Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Delegierter des Verwaltungsrates Einzelunterschrift 25.08.1993
Mitglied des Verwaltungsrates + Sekretär Kollektivunterschrift zu zweien 25.08.1993
Präsident des Verwaltungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 04.12.2002
Ernst & Young AG, in St. Gallen
- Revisionsstelle 27.02.2003

Früheres Management

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Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 1’000’000
Letzte Änderung: 20.12.2004
Löschung: 20.12.2004

Sitz

Bubikon (ZH)

Zweck

Fabrikation von und Handel mit Eisenbeschlägen für Gebäude, Türbeschlägen, Türschliesssystemen, Türen, Toren, elektromechanischen und pneumatischen Antrieben für Türen und Tore der Bauindustrie und für Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs und pneumatischen Antriebselementen für Sonderzwecke, Verkauf und Installation von automatischen Türen und Toren etc., vor allem Handel mit Produkten der Dorma-Gruppe sowie Interessenvertretung derselben in der Schweiz; kann sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Liegenschaften erwerben. Mehr anzeigen

UID

CHE-103.305.672

CH-Nummer

CH-020.3.004.092-6

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 9 von 9

SHAB24.12.2004
|
DORMA Türtechnik AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG (übertragender und übernehmender Rechtsträger)

Dritte Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers:
    DORMA Türtechnik AG, Bubikon
  2. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Dorma Schweiz AG, Thal
  3. Fusionsvertrag vom: 08.12.2004
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 14.03.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Dorma Schweiz AG, Industrie Hegi 1a, 9425 Thal
  6. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übernehmenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art.25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Die Fusion wurde mit Handelsregistereintrag vom 14.12.2004 rechtswirksam. Fusionsbilanz per 30.Juni 2004, auf dem Wege der Universalsukzession per 1.Juli 2004. Anstatt einer Sicherstellung können die Forderungen auch erfüllt werden, sofern die anderen Gläubiger dadurch nicht geschädigt werden.

    Übermittler: Ernst & Young AG
    9001 St. Gallen
(02607258)
SHAB24.12.2004
|
DORMA Türtechnik AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG (übertragender und übernehmender Rechtsträger)

Dritte Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers:
    DORMA Türtechnik AG, Bubikon
  2. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Dorma Schweiz AG, Thal
  3. Fusionsvertrag vom: 08.12.2004
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 14.03.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Dorma Schweiz AG, Industrie Hegi 1a, 9425 Thal
  6. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art.25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Die Fusion wurde mit Handelsregistereintrag vom 14.12.2004 rechtswirksam. Fusionsbilanz per 30.Juni 2004, auf dem Wege der Universalsukzession per 1.Juli 2004. Anstatt einer Sicherstellung können die Forderungen auch erfüllt werden, sofern die anderen Gläubiger dadurch nicht geschädigt werden.

    Übermittler: Ernst & Young AG
    9001 St. Gallen
(02607256)
SHAB23.12.2004
|
DORMA Türtechnik AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG (übertragender und übernehmender Rechtsträger)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers:
    DORMA Türtechnik AG, Bubikon
  2. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Dorma Schweiz AG, Thal
  3. Fusionsvertrag vom: 08.12.2004
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 14.03.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Dorma Schweiz AG, Industrie Hegi 1a, 9425 Thal
  6. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übernehmenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art.25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Die Fusion wurde mit Handelsregistereintrag vom 14.12.2004 rechtswirksam. Fusionsbilanz per 30.Juni 2004, auf dem Wege der Universalsukzession per 1.Juli 2004. Anstatt einer Sicherstellung können die Forderungen auch erfüllt werden, sofern die anderen Gläubiger dadurch nicht geschädigt werden.

    Übermittler: Ernst & Young AG
    9001 St. Gallen
(02604784)
SHAB23.12.2004
|
DORMA Türtechnik AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG (übertragender und übernehmender Rechtsträger)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers:
    DORMA Türtechnik AG, Bubikon
  2. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Dorma Schweiz AG, Thal
  3. Fusionsvertrag vom: 08.12.2004
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 14.03.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Dorma Schweiz AG, Industrie Hegi 1a, 9425 Thal
  6. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art.25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Die Fusion wurde mit Handelsregistereintrag vom 14.12.2004 rechtswirksam. Fusionsbilanz per 30.Juni 2004, auf dem Wege der Universalsukzession per 1.Juli 2004. Anstatt einer Sicherstellung können die Forderungen auch erfüllt werden, sofern die anderen Gläubiger dadurch nicht geschädigt werden.

    Übermittler: Ernst & Young AG
    9001 St. Gallen
(02604782)
SHAB22.12.2004
|
DORMA Türtechnik AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG (übertragender und übernehmender Rechtsträger)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers:
    DORMA Türtechnik AG, Bubikon
  2. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Dorma Schweiz AG, Thal
  3. Fusionsvertrag vom: 08.12.2004
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 14.03.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Dorma Schweiz AG, Industrie Hegi 1a, 9425 Thal
  6. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übernehmenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art.25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Die Fusion wurde mit Handelsregistereintrag vom 14.12.2004 rechtswirksam. Fusionsbilanz per 30.Juni 2004, auf dem Wege der Universalsukzession per 1.Juli 2004. Anstatt einer Sicherstellung können die Forderungen auch erfüllt werden, sofern die anderen Gläubiger dadurch nicht geschädigt werden.

    Übermittler: Ernst & Young AG
    9001 St. Gallen
(02604548)
SHAB22.12.2004
|
DORMA Türtechnik AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG (übertragender und übernehmender Rechtsträger)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers:
    DORMA Türtechnik AG, Bubikon
  2. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Dorma Schweiz AG, Thal
  3. Fusionsvertrag vom: 08.12.2004
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 14.03.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Dorma Schweiz AG, Industrie Hegi 1a, 9425 Thal
  6. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art.25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Die Fusion wurde mit Handelsregistereintrag vom 14.12.2004 rechtswirksam. Fusionsbilanz per 30.Juni 2004, auf dem Wege der Universalsukzession per 1.Juli 2004. Anstatt einer Sicherstellung können die Forderungen auch erfüllt werden, sofern die anderen Gläubiger dadurch nicht geschädigt werden.

    Übermittler: Ernst & Young AG
    9001 St. Gallen
(02604544)
SHAB20.12.2004
|
DORMA Türtechnik AG

Grund: Handelsregister (Löschungen)

DORMA Türtechnik AG, in Bubikon, CH-020.3.004.092-6, Fabrikation von Eisenbeschlägen für Gebäude, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 39 vom 27. 02. 2003, S. 19, Publ. 881298). Aktiven und Passiven (Fremdkapital) gehen infolge Fusion auf die Dorma Schweiz AG, in Thal (CH-320.3.028.561-1), über. Die Gesellschaft wird gelöscht.

Tagebuch Nr. 35675 vom 14.12.2004
(02598580/CH02030040926)

SHAB27.02.2003
|
DORMA Türtechnik AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

DORMA Türtechnik AG, in Bubikon, Fabrikation von Eisenbeschlägen für Gebäude, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 235 vom 04. 12. 2002, S. 17, Publ. 755632).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Arthur Andersen AG, in Zürich, Revisionsstelle.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Ernst & Young AG, in St. Gallen, Revisionsstelle.

Tagebuch Nr. 5319 vom 21.02.2003
(00881298/CH02030040926)

SHAB04.12.2002
|
DORMA Türtechnik AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Firma neu
- Eingetragene Personen

Dorma (Suisse), in Bubikon, Fabrikation von Eisenbeschlägen für Gebäude, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 249 vom 23. 12. 1998, S. 8761).

Statutenänderung:
11. 10. 2002, 21. 11. 2002.

Firma neu:
DORMA Türtechnik AG.

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Schneider, Bernd, deutscher Staatsangehöriger, in Ennepetal (BRD), Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Winkler, Christian, deutscher Staatsangehöriger, in Hamburg (D), Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Tagebuch Nr. 29899 vom 28.11.2002
(00755632/CH02030040926)

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