Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Gesellschafterin+Liquidatorin Einzelunterschrift 05.11.2010
Gesellschafter+Liquidator Einzelunterschrift 05.11.2010
Stammdaten
Kollektivgesellschaft
01.11.2010
Letzte Änderung: 24.09.2021
Löschung: 24.09.2021

Sitz

Zürich (ZH)

Zweck

Erbringung von Dienstleistungen im Mediensektor. Mehr anzeigen

UID

CHE-116.157.671

CH-Nummer

CH-020.2.006.491-2

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: , ohne Domizil-sans domicile

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 8 von 8

SHAB24.09.2021
|
D A CH media Jakubetz & Krusche in Liquidation

Löschung D A CH media Jakubetz & Krusche in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

D A CH media Jakubetz & Krusche in Liquidation, in Zürich, CHE-116.157.671, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 216 vom 06.11.2015, S.0, Publ. 2466895). Die Gesellschaft wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

SHAB: 186 vom 24.09.2021
Tagesregister: 40168 vom 21.09.2021
Meldungsnummer: HR03-1005297879
Kantone: ZH

SHAB16.07.2021
|
D A CH media Jakubetz & Krusche in Liquidation

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV D A CH media Jakubetz & Krusche in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

D A CH media Jakubetz & Krusche in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8053 Zürich

Ausgangslage

Aufforderung im SHAB vom 02.06.2021, 03.06.2021 und 04.06.2021



Verfügung
1. Die D A CH media Jakubetz & Krusche in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.

2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:
D A CH media Jakubetz & Krusche in Liquidation, in Zürich, CHE-116.157.671, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 216 vom 06.11.2015, S.0, Publ. 2466895). Die Gesellschaft wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

3. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Verfügende Stelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8022 Zürich

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 14.09.2021
Fristenstillstand während Gerichtsferien

Anmeldestelle
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Militärstrasse 36
Postfach
8090 Zürich

SHAB: 136 vom 16.07.2021
Meldungsnummer: BH07-0000002382
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB04.06.2021
|
D A CH media Jakubetz & Krusche in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV D A CH media Jakubetz & Krusche in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

D A CH media Jakubetz & Krusche in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8053 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann.
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 05.07.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 106 vom 04.06.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 02.06.2021, SHAB - 03.06.2021, SHAB - 04.06.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005887
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB03.06.2021
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D A CH media Jakubetz & Krusche in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV D A CH media Jakubetz & Krusche in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

D A CH media Jakubetz & Krusche in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8053 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann.
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 05.07.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 105 vom 03.06.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 02.06.2021, SHAB - 03.06.2021, SHAB - 04.06.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005881
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB02.06.2021
|
D A CH media Jakubetz & Krusche in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV D A CH media Jakubetz & Krusche in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

D A CH media Jakubetz & Krusche in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8053 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann.
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 05.07.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 104 vom 02.06.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 02.06.2021, SHAB - 03.06.2021, SHAB - 04.06.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005870
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB14.04.2021
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D A CH media Jakubetz & Krusche in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV D A CH media Jakubetz & Krusche in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

D A CH media Jakubetz & Krusche in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8053 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Weist eine Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat sie keine verwertbaren Aktiven mehr, so fordert das Handelsregisteramt die Rechtseinheit auf, innert angesetzter Frist ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR).
Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen. Bleibt diese Aufforderung ergebnislos, so fordert das Handelsregisteramt weitere Betroffene durch dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt auf, ein solches Interesse mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR).
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 14.05.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 71 vom 14.04.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005286
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB06.11.2015
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D A CH media Jakubetz & Krusche in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Liquidation
- Eingetragene Personen

D A CH media Jakubetz & Krusche, in Zürich, CHE-116.157.671, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 216 vom 05.11.2010, S. 15, Publ. 5882444).

Firma neu:
D A CH media Jakubetz & Krusche in Liquidation.

Domizil neu:
Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Jakubetz, Christian Thomas, deutscher Staatsangehöriger, unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafter und Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: in Zürich, Gesellschafter mit Einzelunterschrift]; Krusche, Elly Liesbeth Claudia, deutsche Staatsangehörige, in Kreuzlingen, Gesellschafterin und Liquidatorin, mit Einzelunterschrift [bisher: in Zürich, Gesellschafterin mit Einzelunterschrift].

Tagesregister-Nr. 38418 vom 03.11.2015 / CH02020064912 / 02466895

SHAB05.11.2010
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D A CH media Jakubetz & Krusche

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

D A CH media Jakubetz & Krusche, in Zürich, CH-020.2.006.491-2, Buchholzstrasse 9, 8053 Zürich, Kollektivgesellschaft (Neueintragung).

Beginn:
27.10.2010.

Zweck:
Erbringung von Dienstleistungen im Mediensektor.

Eingetragene Personen:
Jakubetz, Christian Thomas, deutscher Staatsangehöriger, in Zürich, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift; Krusche, Elly Liesbeth Claudia, deutsche Staatsangehörige, in Zürich, Gesellschafterin, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 38393 vom 01.11.2010
(05882444/CH02020064912)

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