Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Gesellschafterin Einzelunterschrift 03.10.1989
Gesellschafter Einzelunterschrift 03.10.1989
Stammdaten
Kollektivgesellschaft
Letzte Änderung: 23.09.2022

Sitz

Siglistorf (AG)

Zweck

Import und Vertretung von sowie Handel mit Motorradzubehör und Motorteilen. Mehr anzeigen

UID

CHE-111.741.762

CH-Nummer

CH-400.2.010.089-8

Handelsregisteramt

Kanton Aargau

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

2 Firmen mit gleichem Domizil: Kruggasse 22, 5462 Siglistorf

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 4 von 4

SHAB23.09.2022
|
Flying-Parts R. + U. Kühne

Einstellung des Konkursverfahrens Flying-Parts R. + U. Kühne

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens

Schuldner
Flying-Parts R. + U. Kühne
CHE-111.741.762
Kruggasse 22
5462 Siglistorf

Datum der Konkurseröffnung: 25.07.2022

Datum der Einstellung: 16.09.2022

Betrag des Kostenvorschusses: 3’500.00 CHF

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG.

Frist: 10 Tag(e)
Ablauf der Frist: 03.10.2022

Anmeldestelle
Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG

Bemerkung
Über die Kollektivgesellschaft Flying-Parts R. + U. Kühne, 5462 Siglistorf, wurde in Anwendung von Art. 731b Abs. 4 OR der Konkurs eröffnet. Die vorgängige Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs nach Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR wurde mit Entscheid des Bezirksgerichts Zurzach vom 16. September 2022 abgeschrieben.
Innert gleicher Frist haben sich Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./la

SHAB: 185 vom 23.09.2022
Meldungsnummer: KK03-0000035943
Meldestelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg
Kantone: AG
SHAB23.09.2022
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Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation

Mutation Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Aufhebung des Konkurses

Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation, in Siglistorf, CHE-111.741.762, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 162 vom 23.08.2022, Publ. 1005545913). Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 16.09.2022 ist über diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 25.07.2022, 11.00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden. Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 16.09.2022 mangels Aktiven eingestellt.

SHAB: 185 vom 23.09.2022
Tagesregister: 12798 vom 20.09.2022
Meldungsnummer: HR02-1005568175
Kantone: AG

SHAB19.09.2022
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Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation

Gerichtlicher Entscheid Handelsregisteramt Kanton Aargau gegen Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid

Klagende Partei
Handelsregisteramt Kanton Aargau
Bahnhofplatz 3c
Postfach
5001 Aarau

Beklagte Partei
Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation
Kruggasse 22
5462 Siglistorf

Betroffenes Amt: Handelsregisteramt Kanton Aargau, Bahnhofplatz 3c, Postfach, 5001 Aarau

Gesellschaft: Flying-Parts R. + U. Kühne, Kruggasse 22, 5462 Siglistorf

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft

Der Gerichtspräsident entnimmt den Akten und zieht in Erwägung:

  • Dass das Bezirksgericht Zurzach mit Entscheid vom 25. Juli 2022 gestützt auf Art. 731b OR die Gesellschaft mit Wirkung ab Montag, 25. Juli 2022 auflöste und die konkursrechtliche Liquidation über die Gesellschaft anordnete,
  • dass das Konkursamt Aargau, Amtsstelle Brugg, mit Eingabe vom 5. September 2022 beantragte, die konkursrechtliche Liquidation abzuschreiben und per 25. Juli 2022 den Konkurs über die Gesellschaft zufolge Überschuldung zu eröffnen und mangels Aktiven wieder einzustellen,
  • dass das Verfahren um konkursamtliche Liquidation gestützt auf die Akten aufgrund Überschuldung zufolge Gegenstandslosigkeit nach Art. 242 ZPO als erledigt von der Kontrolle abzuschreiben ist,
  • dass über die Flying-Parts R. + U. Kühne, Kruggasse 22, 5462 Siglistorf, der Konkurs mit Wirkung ab Montag, 25. Juli 2022, 11.00 Uhr, eröffnet wird (Datum des Auflösungsentscheids des Zivilgerichts gemäss Art. 731 b OR) und mangels Aktiven wieder eingestellt wird,
  • dass die Entscheidgebühr von CHF 200.00, welche der Schuldner zu tragen hat, für welche aber auch der Gläubiger haftet (Art. 169 Abs. 1 SchKG), vom Konkursamt Aargau zu beziehen ist.

Der Gerichtspräsident erkennt:

  1. Die konkursrechtliche Liquidation über die Gesellschaft wird infolge Überschuldung von der Kontrolle abgeschrieben.
  2. Über die Flying-Parts R. + U. Kühne, Kruggasse 22, 5462 Siglistorf, wird der Konkurs mit Wirkung ab Montag, 25. Juli 2022, 11.00 Uhr, eröffnet.
  3. Das Konkursverfahren über die Flying-Parts R. + U. Kühne, Kruggasse 22, 5462 Siglistorf, wird mangels Aktiven eingestellt.
  4. Die Entscheidgebühr wird auf CHF 200.00 festgesetzt, der Gesellschaft auferlegt und vom Konkursamt Aargau, Amtsstelle Brugg, bezogen.

Zustellung an:

  • die Gesellschaft (mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt)

Bad Zurzach, 16. September 2022
Präsidium des Zivilgerichts



Geschäftsnummer: SZ.2022.45

Entscheiddatum: 16.09.2022

Gerichtliche Entscheidinstanz
Bezirksgericht Zurzach

Rechtsmittelbelehrung (Art. 319 ff. ZPO)
Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden.
Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO).
Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 142 Abs. 3 ZPO). Fällt das Ende der Frist in die Betreibungsferien, so wird die Frist bis zum dritten Tage nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung der Frist von drei Tagen werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt (Art. 63 SchKG). Die Betreibungsferien dauern sieben Tage vor und sieben Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. Juli bis zum 31. Juli (Art. 56 Ziff. 2 SchKG).
Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch auf-schieben (Art. 325 Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen.

Frist: 10 Tag(e)
Ablauf der Frist: 29.09.2022

Anmeldestelle
Bezirksgericht Zurzach,
Hauptstrasse 50,
5330 Bad Zurzach

SHAB: 181 vom 19.09.2022
Meldungsnummer: UV02-0000002225
Meldestelle: Bezirksgericht Zurzach
SHAB23.08.2022
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Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation

Mutation Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Liquidation, Firma neu

Flying-Parts R. + U. Kühne, in Siglistorf, CHE-111.741.762, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 192 vom 03.10.1989, S.4031).

Firma neu:
Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation. Mit Verfügung des Bezirksgerichts Zurzach vom 25.07.2022 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 25.07.2022, 11.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

SHAB: 162 vom 23.08.2022
Tagesregister: 11311 vom 18.08.2022
Meldungsnummer: HR02-1005545913
Kantone: AG

SHAB19.08.2022
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Flying-Parts R. + U. Kühne

Vorläufige Konkursanzeige Flying-Parts R. + U. Kühne

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige

Schuldner
Flying-Parts R. + U. Kühne
CHE-111.741.762
Kruggasse 22
5462 Siglistorf

Datum der Konkurseröffnung: 13.08.2022

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

Bemerkung
Mit Entscheid des Bezirksgerichts Zurzach vom 25. Juli 2022 (in Rechtskraft am 13. August 2022) wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./la



SHAB: 160 vom 19.08.2022
Meldungsnummer: KK01-0000023895
Meldestelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg
Kantone: AG
SHAB02.08.2022
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Flying-Parts R. + U. Kühne

Gerichtlicher Entscheid Handelsregisteramt Kanton Aargau gegen Flying-Parts R. + U. Kühne

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid

Klagende Partei
Handelsregisteramt Kanton Aargau
Bahnhofplatz 3c
Postfach
5001 Aarau

Beklagte Partei
Flying-Parts R. + U. Kühne
Kruggasse 22
5462 Siglistorf

Betroffenes Amt: Handelsregisteramt Kanton Aargau, Bahnhofplatz 3c, Postfach, 5001 Aarau

Gesellschaft: Flying-Parts R. + U. Kühne, Kruggasse 22, 5462 Siglistorf

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft

In Erwägung ziehend

  • dass das Handelsregisteramt des Kantons Aargau mit Eingabe vom 3. Juni 2022 die Mitteilung machte, dass die Gesellschaft über kein Domizil mehr verfüge und auch auf entsprechende Aufforderung hin diesen Mangel nicht behoben habe,
  • dass der Gesellschaft mit Verfügung vom 13. Juni 2022 Gelegenheit gegeben wurde, zu dieser Mitteilung und der ihrer Ansicht nach angemessenen Massnahme Stellung zu nehmen,
  • dass eine Stellungnahme auch innert mit Verfügung vom 6. Juli 2022 angesetzter Nachfrist nicht einging,
  • dass das Gericht auf entsprechende Mitteilung eines Organisationsmangels gestützt auf Art. 731b Abs. 1bis OR der Gesellschaft unter Androhung ihrer Auflösung eine Frist ansetzen kann, binnen derer der rechtmässige Zustand wiederherzustellen ist (Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 1 OR), das fehlende Organ oder einen Sachwalter ernennen (Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 2 OR) oder die Gesellschaft auflösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anordnen kann (Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR),
  • dass die Gesellschaft mehrere Fristen verstreichen liess, weshalb sie nicht willens oder in der Lage zu sein scheint, sich vernehmen zu lassen, womit es sich rechtfertigt und verhältnismässig erscheint, die Gesellschaft androhungsgemäss infolge eines andauernden Organisationsmangels in Anwendung von Art. 731b OR aufzulösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen,
  • dass ausgangsgemäss die Gesellschaft die Gerichtskosten trägt (Art. 106 Abs. 1 ZPO) und mangels Antrag sowie mangels entstandener Aufwendungen keine Parteientschädigungen zuzusprechen sind,

erkennt der Gerichtspräsident:

  1. Die Gesellschaft Flying-Parts R. + U. Kühne, Kruggasse 22, 5462 Siglistorf, wird mit Wirkung ab Montag, 25. Juli 2022, 11.00 Uhr, aufgelöst.
  2. Es wird die Liquidation der Gesellschaft nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
  3. Das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Brugg, wird nach Rechtskraft dieses Entscheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin.
  4. Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Auflösung der Gesellschaft erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides.
  5. Die Gerichtskosten von CHF 1'500.00 (inkl. Publikationskosten) werden der Gesellschaft auferlegt.
  6. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

Zustellung an:

  • die Gesellschaft (mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt)

Bad Zurzach, 25. Juli 2022
Präsidium des Zivilgerichts



Geschäftsnummer: SZ.2022.45

Entscheiddatum: 25.07.2022

Gerichtliche Entscheidinstanz
Bezirksgericht Zurzach

Rechtsmittelbelehrung (Art. 308 ff. ZPO)
Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Berufung angefochten werden.
Mit der Berufung kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 310 ZPO). Die Berufung ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 311 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 311 Abs. 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO).
Die Berufungsfrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Der Entscheid wird mit dem unbenutzten Ablauf der Frist rechtskräftig und voll-streckbar. Wird eine Berufung erhoben, so hemmt dies die Vollstreckbarkeit des Entscheides im Umfang der Anträge (Art. 315 Abs. 1 ZPO).

Frist: 10 Tag(e)
Ablauf der Frist: 12.08.2022

Anmeldestelle
Bezirksgericht Zurzach,
Hauptstrasse 50,
5330 Bad Zurzach

SHAB: 147 vom 02.08.2022
Meldungsnummer: UV02-0000002067
Meldestelle: Bezirksgericht Zurzach
SHAB13.04.2022
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Flying-Parts R. + U. Kühne

Aufforderung nach HregV 2021 Handelsregisteramt des Kantons Aargau

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Handelsregisteramt des Kantons Aargau
Bahnhofplatz 3c
5000 Aarau

Die aufgeführte Rechtseinheit weist Mängel in der gesetzlich als zwingend vorgeschriebenen Organisation auf. Sie wird hiermit gemäss Art. 939 Abs. 1 OR aufgefordert, die Mängel zu beheben und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht, welches die erforderlichen Massnahmen ergreift, oder der Aufsichtsbehörde überweisen (Art. 939 Abs. 2 und 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Aargau,
Bahnhofplatz 3c,
5000 Aarau

Bemerkungen
- Flying-Parts R. + U. Kühne, CHE-111.741.762, in Siglistorf
- IBV Jandl GmbH, CHE-108.444.097, in Oberrohrdorf
- Shop Ceren + Co., CHE-113.217.779, in Holderbank (AG)
- Greenergy A&D Commodities GmbH in Liquidation, CHE-404.867.075, in Erlinsbach (AG)
- Ludnica Tanz- und Kulturverein, CHE-274.447.808, in Bergdietikon
- Terra Ambiente AG, CHE-109.457.731, in Ehrendingen
- Rest. Bahnhof S. + O. Schmid-Zeindler, CHE-110.434.352, in Othmarsingen
- Lean.S. Bau GmbH, CHE-237.769.395, in Killwangen

SHAB: 73 vom 13.04.2022
Meldungsnummer: BH00-0000006883
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Aargau
Kantone: AG
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