Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaberin Einzelunterschrift 16.06.2009
Stammdaten
Einzelunternehmen
10.06.2009
Letzte Änderung: 26.05.2021
Löschung: 26.05.2021

Sitz

Winterthur (ZH)

Zweck

Führen eines Treuhandbüros, insbesondere Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Steuerberatung, Firmengründungen, Organisation, Administration, Versicherungen und Liegenschaftsverwaltung. Mehr anzeigen

UID

CHE-114.908.886

CH-Nummer

CH-020.1.056.735-6

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

1 Firma mit gleichem Domizil: Gebhartstrasse 50, 8404 Winterthur

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

Sehen Sie sich den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister online an.

Publikationen

Publikationen

1 - 3 von 3

SHAB26.05.2021
|
Erica Manser Treuhand

Löschung Erica Manser Treuhand

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Erica Manser Treuhand, in Winterthur, CHE-114.908.886, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 113 vom 16.06.2009, S.34, Publ. 5070668). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 938 OR von Amtes wegen gelöscht.

SHAB: 99 vom 26.05.2021
Tagesregister: 22030 vom 20.05.2021
Meldungsnummer: HR03-1005191966
Kantone: ZH

SHAB19.04.2021
|
Erica Manser Treuhand

Aufforderung nach HregV 2021 Erica Manser Treuhand

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Erica Manser Treuhand
Gebhartstrasse 50
8404 Winterthur

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 933 Abs. 1 und 938 OR
Bei der oben aufgeführten Rechtseinheit ist das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan seiner Pflicht zur Anmeldung nicht nachgekommen bzw. entspricht eine Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Anmeldung vorzunehmen oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist weder die Anmeldung erfolgt, noch belegt wird, dass eine Eintragung nicht erforderlich ist, wird betreffend das Bestehen der Eintragungspflicht kostenpflichtig eine Verfügung erlassen. Weiter spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen bis CHF 5’000.00 aus (Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Bei der aufgeführten Rechtseinheit fehlt der Handelsregistereintrag oder er entspricht den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Eintragung, Änderung oder Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Eintragung, Änderung oder die Löschung. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 933 Abs. 1 und 938 OR
Bei der oben aufgeführten Rechtseinheit ist das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan seiner Pflicht zur Anmeldung nicht nachgekommen bzw. entspricht eine Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Anmeldung vorzunehmen oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist weder die Anmeldung erfolgt, noch belegt wird, dass eine Eintragung nicht erforderlich ist, wird betreffend das Bestehen der Eintragungspflicht kostenpflichtig eine Verfügung erlassen. Weiter spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen bis CHF 5’000.00 aus (Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 19.05.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 74 vom 19.04.2021
Meldungsnummer: BH00-0000001166
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB16.06.2009
|
Erica Manser Treuhand

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Erica Manser Treuhand, in Winterthur, CH-020.1.056.735-6, Gebhartstrasse 50, 8404 Winterthur, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Führen eines Treuhandbüros, insbesondere Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Steuerberatung, Firmengründungen, Organisation, Administration, Versicherungen und Liegenschaftsverwaltung.

Eingetragene Personen:
Manser, Erica, von Luzern, in Winterthur, Inhaberin, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 20989 vom 10.06.2009
(05070668/CH02010567356)

Unsere Produkte
Lixt Monitoring Lixt Monitoring

Monitoring

Sie suchen Informationen über Firmen, Management, Ausschreibungen und Marken? Jetzt kostenlos.
Lixt Inkasso Lixt Inkasso

Inkasso

Zahlen Ihre Kunden die Rechnungen nicht? Wir helfen Ihnen, dass Sie zu Ihrem Geld kommen.
Lixt Factoring Lixt Factoring

Factoring

Leiden Sie an langen Zahlungsfristen? Wir zahlen Ihre Kundenrechnungen innert 2 Tagen.
Lixt
Gratis

Lixt
Starter-Paket

Inklusive Zugriff auf alle Hintergrundinformationen, Marken und 2 Überwachungen.

Kostenlos anmelden