Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Einzelprokura 21.02.2002
Inhaber Einzelunterschrift 21.02.2002
Stammdaten
Einzelunternehmen
15.02.2002
Letzte Änderung: 26.03.2008
Löschung: 26.03.2008

Sitz

Jonen (AG)

Zweck

Catering und Party-Service. Mehr anzeigen

UID

CHE-108.750.306

CH-Nummer

CH-400.1.023.298-8

Handelsregisteramt

Kanton Aargau

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Dorfstrasse 49, 8916 Jonen

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Publikationen

Publikationen

1 - 6 von 6

SHAB26.03.2008
|
Guido Rauch Catering

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Guido Rauch Catering, in Jonen, CH-400.1.023.298-8, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 136 vom 17.07.2007, S. 2, Publ. 4028208). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 04.03.2008 als geschlossen erklärt. Das Einzelunternehmen wird von Amtes wegen gelöscht.

Tagebuch Nr. 2425 vom 18.03.2008
(04399976/CH40010232988)

SHAB17.07.2007
|
Guido Rauch Catering

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Konkurs

Guido Rauch Catering, in Jonen, CH-400.1.023.298-8, Catering und Party-Service, Einzelfirma (SHAB Nr. 36 vom 21. 02. 2002, S. 1). Ueber den Inhaber dieser Einzelfirma ist mit Verfügung des Konkursrichters des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 02.07.2007 der Konkurs eröffnet worden.

Tagebuch Nr. 6461 vom 11.07.2007
(04028208/CH40010232988)

SHAB17.01.2007
|
Guido Rauch Catering

Grund: Nachlassverträge
- Verlängerung der Nachlassstundung

  1. Schuldner/in:
    Guido Rauch Catering
    Adresse:
    Dorfstrasse 49
    8916 Jonen
  2. Bemerkung: Die Gerichtspräsidentin II hat am 21. Dezember 2006 verfügt:
    1. Die mit Entscheid vom 15.11.2005 gewährte resp. mit Entscheid vom 20.06.2006 um 6 Monate verlängerte Stundung über die Guido Rauch Catering, wird um 6 Monate, d.h. bis zum 14.05.2007 verlängert.
    2. Die Bewilligung der Verlängerung der Nachlassstundung ist vom Sachwalter im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Aargau zu publizieren.
    3. (Kostenfolgen)
    Rechtsmittelbelehrung (§ 294 SchKG i.V.m. § 21 ff. EG SchKG): Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung i.S.v. § 335ff. ZPO weitergezogen werden. Diese Frist kann nicht erstreckt werden. Die Beschwerde ist schriftlich im Doppel beim Gerichtspräsidium einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten werden und welche Abänderung beantragt werden.

    Dr. Stefan Werlen, Fürsprecher
    5000 Aarau
(03725610)
SHAB12.07.2006
|
Guido Rauch Catering

Grund: Nachlassverträge
- Verlängerung der Nachlassstundung

  1. Schuldner/in:
    Guido Rauch Catering
    Adresse:
    Dorfstrasse 49
    8916 Jonen
  2. Bemerkung: Die Gerichtspräsidentin II hat am 20. Juni 2006 verfügt:
    1. Die mit Entscheid vom 15.11.2005 gewährte Stundung über die Guido Rauch Catering wird um 6 Monate, d.h. bis zum 14.11.2006 verlängert.
    2. Die Bewilligung der Verlängerung der Nachlassstundung ist vom Sachwalter im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Aargau zu publizieren.
    3. (Kostenfolgen)
    Rechtsmittelbelehrung (§ 294 SchKG i.V.m. § 21 ff. EG SchKG): Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung i.S.v. § 335ff. ZPO weitergezogen werden. Diese Frist kann nicht erstreckt werden. Die Beschwerde ist schriftlich im Doppel beim Gerichtspräsidium einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten werden und welche Abänderung beantragt werden.

    Dr. Stefan Werlen, Fürsprecher
    5000 Aarau
(03460166)
SHAB23.12.2005
|
Guido Rauch Catering

Grund: Nachlassverträge
- Nachlassstundung

  1. Schuldner/in:
    Guido Rauch Catering
    Adresse:
    Dorfstrassse 49
    8916 Jonen
  2. Dauer der Nachlassstundung: 6 Monate
  3. Prov. Sachwalter: Dr. iur. Stefan Werlen, Fürsprecher, Bahnhofstrasse 70, 5000 Aarau
  4. Bemerkung: Die Gerichtspräsidentin II hat am 15. November 2005 verfügt:
    Der Gesuchstellerin Guido Rauch Catering wird mit Wirkung ab Dienstag, 15.11.2005, 10 Uhr, eine Nachlassstundung gewährt.
    Rechtsmittelbelehrung (§ 335 ff. ZPO): Gegen die Ernennung des Sachwalters kann jeder Gläubiger binnen 10 Tagen ab Publikation des Entscheides Beschwerde führen. Die Beschwerde ist schriftlich im Doppel beim Gerichtspräsidium einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Es ist anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten werden und welche Abänderung beantragt werden (Art. 294 Abs. 4 SchKG).
    Schuldenruf: Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Forderungen, Valuta 15. November 2005, unter Beilage der Beweismittel innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 23. Dezember 2005 beim Sachwalter schriftlich anzumelden. Gläubiger, welche ihre Forderung nicht oder verspätet anmelden, sind bei der Verhandlung über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt.

    Dr. Stefan Werlen, Fürsprecher
    5000 Aarau
(03164496)
SHAB21.02.2002
|
Guido Rauch Catering

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Guido Rauch Catering, in Jonen, Dorfstrasse 49, 8916 Jonen, Einzelfirma (Neueintragung).

Zweck:
Catering und Party-Service.

Eingetragene Personen:
Rauch, Guido, von Bergün/Bravuogn, in Jonen, Inhaber, mit Einzelunterschrift; Hangartner, René, von Zürich und Altstätten, in Jonen, mit Einzelprokura.

Tagebuch Nr. 1241 vom 15.02.2002
(00352646/CH40010232988)

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