Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 20.07.1989
Stammdaten
Einzelunternehmen
Letzte Änderung: 09.09.2021
Löschung: 09.09.2021

Sitz

Murten (FR)

Zweck

Metzgerei. Mehr anzeigen

UID

CHE-107.764.174

CH-Nummer

CH-217.0.510.350-7

Handelsregisteramt

Kanton Freiburg

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Hauptgasse 56, 3280 Murten

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 6 von 6

SHAB09.09.2021
|
Heinz Marthaler

Löschung Heinz Marthaler

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Heinz Marthaler, in Murten, CHE-107.764.174 (FOSC du 19.12.2013, p. 0/7225828). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 153 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

SHAB: 175 vom 09.09.2021
Tagesregister: 7133 vom 06.09.2021
Meldungsnummer: HR03-1005287789
Kantone: FR

SHAB29.07.2021
|
Heinz Marthaler

Aufforderung nach HregV 2021 Heinz Marthaler

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Heinz Marthaler
Hauptgasse 56
3280 Murten

Das oben genannte Einzelunternehmen ist infolge Todes des Inhabers erloschen. Ist der Inhaber eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers werden daher aufgefordert, bis Fristablauf die Löschung des besagten Einzelunternehmens anzumelden. Andernfalls wird vom unterzeichneten Handelsregisteramt die amtliche Löschung des besagten Einzelunternehmens im Handelsregister verfügt.

Bei der aufgeführten Rechtseinheit fehlt der Handelsregistereintrag oder er entspricht den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Eintragung, Änderung oder Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Eintragung, Änderung oder die Löschung. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Das oben genannte Einzelunternehmen ist infolge Todes des Inhabers erloschen. Ist der Inhaber eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers werden daher aufgefordert, bis Fristablauf die Löschung des besagten Einzelunternehmens anzumelden. Andernfalls wird vom unterzeichneten Handelsregisteramt die amtliche Löschung des besagten Einzelunternehmens im Handelsregister verfügt.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 28.08.2021

Anmeldestelle
Service du registre du commerce du canton de Fribourg,
Boulevard de Pérolles 25, CP, 1701 Fribourg,
1701 Fribourg

SHAB: 145 vom 29.07.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002667
Meldestelle: Service du registre du commerce du canton de Fribourg
Kantone: FR
SHAB22.04.2020
|
Heinz Markus Lulay

Gerichtlicher Entscheid Heinz Markus Lulay gegen Kanton Aargau

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid

Klagende Partei
Heinz Markus Lulay
Heimatort: Köniz BE
Staatsbürger: Schweiz
Geburtsdatum: 22.08.1962
unbekannten Aufenthalts

Beklagte Partei
Kanton Aargau
Bahnhofstrasse 2
5000 Aarau

Bewilligung Rechtsvorschlag (Feststellung neuen Vermögens)



Das Gericht hat einen Entscheid gefällt.



Geschäftsnummer: EB190302-G

Entscheiddatum: 25.03.2020

Gerichtliche Entscheidinstanz
Einzelgericht im summarischen Verfahren

Dieser Entscheid kann bei der unterzeichneten Stelle bezogen werden.

Anmeldestelle
Bezirksgericht Meilen,
Untere Bruech 139,
8706 Meilen

SHAB: 77 vom 22.04.2020
Meldungsnummer: UV02-0000000412
Meldestelle: Bezirksgericht Meilen
Kantone: ZH
SHAB22.04.2020
|
Heinz Markus Lulay

Gerichtlicher Entscheid Heinz Markus Lulay gegen Kanton Aargau

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid

Klagende Partei
Heinz Markus Lulay
Heimatort: von Köniz BE
Staatsbürger: Schweiz
Geburtsdatum: 22.08.1962
unbekannten Aufenthalts

Beklagte Partei
Kanton Aargau
Bahnhofstrasse 2
5000 Aarau

Bewilligung Rechtsvorschlag (Feststellung neuen Vermögens)



Das Gericht hat einen Entscheid gefällt.



Geschäftsnummer: EB200103-G

Entscheiddatum: 06.04.2020

Gerichtliche Entscheidinstanz
Einzelgericht im summarischen Verfahren

Dieser Entscheid kann bei der unterzeichneten Stelle bezogen werden.

Anmeldestelle
Bezirksgericht Meilen,
Untere Bruech 139,
8706 Meilen

SHAB: 77 vom 22.04.2020
Meldungsnummer: UV02-0000000415
Meldestelle: Bezirksgericht Meilen
Kantone: ZH
SHAB22.04.2020
|
Heinz Markus Lulay

Gerichtlicher Entscheid Heinz Markus Lulay gegen CONCORDIA Schweizerische Kranken- und Unfallversicherung AG

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid

Klagende Partei
Heinz Markus Lulay
Heimatort: Köniz BE
Staatsbürger: Schweiz
Geburtsdatum: 22.08.1962
unbekannten Aufenthalts

Beklagte Partei
CONCORDIA Schweizerische Kranken- und Unfallversicherung AG
Bundesplatz 15
6003 Luzern

Bewilligung Rechtsvorschlag (Feststellung neuen Vermögens)



Das Gericht hat einen Entscheid gefällt.



Geschäftsnummer: EB190304-G

Entscheiddatum: 25.03.2020

Gerichtliche Entscheidinstanz
Einzelgericht im summarischen Verfahren

Dieser Entscheid kann bei der unterzeichneten Stelle bezogen werden.

Anmeldestelle
Bezirksgericht Meilen,
Untere Bruech 139,
8706 Meilen

SHAB: 77 vom 22.04.2020
Meldungsnummer: UV02-0000000414
Meldestelle: Bezirksgericht Meilen
Kantone: ZH
SHAB22.04.2020
|
Heinz Markus Lulay

Gerichtlicher Entscheid Heinz Markus Lulay gegen Kanton Aargau

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid

Klagende Partei
Heinz Markus Lulay
Heimatort: Köniz BE
Staatsbürger: Schweiz
Geburtsdatum: 22.08.1962
unbekannten Aufenthalts

Beklagte Partei
Kanton Aargau
Bahnhofstrasse 2
5000 Aarau

Bewilligung Rechtsvorschlag (Feststellung neuen Vermögens)



Das Gericht hat einen Entscheid gefällt.



Geschäftsnummer: EB190303-G

Entscheiddatum: 25.03.2020

Gerichtliche Entscheidinstanz
Einzelgericht im summarischen Verfahren

Dieser Entscheid kann bei der unterzeichneten Stelle bezogen werden.

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Bezirksgericht Meilen,
Untere Bruech 139,
8706 Meilen

SHAB: 77 vom 22.04.2020
Meldungsnummer: UV02-0000000413
Meldestelle: Bezirksgericht Meilen
Kantone: ZH
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