Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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1 Firma anzeigen | Mitglied | Einzelunterschrift | 03.12.1998 | ||
1 Firma anzeigen | Mitglied + Kassier | Einzelunterschrift | 28.09.1992 | ||
1 Firma anzeigen | Präsidentin | Einzelunterschrift | 03.12.1998 |
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Sitz |
Bern (BE) |
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Zweck |
Gewährung von Unterstützungen oder Beiträgen: an die Aktivmitglieder des Berner Schriftstellervereins im Falle von Alter, Invalidität und Tod. Unterstützungen sind weiter zulässig, wenn ein Aktivmitglied durch Unfall, Krankheit oder Arbeitslosigkeit in eine Notlage geraten ist; an die Aktivmitglieder im Falle von Krankheit, Unfall oder Invalidität ihrer Ehegatten, ihrer minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt sie sorgen, sofern eine Notlage besteht; im Falle des Todes eines Aktivmitgliedes an den überlebenden Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt es im Zeitpunkt des Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist.
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UID |
CHE-109.764.682 |
CH-Nummer |
CH-035.7.016.067-2 |
Handelsregisteramt |
Kanton Bern |
Handelsregisterauszug |
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0 Firma mit gleichem Domizil: Biderstrasse 31, 3006 Bern
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Grund: Handelsregister (Löschungen)
Hilfskasse des Berner Schriftstellervereins, in Bern, CH-035.7.016.067-2, Stiftung (SHAB Nr. 95 vom 21.05.2002, S. 2, Publ. 475774). Die Stiftung ist gemäss rechtskräftiger Verfügung der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK) vom 19.03.2009 aufgehoben. Die Stiftung wird gelöscht..
Tagebuch Nr. 6019 vom 14.05.2009
(05027730/CH03570160672)
Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Domizil neu
- Zweck neu
Hilfskasse des Berner Schriftstellervereins, in Bern, Gewährung von Unterstützungen oder Beiträgen usw., Stiftung (SHAB Nr. 235 vom 03. 12. 1998, S. 8281).
Urkundenänderung:
19. 02. 2002.
Domizil neu:
c/o Walter Ammann, Biderstrasse 31, 3006 Bern.
Zweck neu:
Gewährung von Unterstützungen oder Beiträgen: an die Aktivmitglieder des Berner Schriftstellervereins im Falle von Alter, Invalidität und Tod. Unterstützungen sind weiter zulässig, wenn ein Aktivmitglied durch Unfall, Krankheit oder Arbeitslosigkeit in eine Notlage geraten ist; an die Aktivmitglieder im Falle von Krankheit, Unfall oder Invalidität ihrer Ehegatten, ihrer minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt sie sorgen, sofern eine Notlage besteht; im Falle des Todes eines Aktivmitgliedes an den überlebenden Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt es im Zeitpunkt des Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist.
Tagebuch Nr. 2809 vom 14.05.2002
(00475774/CH03570160672)
Inklusive Zugriff auf alle Hintergrundinformationen, Marken und 2 Überwachungen.
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