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Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 200’000
Letzte Änderung: 07.09.2023
Löschung: 07.09.2023

Sitz

Leibstadt (AG)

Zweck

Detailverkauf von Textilien aller Art; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Mehr anzeigen

UID

CHE-107.098.986

CH-Nummer

CH-400.3.925.082-3

Handelsregisteramt

Kanton Aargau

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

1 Firma mit gleichem Domizil: Rheintalstrasse 342, 5325 Leibstadt

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 4 von 4

SHAB07.09.2023
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Frei Konfektion AG in Liquidation

Löschung Frei Konfektion AG in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Frei Konfektion AG in Liquidation, in Leibstadt, CHE-107.098.986, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 162 vom 23.08.2022, Publ. 1005545912). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 31.08.2023 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

SHAB: 173 vom 07.09.2023
Tagesregister: 12516 vom 04.09.2023
Meldungsnummer: HR03-1005833234
Kantone: AG

SHAB04.09.2023
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Frei Konfektion AG

Schluss des Konkursverfahrens Frei Konfektion AG

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens

Schuldner
Frei Konfektion AG
CHE-107.098.986
Rheintalstrasse 342
5325 Leibstadt

Datum des Schlusses: 31.08.2023

Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.

Bemerkung
Konkursrechtliche Liquidation gemäss Art. 731b OR./la

SHAB: 170 vom 04.09.2023
Meldungsnummer: KK06-0000031494
Meldestelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg
Kantone: AG
SHAB28.04.2023
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Frei Konfektion AG

Kollokationsplan und Inventar Frei Konfektion AG

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar

Schuldner
Frei Konfektion AG
CHE-107.098.986
Rheintalstrasse 342
5325 Leibstadt

Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tag(e)
Ablauf der Frist: 18.05.2023

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tag(e)
Ablauf der Frist: 08.05.2023

Auflagestelle
Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG
Bemerkung
Konkursrechtliche Liquidation gemäss Art. 731b OR.
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Zurzach, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden./la

SHAB: 82 vom 28.04.2023
Meldungsnummer: KK04-0000033453
Meldestelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg
Kantone: AG
SHAB21.10.2022
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Frei Konfektion AG

Konkurspublikation/Schuldenruf Frei Konfektion AG

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf

Schuldner
Frei Konfektion AG
CHE-107.098.986
Rheintalstrasse 342
5325 Leibstadt

Art des Konkursverfahrens: summarisch

Datum der Konkurseröffnung: 13.08.2022

Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen.
Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG).

Frist: 1 Monat(e)
Ablauf der Frist: 21.11.2022

Anmeldestelle
Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG

Bemerkung
Konkursrechtliche Liquidation gemäss Art. 731b OR./la

SHAB: 205 vom 21.10.2022
Meldungsnummer: KK02-0000029124
Meldestelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg
Kantone: AG
SHAB23.08.2022
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Frei Konfektion AG in Liquidation

Mutation Frei Konfektion AG in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Liquidation, Firma neu

Frei Konfektion AG, in Leibstadt, CHE-107.098.986, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 80 vom 27.04.2010, S.2, Publ. 5604700).

Firma neu:
Frei Konfektion AG in Liquidation. Mit Verfügung des Bezirksgerichts Zurzach vom 25.07.2022 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 25.07.2022, 11.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

SHAB: 162 vom 23.08.2022
Tagesregister: 11310 vom 18.08.2022
Meldungsnummer: HR02-1005545912
Kantone: AG

SHAB19.08.2022
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Frei Konfektion AG

Vorläufige Konkursanzeige Frei Konfektion AG

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige

Schuldner
Frei Konfektion AG
CHE-107.098.986
Rheintalstrasse 342
5325 Leibstadt

Datum der Konkurseröffnung: 13.08.2022

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

Bemerkung
Mit Entscheid des Bezirksgerichts Zurzach vom 25. Juli 2022 (in Rechtskraft am 13. August 2022) wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./la

SHAB: 160 vom 19.08.2022
Meldungsnummer: KK01-0000023891
Meldestelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg
Kantone: AG
SHAB02.08.2022
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Frei Konfektion AG

Gerichtlicher Entscheid Handelsregisteramt Kanton Aargau gegen Frei Konfektion AG

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid

Klagende Partei
Handelsregisteramt Kanton Aargau
Bahnhofplatz 3c
Postfach
5001 Aarau

Beklagte Partei
Frei Konfektion AG
Rheintalstrasse 342
5325 Leibstadt

Betroffenes Amt: Handelsregisteramt Kanton Aargau, Bahnhofplatz 3c, Postfach, 5001 Aarau

Gesellschaft: Frei Konfektion AG, Rheintalstrasse 342, 5325 Leibstadt

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft

In Erwägung ziehend

  • dass das Handelsregisteramt des Kantons Aargau mit Eingabe vom 24. Mai 2022 die Mitteilung machte, dass die Gesellschaft über kein Domizil mehr verfüge und auch auf entsprechende Aufforderung hin diesen Mangel nicht behoben habe,
  • dass der Gesellschaft mit Verfügung vom 3. Juni 2022 Gelegenheit gegeben wurde, zu dieser Mitteilung und der ihrer Ansicht nach angemessenen Massnahme Stellung zu nehmen,
  • dass eine Stellungnahme auch innert mit Verfügung vom 6. Juli 2022 angesetzter Nachfrist nicht einging,
  • dass das Gericht auf entsprechende Mitteilung eines Organisationsmangels gestützt auf Art. 731b Abs. 1bis OR der Gesellschaft unter Androhung ihrer Auflösung eine Frist ansetzen kann, binnen derer der rechtmässige Zustand wiederherzustellen ist (Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 1 OR), das fehlende Organ oder einen Sachwalter ernennen (Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 2 OR) oder die Gesellschaft auflösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anordnen kann (Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR),
  • dass die Gesellschaft mehrere Fristen verstreichen liess, weshalb sie nicht willens oder in der Lage zu sein scheint, sich vernehmen zu lassen, womit es sich rechtfertigt und verhältnismässig erscheint, die Gesellschaft androhungsgemäss infolge eines andauernden Organisationsmangels in Anwendung von Art. 731b OR aufzulösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen,
  • dass ausgangsgemäss die Gesellschaft die Gerichtskosten trägt (Art. 106 Abs. 1 ZPO) und mangels Antrag sowie mangels entstandener Aufwendungen keine Parteientschädigungen zuzusprechen sind,

erkennt der Gerichtspräsident:

  1. Die Gesellschaft Frei Konfektion AG, Rheintalstrasse 342, 5325 Leibstadt, wird mit Wirkung ab Montag, 25. Juli 2022, 11.00 Uhr, aufgelöst.
  2. Es wird die Liquidation der Gesellschaft nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
  3. Das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Brugg, wird nach Rechtskraft dieses Entscheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin.
  4. Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Auflösung der Gesellschaft erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides.
  5. Die Gerichtskosten von CHF 1'500.00 (inkl. Publikationskosten) werden der Gesellschaft auferlegt.
  6. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

Zustellung an:

  • die Gesellschaft (mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt)

Bad Zurzach, 25. Juli 2022
Präsidium des Zivilgerichts



Geschäftsnummer: SZ.2022.44

Entscheiddatum: 25.07.2022

Gerichtliche Entscheidinstanz
Bezirksgericht Zurzach

Rechtsmittelbelehrung (Art. 308 ff. ZPO)
Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Berufung angefochten werden.
Mit der Berufung kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 310 ZPO). Die Berufung ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 311 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzu-geben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 311 Abs. 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO).
Die Berufungsfrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Der Entscheid wird mit dem unbenutzten Ablauf der Frist rechtskräftig und voll-streckbar. Wird eine Berufung erhoben, so hemmt dies die Vollstreckbarkeit des Entscheides im Umfang der Anträge (Art. 315 Abs. 1 ZPO).

Frist: 10 Tag(e)
Ablauf der Frist: 12.07.2022

Anmeldestelle
Bezirksgericht Zurzach,
Hauptstrasse 50,
5330 Bad Zurzach

SHAB: 147 vom 02.08.2022
Meldungsnummer: UV02-0000002069
Meldestelle: Bezirksgericht Zurzach
SHAB05.04.2022
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Frei Konfektion AG

Aufforderung nach HregV 2021 Handelsregisteramt des Kantons Aargau

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Handelsregisteramt des Kantons Aargau
Bahnhofplatz 3c
5000 Aarau

Die aufgeführte Rechtseinheit weist Mängel in der gesetzlich als zwingend vorgeschriebenen Organisation auf. Sie wird hiermit gemäss Art. 939 Abs. 1 OR aufgefordert, die Mängel zu beheben und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht, welches die erforderlichen Massnahmen ergreift, oder der Aufsichtsbehörde überweisen (Art. 939 Abs. 2 und 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Aargau,
Bahnhofplatz 3c,
5000 Aarau

Bemerkungen
- eCP ecoCleaningPoint ag, CHE-173.562.990, in Aarburg
- Sunnyhill Tech GmbH, CHE-357.377.076, in Oftringen
- SAS24 GmbH, CHE-456.410.814, in Lenzburg
- directbau gmbh, CHE-132.363.157, in Murgenthal
- Gerodetti AG, CHE-108.724.929, in Hunzenschwil
- Business Integrity Management Switzerland GmbH, CHE-383.561.786, in Neuenhof
- Palace City AG, CHE-394.030.168, in Neuenhof
- Frei Konfektion AG, CHE-107.098.986, in Leibstadt
- Angst & Rohr, Immobilien, CHE-110.434.576, in Othmarsingen
- Verein SWISS CONCEPT, CHE-112.809.842, in Zurzach
- IVB Armierungen GmbH in Liquidation, CHE-258.261.398, in Neuenhof
- CoflTs GmbH, CHE-400.076.459, in Böttstein
- Image Style Academy Aargau GmbH, CHE-491.234.232, in Mellingen
- Unique Decoration GmbH, CHE-232.821.775, in Suhr
- Gesellschaft Weinrebenpark, CHE-480.693.067, in Bergdietikon

SHAB: 67 vom 05.04.2022
Meldungsnummer: BH00-0000006564
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Aargau
Kantone: AG
SHAB27.04.2010
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Frei Konfektion AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Frei Konfektion AG, in Leibstadt, CH-400.3.925.082-3, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 39 vom 26.02.1998, S. 1422).

Statutenänderung:
30.06.2009. [Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.]. Gemäss Erklärung des Verwaltungsrates vom 30.06.2009 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Lienhard, Urs, von Herisau, in Erlinsbach, Revisionsstelle.

Tagebuch Nr. 4525 vom 21.04.2010
(05604700/CH40039250823)

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