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Gesellschafter, Geschäftsführer + Liquidator Einzelunterschrift als Liquidator 02.12.1996
Gesellschafterin ohne Zeichnungsberechtigung 27.04.1999

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Stammdaten
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
CHF 50’000
Letzte Änderung: 19.07.2005
Löschung: 19.07.2005

Sitz

Dornach (SO)

Zweck

Betrieb eines Treuhandunternehmens, Handel mit Hard- und Software aus dem EDV-Bereich sowie Erstellung eigener Software-Produkte. Die Gesellschaft kann sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmungen beteiligen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, Immobilien erwerben und veräussern sowie jede Tätigkeit ausüben, die geeignet ist, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Mehr anzeigen

UID

CHE-108.405.542

CH-Nummer

CH-280.4.000.163-2

Handelsregisteramt

Kanton Solothurn

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: ,

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 4 von 4

SHAB19.07.2005
|
Fux Treuhand GmbH in Liquidation

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Fux Treuhand GmbH in Liquidation, in Dornach, CH-280.4.000.163-2, Betrieb eines Treuhandunternehmens, Handel mit Hard- und Software aus dem EDV-Bereich usw., Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 84 vom 05. 05. 2003, S. 11, Publ. 976502). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 89 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

Tagebuch Nr. 2560 vom 13.07.2005
(02939824/CH28040001632)

SHAB05.05.2003
|
Fux Treuhand GmbH in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Liquidation
- Eingetragene Personen
- Domizil neu

Fux Treuhand GmbH, in Dornach, Betrieb eines Treuhandunternehmens, Handel mit Hard- und Software aus dem EDV-Bereich usw., Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 80 vom 27. 04. 1999, S. 2727).

Firma neu:
Fux Treuhand GmbH in Liquidation.

Domizil neu:
Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 813 Abs. 2 OR und Art. 86 Abs. 2 HRegV sowie Art. 88a HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf die Geschäftsführung sowie das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Fux, Daniel, von Grächen und Basel, in Ettingen, Gesellschafter, Geschäftsführer und Liquidator, mit Einzelunterschrift als Liquidator, mit einer Stammeinlage von CHF 49'000.-- [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift].

Tagebuch Nr. 1772 vom 29.04.2003
(00976502/CH28040001632)

SHAB07.02.2003
|
Fux Treuhand AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Fux Treuhand AG
    Adresse:
    Rainweg 3
    4143 Dornach
  2. Bemerkung: Konkursandrohung Betreibung Nr. 50001
    (Publikation gem. Art. 66 Abs. 4 SchKG)
    zuzustellen an: Daniel Fux, von Grächen VS und Basel, Gesellschafter und Geschäftsführer, z.Zt. unbek. Aufenthaltes
    Gläubigerin: Sammelstiftung BVG der "Zürich" Lebensversicherungs-Gesellschaft, 8003 Zürich. Vertreter: "Zürich" Lebensversicherungs-Gesellschaft SSC/Rechtliches Inkasso, Seefeldstrasse 123, Postfach, 8034 Zürich
    Forderung: CHF 5'139.15 nebst Zins zu 5% seit 1. Juli 2002, zuzüglich Betreibungs- und Publikationskosten.
    Grund der Forderung: BVG Anschlussvertrag Nr. 33'364/000
    BVG Prämienausstand gemäss Schlusssaldo per 30. Juni 2002
    Nachdem auf den am 8.11.2002 zugestellten Zahlungsbefehl die Forderung nicht bezahlt worden ist, wird dem Schuldner hiermit der Konkurs angedroht.
    Falls die angegebene Forderung nebst Betreibungskosten und weitere Kosten nicht innert 20 Tagen seit der Publikation dieser Konkursandrohung bezahlt werden, steht der Gläubigerin das Recht zu, beim Gericht das Konkursbegehren zu stellen.
    Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestreiten, so hat er gem. Art. 17 SchKG innert 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu führen. Er ist berechtigt beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen.

    Betreibungsamt Dorneck
    4143 Dornach
(00850916)
SHAB08.11.2002
|
Fux Treuhand AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Fux Treuhand AG
    Adresse:
    Rainweg 3
    4143 Dornach
  2. Gläubiger: Lebensversicherungs-Gesellschaft Sammelstiftung BVG der "Zürich"
    8003 Zürich
  3. Vertreter: Lebensversicherungs-Gesellschaft Sammelstiftung BVG der "Zürich"
    8003 Zürich
  4. Forderung:
    CHF 5'139.15 nebst 5% Zinsen seit 01.07.2002
    Zusätzliche Kosten: Betreibungs- und Publikationskosten
  5. Bemerkung: Betreibung Nr. 50001
    zuzustellen an: Daniel Fux, von Grächen VS und Basel, Gesellschafter und Geschäftsführer, z.Zt. unbekannten Aufenthaltes
    Grund der Forderung: BVG Anschlussvertrag Nr. 33'364/000
    BVG Prämienausstand gemäss Schlusssaldo per 30. Juni 2002
    Die Schuldnerin wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen samt Betreibungskosten zu befriedigen. Will die Schuldnerin die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat sie dies innert 10 Tagen seit der Publikation dieses Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt.
    Sollte die Schuldnerin diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

    Betreibungsamt Dorneck
    4143 Dornach
(00717962)
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