Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 06.09.1995
Stammdaten
Einzelunternehmen
Letzte Änderung: 21.09.2021
Löschung: 21.09.2021

Sitz

Teufen (AR) (AR)

Zweck

Betrieb einer Gemälde- und Antiquitätengalerie; Handel mit und Vermittlung von Kunstgegenständen und Gebrauchsgütern von künstlerischem oder kulturellem Wert. Mehr anzeigen

UID

CHE-103.803.987

CH-Nummer

CH-020.1.009.141-4

Handelsregisteramt

Kanton Appenzell Ausserrhoden

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Engenrüti 942, 9053 Teufen AR

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 7 von 7

SHAB21.09.2021
|
Galerie Dr. Schenk

Löschung Galerie Dr. Schenk

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Galerie Dr. Schenk, in Teufen (AR), CHE-103.803.987, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 27 vom 08.02.2008, S.3, Publ. 4330440).

Löschungsgrund:
Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

SHAB: 183 vom 21.09.2021
Tagesregister: 2004 vom 16.09.2021
Meldungsnummer: HR03-1005295639
Kantone: AR

SHAB04.06.2021
|
Galerie Dr. Schenk

Aufforderung nach HregV 2021 Galerie Dr. Schenk

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Galerie Dr. Schenk
Engenrüti 942
9053 Teufen AR

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort des Inhabers). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort des Inhabers). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 05.07.2021

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 106 vom 04.06.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 02.06.2021, SHAB - 03.06.2021, SHAB - 04.06.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002170
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB03.06.2021
|
Galerie Dr. Schenk

Aufforderung nach HregV 2021 Galerie Dr. Schenk

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Galerie Dr. Schenk
Engenrüti 942
9053 Teufen AR

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort des Inhabers). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort des Inhabers). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 05.07.2021

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 105 vom 03.06.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 02.06.2021, SHAB - 03.06.2021, SHAB - 04.06.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002134
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB02.06.2021
|
Galerie Dr. Schenk

Aufforderung nach HregV 2021 Galerie Dr. Schenk

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Galerie Dr. Schenk
Engenrüti 942
9053 Teufen AR

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort des Inhabers). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort des Inhabers). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 05.07.2021

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 104 vom 02.06.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 02.06.2021, SHAB - 03.06.2021, SHAB - 04.06.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002087
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB22.04.2021
|
Galerie Dr. Schenk

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Galerie Dr. Schenk

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Galerie Dr. Schenk
Engenrüti 942
9053 Teufen AR

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 25.05.2021

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 77 vom 22.04.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005419
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB08.02.2008
|
Galerie Dr. Schenk

Grund: Handelsregister (Mutationen)

Galerie Dr. Schenk, in Zürich, CH-020.1.009.141-4, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 135 vom 16. 07. 2001, S. 5456). Die Firma wird infolge Verlegung des Sitzes nach Teufen AR im Handelsregister des Kantons Appenzell Ausserrhoden eingetragen und im Handelsregister des Kantons Zürich von Amtes wegen gelöscht.

Tagebuch Nr. 3456 vom 04.02.2008
(04330346/CH02010091414)

SHAB08.02.2008
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Galerie Dr. Schenk

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
- Sitz neu
- Domizil neu

Galerie Dr. Schenk, bisher in Zürich, CH-020.1.009.141-4, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 135 vom 16. 07. 2001, S. 5456).

Sitz neu:
Teufen AR.

Domizil neu:
Engenrüti 942, 9053 Teufen AR.

Zweck:
Betrieb einer Gemälde- und Antiquitätengalerie; Handel mit und Vermittlung von Kunstgegenständen und Gebrauchsgütern von künstlerischem oder kulturellem Wert. Setzt das Geschäft der erloschenen Kollektivgesellschaft 'Galerie, Dr. Schenk & Co', in Zürich, als Einzelkaufmann im Sinne von Art. 579 OR fort (wie bisher).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Schenk, Dr. Rolf, deutscher Staatsangehöriger, in Teufen AR, Inhaber, mit Einzelunterschrift (bisher: in Zürich).

Tagebuch Nr. 110 vom 04.02.2008
(04330440/CH02010091414)

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