Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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5 Firmen anzeigen | Inhaberin | Einzelunterschrift | 25.09.1989 |
Sitz |
Urnäsch (AR) |
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Zweck |
Uebernahme von technischen Zeichnungsarbeiten im Hoch- und Tiefbau.
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UID |
CHE-101.351.508 |
CH-Nummer |
CH-300.1.011.749-4 |
Handelsregisteramt |
Kanton Appenzell Ausserrhoden |
Handelsregisterauszug |
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0 Firma mit gleichem Domizil: , 9107 Urnäsch
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Löschung Büro für Bauzeichnen, E. Ehrbar
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung
Büro für Bauzeichnen, E. Ehrbar, in Urnäsch, CHE-101.351.508, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 186 vom 25.09.1989, S.3921).
Löschungsgrund:
Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
SHAB: 175 vom 11.09.2019
Tagesregister: 1385 vom 06.09.2019
Meldungsnummer: HR03-1004714063
Kantone: AR
1. Dem Handelsregister wurde von Dritter Seite mitgeteilt, dass das im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil "Hundegg, 9107 Urnäsch" nicht mehr gültig sei.
2. Mit Einschreiben an das Rechtsdomizil vom 6. März 2019 forderte das Handelsregister die Inhaberin des Einzelunternehmens auf, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Die Aufforderung wies auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht hin. Die Einschreiben wurden von der Post als unzustellbar retourniert.
3. Nachdem die Frist ungenutzt abgelaufen war, publizierte das Handelsregister im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 30. April 2019 die entsprechende Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 der Handelsregisterverordnung (HRegV; SR 221.411).
4. Die Frist von 30 Tagen ist unbenutzt verstrichen.
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