Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaberin Einzelunterschrift 25.09.1989
Stammdaten
Einzelunternehmen
Letzte Änderung: 11.09.2019
Löschung: 11.09.2019

Sitz

Urnäsch (AR)

Zweck

Uebernahme von technischen Zeichnungsarbeiten im Hoch- und Tiefbau. Mehr anzeigen

UID

CHE-101.351.508

CH-Nummer

CH-300.1.011.749-4

Handelsregisteramt

Kanton Appenzell Ausserrhoden

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: , 9107 Urnäsch

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 2 von 2

SHAB11.09.2019
|
Büro für Bauzeichnen, E. Ehrbar

Löschung Büro für Bauzeichnen, E. Ehrbar

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Büro für Bauzeichnen, E. Ehrbar, in Urnäsch, CHE-101.351.508, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 186 vom 25.09.1989, S.3921).

Löschungsgrund:
Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

SHAB: 175 vom 11.09.2019
Tagesregister: 1385 vom 06.09.2019
Meldungsnummer: HR03-1004714063
Kantone: AR

SHAB28.06.2019
|
Büro für Bauzeichnen, E. Ehrbar

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Büro für Bauzeichnen, E. Ehrbar

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Büro für Bauzeichnen, E. Ehrbar

9107 Urnäsch

Ausgangslage

1. Dem Handelsregister wurde von Dritter Seite mitgeteilt, dass das im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil "Hundegg, 9107 Urnäsch" nicht mehr gültig sei.

2. Mit Einschreiben an das Rechtsdomizil vom 6. März 2019 forderte das Handelsregister die Inhaberin des Einzelunternehmens auf, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Die Aufforderung wies auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht hin. Die Einschreiben wurden von der Post als unzustellbar retourniert.

3. Nachdem die Frist ungenutzt abgelaufen war, publizierte das Handelsregister im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 30. April 2019 die entsprechende Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 der Handelsregisterverordnung (HRegV; SR 221.411).

4. Die Frist von 30 Tagen ist unbenutzt verstrichen.



Verfügung
1. Das Einzelunternehmen Büro für Bauzeichnen, E. Ehrbar (CHE-101.351.508), in Urnäsch, wird gelöscht.

2. Ins Handelsregister wird eingetragen:
Büro für Bauzeichnen, E. Ehrbar, in Urnäsch, CHE-101.351.508, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 186 vom 25.09.1989, S.3921). Löschungsgrund: Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

3. Es werden keine Gebühren erhoben.

4. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt.

Verfügende Stelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Anmeldestelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation Beschwerde an das Obergericht von Appenzell Ausserrhoden, verwaltungsrechtliche Abteilung, Fünfeckpalast, Postfach 162, 9043 Trogen, erhoben werden (Art. 7 der kantonalen Verordnung über das Handelsregister [bGS 223.1]).

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 29.08.2019

Anmeldestelle
Obergericht von Appenzell Ausserrhoden
verwaltungsrechtliche Abteilung
Fünfeckpalast
Postfach 162
9043 Trogen

SHAB: 123 vom 28.06.2019
Meldungsnummer: BH07-0000000867
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
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