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Stammdaten
Einzelunternehmen
Letzte Änderung: 18.02.2000
Löschung: 18.02.2000

Sitz

Zürich (ZH)

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CH-Nummer

CH-020.1.913.231-4

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Publikationen

Publikationen

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SHAB20.03.2020
|
Obrecht AG

Kollokationsplan und Inventar Obrecht AG

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar

Schuldner
Obrecht AG
Wardstrasse 3, 5316 Felsenau AG
Schweiz

Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes bei der angegebenen Kontaktstelle gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tag(e)
Ablauf der Frist: 09.04.2020

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tag(e)
Ablauf der Frist: 30.03.2020

Bemerkung
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Zurzach, Beschwerden innert 10 Tagen beim Gerichtspräsidium Zurzach anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden.
Ebenfalls innert 10 Tagen sind Begehren um Abtretung nach Art. 260 SchKG zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen schriftlich bei der Konkursverwaltung einzureichen, ansonsten Verzicht angenommen wird./la

SHAB: 56 vom 20.03.2020
Meldungsnummer: KK04-0000011180
Meldestelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Zurzach
Kantone: AG
SHAB29.03.2019
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Obrecht AG

Konkurspublikation/Schuldenruf Obrecht AG

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf

Schuldner
Obrecht AG
Wardstrasse 3, 5316 Felsenau AG
Schweiz

Art des Konkursverfahrens: summarisch

Datum der Konkurseröffnung: 07.03.2019

Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Anmeldestelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Anmeldestelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Anmeldestelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Anmeldestelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen.
Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG).

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 29.04.2019

Anmeldestelle
Konkursamt Aargau Amtsstelle Zurzach Hauptstrasse 8 5200 Brugg AG

Bemerkung
Rohrleitungs- und Apparatebau, Wärmebehandlung, Sandstrahlen sowie Handel mit Waren aller Art./la

SHAB: 62 vom 29.03.2019
Meldungsnummer: KK02-0000004112
Meldestelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Zurzach
Kantone: AG
SHAB11.03.2019
|
Obrecht AG

Vorläufige Konkursanzeige Obrecht AG

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige

Schuldner
Obrecht AG
Wardstrasse 3, 5316 Felsenau AG
Schweiz

Datum der Konkurseröffnung: 07.03.2019

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren und Eingabefrist usw. erfolgt später.
Rohrleitungs- und Apparatebau, Wärmebehandlung, Sandstrahlen sowie Handel mit Waren aller Art.
Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim Konkursamt zu melden. Art. 222 SchKG./la

SHAB: 48 vom 11.03.2019
Meldungsnummer: KK01-0000002800
Meldestelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Zurzach
Kantone: AG
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