Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Revisionsstelle 27.11.2006
Präsidentin des Stiftungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 15.12.2017
Geschäftsführer Kollektivunterschrift zu zweien 01.05.2023
Mitglied des Stiftungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 01.05.2023
stellvertretende Geschäftsführerin Kollektivunterschrift zu zweien 01.05.2023

Früheres Management

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Stammdaten
Stiftung
Letzte Änderung: 29.11.2023

Sitz

Schafisheim (AG)

Zweck

Die Stiftung bezweckt die Fürsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Ferrum AG sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Verdienstlosigkeit infolge von Krankheit oder Unfall sowie Invalidität, bei Ableben, in dem Sinne, dass den Hinterbliebenen an die ersten Bedürfnisse ein einmaliger Betrag geleistet werden kann. Der Stiftung kann auch das Personal, von mit der Stifterin wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmen, angeschlossen werden, sofern dadurch die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Die Stiftung kann auch Zuwendungen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen machen, denen die Stifterin angeschlossen ist; insbesondere können auch reglementarische Arbeitgeberbeiträge im Rahmen der genannten Vorsorgeeinrichtungen finanziert werden. Der Stiftungszweck kann durch den Abschluss geeigneter Versicherungsverträge oder durch Eintritt in solche Verträge verwirklicht werden. Versicherungsnehmerin und Begünstigte sind in jedem Fall die Stiftung. Mehr anzeigen

UID

CHE-109.720.288

CH-Nummer

CH-400.7.902.119-9

Handelsregisteramt

Kanton Aargau

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

2 Firmen mit gleichem Domizil: Industriestrasse 11/13, 5503 Schafisheim

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 18 von 18

SHAB29.11.2023
|
Fürsorgefonds der Ferrum AG

Mutation Fürsorgefonds der Ferrum AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen, Domizil neu, Sitz neu

Fürsorgefonds der Ferrum AG, in Rupperswil, CHE-109.720.288, Stiftung (SHAB Nr. 83 vom 01.05.2023, Publ. 1005735883).

Urkundenänderung:
20.09.2023.

Sitz neu:
Schafisheim.

Domizil neu:
c/o Ferrum AG, Industriestrasse 11/13, 5503 Schafisheim.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Bühler, Oliver, von Luthern, in Rüttenen, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Aeschi (SO)].

SHAB: 232 vom 29.11.2023
Tagesregister: 16099 vom 24.11.2023
Meldungsnummer: HR02-1005896779
Kantone: AG

SHAB01.05.2023
|
Fürsorgefonds der Ferrum AG

Mutation Fürsorgefonds der Ferrum AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Fürsorgefonds der Ferrum AG, in Rupperswil, CHE-109.720.288, Stiftung (SHAB Nr. 237 vom 06.12.2021, Publ. 1005350167).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Werthmüller, Ernst, von Rumendingen, in Holziken, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Höhener, Marc, von Gais, in Zürich, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Bühler, Oliver, von Luthern, in Aeschi (SO), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Klüwer, Martin Christoffer, deutscher Staatsangehöriger, in Luzern, Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Lüthy, Andrea Claudia, von Schöftland, in Buchs (AG), stellvertretende Geschäftsführerin, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

SHAB: 83 vom 01.05.2023
Tagesregister: 6270 vom 26.04.2023
Meldungsnummer: HR02-1005735883
Kantone: AG

SHAB06.12.2021
|
Fürsorgefonds der Ferrum AG

Mutation Fürsorgefonds der Ferrum AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Zweck neu

Fürsorgefonds der Ferrum AG, in Rupperswil, CHE-109.720.288, Stiftung (SHAB Nr. 93 vom 15.05.2019, Publ. 1004630648).

Urkundenänderung:
27.08.2021.

Zweck neu:
Die Stiftung bezweckt die Fürsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Ferrum AG sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Verdienstlosigkeit infolge von Krankheit oder Unfall sowie Invalidität, bei Ableben, in dem Sinne, dass den Hinterbliebenen an die ersten Bedürfnisse ein einmaliger Betrag geleistet werden kann. Der Stiftung kann auch das Personal, von mit der Stifterin wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmen, angeschlossen werden, sofern dadurch die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Die Stiftung kann auch Zuwendungen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen machen, denen die Stifterin angeschlossen ist; insbesondere können auch reglementarische Arbeitgeberbeiträge im Rahmen der genannten Vorsorgeeinrichtungen finanziert werden. Der Stiftungszweck kann durch den Abschluss geeigneter Versicherungsverträge oder durch Eintritt in solche Verträge verwirklicht werden. Versicherungsnehmerin und Begünstigte sind in jedem Fall die Stiftung.

SHAB: 237 vom 06.12.2021
Tagesregister: 14280 vom 01.12.2021
Meldungsnummer: HR02-1005350167
Kantone: AG

SHAB26.05.2020
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Fürsorgefonds der Ferrum AG

Bekanntmachung einer Teilliquidation Fürsorgefonds der Ferrum AG

Rubrik: Finanzmarkt
Unterrubrik: Bekanntmachung einer Teilliquidation

Fürsorgefonds der Ferrum AG
c/o: Ferrum AG
Bahnstrasse 18
5102 Rupperswil

Grund der Teilliquidation: Verminderung der Belegschaft
Stichtag der Teillliquidation: 31.12.2017

Wir beziehen uns auf die Publikationen vom 16. / 17. / 18. März 2020 welche über die Hintergründe der Teilliquidation des Fürsorgefonds der Ferrum AG informiert haben.

Während der 30-tägigen internen Einsprachefrist sind weder beim Stiftungsrat noch bei der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) Einsprachen eingegangen. Die BVSA hat im Folgenden auf Antrag des Stiftungsrat mit Datum vom 19. Mai 2020 die Verfügung zur Teilliquidation erlassen.

Nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist wird die Verfügung rechtskräftig und die Teilliquidation kann abgewickelt werden. Den anspruchsberechtigten ausgetretenen Personen wird ihr anteilsmässiger Anspruch an den freien Mitteln individuell an ihre neue Pensionskasse überwiesen.

Die restlichen freien Mittel verbleiben zugunsten der verbleibenden aktiven Versicherten und Rentnern kollektiv im Fürsorgefonds der Ferrum AG und es erfolgt keine individuelle Gutschrift.



Alle Versicherten und Rentner haben das Recht, sämtliche Unterlagen einschliesslich des Berichts des Experten und der Verfügung der Aufsichtsbehörde am Sitz der Stiftung (Fürsorgefonds der Ferrum AG, Andrea Lüthy, 062 889 15 53, andrea.luethy@ferrum.net) innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Informationsschreibens resp. 30 Tage nach der 3. Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt einzusehen.

Gegen die Verfügung der BVSA kann gemäss Art. 74 BVG innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Versicherte, die vermutungsweise einen individuellen Anspruch haben, werden gebeten, sich bei der Stiftung (Fürsorgefonds der Ferrum AG, Andrea Lüthy, 062 889 15 53, andrea.luethy@ferrum.net) zu melden.

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Toptima AG,
Bahnhofstrasse 4,
5000 Aarau

SHAB: 100 vom 26.05.2020
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 22.05.2020, SHAB - 25.05.2020, SHAB - 26.05.2020
Meldungsnummer: FM09-0000000110
Meldestelle: Toptima AG
Kantone: AG
SHAB25.05.2020
|
Fürsorgefonds der Ferrum AG

Bekanntmachung einer Teilliquidation Fürsorgefonds der Ferrum AG

Rubrik: Finanzmarkt
Unterrubrik: Bekanntmachung einer Teilliquidation

Fürsorgefonds der Ferrum AG
c/o: Ferrum AG
Bahnstrasse 18
5102 Rupperswil

Grund der Teilliquidation: Verminderung der Belegschaft
Stichtag der Teillliquidation: 31.12.2017

Wir beziehen uns auf die Publikationen vom 16. / 17. / 18. März 2020 welche über die Hintergründe der Teilliquidation des Fürsorgefonds der Ferrum AG informiert haben.

Während der 30-tägigen internen Einsprachefrist sind weder beim Stiftungsrat noch bei der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) Einsprachen eingegangen. Die BVSA hat im Folgenden auf Antrag des Stiftungsrat mit Datum vom 19. Mai 2020 die Verfügung zur Teilliquidation erlassen.

Nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist wird die Verfügung rechtskräftig und die Teilliquidation kann abgewickelt werden. Den anspruchsberechtigten ausgetretenen Personen wird ihr anteilsmässiger Anspruch an den freien Mitteln individuell an ihre neue Pensionskasse überwiesen.

Die restlichen freien Mittel verbleiben zugunsten der verbleibenden aktiven Versicherten und Rentnern kollektiv im Fürsorgefonds der Ferrum AG und es erfolgt keine individuelle Gutschrift.



Alle Versicherten und Rentner haben das Recht, sämtliche Unterlagen einschliesslich des Berichts des Experten und der Verfügung der Aufsichtsbehörde am Sitz der Stiftung (Fürsorgefonds der Ferrum AG, Andrea Lüthy, 062 889 15 53, andrea.luethy@ferrum.net) innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Informationsschreibens resp. 30 Tage nach der 3. Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt einzusehen.

Gegen die Verfügung der BVSA kann gemäss Art. 74 BVG innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Versicherte, die vermutungsweise einen individuellen Anspruch haben, werden gebeten, sich bei der Stiftung (Fürsorgefonds der Ferrum AG, Andrea Lüthy, 062 889 15 53, andrea.luethy@ferrum.net) zu melden.

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Toptima AG,
Bahnhofstrasse 4,
5000 Aarau

SHAB: 99 vom 25.05.2020
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 22.05.2020, SHAB - 25.05.2020, SHAB - 26.05.2020
Meldungsnummer: FM09-0000000109
Meldestelle: Toptima AG
Kantone: AG
SHAB22.05.2020
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Fürsorgefonds der Ferrum AG

Bekanntmachung einer Teilliquidation Fürsorgefonds der Ferrum AG

Rubrik: Finanzmarkt
Unterrubrik: Bekanntmachung einer Teilliquidation

Fürsorgefonds der Ferrum AG
c/o: Ferrum AG
Bahnstrasse 18
5102 Rupperswil

Grund der Teilliquidation: Verminderung der Belegschaft
Stichtag der Teillliquidation: 31.12.2017

Wir beziehen uns auf die Publikationen vom 16. / 17. / 18. März 2020 welche über die Hintergründe der Teilliquidation des Fürsorgefonds der Ferrum AG informiert haben.

Während der 30-tägigen internen Einsprachefrist sind weder beim Stiftungsrat noch bei der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) Einsprachen eingegangen. Die BVSA hat im Folgenden auf Antrag des Stiftungsrat mit Datum vom 19. Mai 2020 die Verfügung zur Teilliquidation erlassen.

Nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist wird die Verfügung rechtskräftig und die Teilliquidation kann abgewickelt werden. Den anspruchsberechtigten ausgetretenen Personen wird ihr anteilsmässiger Anspruch an den freien Mitteln individuell an ihre neue Pensionskasse überwiesen.

Die restlichen freien Mittel verbleiben zugunsten der verbleibenden aktiven Versicherten und Rentnern kollektiv im Fürsorgefonds der Ferrum AG und es erfolgt keine individuelle Gutschrift.



Alle Versicherten und Rentner haben das Recht, sämtliche Unterlagen einschliesslich des Berichts des Experten und der Verfügung der Aufsichtsbehörde am Sitz der Stiftung (Fürsorgefonds der Ferrum AG, Andrea Lüthy, 062 889 15 53, andrea.luethy@ferrum.net) innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Informationsschreibens resp. 30 Tage nach der 3. Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt einzusehen.

Gegen die Verfügung der BVSA kann gemäss Art. 74 BVG innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Versicherte, die vermutungsweise einen individuellen Anspruch haben, werden gebeten, sich bei der Stiftung (Fürsorgefonds der Ferrum AG, Andrea Lüthy, 062 889 15 53, andrea.luethy@ferrum.net) zu melden.

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Toptima AG,
Bahnhofstrasse 4,
5000 Aarau

SHAB: 98 vom 22.05.2020
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 22.05.2020, SHAB - 25.05.2020, SHAB - 26.05.2020
Meldungsnummer: FM09-0000000108
Meldestelle: Toptima AG
Kantone: AG
SHAB18.03.2020
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Fürsorgefonds der Ferrum AG

Bekanntmachung einer Teilliquidation Fürsorgefonds der Ferrum AG

Rubrik: Finanzmarkt
Unterrubrik: Bekanntmachung einer Teilliquidation

Fürsorgefonds der Ferrum AG
c/o: Ferrum AG
Bahnstrasse 18
5102 Rupperswil

Grund der Teilliquidation: Verminderung der Belegschaft
Stichtag der Teillliquidation: 31.12.2017

Der Verwaltungsrat der Ferrum AG hatte im Dezember 2017 beschlossen, sich aus dem Giessereigeschäft zurückzuziehen und hatte dies mit der Pressemitteilung vom 5. März 2018 publik gemacht. In der Folge wurde die Giesserei in Schafisheim geschlossen. Zudem wurde beschlossen, für das Giessereigeschäft mit der Benninger Guss AG zusammenzuarbeiten. Im Rahmen dieser Restrukturierung haben zahlreiche Mitarbeitende die Möglichkeit erhalten, bei der Benninger Guss AG zu arbeiten und weitere Mitarbeitende konnten für andere Aufgaben innerhalb der Ferrum AG eingesetzt werden. Des Weiteren wurden einige Mitarbeitende frühzeitig pensioniert. Letztlich mussten trotzdem einige Kündigungen ausgesprochen werden. Die Stiftungsräte des Fürsorgefonds der Ferrum AG haben aufgrund des obigen Sachverhalts ein Teilliquidationsverfahren in die Wege geleitet. Die in diesem Zusammenhang aus der Stiftung ausgeschiedenen Destinatäre haben anteilig Anspruch auf die freien Mittel. Der vom Experten für die berufliche Vorsorge erstellte Bericht zur Teilliquidation per 31.12.2017 ist der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) eingereicht worden. Die Stiftungsaufsicht hat den Bericht vorgeprüft und keine Einwände angebracht. Alle ehemaligen Versicherten und Rentner wurden mit Brief vom 12.03.2020 über die Teilliquidation schriftlich informiert.



Alle Versicherten und Rentner haben das Recht, am Sitz der Stiftung (Fürsorgefonds der Ferrum AG, Andrea Lüthy, 062 889 15 53, andrea.luethy@ferrum.net) innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieses Informationsschreibens resp. 30 Tage nach der 3. Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt Einsicht in den Teilliquidationsbericht des Experten für berufliche Vorsorge, die Jahresrechnungen und die Teilliquidationsbilanzen zu nehmen und gegen den Beschluss zur Teilliquidation, das Verfahren oder den Verteilplan beim Stiftungsrat Einsprache zu erheben. Die Einsprache hat schriftlich und unter Angabe einer Begründung zu erfolgen.
Erfolgen Einsprachen, so erlässt der Stiftungsrat einen Einspracheentscheid. Dieser wird den Einsprechern samt Begründung schriftlich eröffnet. Der Einspracheentscheid kann anschliessend innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der Aufsichtsbehörde überprüft werden. Gehen keine Einsprachen ein oder können diese geregelt werden, werden die Versicherten persönlich, schriftlich über ihren individuellen Anspruch an den freien Mitteln informiert. Der Stiftungsrat schliesst die Teilliquidation ab, sobald die individuellen Ansprüche an die neue Pensionskasse der ausgetretenen Versicherten übertragen worden sind.

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Fürsorgefonds der Ferrum AG
c/o Ferrum AG
Andrea Lüthy
Bahnstrasse 18
5102 Rupperswil

T: 062 889 15 53
andrea.luethy@ferrum.net

SHAB: 54 vom 18.03.2020
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 16.03.2020, SHAB - 17.03.2020, SHAB - 18.03.2020
Meldungsnummer: FM09-0000000090
Meldestelle: Toptima AG
Kantone: AG
SHAB17.03.2020
|
Fürsorgefonds der Ferrum AG

Bekanntmachung einer Teilliquidation Fürsorgefonds der Ferrum AG

Rubrik: Finanzmarkt
Unterrubrik: Bekanntmachung einer Teilliquidation

Fürsorgefonds der Ferrum AG
c/o: Ferrum AG
Bahnstrasse 18
5102 Rupperswil

Grund der Teilliquidation: Verminderung der Belegschaft
Stichtag der Teillliquidation: 31.12.2017

Der Verwaltungsrat der Ferrum AG hatte im Dezember 2017 beschlossen, sich aus dem Giessereigeschäft zurückzuziehen und hatte dies mit der Pressemitteilung vom 5. März 2018 publik gemacht. In der Folge wurde die Giesserei in Schafisheim geschlossen. Zudem wurde beschlossen, für das Giessereigeschäft mit der Benninger Guss AG zusammenzuarbeiten. Im Rahmen dieser Restrukturierung haben zahlreiche Mitarbeitende die Möglichkeit erhalten, bei der Benninger Guss AG zu arbeiten und weitere Mitarbeitende konnten für andere Aufgaben innerhalb der Ferrum AG eingesetzt werden. Des Weiteren wurden einige Mitarbeitende frühzeitig pensioniert. Letztlich mussten trotzdem einige Kündigungen ausgesprochen werden. Die Stiftungsräte des Fürsorgefonds der Ferrum AG haben aufgrund des obigen Sachverhalts ein Teilliquidationsverfahren in die Wege geleitet. Die in diesem Zusammenhang aus der Stiftung ausgeschiedenen Destinatäre haben anteilig Anspruch auf die freien Mittel. Der vom Experten für die berufliche Vorsorge erstellte Bericht zur Teilliquidation per 31.12.2017 ist der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) eingereicht worden. Die Stiftungsaufsicht hat den Bericht vorgeprüft und keine Einwände angebracht. Alle ehemaligen Versicherten und Rentner wurden mit Brief vom 12.03.2020 über die Teilliquidation schriftlich informiert.



Alle Versicherten und Rentner haben das Recht, am Sitz der Stiftung (Fürsorgefonds der Ferrum AG, Andrea Lüthy, 062 889 15 53, andrea.luethy@ferrum.net) innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieses Informationsschreibens resp. 30 Tage nach der 3. Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt Einsicht in den Teilliquidationsbericht des Experten für berufliche Vorsorge, die Jahresrechnungen und die Teilliquidationsbilanzen zu nehmen und gegen den Beschluss zur Teilliquidation, das Verfahren oder den Verteilplan beim Stiftungsrat Einsprache zu erheben. Die Einsprache hat schriftlich und unter Angabe einer Begründung zu erfolgen.
Erfolgen Einsprachen, so erlässt der Stiftungsrat einen Einspracheentscheid. Dieser wird den Einsprechern samt Begründung schriftlich eröffnet. Der Einspracheentscheid kann anschliessend innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der Aufsichtsbehörde überprüft werden. Gehen keine Einsprachen ein oder können diese geregelt werden, werden die Versicherten persönlich, schriftlich über ihren individuellen Anspruch an den freien Mitteln informiert. Der Stiftungsrat schliesst die Teilliquidation ab, sobald die individuellen Ansprüche an die neue Pensionskasse der ausgetretenen Versicherten übertragen worden sind.

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Fürsorgefonds der Ferrum AG
c/o Ferrum AG
Andrea Lüthy
Bahnstrasse 18
5102 Rupperswil

T: 062 889 15 53
andrea.luethy@ferrum.net

SHAB: 53 vom 17.03.2020
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 16.03.2020, SHAB - 17.03.2020, SHAB - 18.03.2020
Meldungsnummer: FM09-0000000089
Meldestelle: Toptima AG
Kantone: AG
SHAB16.03.2020
|
Fürsorgefonds der Ferrum AG

Bekanntmachung einer Teilliquidation Fürsorgefonds der Ferrum AG

Rubrik: Finanzmarkt
Unterrubrik: Bekanntmachung einer Teilliquidation

Fürsorgefonds der Ferrum AG
c/o: Ferrum AG
Bahnstrasse 18
5102 Rupperswil

Grund der Teilliquidation: Verminderung der Belegschaft
Stichtag der Teillliquidation: 31.12.2017

Der Verwaltungsrat der Ferrum AG hatte im Dezember 2017 beschlossen, sich aus dem Giessereigeschäft zurückzuziehen und hatte dies mit der Pressemitteilung vom 5. März 2018 publik gemacht. In der Folge wurde die Giesserei in Schafisheim geschlossen. Zudem wurde beschlossen, für das Giessereigeschäft mit der Benninger Guss AG zusammenzuarbeiten. Im Rahmen dieser Restrukturierung haben zahlreiche Mitarbeitende die Möglichkeit erhalten, bei der Benninger Guss AG zu arbeiten und weitere Mitarbeitende konnten für andere Aufgaben innerhalb der Ferrum AG eingesetzt werden. Des Weiteren wurden einige Mitarbeitende frühzeitig pensioniert. Letztlich mussten trotzdem einige Kündigungen ausgesprochen werden. Die Stiftungsräte des Fürsorgefonds der Ferrum AG haben aufgrund des obigen Sachverhalts ein Teilliquidationsverfahren in die Wege geleitet. Die in diesem Zusammenhang aus der Stiftung ausgeschiedenen Destinatäre haben anteilig Anspruch auf die freien Mittel. Der vom Experten für die berufliche Vorsorge erstellte Bericht zur Teilliquidation per 31.12.2017 ist der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) eingereicht worden. Die Stiftungsaufsicht hat den Bericht vorgeprüft und keine Einwände angebracht. Alle ehemaligen Versicherten und Rentner wurden mit Brief vom 12.03.2020 über die Teilliquidation schriftlich informiert.



Alle Versicherten und Rentner haben das Recht, am Sitz der Stiftung (Fürsorgefonds der Ferrum AG, Andrea Lüthy, 062 889 15 53, andrea.luethy@ferrum.net) innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieses Informationsschreibens resp. 30 Tage nach der 3. Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt Einsicht in den Teilliquidationsbericht des Experten für berufliche Vorsorge, die Jahresrechnungen und die Teilliquidationsbilanzen zu nehmen und gegen den Beschluss zur Teilliquidation, das Verfahren oder den Verteilplan beim Stiftungsrat Einsprache zu erheben. Die Einsprache hat schriftlich und unter Angabe einer Begründung zu erfolgen.
Erfolgen Einsprachen, so erlässt der Stiftungsrat einen Einspracheentscheid. Dieser wird den Einsprechern samt Begründung schriftlich eröffnet. Der Einspracheentscheid kann anschliessend innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der Aufsichtsbehörde überprüft werden. Gehen keine Einsprachen ein oder können diese geregelt werden, werden die Versicherten persönlich, schriftlich über ihren individuellen Anspruch an den freien Mitteln informiert. Der Stiftungsrat schliesst die Teilliquidation ab, sobald die individuellen Ansprüche an die neue Pensionskasse der ausgetretenen Versicherten übertragen worden sind.

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Fürsorgefonds der Ferrum AG
c/o Ferrum AG
Andrea Lüthy
Bahnstrasse 18
5102 Rupperswil

T: 062 889 15 53
andrea.luethy@ferrum.net

SHAB: 52 vom 16.03.2020
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 16.03.2020, SHAB - 17.03.2020, SHAB - 18.03.2020
Meldungsnummer: FM09-0000000088
Meldestelle: Toptima AG
Kantone: AG
SHAB15.05.2019
|
Fürsorgefonds der Ferrum AG

Mutation Fürsorgefonds der Ferrum AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Fürsorgefonds der Ferrum AG, in Rupperswil, CHE-109.720.288, Stiftung (SHAB Nr. 244 vom 15.12.2017, Publ. 3934917).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Affolter, Urs, von Leuzigen, in Selzach, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Höhener, Marc, von Gais, in Zürich, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

SHAB: 93 vom 15.05.2019
Tagesregister: 5236 vom 10.05.2019
Meldungsnummer: HR02-1004630648
Kantone: AG

SHAB15.12.2017
|
Fürsorgefonds der Ferrum AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Fürsorgefonds der Ferrum AG, in Rupperswil, CHE-109.720.288, Stiftung (SHAB Nr. 23 vom 02.02.2012, Publ. 6532280).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Kienast, Dr. Peter J., von Zürich, in Zollikon, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Gmür, Dr. Urs, von Quarten, in Gaiserwald, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Kienast Bühlmann, Marina Xuân, von Zürich, in Zürich, Präsidentin des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Werthmüller, Ernst, von Rumendingen, in Holziken, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Tagesregister-Nr. 12401 vom 12.12.2017 / CHE-109.720.288 / 03934917

SHAB02.02.2012
|
Fürsorgefonds der Ferrum AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)

Fürsorgefonds der Ferrum AG, in Rupperswil, CH-400.7.902.119-9, Stiftung (SHAB Nr. 156 vom 15.08.2007, S. 2, Publ. 4067156).

Aufsichtsbehörde neu:
BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau [behördliche Änderung].

Tagebuch Nr. 1128 vom 30.01.2012
(06532280/CH40079021199)

SHAB15.08.2007
|
Fürsorgefonds der Ferrum AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Fürsorgefonds der Ferrum AG, in Rupperswil, CH-400.7.902.119-9, Stiftung (SHAB Nr. 230 vom 27. 11. 2006, S. 1, Publ. 3652120).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Werder, Kurt H., von Schinznach-Bad, in Aarau, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Tagebuch Nr. 7319 vom 09.08.2007
(04067156/CH40079021199)

SHAB27.11.2006
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Fürsorgefonds der Ferrum AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Fürsorgefonds der Ferrum AG, in Rupperswil, CH-400.7.902.119-9, Stiftung (SHAB Nr. 109 vom 09. 06. 2004, S. 1, Publ. 2300212).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Basler, Verena, von Küttigen, in Uerkheim, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Affolter, Urs, von Leuzigen, in Selzach, mit Kollektivunterschrift zu zweien; PricewaterhouseCoopers AG, in Aarau, Revisionsstelle.

Tagebuch Nr. 9512 vom 21.11.2006
(03652120/CH40079021199)

SHAB09.06.2004
|
Fürsorgefonds der Ferrum AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Fürsorgefonds der Ferrum AG, in Rupperswil, Stiftung (SHAB Nr. 84 vom 03. 05. 2004, S. 2, Publ. 2243610).

Aufsichtsbehörde neu:
Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht.

Tagebuch Nr. 4491 vom 03.06.2004
(02300212/CH40079021199)

SHAB03.05.2004
|
Fürsorgefonds der Ferrum AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Fürsorgefonds der Ferrum AG, in Rupperswil, Stiftung (SHAB Nr. 153 vom 13. 08. 2003, S. 1, Publ. 1127934).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Werder, Kurt H., von Schinznach-Bad, in Aarau, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Präsident]; Kienast, Dr. Peter J., von Zürich, in Zollikon, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied].

Tagebuch Nr. 3185 vom 27.04.2004
(02243610/CH40079021199)

SHAB13.08.2003
|
Fürsorgefonds der Ferrum AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Fürsorgefonds der Ferrum AG, in Rupperswil, Stiftung (SHAB Nr. 251 vom 31. 12. 2002, S. 2, Publ. 794832).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Basler, Verena, von Küttigen, in Uerkheim, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Tagebuch Nr. 5626 vom 07.08.2003
(01127934/CH40079021199)

SHAB31.12.2002
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Fürsorgefonds der Ferrum AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Fürsorgefonds der Ferrum AG, in Rupperswil, Stiftung (SHAB Nr. 234 vom 02. 12. 1996, S. 7434).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Holliger, Hans, von Oberentfelden, in Rupperswil, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Kienast, Dr. Peter J., von Zürich, in Zollikon, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Gmür, Dr. Urs, von Quarten, in Engelburg, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Tagebuch Nr. 8904 vom 20.12.2002
(00794832/CH40079021199)

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