Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Präsident Kollektivunterschrift zu zweien 17.07.1997
Mitglied Kollektivunterschrift zu zweien 29.06.1999
PricewaterhouseCoopers AG, in Basel
- Revisionsstelle 29.06.1999

Früheres Management

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Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 150’000
Letzte Änderung: 21.12.2004
Löschung: 21.12.2004

Sitz

Glarus (GL)

Zweck

UID

CHE-101.871.860

CH-Nummer

CH-160.3.000.411-2

Handelsregisteramt

Kanton Glarus

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: ,

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 5 von 5

SHAB21.12.2004
|
Dafina AG

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Dafina AG, in Glarus, CH-160.3.000.411-2, Beteiligung an Unternehmen sowie Durchführung von Finanzgeschäften aller Art, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 105 vom 03. 06. 2004, S. 9, Publ. 2290106). Die Vorschriften von Art. 748 OR sind eingehalten. Die Gesellschaft wird gelöscht (Publikation 3.

Schuldenruf:
SHAB Nr. 109 vom 09.06.2004, S. 35).

Tagebuch Nr. 883 vom 15.12.2004
(02601464/CH16030004112)

SHAB09.06.2004
|
Dafina AG

Grund: Schuldenrufe
- Schuldenrufe infolge Fusion von Aktiengesellschaften (Art. 748 und 749 OR)

Dritte Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Aktiengesellschaft:
    Dafina AG, Glarus
  2. Name und Sitz der übernehmenden Aktiengesellschaft:
    SIG Reinag AG, Neuhausen am Rheinfall
  3. Rechtsform des aufgelösten Rechtsträgers: Aktiengesellschaft
  4. Beschluss durch: ausserordentliche Generalversammlung
  5. Datum des Beschlusses: 26.05.2004
  6. Anmeldefrist für Forderungen: 09.07.2004
  7. Anmeldestelle für Forderungen: SIG Reinag AG, Industrieplatz, 8212 Neuhausen am Rheinfall
  8. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
  9. Bemerkung: Die Gläubiger werden ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Vereinigung der Vermögen der fusionierenden Gesellschaften gemäss Art. 745 Abs. 3 OR i.V.m. Art. 748 Ziff. 6 OR bereits nach Ablauf von drei Monaten seit dem dritten Schuldenruf möglich ist.

    Übermittler: EY Law AG
    8022 Zürich
(02299316)
SHAB08.06.2004
|
Dafina AG

Grund: Schuldenrufe
- Schuldenrufe infolge Fusion von Aktiengesellschaften (Art. 748 und 749 OR)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Aktiengesellschaft:
    Dafina AG, Glarus
  2. Name und Sitz der übernehmenden Aktiengesellschaft:
    SIG Reinag AG, Neuhausen am Rheinfall
  3. Rechtsform des aufgelösten Rechtsträgers: Aktiengesellschaft
  4. Beschluss durch: ausserordentliche Generalversammlung
  5. Datum des Beschlusses: 26.05.2004
  6. Anmeldefrist für Forderungen: 09.07.2004
  7. Anmeldestelle für Forderungen: SIG Reinag AG, Industrieplatz, 8212 Neuhausen am Rheinfall
  8. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
  9. Bemerkung: Die Gläubiger werden ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Vereinigung der Vermögen der fusionierenden Gesellschaften gemäss Art. 745 Abs. 3 OR i.V.m. Art. 748 Ziff. 6 OR bereits nach Ablauf von drei Monaten seit dem dritten Schuldenruf möglich ist.

    Übermittler: EY Law AG
    8022 Zürich
(02296376)
SHAB07.06.2004
|
Dafina AG

Grund: Schuldenrufe
- Schuldenrufe infolge Fusion von Aktiengesellschaften (Art. 748 und 749 OR)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Aktiengesellschaft:
    Dafina AG, Glarus
  2. Name und Sitz der übernehmenden Aktiengesellschaft:
    SIG Reinag AG, Neuhausen am Rheinfall
  3. Rechtsform des aufgelösten Rechtsträgers: Aktiengesellschaft
  4. Beschluss durch: ausserordentliche Generalversammlung
  5. Datum des Beschlusses: 26.05.2004
  6. Anmeldefrist für Forderungen: 09.07.2004
  7. Anmeldestelle für Forderungen: SIG Reinag AG, Industrieplatz, 8212 Neuhausen am Rheinfall
  8. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
  9. Bemerkung: Die Gläubiger werden ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Vereinigung der Vermögen der fusionierenden Gesellschaften gemäss Art. 745 Abs. 3 OR i.V.m. Art. 748 Ziff. 6 OR bereits nach Ablauf von drei Monaten seit dem dritten Schuldenruf möglich ist.

    Übermittler: EY Law AG
    8022 Zürich
(02295888)
SHAB03.06.2004
|
Dafina AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Fusion

Dafina AG, in Glarus, Beteiligung an Unternehmen sowie Durchführung von Finanzgeschäften aller Art, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 223 vom 15. 11. 2000, S. 7760). Auflösung der Gesellschaft durch Beschluss der Generalversammlung vom 26.05.2004 infolge Fusion, gemäss Art. 748 OR, mit der 'SIG Reinag AG', in Neuhausen am Rheinfall. Aktiven und Passiven der Gesellschaft gehen gemäss Fusionsvertrag vom 24.05.2004 und Fusionsbilanz per 31.12.2003 durch Universalsukzession auf die SIG Reinag AG über.

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Fontana, Mauro, von Grancia, in Losone, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Häggi, Andreas, von Egliswil, in Schaffhausen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Rufer, Friedrich A., von Mattstetten, in Flurlingen, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Stamm, Reinhard, von Thayngen, in Thayngen, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Vizepräsident].

Tagebuch Nr. 359 vom 27.05.2004
(02290106/CH16030004112)

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