Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 29.06.2015
Stammdaten
Einzelunternehmen
24.06.2015
Letzte Änderung: 22.07.2021
Löschung: 22.07.2021

Sitz

Stäfa (ZH)

Zweck

Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Personentransport und Schulbusbetrieb sowie Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen. Mehr anzeigen

UID

CHE-138.988.203

CH-Nummer

CH-020.1.071.123-8

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Obere Mattstrasse 8, 8713 Uerikon

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 6 von 6

SHAB22.07.2021
|
clalüna personentransporte

Löschung clalüna personentransporte

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

clalüna personentransporte, in Stäfa, CHE-138.988.203, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 122 vom 29.06.2015, S.0, Publ. 2235097). Die Rechtseinheit wir in Anwendung von Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.

SHAB: 140 vom 22.07.2021
Tagesregister: 32345 vom 19.07.2021
Meldungsnummer: HR03-1005255284
Kantone: ZH

SHAB18.05.2021
|
clalüna personentransporte

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV clalüna personentransporte

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

clalüna personentransporte
Obere Mattstrasse 8
8713 Uerikon

Ausgangslage

Aufforderung im SHAB vom 31.03.2021, 01.04.2021 und 06.04.2021



Verfügung
1. Das Einzelunternehmen clalüna personentrasporte wird von Amtes wegen gelöscht.

2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:
clalüna personentransporte, in Stäfa, CHE-138.988.203, Einzelunternehmen
(SHAB Nr. 122 vom 29.06.2015, S.0, Publ. 2235097). Die Rechtseinheit wir in Anwendung
von Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese über kein
Rechtsdomizil mehr verfügt.

3. Die Eintragungsgebühren von CHF 185.60 werden Isidor Clalüna, von Scoul, zurzeit
unbekannten Aufenthaltes, auferlegt.

4. Der Betrag von CHF 185.60 ist einstweilen uneinbringlich.

5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang
an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach,
8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen
oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Verfügende Stelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8022 Zürich

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 01.07.2021

Anmeldestelle
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Militärstrasse 36
Postfach
8090 Zürich

SHAB: 94 vom 18.05.2021
Meldungsnummer: BH07-0000002257
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB06.04.2021
|
clalüna personentransporte

Aufforderung nach HregV 2021 clalüna personentransporte

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
clalüna personentransporte
Obere Mattstrasse 8
8713 Uerikon

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 30.04.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 65 vom 06.04.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 31.03.2021, SHAB - 01.04.2021, SHAB - 06.04.2021
Meldungsnummer: BH00-0000000818
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB01.04.2021
|
clalüna personentransporte

Aufforderung nach HregV 2021 clalüna personentransporte

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
clalüna personentransporte
Obere Mattstrasse 8
8713 Uerikon

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 30.04.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 64 vom 01.04.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 31.03.2021, SHAB - 01.04.2021, SHAB - 06.04.2021
Meldungsnummer: BH00-0000000795
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB31.03.2021
|
clalüna personentransporte

Aufforderung nach HregV 2021 clalüna personentransporte

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
clalüna personentransporte
Obere Mattstrasse 8
8713 Uerikon

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 30.04.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 63 vom 31.03.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 31.03.2021, SHAB - 01.04.2021, SHAB - 06.04.2021
Meldungsnummer: BH00-0000000737
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB29.06.2015
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clalüna personentransporte

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

clalüna personentransporte, in Stäfa, CHE-138.988.203, Obere Mattstrasse 8, 8713 Uerikon, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Personentransport und Schulbusbetrieb sowie Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen.

Eingetragene Personen:
Clalüna, Isidor, von Scoul, in Stäfa, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagesregister-Nr. 22203 vom 24.06.2015 / CH02010711238 / 02235097

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