereich Logistik (Lager und Versand) für ausserkantonale Betriebsstandorte an denen kein Feiertag ist
Begründung: Technisch unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 1 ArGV 1)
Personal: 4 M
Gültigkeit: 15.08.2020 - 14.08.2023
Bewilligungszusatz: Neuerteilung
Bewilligung für Einsätze in: SO

Rechtliche Hinweise
Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 122 vom 26.06.2020
Meldungsnummer: AB01-0000006153
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SO
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