Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
-
Stammdaten
Einzelunternehmen
Letzte Änderung: 03.04.2001
Löschung: 03.04.2001

Sitz

Felben-Wellhausen (TG)

Zweck

UID

CH-Nummer

CH-440.1.008.780-1

Handelsregisteramt

Kanton Thurgau

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Nachbarschaft

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Publikationen

Publikationen

1 - 3 von 3

SHAB01.07.2015
|
GANZ AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Spaltung Art. 45f. FusG (übertragende und übernehmende Gesellschaft)

Dritte Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Gesellschaft:
    GANZ AG, FL-Schaan
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Gesellschaft:
    Plättli Ganz AG, St.Gallen
  3. Spaltungsvertrag/Spaltungsplan vom: 25.06.2015
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 01.09.2015
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Plättli Ganz AG, Simonstrasse 7, 9016 St.Gallen
  6. Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger aller an der Spaltung beteiligten Gesellschaften können innerhalb von zwei Monaten nach der dritten Publikation der Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) von den an der Spaltung beteiligten Gesellschaften unter Anmeldung ihrer Forderungen Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Gemäss Art. 46 Abs. 2 FusG entfällt die Pflicht zur Sicherstellung, wenn die Gesellschaft nachweist, dass die Erfüllung der Forderung durch die Spaltung nicht gefährdet wird.
Dr. Nicole Zürcher Fausch, Rüesch Rechtsanwälte
9000 St. Gallen

(02240045)
SHAB30.06.2015
|
GANZ AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Spaltung Art. 45f. FusG (übertragende und übernehmende Gesellschaft)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Gesellschaft:
    GANZ AG, FL-Schaan
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Gesellschaft:
    Plättli Ganz AG, St.Gallen
  3. Spaltungsvertrag/Spaltungsplan vom: 25.06.2015
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 01.09.2015
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Plättli Ganz AG, Simonstrasse 7, 9016 St.Gallen
  6. Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger aller an der Spaltung beteiligten Gesellschaften können innerhalb von zwei Monaten nach der dritten Publikation der Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) von den an der Spaltung beteiligten Gesellschaften unter Anmeldung ihrer Forderungen Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Gemäss Art. 46 Abs. 2 FusG entfällt die Pflicht zur Sicherstellung, wenn die Gesellschaft nachweist, dass die Erfüllung der Forderung durch die Spaltung nicht gefährdet wird.
Dr. Nicole Zürcher Fausch, Rüesch Rechtsanwälte
9000 St. Gallen

(02239285)
SHAB29.06.2015
|
GANZ AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Spaltung Art. 45f. FusG (übertragende und übernehmende Gesellschaft)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Gesellschaft:
    GANZ AG, FL-Schaan
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Gesellschaft:
    Plättli Ganz AG, St.Gallen
  3. Spaltungsvertrag/Spaltungsplan vom: 25.06.2015
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 01.09.2015
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Plättli Ganz AG, Simonstrasse 7, 9016 St.Gallen
  6. Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger aller an der Spaltung beteiligten Gesellschaften können innerhalb von zwei Monaten nach der dritten Publikation der Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) von den an der Spaltung beteiligten Gesellschaften unter Anmeldung ihrer Forderungen Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Gemäss Art. 46 Abs. 2 FusG entfällt die Pflicht zur Sicherstellung, wenn die Gesellschaft nachweist, dass die Erfüllung der Forderung durch die Spaltung nicht gefährdet wird.
Dr. Nicole Zürcher Fausch, Rüesch Rechtsanwälte
9000 St. Gallen

(02174517)
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