Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Mitglied des Verwaltungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 30.04.2014
Mitglied des Verwaltungsrates ohne Zeichnungsberechtigung 17.06.2019
Revisionsstelle 09.09.2019
Direktor Kollektivunterschrift zu zweien 26.02.2021
Kollektivunterschrift zu zweien 14.04.2022
Präsident des Verwaltungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 17.06.2019
Vizedirektor Kollektivunterschrift zu zweien 13.01.2020
Kollektivunterschrift zu zweien 22.11.2023
Kollektivunterschrift zu zweien 21.03.2024
Mitglied des Verwaltungsrates ohne Zeichnungsberechtigung 02.05.2022
Mitglied des Verwaltungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 20.03.1997

Früheres Management

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Stammdaten
Aktiengesellschaft
Letzte Änderung: 21.03.2024

Sitz

Wattwil (SG)

Zweck

Der Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmungen, insbesondere von beherrschenden Beteiligungen an Industrie- und Handelsunternehmen, und die Führung dieser Beteiligungsgesellschaften im Rahmen einer Unternehmensgruppe sowie die Bereitstellung der finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Führung einer Unternehmensgruppe. Die Gesellschaft kann alle der Verwirklichung ihres Zweckes förderlichen kommerziellen und finanziellen Transaktionen durchführen, insbesondere Kredite gewähren und aufnehmen, Obligationenanleihen ausgeben, Bürgschaften und Garantien abgeben und Sicherheiten stellen sowie Anlagen in allen marktgängigen Anlagemedien vornehmen.[Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschrift] Mehr anzeigen

UID

CHE-100.058.804

CH-Nummer

CH-320.3.024.129-9

Handelsregisteramt

Kanton St. Gallen

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

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SHAB26.03.2024
|
Gurit Holding AG

Einladung zur Generalversammlung Gurit Holding AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Einladung zur Generalversammlung
Hinweis: Diese Meldung hat einen PDF-Anhang

Gurit Holding AG
Ebnaterstrasse 79
9630 Wattwil

Angaben zur Generalversammlung
18.04.2024, 16:30 Uhr
Hotel Seedamm Plaza, Seedammstrasse 3, 8808 Pfäffikon (SZ)

Traktanden

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre

Datum: Donnerstag, 18. April 2024, um 16:30 Uhr (MESZ), Türöffnung um 15:30 Uhr

Ort: Hotel Seedamm Plaza, Seedammstrasse 3, 8808 Pfäffikon (SZ)

Traktanden:

1.      Genehmigung des Lageberichts sowie der Jahres- und Konzernrechnung 2023

2.      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2023

3.      Erteilung der Entlastung an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2023

4.      Wahlen (in Einzelabstimmung)

4.1   Wahl von Philippe Royer als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

4.2   Wiederwahl von Stefan Breitenstein, Bettina Gerharz-Kalte, Nick Huber, und Andreas Evertz als Mitglieder des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

4.3   Wiederwahl von Bettina Gerharz-Kalte, Nick Huber und Philippe Royer als Mitglieder des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

4.4   Wiederwahl von Brunner Knobel Rechtsanwälte als unabhängige Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

4.5   Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, als Revisionsstelle bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

5.      Partielle Statutenänderungen: Einführung eines Kapitalbands

6.      Genehmigung des Nachhaltigkeitberichts für das Geschäftsjahr 2023

7.      Konsultative Abstimmung über den Vergütungsbericht 2023

8.      Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütungen des Verwaltungsrates für den Zeitraum bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

9.      Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütungen der Geschäftsleitung für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025

10.    Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der erfolgsabhängigen Vergütungen der Geschäftsleitung für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024

Zu den Verhandlungsgegenständen liegen folgende Anträge des Verwaltungsrates vor:

1.      Genehmigung des Lageberichts sowie der Jahres- und Konzernrechnung 2023

Der Verwaltungsrat beantragt, den Lagebericht sowie die Jahres- und Konzernrechnung 2023 zu genehmigen.

Erläuterung:

Der Verwaltungsrat ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, der Generalversammlung für jedes Geschäftsjahr den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung zur Genehmigung vorzulegen. Die entsprechenden Berichte sind unter www.gurit.com/Investors/Reports abrufbar. PricewaterhouseCoopers AG als Revisionsstelle hat die Jahres- und Konzernrechnung 2023 geprüft und empfiehlt in ihren Berichten an die Generalversammlung, diese zu genehmigen.

2.      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2023

Der Verwaltungsrat beantragt aus dem Bilanzgewinn 2023 von CHF 221'036'933 den Betrag von CHF 1'638'000 auszuschütten und den Restbetrag von CHF 219'398’933 auf die neue Rechnung vorzutragen.

Vortrag aus dem Vorjahr                                                                                   CHF  216'373’366

Reingewinn 2023                                                                                               CHF      4'663’567

Bilanzgewinn 2023                                                                                            CHF  221'036’933

Dividendenausschüttung                                                                                   CHF      1'638'000

(CHF0.35 pro Namenaktie)

Vortrag auf neue Rechnung                                                                              CHF  219'398’933

Die folgenden Termine sind für die Ausschüttung vorgesehen

Ex-Datum:                  Montag, 22. April 2024

Dividendenstichtag:    Dienstag, 23. April 2024

Auszahlungsdatum:   Mittwoch, 24. April 2024

Erläuterung:

Auf eine Zuweisung an die gesetzliche Gewinnreserve wurde verzichtet, da diese bereits 20% des Aktienkapitals übersteigt. Die Verwendung des Bilanzgewinns basiert auf der von der Revisionsstelle geprüften und im Traktandum 1 zu genehmigenden Jahresrechnung.

3.      Erteilung der Entlastung an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2023

Der Verwaltungsrat beantragt, sämtlichen Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr

2023 die Entlastung zu erteilen.

Erläuterung:

Die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung ist eine unübertragbare Befugnis der Generalversammlung. Der Gesellschaft sind keine Tatsachen bekannt, die einer vollständigen Entlastung entgegenstehen würden.

4.      Wahlen (in Einzelabstimmung)

Erläuterung:

Da die Amtsdauer des Präsidenten und der Mitglieder des Verwaltungsrates mit dem Abschluss der ordentlichen Generalversammlung am 18. April 2024 endet, müssen diese in Übereinstimmung mit Gesetz und Statuten von der Generalversammlung wiedergewählt werden. Lebensläufe des Präsidenten und der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie Informationen zu Mitgliedschaften in den Ausschüssen des Verwaltungsrates, sind im Abschnitt "Board of Directors" auf den Seiten 23-25 des Geschäftsberichts 2023 enthalten. Der Geschäftsbericht ist im Internet abrufbar unter www.gurit.com/Investors/Reports.

4.1    Wahl von Philippe Royer als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

Rudolf Hadorn ist am 15. August 2023 von seinem Amt als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrates zurückgetreten. Da die Position des Präsidenten nach dem Rücktritt von Herrn Hadorn vakant blieb, ernannte der Verwaltungsrat Herrn Philippe Royer zum Vorsitzenden für die verbleibende Amtszeit gemäss §16-1 der Statuten. Der Verwaltungsrat beantragt, Philippe Royer für eine einjährige Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrates wiederzuwählen.

Erläuterung:

Philippe Royer ist seit 2019 Mitglied und seit 2023 Präsident des Verwaltungsrates.

4.2    Wiederwahl von Stefan Breitenstein, Bettina Gerharz-Kalte, Nick Huber, und Andreas Evertz als Mitglieder des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

         Der Verwaltungsrat beantragt, die folgenden Personen für eine weitere, einjährige Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten
         ordentlichen Generalversammlung als Mitglieder des Verwaltungsrates wiederzuwählen:

4.2.1 Stefan Breitenstein

4.2.2 Bettina Gerharz-Kalte

4.2.3 Nick Huber

4.2.4 Andreas Evertz

Erläuterung:

Stefan Breitenstein ist seit 2014, Bettina Gerharz-Kalte seit 2019, Nick Huber seit 1995, und Andreas Evertz seit 2022 Mitglied des Verwaltungsrates.

4.3    Wiederwahl von Bettina Gerharz-Kalte, Nick Huber und Philippe Royer als Mitglieder des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

Der Verwaltungsrat beantragt, die folgenden Personen für eine einjährige Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglieder des Vergütungsausschusses wiederzuwählen:

4.3.1 Bettina Gerharz-Kalte

4.3.2 Nick Huber

4.3.3 Philippe Royer

Erläuterung:

Da die Amtsdauer der Mitglieder des Vergütungsausschusses mit dem Abschluss der ordentlichen Generalversammlung am 18. April 2024 endet, müssen sie in Übereinstimmung mit Gesetz und Statuten von der Generalversammlung wiedergewählt werden. Gemäss §19 Absatz 1 der Statuten ernennt der Verwaltungsrat den Vorsitzenden des Vergütungsausschusses. Bettina Gerharz-Kalte ist seit 2020, Nick Huber seit 2014 und Philippe Royer seit 2023 Mitglied des Vergütungsausschusses.

4.4    Wiederwahl von Brunner Knobel Rechtsanwälte als unabhängige Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

Der Verwaltungsrat beantragt, Brunner Knobel Rechtsanwälte für eine einjährige Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als unabhängige Stimmrechtsvertreter wieder zu wählen.

Erläuterung:

Gemäss Gesetz und Statuten muss der unabhängige Stimmrechtsvertreter jährlich von der Generalversammlung gewählt werden. Brunner Knobel Rechtsanwälte haben gegenüber dem Verwaltungsrat bestätigt, dass sie über die für die Ausübung des Mandats notwendige Unabhängigkeit verfügen.

4.5    Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, als Revisionsstelle bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

Der Verwaltungsrat beantragt, PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, für eine einjährige Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Revisionsstelle wiederzuwählen.

Erläuterung:

PricewaterhouseCoopers AG hat gegenüber dem Verwaltungsrat bestätigt, dass sie über die für die Ausübung des Mandats notwendige Unabhängigkeit verfügen.

5.      Partielle Statutenänderungen: Einführung eines Kapitalbands

Der Verwaltungsrat beantragt die Ersetzung des genehmigten Kapitals durch ein Kapitalband, da die Möglichkeit der Ausnutzung des genehmigten Kapitals ausgelaufen ist und das Konzept durch die Aktienrechtsreform durch das Kapitalband ersetzt wurde. Zu diesem Zweck schlägt der Verwaltungsrat vor §3a der Statuten der Gurit Holding AG wie folgt anzupassen:

Aktuelle Version §3a

Vorgeschlagene Version §3a

§ 3a Genehmigtes Kapital

1              Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 31. März 2024 das Aktienkapital im Maximalbetrag von CHF 1'170'000 durch Ausgabe von höchstens 234'000 voll zu liberierenden Namenaktien von je CHF 5 Nennwert zu erhöhen. Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet.

2              Die neu auszugebenden Namenaktien unterliegen den Eintragungsbeschränkungen von § 4 der Statuten.

3              Der Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien, deren Ausgabebetrag und Bezugspreis, die Art der Einlagen und der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung werden vom Verwaltungsrat bestimmt.

4              Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in Bezug auf die unter diesem §4 auszugebenden Aktien auszuschliessen oder zu beschränken und einzelnen Aktionären, Dritten, der Gesellschaft oder Konzerngesellschaften zuzuweisen, insbesondere:

a)             wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien unter Berücksichtigung des Marktpreises festgesetzt wird; oder

b)             für die Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen oder für die Finanzierung oder Refinanzierung solcher Transaktionen oder die Finanzierung von neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften, einschliesslich der Erwerb von Produkten, Immaterialgüterrechten oder Lizenzen; oder

c)             zum Zwecke der Erweiterung des Aktionärskreises in bestimmten geographischen Finanz- oder Investoren-Märkten, zur Beteiligung von strategischen Partnern, oder im Zusammenhang mit der Kotierung von neuen Aktien an inländischen oder ausländischen Börsen; oder

d)            für eine rasche und flexible Kapitalbeschaffung, welche ohne den Ausschluss der Bezugsrechte der bisherigen Aktionäre nicht, oder nur mit grossen Umständen oder Verspätung oder zu wesentlich schlechteren Bedingungen möglich wäre.

§3a Kapitalband

1              Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, das Aktienkapital einmal oder mehrmals und in beliebigen Beträgen jederzeit bis zum 18. April 2029 von CHF 23'400'000.-- auf bis zu CHF 24'570'000 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung kann durch Ausgabe von bis zu 234'000 voll zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 5.-- oder durch eine Erhöhung der Nennwerte der bestehenden Namenaktien im Rahmen des Kapitalbandes erfolgen. Der Verwaltungsrat ist nicht berechtigt, das Aktienkapital innerhalb des Kapitalbands herabzusetzen.

2              Die neu auszugebenden Namenaktien unterliegen den Eintragungsbeschränkungen von § 4 der Statuten.

3              Bei der Kapitalerhöhung legt der Verwaltungsrat die Anzahl Aktien, den Ausgabebetrag, die Art der Einlagen, den Zeitpunkt der Ausgabe, die Bedingungen der Bezugsrechtsausübung und den Beginn der Dividendenberechtigung fest.

4              Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in Bezug auf die unter diesem § 3a auszugebenden Aktien auszuschliessen oder zu beschränken und einzelnen Aktionären, Dritten, der Gesellschaft oder Konzerngesellschaften zuzuweisen, insbesondere:

a)             wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien unter Berücksichtigung des Marktpreises festgesetzt wird; oder

b)             für die Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen oder für die Finanzierung oder Refinanzierung solcher Transaktionen oder die Finanzierung von neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften, einschliesslich des Erwerbs von Produkten, Immaterialgüterrechten oder Lizenzen; oder

c)             zum Zwecke der Erweiterung des Aktionärskreises in bestimmten geographischen Finanz- oder Investoren-Märkten, zur Beteiligung von strategischen Partnern; oder

d)            für die Beteiligung von Mitgliedern des Verwaltungsrates, Mitgliedern der Konzernleitung, Mitarbeitern, Beauftragten, Beratern oder anderen Personen, die für die Gesellschaft oder eine ihrer Konzerngesellschaften Leistungen erbringen; oder

e)             für eine rasche und flexible Kapitalbeschaffung, welche ohne den Ausschluss der Bezugsrechte der bisherigen Aktionäre nicht, oder nur mit grossen Umständen oder Verspätung oder zu wesentlich schlechteren Bedingungen möglich wäre.

Erläuterung:

Mit der vorgeschlagenen Statutenänderung soll das genehmigte Aktienkapital aufgehoben und an dessen Stelle und im gleichen Umfang wie das bisherige genehmigte Aktienkapital das neue, gesetzlich vorgesehene Kapitalband eingeführt werden. Das Kapitalband ermächtigt den Verwaltungsrat zur Erhöhung des Aktienkapitals um 5% des Aktienkapitals, nicht aber zur Herabsetzung des Aktienkapitals und ist zeitlich begrenzt auf die gesetzlich vorgesehenen 5 Jahre, bis 18. April 2029. Das Kapitalband bietet dem Unternehmen Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung.

6.      Genehmigung des Nachhaltigkeitberichts für das Geschäftsjahr 2023

Der Verwaltungsrat beantragt, den Nachhaltigkeitsbericht 2023 gemäss Art. 964c des Schweizerischen Obligationenrechts gutzuheissen.

Erläuterung:

Gurit fällt in den Geltungsbereich der Bestimmungen von Art. 964a des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) und ist verpflichtet, über nichtfinanzielle Belange öffentlich gemäss Art. 964b OR zu berichten. Der Bericht über nichtfinanzielle Belange wird vom Verwaltungsrat genehmigt und muss von der Generalversammlung der Gesellschaft gemäss Art. 964c OR gutgeheissen werden.

7.      Konsultative Abstimmung über den Vergütungsbericht 2023

Der Verwaltungsrat beantragt, den Vergütungsbericht 2023 im Rahmen einer Konsultativabstimmung zustimmend zur

Kenntnis zu nehmen.

Erläuterung:

Der Vergütungsbericht enthält die Grundlagen für die Vergütung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sowie die für das Geschäftsjahr 2023 an deren Mitglieder ausgerichtete Vergütung. Der Verwaltungsrat legt den Vergütungsbericht den Aktionären zur Konsultativabstimmung vor. Der Vergütungsbericht befindet sich im Geschäftsbericht auf den Seiten 40-59, abrufbar unter www.gurit.com/Investors/Reports.

8.      Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütungen des Verwaltungsrates für den Zeitraum bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütungen für den Verwaltungsrat, bestehend aus fünf Mitgliedern inklusive des Präsidenten, von CHF 800’000 für die Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

Erläuterung:

Der beantragte Maximalbetrag beinhaltet einen Baranteil von CHF 686’000 sowie einen Aktienanteil von CHF 114'000 für die Zuteilung von 1’500 Namenaktien. Die 1’500 Namenaktien des Aktienanteils sind mit CHF 76 pro Aktie bewertet. Dies entspricht dem durchschnittlichen Aktien-Schlusskurs des Monats Januar 2024. Der Aktienkurs unterliegt Schwankungen und somit kann der Wert der 1’500 Namenaktien zum Abrechnungszeitpunkt im April 2025 höher oder tiefer als CHF 114’000 liegen. Die tatsächlich ausbezahlte Vergütung wird in den Vergütungsberichten 2024 und 2025 offengelegt, die den Aktionären zur konsultativen Abstimmung vorgelegt werden. Die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung für den Verwaltungsrat erfolgt in Übereinstimmung mit Gesetz und Statuten.

9.      Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütungen der Geschäftsleitung für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütungen für die Geschäfts­leitung, bestehend aus sieben Mitgliedern inklusive dem CEO, von CHF 3’250’000 für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025.

Erläuterung:

Die tatsächlich ausbezahlte Vergütung wird in den Vergütungsberichten 2024 und 2025 offengelegt, die den Aktionären zur konsultativen Abstimmung vorgelegt werden. Die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung für die Geschäftsleitung erfolgt in Übereinstimmung mit Gesetz und Statuten.

10.    Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der erfolgsabhängigen Vergütungen der Geschäftsleitung für den

Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der erfolgsabhängigen Vergütungen für die Geschäftsleitung, bestehend aus sieben Mitgliedern inklusive dem CEO, von CHF 2'154’656 für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024.

Erläuterung:

Der beantragte Maximalbetrag beinhaltet eine erfolgsabhängige Barvergütung von CHF 1'456’397 (zuzüglich Sozialversicherungsbeiträge von CHF 141’939) sowie eine erfolgsabhängige, aktienbasierte Vergütung von CHF 513’000 (zuzüglich Sozialversicherungsbeiträge von CHF 43’320) für die Zuteilung von 6’750 Namenaktien der Gesellschaft, die auf der Basis der im Geschäftsjahr 2024 erzielten Resultate im März 2025 ausgerichtet werden. Die 6’750 Namenaktien der aktienbasierten Vergütung sind mit CHF 76 pro Aktie bewertet. Dies entspricht dem durchschnittlichen Aktien-Schlusskurs des Monats Januar 2024. Der Aktienkurs unterliegt Schwankungen und somit kann der Wert der 6’750 Namenaktien zum Abrechnungszeitpunkt im April 2025 höher oder tiefer als CHF 513’000 liegen. Die tatsächlich ausbezahlte Vergütung wird im Vergütungsbericht 2024 offengelegt, der den Aktionären zur konsultativen Abstimmung vorgelegt wird. Die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung für die Geschäftsleitung erfolgt in Übereinstimmung mit Gesetz und Statuten.

Allgemeine Hinweise

Stimmrechte

Das Stimmrecht kann nur für Aktien ausgeübt werden, die am 20. März 2024, um 17:00 Uhr (MESZ) mit Stimmrecht im Aktienregister eingetragen sind.

Online-Portal für Aktionäre

Gurit bietet ihren Aktionären die Nutzung der Dienstleistungen von Computershare online für die Bestellung der Zutrittskarte, die Vollmachts- und die Weisungserteilung an.

Aktionäre, die im Aktienregister der Gurit Holding AG eingetragen sind, erhalten die Login-Codes mit der Einladung zur Generalversammlung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an generalversammlung@computershare.ch

Vertretung / Vollmachtserteilung:
Aktionäre können sich durch einen Dritten vertreten lassen oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Brunner Knobel Rechtsanwälte, Kluggasse 21, CH-8640 Rapperswil, vertreten lassen. Die Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter können bis zum 15. April 2024, 23:59 Uhr (MESZ) erteilt werden.

Unterlagen
Der Geschäftsbericht 2023, welcher unter anderem den Lagebericht, den Nachhaltigkeitsbericht einschliesslich der Abschnitte, die sich auf die gemäss Art. 964b des schweizerischen Obligationenrechts offenzulegenden nicht-finanziellen Angelegenheiten beziehen, die Jahres- und Konzernrechnung sowie die Berichte der Revisionsstelle enthaltet, kann unter www.gurit.com/Investors/Reports eingesehen und heruntergeladen werden.

Wattwil, 26. März 2024                                          Der Verwaltungsrat



SHAB: 60 vom 26.03.2024
Meldungsnummer: UP04-0000005989
Meldestelle: Gurit Holding AG, (Gurit Holding Ltd.) (Gurit Holding SA)
Kantone: SG
SHAB26.03.2024
|
Gurit Holding AG

Einladung zur Generalversammlung Gurit Holding AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Einladung zur Generalversammlung
Hinweis: Diese Meldung hat einen PDF-Anhang

Gurit Holding AG
Ebnaterstrasse 79
9630 Wattwil

Angaben zur Generalversammlung
18.04.2024, 16:30 Uhr
Hotel Seedamm Plaza, Seedammstrasse 3, 8808 Pfäffikon (SZ)

Traktanden

Gurit Holding AG, Wattwil

Informal English translation of the invitation to the
Ordinary Annual General Meeting of Shareholders
(the invitation in German is binding).

Date: Thursday, April 18, 2024, at 4:30 p.m. (CEST), doors open at 3:30 p.m.

Place: Hotel Seedamm Plaza, Seedammstrasse 3, 8808 Pfäffikon (SZ), Switzerland

Please see the PDF attached for the Agenda and invitation text in English.



SHAB: 60 vom 26.03.2024
Meldungsnummer: UP04-0000005997
Meldestelle: Gurit Holding AG, (Gurit Holding Ltd.) (Gurit Holding SA)
Kantone: SG
SHAB21.03.2024
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Gurit Holding AG

Mutation Gurit Holding AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Gurit Holding AG, in Wattwil, CHE-100.058.804, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 227 vom 22.11.2023, Publ. 1005891177).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hatzi, Fabian, von Zürich, in Suhr, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

SHAB: 57 vom 21.03.2024
Tagesregister: 3072 vom 18.03.2024
Meldungsnummer: HR02-1005991495
Kantone: SG

SHAB22.11.2023
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Gurit Holding AG

Mutation Gurit Holding AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Gurit Holding AG, in Wattwil, CHE-100.058.804, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 167 vom 30.08.2023, Publ. 1005826906).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Wang, Hao, französische Staatsangehörige, in Dübendorf, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Sparer, Patrick, von Rickenbach SO, in Niederrohrdorf, mit Kollektivprokura zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Huber, Niklaus Henri, von Neuheim, in Berneck, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung]; Stein, Franziska, von Thalwil, in Thalwil, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

SHAB: 227 vom 22.11.2023
Tagesregister: 12595 vom 17.11.2023
Meldungsnummer: HR02-1005891177
Kantone: SG

SHAB30.08.2023
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Gurit Holding AG

Mutation Gurit Holding AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Gurit Holding AG, in Wattwil, CHE-100.058.804, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 89 vom 09.05.2023, Publ. 1005741868).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Hadorn, Rudolf, von Forst-Längenbühl, in Kilchberg ZH, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Royer, Philippe, von Genolier, in Genolier, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: französischer Staatsangehöriger, Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung].

SHAB: 167 vom 30.08.2023
Tagesregister: 9438 vom 25.08.2023
Meldungsnummer: HR02-1005826906
Kantone: SG

SHAB09.05.2023
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Gurit Holding AG

Mutation Gurit Holding AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Statutenänderung

Gurit Holding AG, in Wattwil, CHE-100.058.804, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 84 vom 02.05.2022, Publ. 1005462787).

Statutenänderung:
24.04.2023.

Mitteilungen neu:
Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen elektronisch oder durch Brief an die Aktionäre.

SHAB: 89 vom 09.05.2023
Tagesregister: 5206 vom 04.05.2023
Meldungsnummer: HR02-1005741868
Kantone: SG

SHAB31.03.2023
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Gurit Holding AG

Einladung zur Generalversammlung Gurit Holding AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Einladung zur Generalversammlung
Hinweis: Diese Meldung hat einen PDF-Anhang

Gurit Holding AG
Ebnaterstrasse 79
9630 Wattwil

Angaben zur Generalversammlung
24.04.2023, 16:30 Uhr
SIX Convention Point, Pfingstweidstrasse 110, 8005 Zürich

Traktanden

Gurit Holding AG, Wattwil


Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre

Datum: Mittwoch, 24. April 2023, um 16:30 Uhr (MESZ), Türöffnung 15:30 Uhr

Ort: SIX Convention Point, Pfingstweidstrasse 110, 8005 Zürich

Traktanden:

1.      Genehmigung des Lageberichts sowie der Jahres- und Konzernrechnung 2022

2.      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2022

3.      Erteilung der Entlastung an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2022

4.      Wahlen (in Einzelabstimmung)

4.1   Wiederwahl von Rudolf Hadorn als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

4.2   Wiederwahl von Stefan Breitenstein, Bettina Gerharz-Kalte, Nick Huber, Philippe Royer und Andreas Evertz als Mitglieder des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

4.3   Wiederwahl von Bettina Gerharz-Kalte, Nick Huber und Rudolf Hadorn als Mitglieder des Vergütungsausschusses und Wahl von Philippe Royer als neues Mitglied bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

4.4   Wiederwahl von Brunner Knobel Rechtsanwälte als unabhängige Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

4.5   Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, als Revisionsstelle bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

5.      Partielle Statutenänderungen

5.1   Anpassung der Statuten aufgrund der Aktienrechtsrevision

5.2   Anpassung des Abstimmungs- und Wahlverfahrens an der Generalversammlung

5.3   Abschaffung der individuellen Ziele in der erfolgsabhängigen Vergütung

5.4   Einführung der Möglichkeit elektronischer Mitteilungen an Aktionäre

5.5   Formelle Anpassungen der Statuten

6.      Konsultative Abstimmung über den Vergütungsbericht 2022

7.      Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütungen des Verwaltungsrates für den Zeitraum bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

8.      Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütungen der Geschäftsleitung für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024

9.      Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der erfolgsabhängigen Vergütungen der Geschäftsleitung für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023


Zu den Verhandlungsgegenständen liegen folgende Anträge des Verwaltungsrates vor:

1.      Genehmigung des Lageberichts sowie der Jahres- und Konzernrechnung 2022

Der Verwaltungsrat beantragt, den Lagebericht sowie die Jahres- und Konzernrechnung 2022 zu genehmigen.

Erläuterung:

Der Verwaltungsrat ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, der Generalversammlung für jedes Geschäftsjahr den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung zur Genehmigung vorzulegen. Die entsprechenden Berichte sind unter www.gurit.com/Investors/Reports abrufbar. PricewaterhouseCoopers AG als Revisionsstelle hat die Jahres- und Konzernrechnung 2022 geprüft und empfiehlt in ihren Berichten an die Generalversammlung, diese zu genehmigen.


2.      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2022

Der Verwaltungsrat beantragt aufgrund des erhöhten Mittelbedarfs durch die strategische Akquisition von Fiberline im 2022 und der gleichzeitigen, schwachen Ertragslage der Gurit Gruppe auf die Ausschüttung einer Dividende im 2023 zu verzichten und den Bilanzgewinn 2022 von CHF 216’373’366 auf die neue Rechnung vorzutragen.

Vortrag aus dem Vorjahr                                                                                   CHF   208’247’407

Reingewinn 2022                                                                                                 CHF       8’125’959

Bilanzgewinn 2022                                                                                              CHF  216’373’366

Dividendenausschüttung                                                                                   CHF                       0

Vortrag auf neue Rechnung                                                                              CHF  216’373’366


Erläuterung:

Auf eine Zuweisung an die gesetzliche Gewinnreserve wurde verzichtet, da diese bereits 20% des Aktienkapitals übersteigt. Die Verwendung des Bilanzgewinns basiert auf der von der Revisionsstelle geprüften und im Traktandum 1 zu genehmigenden Jahresrechnung.


3.      Erteilung der Entlastung an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2022

Der Verwaltungsrat beantragt, sämtlichen Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr

2022 die Entlastung zu erteilen.

Erläuterung:

Die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung ist eine unübertragbare Befugnis der Generalversammlung. Der Gesellschaft sind keine Tatsachen bekannt, die einer vollständigen Entlastung entgegenstehen würden.


4.      Wahlen (in Einzelabstimmung)

Erläuterung:

Da die Amtsdauer des Präsidenten und der Mitglieder des Verwaltungsrates mit dem Abschluss der ordentlichen Generalversammlung am 24. April 2023 endet, müssen diese in Übereinstimmung mit Gesetz und Statuten von der Generalversammlung wiedergewählt werden. Lebensläufe des Präsidenten und der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie Informationen zu Mitgliedschaften in den Ausschüssen des Verwaltungsrates sind im Abschnitt "Board of Directors" auf den Seiten 25-27 des Geschäftsberichts 2022 enthalten. Der Geschäftsbericht ist im Internet abrufbar unter www.gurit.com/Investors/Reports.

4.1    Wiederwahl von Rudolf Hadorn als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

Der Verwaltungsrat beantragt, Rudolf Hadorn für eine einjährige Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrates wieder zu wählen.

Erläuterung:

Rudolf Hadorn ist seit 2021 Mitglied und seit 2022 Präsident des Verwaltungsrates.

4.2    Wiederwahl von Stefan Breitenstein, Bettina Gerharz-Kalte, Nick Huber, Philippe Royer und Andreas Evertz als Mitglieder des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

         Der Verwaltungsrat beantragt, die folgenden Personen für eine weitere, einjährige Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten
         ordentlichen Generalversammlung als Mitglieder des Verwaltungsrates wieder zu wählen:

4.2.1 Stefan Breitenstein

4.2.2 Bettina Gerharz-Kalte

4.2.3 Nick Huber

4.2.4 Philippe Royer

4.2.5 Andreas Evertz

Erläuterung:

Stefan Breitenstein ist seit 2014, Bettina Gerharz-Kalte seit 2019, Nick Huber seit 1995, Philippe Royer seit 2019 und Andreas Evertz seit 2022 Mitglied des Verwaltungsrates.

4.3    Wiederwahl von Bettina Gerharz-Kalte, Nick Huber und Rudolf Hadorn als Mitglieder des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung und Wahl von Philippe Royer als neues Mitglied des Vergütungsausschusses

Der Verwaltungsrat beantragt, die folgenden Personen für eine einjährige Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglieder des Vergütungsausschusses zu wählen:

4.3.1 Bettina Gerharz-Kalte

4.3.2 Nick Huber

4.3.3 Rudolf Hadorn

4.3.4 Philippe Royer

Erläuterung:

Da die Amtsdauer der Mitglieder des Vergütungsausschusses mit dem Abschluss der ordentlichen Generalversammlung am 24. April 2023 endet, müssen sie in Übereinstimmung mit Gesetz und Statuten von der Generalversammlung wiedergewählt werden. Gemäss §19 Absatz 1 der Statuten ernennt der Verwaltungsrat den Vorsitzenden des Vergütungsausschusses. Bettina Gerharz-Kalte ist seit 2020, Nick Huber seit 2014 und Rudolf Hadorn seit 2022 Mitglied des Vergütungsausschusses. Philippe Royer wird als zusätzliches neues Mitglied zur Wahl vorgeschlagen.

4.4    Wiederwahl von Brunner Knobel Rechtsanwälte als unabhängige Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

Der Verwaltungsrat beantragt, Brunner Knobel Rechtsanwälte für eine einjährige Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als unabhängige Stimmrechtsvertreter wieder zu wählen.

Erläuterung:

Gemäss Gesetz und Statuten muss der unabhängige Stimmrechtsvertreter jährlich von der Generalversammlung gewählt werden. Brunner Knobel Rechtsanwälte haben gegenüber dem Verwaltungsrat bestätigt, dass sie über die für die Ausübung des Mandats notwendige Unabhängigkeit verfügen.

4.5    Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, als Revisionsstelle bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

Der Verwaltungsrat beantragt, PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, für eine einjährige Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Revisionsstelle wieder zu wählen.

Erläuterung:

PricewaterhouseCoopers AG hat gegenüber dem Verwaltungsrat bestätigt, dass sie über die für die Ausübung des Mandats notwendige Unabhängigkeit verfügen.


5.      Partielle Statutenänderungen

5.1    Anpassung der Statuten aufgrund der Aktienrechtsrevision

         Der Verwaltungsrat beantragt, §4-1, §10-1, §12-3, §14 und §24-1 Ziff. 4 der Statuten der Gurit Holding AG wie folgt anzupassen (Änderungen unterstrichen):

Aktuelle Version §4-1

Die Eigentümer und Nutzniesser von Namenaktien sind mit Namen und Adresse im Aktienbuch einzutragen. Als Aktionär oder Nutzniesser wird nur anerkannt, wer im Aktienbuch eingetragen ist. Der Eintrag erfolgt auf schriftliches Gesuch hin gegen Nachweis des Erwerbs und der Bestätigung, dass die Aktien für eigene Rechnung gehalten werden.

Vorgeschlagene Version §4-1

Die Eigentümer und Nutzniesser von Namenaktien sind mit Namen und Adresse im Aktienbuch einzutragen. Als Aktionär oder Nutzniesser wird nur anerkannt, wer im Aktienbuch eingetragen ist. Der Eintrag erfolgt auf Gesuch hin gegen Nachweis des Erwerbs und der Bestätigung, dass die Aktien für eigene Rechnung gehalten werden, dass keine Vereinbarung über die Rücknahme oder die Rückgabe entsprechender Aktien besteht und dass sie das mit den Aktien verbundene wirtschaftliche Risiko tragen.


Aktuelle Version §10-1

Die Einladungen zur Generalversammlung sind mindestens zwanzig Tage vor dem Versammlungstag zu erlassen. Sie geben die Verhandlungsgegenstände sowie die Anträge des Verwaltungsrates und der Aktionäre bekannt, welche die Durchführung der Generalversammlung oder die Aufnahme eines Verhandlungsgegenstandes verlangt haben.

Vorgeschlagene Version §10-1

Die Einladungen zur Generalversammlung sind mindestens zwanzig Tage vor dem Versammlungstag zu erlassen. Der Inhalt der Einladung unterliegt dem Gesetz.


Aktuelle Version §12-3

Wichtige Beschlüsse der Generalversammlung im Sinne von Art. 704 OR (Änderung des Gesellschaftszweckes, Einführung von Stimmrechtsaktien, Beschränkung der Übertragbarkeit von Namenaktien, genehmigte oder bedingte Kapitalerhöhung und Kapitalerhöhung aus Eigenkapital, gegen Sacheinlage oder durch Verrechnung mit einer Forderung und die Gewährung besonderer Vorteile, Einschränkung oder Aufhebung des Bezugsrechtes, Dekotierung der Beteiligungspapiere der Gesellschaft, Sitzverlegung, Einführung einer statutarischen Schiedsklausel und Auflösung der Gesellschaft) müssen mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte auf sich vereinigen.

Vorgeschlagene Version §12-3

Wichtige Beschlüsse der Generalversammlung im Sinne von Art. 704 OR müssen mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte auf sich vereinigen.


Aktuelle Version §14

Der Generalversammlung stehen folgende unübertragbare Befugnisse zu:

1.    Festsetzung und Änderung der Statuten

2.    Wahl und Abberufung des Präsidenten sowie der anderen Mitglieder des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle

3.    Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vergütungsausschusses

4.    Wahl und Abberufung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters

5.    Genehmigung des Lageberichts und der Konzernrechnung

6.    Genehmigung der Jahresrechnung sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

7.    Genehmigung der Vergütungen an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung

8.    Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates

9.    Dekotierung der Beteiligungspapiere der Gesellschaft

10.  Beschlussfassung über die Gegenstände, die der Generalversammlung durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind oder ihr durch den Verwaltungsrat vorgelegt werden.


Vorgeschlagene Version §14

Der Generalversammlung stehen folgende unübertragbare Befugnisse zu:

1.    Festsetzung und Änderung der Statuten

2.    Wahl und Abberufung des Präsidenten sowie der anderen Mitglieder des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle

3.    Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vergütungsausschusses

4.    Wahl und Abberufung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters

5.    Genehmigung des Lageberichts und der Konzernrechnung

6.    Genehmigung der Jahresrechnung sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes, insbesondere die Festsetzung der Dividende

7.    Festsetzung der Zwischendividende und die Genehmigung des dafür erforderlichen Zwischenabschlusses

8.    Beschlussfassung über die Rückzahlung der gesetzlichen Kapitalreserve

9.    Genehmigung der Vergütungen an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung

10.  Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates

11.  Dekotierung der Beteiligungspapiere der Gesellschaft

12.  Beschlussfassung über die Gegenstände, die der Generalversammlung durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind oder ihr durch den Verwaltungsrat vorgelegt werden.


Aktuelle Version §24-1 Ziff. 4

[keine Bestimmung]

Vorgeschlagene Version §24-1 Ziff. 4

4.    Wird prospektiv über variable Vergütungen abgestimmt, so muss der Generalversammlung der Vergütungsbericht zur Konsultativabstimmung vorgelegt werden.


Erläuterung:

Die vorgeschlagenen Statutenänderungen stehen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des revidierten Aktienrechts per 1. Januar 2023. Namentlich sollen die dem neuen Aktienrecht widersprechenden Statutenbestimmungen angepasst werden. Die in §4-1 vorgeschlagenen Änderungen reflektieren die im neuen Aktienrecht erweiterten gesetzlichen Voraussetzungen für die Eintragung eines Aktionärs im Aktienbuch. §14 und §24-1 sind anzupassen, da das revidierte Recht weitere unübertragbare Befugnisse der Generalversammlung vorsieht.



5.2    Anpassung des Abstimmungs- und Wahlverfahren an der Generalversammlung

         Der Verwaltungsrat beantragt, §13-2 der Statuten der Gurit Holding AG wie folgt anzupassen (Änderungen unterstrichen):

Aktuelle Version §13-2

Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, sofern nicht geheime Stimmabgabe vom Vorsitzenden angeordnet oder von der Generalversammlung beschlossen wird.

Vorgeschlagene Version §13-2

Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, schriftlich oder elektronisch.

Erläuterung:

Mit der vorgeschlagenen Statutenänderung soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass an der Generalversammlung ein elektronisches Abstimmungs- und Wahlverfahren zur Anwendung kommen kann, was bereits unter bisherigem Recht möglich war.


5.3    Abschaffung der individuellen Ziele in der erfolgsabhängigen Vergütung

         Der Verwaltungsrat beantragt, die individuellen Leistungsziele in der erfolgsabhängigen Vergütung abzuschaffen und dementsprechend §22 der Statuten der Gurit Holding AG wie folgt anzupassen:

Aktuelle Version §22

Die erfolgsabhängige Vergütung ist mit der finanziellen Entwicklung, dem Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und dem generellen Erfolg der Gesellschaft sowie mit individuellen Leistungszielen verbunden. Sie kann kurzfristige und langfristige Vergütungselemente enthalten und von der Erreichung von einem oder mehreren Leistungskriterien abhängig gemacht werden. Leistungskriterien können z.B. persönliche Ziele, Ziele in Bezug auf die Gesellschaft und/oder die Gurit-Gruppe, den Markt, andere Gesellschaften oder vergleichbare Benchmarks unter Berücksichtigung der Funktion und Verantwortlichkeitsstufe des betreffenden Mitglieds des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung sein. Der Verwaltungsrat (bzw., wenn an diesen delegiert, der Vergütungsausschuss) bestimmt die anwendbaren Leistungskriterien, deren relative Gewichtung und Erreichung.


Vorgeschlagene Version §22
Die erfolgsabhängige Vergütung ist mit der finanziellen Entwicklung, dem Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und dem generellen Erfolg der Gesellschaft verbunden. Sie kann kurzfristige und langfristige Vergütungselemente enthalten und von der Erreichung von einem oder mehreren Leistungskriterien abhängig gemacht werden. Leistungskriterien können z.B. Ziele in Bezug auf die Gesellschaft und/oder die Gurit-Gruppe, den Markt, andere Gesellschaften oder vergleichbare Benchmarks unter Berücksichtigung der Funktion und Verantwortlichkeitsstufe des betreffenden Mitglieds des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung sein. Der Verwaltungsrat (bzw., wenn an diesen delegiert, der Vergütungsausschuss) bestimmt die anwendbaren Leistungskriterien, deren relative Gewichtung und Erreichung.

Erläuterung:

Der Verwaltungsrat möchte die Ausgestaltung der erfolgsabhängigen Vergütung stärker auf die Erreichung der Ziele des generellen Unternehmenserfolgs ausrichten und weniger auf die Erreichung persönlicher Ziele und damit einhergehend das Vergütungssystem zukünftig auch vereinfachen. Daher schlägt der Verwaltungsrat vor, die erfolgsabhängige Vergütung der Geschäftsleitung und des weiteren Management nicht mehr von der Erreichung individueller Leistungsziele abhängig zu machen.


5.4    Einführung der Möglichkeit elektronischer Mitteilungen an Aktionäre

         Der Verwaltungsrat beantragt, §31-1 der Statuten der Gurit Holding AG wie folgt anzupassen (Änderungen unterstrichen):

Aktuelle Version §31-1

Einladungen und Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Brief an die Aktionäre, deren Namen und Adressen bekannt sind und im übrigen durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt.

Vorgeschlagene Version §31-1

Einladungen und Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen elektronisch oder durch Brief an die Aktionäre.

Erläuterung:

Mit der vorgeschlagenen Statutenänderung soll die vom revidierten Aktienrecht vorgesehene neue Möglichkeit der Mitteilung an die Aktionäre mittels elektronischer Mittel eingeführt werden.


5.5    Formelle Anpassung der Statuten

         Der Verwaltungsrat beantragt, §3-1, §9-3, §12-2 sowie §30-2 der Statuten der Gurit Holding AG wie folgt anzupassen (Änderungen unterstrichen):

Aktuelle Version §3-1

Das Aktienkapital beträgt CHF 23'400'000.-- und ist eingeteilt in 4'680'000 Namenaktion zu CHF 5.-- Nennwert.

Vorgeschlagene Version §3-1

Das Aktienkapital beträgt CHF 23'400'000.-- und ist eingeteilt in 4'680'000 Namenaktien zu CHF 5.-- Nennwert.


Aktuelle Version §9-3

Ausserordentliche Generalversammlungen sind einzuberufen nach Beschluss der Generalversammlung, des Verwaltungsrates, auf Verlangen der Revisionsstelle oder wenn Aktionäre, die zusammen mindestens 5% des Aktienkapitals oder der Stimmen vertreten, in einer schriftlichen Eingabe an den Verwaltungsrat, unter Anführung des Zweckes, es verlangen.

Vorgeschlagene Version §9-3

Ausserordentliche Generalversammlungen sind einzuberufen nach Beschluss der Generalversammlung, des Verwaltungsrates, auf Verlangen der Revisionsstelle oder wenn Aktionäre, die zusammen mindestens 5% des Aktienkapitals oder der Stimmen vertreten, in einer schriftlichen Eingabe an den Verwaltungsrat, unter Anführung der Verhandlungsgegenstände und Anträge, es verlangen.


Aktuelle Version §12-2

Die Beschlüsse erfordern, soweit Gesetz oder Statuten nichts anderes bestimmen, zu ihrer Gültigkeit das absolute Mehr der abgegebenen Aktienstimmen. Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende, der immer stimmberechtigt ist, den Stichentscheid.

Vorgeschlagene Version §12-2

Die Beschlüsse erfordern, soweit Gesetz oder Statuten nichts anderes bestimmen, zu ihrer Gültigkeit das absolute Mehr der abgegebenen Aktienstimmen. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid.


Aktuelle Version §30-2

Die Liquidation der Gesellschaft erfolgt nach Massgabe der Art. 742 ff OR.

Vorgeschlagene Version §30-2

Die Liquidation der Gesellschaft erfolgt nach Massgabe der Art. 739 ff. OR.


Erläuterung:

Die vorgeschlagenen Statutenänderungen sind rein formeller Natur und führen zu keiner Änderung der Rechtslage. Der Wortlaut von §9-3 und §12-2 wird an den Wortlaut des neuen Rechts angepasst und in §3-1 wird ein Schreibfehler korrigiert. In §30-2 wird der Verweis auf die Gesetzesbestimmung im Zusammenhang mit der Liquidation aktualisiert.


6.      Konsultative Abstimmung über den Vergütungsbericht 2022

Der Verwaltungsrat beantragt, den Vergütungsbericht 2022 im Rahmen einer Konsultativabstimmung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Erläuterung:

Der Vergütungsbericht enthält die Grundlagen für die Vergütung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sowie die für das Geschäftsjahr 2022 an deren Mitglieder ausgerichtete Vergütung. Der Verwaltungsrat legt den Vergütungsbericht den Aktionären zur Konsultativabstimmung vor. Der Vergütungsbericht befindet sich im Geschäftsbericht auf den Seiten 42-59, abrufbar unter www.gurit.com/Investors/Reports .


7.      Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütungen des Verwaltungsrates für den Zeitraum bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütungen für den Verwaltungsrat, bestehend aus sechs Mitgliedern inklusive des Präsidenten, von CHF 920’000 für die Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

Erläuterung:

Der beantragte Maximalbetrag beinhaltet einen Baranteil von CHF 745’000 sowie einen Aktienanteil von CHF 175’000 für die Zuteilung von 1750 Namenaktien. Die 1750 Namenaktien des Aktienanteils sind mit CHF 100 pro Aktie bewertet. Dies entspricht dem durchschnittlichen Aktien-Schlusskurs des Monats Januar 2023. Der Aktienkurs unterliegt Schwankungen und somit kann der Wert der 1750 Namenaktien zum Abrechnungszeitpunkt im April 2024 höher oder tiefer als CHF 175’000 liegen. Die tatsächlich ausbezahlte Vergütung wird in den Vergütungsberichten 2023 und 2024 offengelegt, die den Aktionären zur konsultativen Abstimmung vorgelegt werden. Die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung für den Verwaltungsrat erfolgt in Übereinstimmung mit Gesetz und Statuten.


8.      Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütungen der Geschäftsleitung für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütungen für die Geschäfts­leitung, bestehend aus sieben Mitgliedern inklusive dem CEO, von CHF 3’250’000 für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024.

Erläuterung:

Die tatsächlich ausbezahlte Vergütung wird in den Vergütungsberichten 2023 und 2024 offengelegt, die den Aktionären zur konsultativen Abstimmung vorgelegt werden. Die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung für die Geschäftsleitung erfolgt in Übereinstimmung mit Gesetz und Statuten.


9.      Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der erfolgsabhängigen Vergütungen der Geschäftsleitung für den

Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der erfolgsabhängigen Vergütungen für die Geschäftsleitung, bestehend aus sieben Mitgliedern inklusive dem CEO, von CHF 2'310’530 für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023.

Erläuterung:

Der beantragte Maximalbetrag beinhaltet eine erfolgsabhängige Barvergütung von CHF 1’436'906 (zuzüglich Sozialversicherungsbeiträge von CHF 141’624) sowie eine erfolgsabhängige, aktienbasierte Vergütung von CHF 675’000 (zuzüglich Sozialversicherungsbeiträge von CHF 57’000) für die Zuteilung von 6750 Namenaktien der Gesellschaft, die auf der Basis der im Geschäftsjahr 2023 erzielten Resultate im März 2024 ausgerichtet werden. Die 6750 Namenaktien der aktienbasierten Vergütung sind mit CHF 100 pro Aktie bewertet. Dies entspricht dem durchschnittlichen Aktien-Schlusskurs des Monats Januar 2023. Der Aktienkurs unterliegt Schwankungen und somit kann der Wert der 6750 Namenaktien zum Abrechnungszeitpunkt im April 2024 höher oder tiefer als CHF 675’000 liegen. Die tatsächlich ausbezahlte Vergütung wird im Vergütungsbericht 2023 offengelegt, der den Aktionären zur konsultativen Abstimmung vorgelegt wird. Die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung für die Geschäftsleitung erfolgt in Übereinstimmung mit Gesetz und Statuten.



Allgemeine Hinweise

Stimmrechte

Das Stimmrecht kann nur für Aktien ausgeübt werden, die am 27. März 2023, um 17:00 Uhr (MESZ) mit Stimmrecht im Aktienregister eingetragen sind.

Online-Portal für Aktionäre

Gurit bietet ihren Aktionären die Nutzung der Dienstleistungen von Computershare online für die Bestellung der Zutrittskarte, die Vollmachts- und die Weisungserteilung an.

Aktionäre, die im Aktienregister der Gurit Holding AG eingetragen sind, erhalten die Login-Codes mit der Einladung zur Generalversammlung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an generalversammlung@computershare.ch

Vertretung / Vollmachtserteilung:
Aktionäre können sich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Brunner Knobel Rechtsanwälte, Kluggasse 21, CH-8640 Rapperswil, vertreten lassen. Die Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter können bis zum 20. April 2023, 23:59 Uhr (MESZ) erteilt werden.

Unterlagen
Der Geschäftsbericht 2022, welcher unter anderem den Lagebericht, den Nachhaltigkeitsbericht, die Jahres- und Konzernrechnung sowie die Berichte der Revisionsstelle enthaltet, kann unter  www.gurit.com/Investors/Reports eingesehen und heruntergeladen werden.


Wattwil, 31. März 2023                                          Der Verwaltungsrat



SHAB: 64 vom 31.03.2023
Meldungsnummer: UP04-0000005036
Meldestelle: Gurit Holding AG
Kantone: SG
SHAB31.03.2023
|
Gurit Holding AG

Einladung zur Generalversammlung Gurit Holding AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Einladung zur Generalversammlung
Hinweis: Diese Meldung hat einen PDF-Anhang

Gurit Holding AG
Ebnaterstrasse 79
9630 Wattwil

Angaben zur Generalversammlung
24.04.2023, 16:30 Uhr
SIX Convention Point, Pfingstweidstrasse 110, 8005 Zürich, Switzerland

Traktanden

Gurit Holding AG, Wattwil


Informal English translation of the invitation to the
Ordinary Annual General Meeting of Shareholders
(The invitation in German is binding)

Date: Wednesday, April 24, 2023, at 4:30 p.m. (CEST), doors open 3:30 p.m.

Place: SIX Convention Point, Pfingstweidstrasse 110, 8005 Zurich, Switzerland


Please see the PDF attached for the Agenda and invitation text in English.





SHAB: 64 vom 31.03.2023
Meldungsnummer: UP04-0000005037
Meldestelle: Gurit Holding AG
Kantone: SG
SHAB02.05.2022
|
Gurit Holding AG

Mutation Gurit Holding AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen, Kapital neu, Zweck neu, Statutenänderung

Gurit Holding AG, in Wattwil, CHE-100.058.804, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 74 vom 14.04.2022, Publ. 1005451304).

Statutenänderung:
20.04.2022.

Zweck neu:
Der Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmungen, insbesondere von beherrschenden Beteiligungen an Industrie- und Handelsunternehmen, und die Führung dieser Beteiligungsgesellschaften im Rahmen einer Unternehmensgruppe sowie die Bereitstellung der finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Führung einer Unternehmensgruppe. Die Gesellschaft kann alle der Verwirklichung ihres Zweckes förderlichen kommerziellen und finanziellen Transaktionen durchführen, insbesondere Kredite gewähren und aufnehmen, Obligationenanleihen ausgeben, Bürgschaften und Garantien abgeben und Sicherheiten stellen sowie Anlagen in allen marktgängigen Anlagemedien vornehmen. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschrift].

Aktien neu:
4'680'000 Namenaktien zu CHF 5.00 [bisher: 420'000 Inhaberaktien zu CHF 50.00 und 240'000 Namenaktien zu CHF 10.00 ((Stimmrechtsaktien))]. Die Gesellschaft hat mit Beschluss vom 20.04.2022 eine genehmigte Kapitalerhöhung gemäss näherer Umschreibung in den Statuten eingeführt.

Mitteilungen neu:
Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Brief an die Aktionäre, deren Namen und Adressen bekannt sind und im übrigen durch Publikation im SHAB. [gestrichen: Da die Gesellschaft Beteiligungsrechte an einer Börse kotiert hat, ist sie befugt, Inhaberaktien zu halten.]. [Streichung aufgrud geänderter Eintragungspraxis] [gestrichen: bisher in Freienbach (SHAB Nr. 294 vom 17.12.1982, S. 4030)].

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Leupp, Peter, von Winterthur, in Flims Dorf (Flims), Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hadorn, Rudolf, von Forst-Längenbühl, in Kilchberg ZH, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Evertz, Andreas, deutscher Staatsangehöriger, in Balingen (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung.

SHAB: 84 vom 02.05.2022
Tagesregister: 4069 vom 27.04.2022
Meldungsnummer: HR02-1005462787
Kantone: SG

SHAB21.04.2022
|
Gurit Holding AG

Anleihe, Dividende, Ausschüttung Gurit Holding AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Anleihe, Dividende, Ausschüttung

Gurit Holding AG
Ebnaterstrasse 79
9630 Wattwil

Dividendenzahlung

Gemäss Beschluss der Generalversammlung vom 20. April 2022 wird für das Geschäftsjahr 2021 folgende Dividende ausgerichtet:

                                           je Inhaberaktie                 je Namenaktie

                                           à nominal CHF 50.--         à nominal CHF 10.--

Dividende                      CHF 7.00                          CHF 1.40

Auszahlungsdatum:  26. April 2022

Den Namenaktionären wird die Dividende gemäss ihren Weisungen ausbezahlt. Die Dividende für Inhaberaktien wird gegen Einreichung des Coupons Nr. 42 bei folgender Zahlstelle der Gesellschaft spesenfrei ausbezahlt: UBS AG.

Der Verwaltungsrat
Wattwil, 21. April 2022



Dividend payment Gurit Holding AG

In accordance with the resolution of the Annual General Meeting on April 20, 2022 the following dividend will be paid for the financial year 2021:

  • per bearer share (nominal value CHF 50.-): dividend CHF 7.00
  • per registered share  (nominal value CHF 10.-): dividend  CHF 1.40

Ex-date: April 22, 2022; dividend record date:  April 25, 2022, payment date: April 26, 2022

The dividend will be paid to registered shareholders in accordance with their instructions. The dividend for bearer shares will be paid against submission of coupon no. 42 at the following paying agent of the company free of charge: UBS AG.

Wattwil, April 21, 2022
The Board of Directors



SHAB: 77 vom 21.04.2022
Meldungsnummer: UP02-0000000375
Meldestelle: Gurit Holding AG
Kantone: SG
SHAB14.04.2022
|
Gurit Holding AG

Mutation Gurit Holding AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Gurit Holding AG, in Wattwil, CHE-100.058.804, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 82 vom 29.04.2021, Publ. 1005163888).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Lierau, Veronica Johanna, von Basel, in Walchwil, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Collaudin, Valérie Jean Marie, von Zürich, in Zürich, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Wang, Hao, französische Staatsangehörige, in Dübendorf, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

SHAB: 74 vom 14.04.2022
Tagesregister: 3644 vom 11.04.2022
Meldungsnummer: HR02-1005451304
Kantone: SG

SHAB24.03.2022
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Gurit Holding AG

Einladung zur Generalversammlung Gurit Holding AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Einladung zur Generalversammlung
Hinweis: Diese Meldung hat einen PDF-Anhang

Gurit Holding AG
Ebnaterstrasse 79
9630 Wattwil

Angaben zur Generalversammlung
20.04.2022, 16:30 Uhr
In Übereinstimmung mit der COVID-19 Verordnung 3 findet die ordentliche Generalversammlung 2022 ohne physische Anwesenheit der Aktionäre statt.

Traktanden

Gurit Holding AG, Wattwil

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre

am Mittwoch, 20. April 2022, 16:30 Uhr

Ungeachtet der vom Bundesrat kürzlich gelockerten Covid Schutzvorschiften hat der Verwaltungsrat der Gurit Holding AG entschieden, auf Grund der anhaltenden angespannten Lage und im Interesse Ihrer und unserer Gesundheit und in Übereinstimmung mit der COVID-19 Verordnung 3 die ordentliche Generalversammlung 2022 ohne physische Anwesenheit der Aktionäre durchzuführen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bitte nutzen Sie stattdessen die Plattform zur elektronischen Stimmabgabe oder senden Sie Ihre Weisungen per Briefpost an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Um trotz der Umstände eine Meinungsbildung zu den Traktanden zu ermöglichen, sind wichtige Unterlagen ab dem 24.03.2022 unter dem folgenden Weblink verfügbar: www.gurit.de/Investors/AGM. Auf Anfrage per E-Mail an investor@gurit.com bis zum 11.04.2022 werden die Unterlagen per E-Mail oder auf Wunsch und unter Angabe der vollständigen Postadresse und Telefonnummer per Post verschickt. Zudem wird den Aktionären die Möglichkeit geboten, bis zum 11.04.2022 über folgende E-Mail Adresse Fragen zu traktandierten Geschäften an den Verwaltungsrat zu richten: investor@gurit.com.

Traktanden:

1.      Genehmigung des Lageberichts sowie der Jahres- und Konzernrechnung 2021

2.      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2021

3.      Erteilung der Entlastung an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2021

4.      Wahlen (in Einzelabstimmung)

4.1   Wahl von Rudolf Hadorn als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

4.2   Wiederwahl von Stefan Breitenstein, Bettina Gerharz-Kalte, Nick Huber und Philippe Royer als Mitglieder des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

4.3   Neuwahl von Andreas Evertz als Mitglied des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

4.4   Wahl von Bettina Gerharz-Kalte, Nick Huber und Rudolf Hadorn als Mitglieder des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

4.5   Wiederwahl von Brunner Knobel Rechtsanwälte als unabhängige Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

4.6   Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, als Revisionsstelle bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

5.      Partielle Statutenänderung zur Einführung der Einheitsnamenaktien und Aufhebung des Opting-up

5.1 Einführung der Einheitsnamenaktien

5.2 Aufhebung des Opting-up

6.      Partielle Statutenänderung zur Einführung von genehmigtem Kapital

7.      Generelle Statutenänderung

8.      Konsultative Abstimmung über den Vergütungsbericht 2021

9. Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütungen des Verwaltungsrates für die Amtsdauer 2022/2023

10.    Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütungen der Geschäftsleitung für den Zeitraum 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023

11.    Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der erfolgsabhängigen Vergütungen der Geschäftsleitung für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022


Zu den Verhandlungsgegenständen liegen folgende Anträge des Verwaltungsrates vor:

1.      Genehmigung des Lageberichts sowie der Jahres- und Konzernrechnung 2021

Der Verwaltungsrat beantragt, den Lagebericht sowie die Jahres- und Konzernrechnung 2021 zu genehmigen.

2.      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2021

Der Verwaltungsrat beantragt, aus dem Bilanzgewinn 2021 von CHF 211'523'407 den Betrag von CHF 3'276'000 auszuschütten und den Restbetrag von CHF 208'247'407 auf die neue Rechnung vorzutragen.

Vortrag aus dem Vorjahr                                                                                   CHF  179'098'884

Reingewinn 2021                                                                                               CHF    32'424'523

Bilanzgewinn 2021                                                                                            CHF  211'523'407

Dividendenausschüttung                                                                                   CHF     -3'276'000

(CHF 7.00 pro Inhaberaktie; CHF 1.40 pro Namenaktie)

Vortrag auf neue Rechnung                                                                              CHF  208'247'407

Die folgenden Termine sind für die Ausschüttung vorgesehen

Ex-Tag:                       Freitag, 22. April 2022

Dividendenstichtag:    Montag, 25. April 2022

Zahlbar-Datum:         Dienstag, 26. April 2022

3.      Erteilung der Entlastung an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung für das                  Geschäftsjahr 2021

Der Verwaltungsrat beantragt, sämtlichen Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2021 die Entlastung zu erteilen.

4.       Wahlen (in Einzelabstimmung)

4.1    Wahl von Rudolf Hadorn als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

Der Verwaltungsrat beantragt, Rudolf Hadorn für eine einjährige Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrates zu wählen.

4.2    Wiederwahl von Stefan Breitenstein, Bettina Gerharz-Kalte, Nick Huber und Philippe Royer als Mitglieder des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

         Der Verwaltungsrat beantragt, die folgenden Personen für eine weitere, einjährige Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten
         ordentlichen Generalversammlung als Mitglieder des Verwaltungsrates wiederzuwählen:

4.2.1 Stefan Breitenstein

4.2.2 Bettina Gerharz-Kalte

4.2.3 Nick Huber

4.2.4 Philippe Royer

4.3    Neuwahl von Andreas Evertz als Mitglied des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

Andreas Evertz ist deutscher Staatsangehöriger und seit 2020 CEO des Windkraftanlagenherstellers Flender. Zuvor war er als CEO und Präsident in globalen Industrieunternehmen wie Schenck Process Holding GmbH, Sandvik Machining Solutions und Walter AG tätig. Er wurde 1969 geboren und hat ein Maschinenbaustudium an der Universität der Bundeswehr in Hamburg absolviert.

Der Verwaltungsrat beantragt, Andreas Evertz für eine einjährige Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied des Verwaltungsrates zu wählen.

4.4    Wahl von Bettina Gerharz-Kalte, Nick Huber und Rudolf Hadorn als Mitglieder des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

Der Verwaltungsrat beantragt, die folgenden Personen für eine einjährige Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglieder des Vergütungsausschusses zu wählen:

4.4.1 Bettina Gerharz-Kalte (Wiederwahl)

4.4.2 Nick Huber (Wiederwahl)

4.4.3 Rudolf Hadorn (Neuwahl)

4.5    Wiederwahl von Brunner Knobel Rechtsanwälte als unabhängige Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

Der Verwaltungsrat beantragt, Brunner Knobel Rechtsanwälte für eine einjährige Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als unabhängige Stimmrechtsvertreter wiederzuwählen.

4.6    Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, als Revisionsstelle bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

Der Verwaltungsrat beantragt, PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, für eine einjährige Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Revisionsstelle wiederzuwählen.

5.      Partielle Statutenänderung zur Einführung der Einheitsnamenaktien und Aufhebung des Opting-up

5.1    Einführung der Einheitsnamenaktien

Der Verwaltungsrat schlägt die Einführung des Prinzips "One Share, One Vote" durch Einführung einer Einheitsnamenaktie vor. Diese neue Struktur stärkt die Corporate Governance weiter und stellt gleiche Stimmrechte für alle Aktionäre sicher. Bedeutende Namenaktionäre haben sich bereit erklärt, auf ihre Stimmrechtsprivilegien zugunsten der neuen Einheitsaktienstruktur ohne Entschädigung zu verzichten.

Die börsenkotierten Inhaberaktien haben in den letzten Jahren einen deutlichen Kursanstieg verzeichnet. Um den Handel für Privatanleger zu erleichtern, beantragt der Verwaltungsrat die Schaffung einer Einheitsnamenaktie mit einem Nennwert von CHF 5.--, durch (i) Umwandlung und Split aller Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF 50.-- in neue Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 5.-- und (ii) Split aller Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 10.-- in neue Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 5.--.

Details und Wortlaut der beantragten Änderungen von §3 und §4 der Statuten können der Beilage entnommen werden.

5.2    Aufhebung des Opting-up

Der Verwaltungsrat beantragt, das Opting-up in den Statuten aufzuheben. Mit dem Wegfall des Opting-up wäre ein Aktionär, welcher 33?% der Stimmrechte überschreitet, neu zu einem öffentlichen Übernahmeangebot für alle Aktien verpflichtet. Dies entspricht einer zeitgemässen Corporate Governance und erlaubt den Publikumsaktionären, ihre Aktionärsrechte noch besser wahrzunehmen.

Die vom Verwaltungsrat beantragte Streichung von § 4 Abs. 5 der Statuten kann der Beilage entnommen werden.

6.      Partielle Statutenänderung zur Einführung von genehmigtem Kapital

Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die Zustimmung zur Einführung eines genehmigten Kapitals im Maximalbetrag von CHF 1'170'000 und den Verwaltungsrat zu ermächtigen, das Aktienkapital jederzeit innert einer Frist von längstens zwei Jahren durch Ausgabe von höchstens 234'000 Namenaktien à nominal je CHF 5 zu erhöhen. Sollte die Generalversammlung die Einführung der Einheitsnamenaktien unter Traktandum 5 ablehnen, beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung die Zustimmung zur Einführung eines genehmigten Kapitals im Maximalbetrag von CHF 1'170'000 und den Verwaltungsrat zu ermächtigen, das Aktienkapital jederzeit innert einer Frist von längstens zwei Jahren durch Ausgabe von höchstens 23'400 Inhaberaktien à nominal je CHF 50 zu erhöhen.

Details und Wortlaut der beantragten Einführung eines neuen Artikel 3a der Statuten können der Beilage entnommen werden.

7.      Generelle Statutenänderung

Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die Zustimmung zu einer generellen Statutenänderung. Die in Traktandum 5 und Traktandum 6 beantragten partiellen Statutenänderungen sind von der generellen Statutenänderung nicht erfasst. Lehnt die Generalversammlung Traktandum 5 und/oder Traktandum 6 ab, bleibt der bisherige § 3 der Statuten unverändert bestehen bzw. wird § 3a nicht eingefügt. Details und Wortlaut der beantragten Statutenänderung können der Beilage entnommen werden.

Die materiellen Änderungen stehen hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des revidierten Aktienrechts per 1. Januar 2023 und dem Bestreben, eine erstklassige Corporate Governance als Teil der Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung der ESG-Leistung zu erreichen. Im Wesentlichen beantragt der Verwaltungsrat die Schaffung einer statutarischen Grundlage für die Durchführung von Generalversammlungen ab 1. Januar 2023 auf virtuellem Weg (§ 11), die Senkung der Schwellenwerte für die Ausübung gewisser Aktionärsrechte (§ 9 und § 10), die Ermittlung des qualifizierten Mehrs gestützt auf die Anzahl der vertretenen Stimmen (§ 12), eine Erweiterung des Katalogs von Generalversammlungsbeschlüssen, welche dem qualifizierten Mehr unterliegen (§ 12 und § 14) und weitergehende Einschränkungen der möglichen Tätigkeiten der Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder ausserhalb der Gurit-Gruppe (§ 27). Im Weiteren beantragt der Verwaltungsrat die Streichung von Bestimmungen, welche sich bereits aus dem Aktienrecht ergeben (bspw. § 5) oder aus anderen Gründen nicht in den Statuten zu reflektieren sind (bspw. § 7). Nebst den materiellen Änderungen beantragt der Verwaltungsrat formale Änderungen, welche die Lesbarkeit der Statuten erleichtern sollen, namentlich die Einfügung von Titeln und die Vereinheitlichung der deutschen und der englischen Fassung der Statuten in einem Dokument.

8.      Konsultative Abstimmung über den Vergütungsbericht 2021

Der Verwaltungsrat beantragt, den Vergütungsbericht 2021 im Rahmen einer Konsultativabstimmung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

9.      Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütungen des Verwaltungsrates für die Amtsdauer 2022/2023

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütungen für die Mitglieder des Verwaltungsrates (6 Mitglieder, inklusive Präsident) von CHF 742'000 plus CHF 255'000 für die Zuteilung von 175 Inhaberaktien (oder falls die Einführung der Einheitsnamenaktien unter Traktandum 5 genehmigt wird, 1'750 Namenaktien) der Gesellschaft für die Periode bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2023. Die 175 Inhaberaktien (oder 1'750 Namenaktien) sind mit CHF 1'455 (oder entsprechend dem Namenaktiennennwert, CHF145.50) pro Aktie bewertet. Dies entspricht dem durchschnittlichen Aktien-Schlusskurs des Monats Januar 2022. Der Börsenkurs der Aktien unterliegt Schwankungen und somit kann der Wert der 175 Inhaberaktien (oder 1'750 Namenaktien) zum Abrechnungszeitpunkt im April 2023 höher oder tiefer als CHF 255'000 sein.

10.    Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütungen der Geschäftsleitung für den Zeitraum 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütungen für die Geschäfts­leitung von maximal CHF 3'250'000 (8 Mitglieder inklusive CEO) für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023.

11.    Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der erfolgsabhängigen Vergütungen der Geschäftsleitung für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der erfolgsabhängigen Vergütungen für die Mitglieder der Geschäftsleitung von CHF 1'401'454 (zuzüglich der gesetzlichen Sozialversicherungsabgaben von CHF 130'555) für die variable Barvergütung sowie von CHF 1'200'375 (zuzüglich der gesetzlichen Sozialversicherungsabgaben von CHF 110'216) für die Zuteilung von maximal 825 Inhaberaktien (oder falls die Einführung der Einheitsnamenaktien unter Traktandum 5 genehmigt wird, 8'250 Namenaktien) der Gesellschaft, die auf Basis der im Geschäftsjahr 2022 erzielten Resultate im März 2023 ausgerichtet werden. Die 825 Inhaberaktien (oder 8'250 Namenaktien) sind mit CHF 1'455 (oder entsprechend dem Namenaktiennennwert CHF 145.50) pro Aktie bewertet. Dies entspricht dem durchschnittlichen Aktien-Schlusskurs des Monats Januar 2022. Der Börsenkurs der Aktien unterliegt Schwankungen und somit kann der Wert der 825 Inhaberaktien (oder 8'250 Namenaktien) zum Abrechnungszeitpunkt im März 2023 höher oder tiefer als CHF 1'200'375 sein.


Vertretung / Vollmachtserteilung:
Aktionäre können sich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Brunner Knobel Rechtsanwälte, Kluggasse 21, CH-8640 Rapperswil, vertreten lassen. Vollmachten und Weisungen können dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter elektronisch über die Plattform zur elektronischen Stimmabgabe oder mittels Instruktionsformular unter Beilage der Legitimation über den Aktienbesitz auf dem Postweg erteilt werden. Das Instruktionsformular - oder, alternativ, die Zugangsdaten für die elektronische Vollmachts- und Weisungserteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter - können bis zum 8. April 2022 bei der UBS, der Credit Suisse, oder direkt bei der Gurit Services AG, Thurgauerstrasse 54, CH-8050 Zürich (E-Mail: investor@gurit.com) gegen Legitimation über den Aktienbesitz bezogen werden. Die Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter können bis zum 13. April 2022 erteilt werden. Aktionäre haben keinen Anspruch auf persönliche Teilnahme an der Generalversammlung.


Unterlagen
Der Geschäftsbericht 2021, enthaltend unter anderem den Lagebericht, die Jahres- und Konzernrechnung sowie die Berichte der Revisionsstelle, liegt ab dem 24. März 2022 sowohl am Sitz der Gesellschaft als auch bei Gurit Services AG, Thurgauerstrasse 54, CH-8050 Zürich zur Einsichtnahme auf. Er kann zudem unter http://www.gurit.com/Investors/Reports eingesehen und als PDF-Datei heruntergeladen werden. Namenaktionäre erhalten die Unterlagen zur Generalversammlung direkt zugestellt.

Wattwil, 24. März 2022                                          Der Verwaltungsrat


Bemerkungen
Unterlagen zur Generalversammlung sind auch auf der Website zum Download verfügbar: https://www.gurit.com/en/investors/agm

SHAB: 59 vom 24.03.2022
Meldungsnummer: UP04-0000004016
Meldestelle: Gurit Holding AG
Kantone: SG
SHAB29.04.2021
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Gurit Holding AG

Mutation Gurit Holding AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Gurit Holding AG, in Wattwil, CHE-100.058.804, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 40 vom 26.02.2021, Publ. 1005111097).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Kaufmann, Urs, von Triengen, in Jona (Rapperswil-Jona), Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hadorn, Rudolf, von Forst-Längenbühl, in Kilchberg ZH, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: von Forst, Direktor, mit Kollektivunterschrift zu zweien].

SHAB: 82 vom 29.04.2021
Tagesregister: 4602 vom 26.04.2021
Meldungsnummer: HR02-1005163888
Kantone: SG

SHAB15.04.2021
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Gurit Holding AG

Anleihe, Dividende, Ausschüttung Gurit Holding AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Anleihe, Dividende, Ausschüttung

Gurit Holding AG
Ebnaterstrasse 79
9630 Wattwil

Dividendenzahlung

Gemäss Beschluss der Generalversammlung vom 14. April 2021 wird für das Geschäftsjahr 2020 folgende Dividende ausgerichtet:

                                           je Inhaberaktie                 je Namenaktie

                                           à nominal CHF 50.--         à nominal CHF 10.--

Dividende                      CHF 30.00                          CHF 6.00

Auszahlungsdatum: Montag, 15. April 2021

Den Namenaktionären wird die Dividende gemäss ihren Weisungen ausbezahlt. Die Dividende für Inhaberaktien wird gegen Einreichung des Coupons Nr. 41 bei folgender Zahlstelle der Gesellschaft spesenfrei ausbezahlt: UBS AG.

Der Verwaltungsrat
Wattwil, 15. April 2021



Dividend payment Gurit Holding AG

In accordance with the resolution of the Annual General Meeting on April 14, 2021 the following dividend will be paid for the financial year 2020:

  • per bearer share (nominal value CHF 50.-): dividend CHF 30.00
  • per registered share  (nominal value CHF 10.-): dividend  CHF 6.00

Ex-date: Friday, April 16, 2021; dividend record date: Monday, April 19, 2021, payment date: Tuesday, April 20, 2021

The dividend will be paid to registered shareholders in accordance with their instructions. The dividend for bearer shares will be paid against submission of coupon no. 41 at the following paying agent of the company free of charge: UBS AG.

Wattwil, April 15, 2021
The Board of Directors



SHAB: 72 vom 15.04.2021
Meldungsnummer: UP02-0000000255
Meldestelle: Gurit Holding AG
Kantone: SG
SHAB17.03.2021
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Gurit Holding AG

Einladung zur Generalversammlung Gurit Holding AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Einladung zur Generalversammlung
Hinweis: Diese Meldung hat einen PDF-Anhang

Gurit Holding AG
Ebnaterstrasse 79
9630 Wattwil

Angaben zur Generalversammlung
14.04.2021, 16:30 Uhr
Die Generalversammlung findet ohne physische Teilnahme der Aktionäre statt (COVID-19 Verordnung 3).

Traktanden


Gurit Holding AG, Wattwil

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre

am Mittwoch, 14. April 2021, 16:30 Uhr

Aufgrund der bis zum 31.12.2021 geltenden COVID-19 Verordnung 3 hat der Verwaltungsrat der Gurit Holding AG mit grossem Bedauern entschieden, die ordentliche Generalversammlung 2021 ohne physische Anwesenheit der Aktionäre durchzuführen. Bitte nutzen Sie stattdessen die Plattform zur elektronischen Stimmabgabe oder senden Sie Ihre Weisungen per Briefpost an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Um trotz der Umstände eine Meinungsbildung zu den Traktanden zu ermöglichen, sind wichtige Unterlagen ab dem 2.4.2021 unter dem folgenden Weblink verfügbar: www.gurit.de/Investors/AGM. Auf Anfrage per E-Mail an investor@gurit.com bis zum 27.3.2021 werden die Unterlagen per E-Mail oder auf Wunsch und unter Angabe der vollständigen Postadresse und Telefonnummer per Post verschickt. Zudem wird den Aktionären die Möglichkeit geboten, bis zum 27.3.2021 über folgende E-Mail Adresse Fragen zu traktandierten Geschäften an den Ver­waltungsrat zu richten: investor@gurit.com.

Traktanden:

1.      Genehmigung des Lageberichts sowie der Jahres- und Konzernrechnung 2020

2.      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2020

3.      Erteilung der Entlastung an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2020

4.      Wahlen (in Einzelabstimmung)

4.1   Wiederwahl von Peter Leupp als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

4.2   Wiederwahl von Stefan Breitenstein, Bettina Gerharz-Kalte, Nick Huber und Philippe Royer als Mitglieder des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

4.3   Neuwahl von Rudolf Hadorn als Mitglied des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

4.4   Wahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

4.5   Wahl von Brunner Knobel Rechtsanwälte als unabhängige Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

4.6   Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, als Revisionsstelle bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

5.      Konsultative Abstimmung über den Vergütungsbericht 2020

6.      Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütungen des Verwaltungsrates für die Amtsdauer 2021/2022

7.      Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütungen der Geschäftsleitung für den Zeitraum 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022

8.      Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der erfolgsabhängigen Vergütungen der Geschäftsleitung für den Zeitraum 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021

Zu den Verhandlungsgegenständen liegen folgende Anträge des Verwaltungsrates vor:

1.      Genehmigung des Lageberichts sowie der Jahres- und Konzernrechnung 2020

Der Verwaltungsrat beantragt, den Lagebericht sowie die Jahres- und Konzernrechnung 2020 zu genehmigen.

2.      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2020

Der Verwaltungsrat beantragt, aus dem Bilanzgewinn 2020 von CHF 193'138'884 den Betrag von CHF 14'040’000 auszuschütten und den Restbetrag von CHF 179'098'884 auf die neue Rechnung vorzutragen.

Vortrag aus dem Vorjahr                                                                                   CHF  136'268’751

Reingewinn 2020                                                                                               CHF    56'870’133

Bilanzgewinn 2020                                                                                            CHF  193'138’884

Dividendenausschüttung                                                                                   CHF   -14'040’000

(CHF 30 pro Inhaberaktie; CHF 6 pro Namenaktie)

Vortrag auf neue Rechnung                                                                              CHF  179'098’884

Die folgenden Termine sind für die Ausschüttung vorgesehen

Ex-Tag:                       Freitag, 16. April 2021

Dividendenstichtag:    Montag, 19. April 2021

Zahlbar-Datum:         Dienstag, 20. April 2021

3.      Erteilung der Entlastung an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2020

Der Verwaltungsrat beantragt, sämtlichen Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen.

4.       Wahlen (in Einzelabstimmung)

4.1    Wiederwahl von Peter Leupp als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

Der Verwaltungsrat beantragt, Peter Leupp für eine weitere, einjährige Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrates wiederzuwählen.

4.2    Wiederwahl von Stefan Breitenstein, Bettina Gerharz-Kalte, Nick Huber und Philippe Royer als Mitglieder des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

Der Verwaltungsrat beantragt, die folgenden Personen für eine weitere, einjährige Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglieder des Verwaltungsrates wiederzuwählen:

4.2.1 Stefan Breitenstein

4.2.2 Bettina Gerharz-Kalte

4.2.3 Nick Huber

4.2.4 Philippe Royer

4.3    Neuwahl von Rudolf Hadorn als Mitglied des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

Rudolf Hadorn war von November 2007 bis Januar 2021 Chief Executive Officer der Gurit Gruppe. Von 1989 bis 2000 bekleidete er verschiedene Management Positionen bei General Motors. 2000–2002 arbeitete er bei der Krone Group in Berlin als CEO und CFO. Von 2002–2007 war er bei der Ascom Gruppe in Bern als CFO und später als CEO beschäftigt.

Der Verwaltungsrat beantragt, Rudolf Hadorn für eine einjährige Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen
Generalversammlung als Mitglied des Verwaltungsrates zu wählen.

4.4    Wahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

Der Verwaltungsrat beantragt, die folgenden Personen für eine einjährige Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglieder des Vergütungsausschusses zu wählen:

4.4.1 Bettina Gerharz-Kalte (Wiederwahl)

4.4.2 Nick Huber (Wiederwahl)

4.4.3 Peter Leupp (Wiederwahl)

4.5    Wahl von Brunner Knobel Rechtsanwälte als unabhängige Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

Der Verwaltungsrat beantragt, Brunner Knobel Rechtsanwälte für eine einjährige Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als unabhängige Stimmrechtsvertreter zu wählen.

4.6    Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, als Revisionsstelle bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

Der Verwaltungsrat beantragt, PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, für eine einjährige Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Revisionsstelle wiederzuwählen.

5.      Konsultative Abstimmung über den Vergütungsbericht 2020

Der Verwaltungsrat beantragt, den Vergütungsbericht 2020 im Rahmen einer Konsultativabstimmung zustimmend zur

Kenntnis zu nehmen.

6.      Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütungen des Verwaltungsrates für die Amtsdauer 2021/2022

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütungen für die Mitglieder des Verwaltungsrates (6 Mitglieder inklusive Präsident) von CHF 720‘000 plus CHF 461‘000 für die Zuteilung von 175 Inhaberaktien der Gesellschaft für die Periode bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2022. Die 175 Inhaberaktien sind mit CHF 2‘633 pro Aktie bewertet. Dies entspricht dem durchschnittlichen Aktien-Schlusskurs des Monats Januar 2021. Der Börsenkurs der Aktien unterliegt Schwankungen und somit kann der Wert der 175 Inhaberaktien zum Abrechnungszeitpunkt im April 2022 höher oder tiefer als CHF 461‘000 sein.

7.      Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütungen der Geschäftsleitung für den Zeitraum 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütungen für die Geschäfts­leitung von maximal CHF 3‘250‘000 (9 Mitglieder inklusive CEO) für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022.

8.      Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der erfolgsabhängigen Vergütungen der Geschäftsleitung für den Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der erfolgsabhängigen Vergütungen für die Mitglieder der Geschäftsleitung von CHF 1‘454‘234 (zuzüglich der gesetzlichen Sozialversicherungsabgaben von CHF 137‘787) für die variable Barvergütung sowie von CHF 2‘369‘700 (zuzüglich der gesetzlichen Sozialversicherungsabgaben von CHF 226‘701) für die Zuteilung von maximal 900 Inhaberaktien der Gesellschaft, die auf Basis der im Geschäftsjahr 2021 erzielten Resultate im März 2022 ausgerichtet werden. Die 900 Inhaberaktien sind mit CHF 2‘633 pro Aktie bewertet. Dies entspricht dem durchschnittlichen Aktien-Schlusskurs des Monats Januar 2021. Der Börsenkurs der Aktien unterliegt Schwankungen und somit kann der Wert der 900 Inhaberaktien zum Abrechnungszeitpunkt im April 2022 höher oder tiefer als CHF 2‘369‘700 sein.

Vertretung / Vollmachtserteilung:
Aktionäre können sich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Vischer AG, Schützengasse 1, Postfach 5090, CH-8021 Zürich, vertreten lassen. Vollmachten und Weisungen können dem unab­hängigen Stimmrechtsvertreter elektronisch über die Plattform zur elektronischen Stimmabgabe oder mittels Instruktionsformular unter Beilage der Legitimation über den Aktienbesitz auf dem Postweg erteilt werden. Das Instruktionsformular - oder, alternativ, die Zugangsdaten für die elektronische Vollmachts- und Weisungserteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter - können bis zum 5. April 2021 bei der UBS, der Credit Suisse oder direkt bei der Gurit Services AG, Thurgauerstrasse 54, CH-8050 Zürich (E-Mail: investor@gurit.com) gegen Legitimation über den Aktienbesitz bezogen werden. Die Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechts­vertreter können bis zum 9. April 2021 erteilt werden. Aktionäre haben keinen Anspruch auf persönliche Teilnahme an der Generalversammlung.

Unterlagen
Der Geschäftsbericht 2020, enthaltend unter anderem den Lagebericht, die Jahres- und Konzernrechnung sowie die Berichte der Revisionsstelle, liegt ab dem 17. März 2021 sowohl am Sitz der Gesellschaft als auch bei Gurit Services AG, Thurgauerstrasse 54, CH-8050 Zürich zur Einsichtnahme auf. Er kann zudem unter http://www.gurit.com/Investors/Reports eingesehen und als PDF-Datei heruntergeladen werden. Namenaktionäre erhalten die Unterlagen zur Generalversammlung direkt zugestellt.

Wattwil, 17. März 2021                                          Der Verwaltungsrat




SHAB: 53 vom 17.03.2021
Meldungsnummer: UP04-0000002909
Meldestelle: Gurit Holding AG
Kantone: SG
SHAB26.02.2021
|
Gurit Holding AG

Mutation Gurit Holding AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Gurit Holding AG, in Wattwil, CHE-100.058.804, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 80 vom 27.04.2020, Publ. 1004877760).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Schulz, Mitja, deutscher Staatsangehöriger, in Horgen, Direktor, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

SHAB: 40 vom 26.02.2021
Tagesregister: 1916 vom 23.02.2021
Meldungsnummer: HR02-1005111097
Kantone: SG

SHAB27.04.2020
|
Gurit Holding AG

Mutation Gurit Holding AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Statutenänderung

Gurit Holding AG, in Wattwil, CHE-100.058.804, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 49 vom 11.03.2020, Publ. 1004849909).

Statutenänderung:
15.04.2020. [Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.]

SHAB: 80 vom 27.04.2020
Tagesregister: 3707 vom 22.04.2020
Meldungsnummer: HR02-1004877760
Kantone: SG

SHAB26.03.2020
|
Gurit Holding AG

Einladung zur Generalversammlung Gurit Holding AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Einladung zur Generalversammlung
Hinweis: Diese Meldung hat einen PDF-Anhang

Gurit Holding AG
Ebnaterstrasse 79
9630 Wattwil

Angaben zur Generalversammlung
15.04.2020, 00:00 Uhr
8808 Pfäffikon SZ

Traktanden

Keine persönliche Teilnahme an der ordentlichen Generalversammlung 2020
Die ordentliche Generalversammlung vom 15.4.2020 wird aufgrund des durch den Bundesrat verfügten Verbots von Versammlungen (COVID-19-Verordnung 2) nicht wie geplant im Hotel Seedamm Plaza Pfäffikon SZ stattfinden. Die Gurit Holding AG hat in Übereinstimmung mit der COVID-19-Verordnung 2 beschlossen, dass die Aktionärinnen und Aktionäre ihre Rechte ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben können.

Die in der offiziellen Einladung am 16.3.2020 publizierten Traktanden bleiben unverändert. Bitte nutzen Sie die Plattform zur elektronischen Stimmabgabe oder senden Sie Ihre Weisungen per Briefpost an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter: Gian-Andrea Caprez (stellvertretend für den verhinderten Jürg Luginbühl), Vischer AG, Schützengasse 1, Postfach 5090, 8021 Zürich.
Um trotz der Umstände eine bestmögliche Meinungsbildung zu den Traktanden zu erleichtern, sind die relevanten Unterlagen ab dem 1.4.2020, 17:30 Uhr unter dem folgenden Weblink verfügbar: www.gurit.de/Investors/AGM.


Die Einladung mit den Traktanden und Anträgen des Verwaltungsrates ist im Publikationsorgan der Gesellschaft, dem Schweizerischen Handelsamtsblatt, in der Ausgabe vom 16. März 2020 in Deutsch veröffentlicht worden und kann auch im Internet unter www.gurit.com/Investors/AGM in Deutsch oder Englisch eingesehen werden.


Wattwil, 26.3.2020      Der Verwaltungsrat


Ergänzt die offizielle Einladung vom 16.3.2020



SHAB: 60 vom 26.03.2020
Meldungsnummer: UP04-0000001762
Meldestelle: Gurit Holding AG
Kantone: SG
SHAB16.03.2020
|
Gurit Holding AG

Einladung zur Generalversammlung Gurit Holding AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Einladung zur Generalversammlung
Hinweis: Diese Meldung hat einen PDF-Anhang

Gurit Holding AG
Ebnaterstrasse 79
9630 Wattwil

Angaben zur Generalversammlung
15.04.2020, 16:30 Uhr
HOTEL SEEDAMM PLAZA, Seedammstrasse 3, 8808 Pfäffikon SZ

Traktanden

Die vollständige Einladung finden Sie im beiliegenden PDF.

Aufgrund des Gesundheitsrisikos durch den Coronavirus bittet Gurit die Aktionäre dringend von einer physischen Teilnahme an der Generalversammlung abzusehen. Bitte nutzen Sie stattdessen die Plattform zur elektronischen Stimmabgabe oder senden Sie Ihre Weisungen per Briefpost an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Aus den bereits genannten Gründen wird Gurit auch keinen Apero und kein Abendessen ausrichten. Um trotz der Umstände eine bestmögliche Meinungsbildung zu den Traktanden zu erleichtern, sind die relevanten Unterlagen ab dem 1.4.2020, 17:30 Uhr unter dem folgenden Weblink verfügbar: www.gurit.de/Investors/AGM. Auf Anfrage per E-Mail an investor@gurit.com bis zum 27.3.2020 werden die Unterlagen per E-Mail oder auf Wunsch und unter Angabe der vollständigen Postadresse und Telefonnummer auch postalisch verschickt.



SHAB: 52 vom 16.03.2020
Meldungsnummer: UP04-0000001627
Meldestelle: Gurit Holding AG
Kantone: SG
SHAB16.03.2020
|
Gurit Holding AG

Einladung zur Generalversammlung Gurit Holding AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Einladung zur Generalversammlung
Hinweis: Diese Meldung hat einen PDF-Anhang

Gurit Holding AG
Ebnaterstrasse 79
9630 Wattwil

Angaben zur Generalversammlung
15.04.2020, 16:30 Uhr
Hotel SEEDAMM PLAZA, Seedammstrasse 3, 8808 Pfäffikon SZ, Switzerland

Traktanden

Please see the PDF enclosed for an informal English translation of the invitation to the Ordinary Annual General Meeting of Shareholders. The invitation in German is binding: http://www.gurit.de/Investors/AGM

Due to the health risk posed by coronavirus, Gurit urges shareholders to refrain from physically attending the Annual General Meeting. Instead, please use the electronic voting platform or send your voting instructions by mail to the independent proxy. For these reasons, Gurit will not host any social events such as aperitif or dinner in addition to the AGM. In order to facilitate the opportunity to review agenda items prior to the Meeting, relevant documents will be available from April 1, 2020, 5:30 p.m. at the following web link: www.gurit.com/Investors/AGM.



SHAB: 52 vom 16.03.2020
Meldungsnummer: UP04-0000001671
Meldestelle: Gurit Holding AG
Kantone: SG
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