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Stammdaten
Aktiengesellschaft
17.06.2020
CHF 100’000
Letzte Änderung: 28.06.2023

Sitz

Kloten (ZH)

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Lagerung, Logistik, Import, Export, Transport, Verkauf, Herstellung, Reparatur, Unterhalt, Verwaltung und Vermietung von Maschinen (insbesondere automatisierte Maschinen), Fahrzeugen, Luftfahrzeugen sowie von Lebensmitteln (insbesondere Delikatessen), Spirituosen, Tabakwaren und Waren aller Art. In diesem Zusammenhang erbringt die Gesellschaft ferner Beratungsdienstleistungen, insbesondere im Bereich Marketing, Akquisition, Verwaltung und Verkauf sowie Dienstleistungen im Rahmen der Verwaltung von Einrichtungen (facility management). Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Zusätzlich kann die Gesellschaft Lizenzen im Franchisesystem vergeben. Die Gesellschaft kann, auch ohne angemessene Gegenleistung, Geschäfte mit oder zugunsten von nahestehenden Personen, insbesondere ihren Aktionären sowie anderen Konzerngesellschaften, tätigen, namentlich Darlehen an diese Personen ausrichten oder Garantien, Bürgschaften, Pfandrechte oder andere Sicherheiten zur Sicherstellung ihrer Verbindlichkeiten stellen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundstücke erwerben, halten, verwalten, belasten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, Verpflichtungen eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck und die Entwicklung des Unternehmens zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Mehr anzeigen

UID

CHE-188.373.340

CH-Nummer

CH-020.3.048.832-1

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 9 von 9

SHAB13.07.2023
|
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation

Gerichtlicher Entscheid

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid

Beklagte Partei
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation
The Circle 6
8058 Zürich

Organisationsmangel



1. Das Verfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben.

2. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'200.–.

3. Die Kosten werden der Gesellschaft auferlegt.

4. [Mitteilungssatz].

5. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen.

Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).



Geschäftsnummer: EO230020-C/ad

Entscheiddatum: 09.06.2023

Gerichtliche Entscheidinstanz
Einzelgericht

Frist: 10 Tag(e)

Bemerkungen
Der Entscheid kann beim Bezirksgericht Bülach bezogen werden.

Anmeldestelle
Bezirksgericht Bülach,
Spitalstrasse 13,
8180 Bülach

SHAB: 134 vom 13.07.2023
Meldungsnummer: UV02-0000003033
Meldestelle: Bezirksgericht Bülach
Kantone: ZH
SHAB30.06.2023
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IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation

Einstellung des Konkursverfahrens IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens

Schuldner
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation
CHE-188.373.340
The Circle 6
8058 Zürich

Datum der Konkurseröffnung: 15.05.2023

Datum der Einstellung: 21.06.2023

Betrag des Kostenvorschusses: 10’000.00 CHF

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG.

Frist: 10 Tag(e)
Ablauf der Frist: 10.07.2023

Anmeldestelle
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Bassersdorf,
Plätzliweg 4,
8303 Bassersdorf


SHAB: 125 vom 30.06.2023
Meldungsnummer: KK03-0000043580
Meldestelle: Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Bassersdorf
Kantone: ZH
SHAB28.06.2023
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IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation

Mutation IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Aufhebung des Konkurses

IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation, in Kloten, CHE-188.373.340, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 98 vom 23.05.2023, Publ. 1005751340). Das Konkursverfahren ist mit Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichts Bülach vom 21.06.2023 mangels Aktiven eingestellt worden.

SHAB: 123 vom 28.06.2023
Tagesregister: 25876 vom 23.06.2023
Meldungsnummer: HR02-1005779890
Kantone: ZH

SHAB23.05.2023
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IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation

Mutation IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Liquidation, Firma neu, Auflösung infolge Konkurs

IB SWISS IMPORT & EXPORT AG, in Kloten, CHE-188.373.340, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 240 vom 09.12.2022, Publ. 1005624145).

Firma neu:
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation.

Uebersetzungen der Firma neu:
(IB SWISS IMPORT & EXPORT SA en liquidation) (IB SWISS IMPORT & EXPORT Ltd. in liquidation). Mit Urteil vom 15.05.2023 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Bülach über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 15.05.2023, 10.30 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

SHAB: 98 vom 23.05.2023
Tagesregister: 20425 vom 17.05.2023
Meldungsnummer: HR02-1005751340
Kantone: ZH

SHAB02.02.2023
|
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Gerichtliche Vorladung von IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung

Vorgeladene Partei(en)
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG
The Circle 6
8058 Zürich

Die aufgeführte(n) Partei(en) werden hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Geschäftsnummer: GV.2023.00003

Art der Verhandlung: Schlichtungsverhandlung
Ort, Datum und Zeit der Verhandlung
Friedensrichteramt Kloten
Schaffhauserstrasse 135
8302 Kloten
23.02.2023, 09:00 Uhr

Verhandlungsgegenstand
Forderung von Mathias Bechtel über CHF 2'527.45

Säumnisfolgen

Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO).

Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei.

Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO).



1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2022.00166 ).
9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.

SHAB: 23 vom 02.02.2023
Meldungsnummer: UV03-0000000846
Meldestelle: Stadt Kloten
Kanton: ZH
SHAB26.01.2023
|
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Gerichtliche Vorladung von IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung

Vorgeladene Partei(en)
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG
The Circle 6
8058 Zürich

Die aufgeführte Partei wird hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Geschäftsnummer: GV.2022.00166

Art der Verhandlung: Schlichtungsverhandlung
Ort, Datum und Zeit der Verhandlung
Friedensrichteramt Kloten
Schaffhauserstrasse 135
8302 Kloten
15.02.2023, 14:00 Uhr

Verhandlungsgegenstand
Forderung von meier elektro ag über CHF 414.65

Säumnisfolgen

Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO).

Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei.

Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO).



1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2022.00166 ).
9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.

SHAB: 18 vom 26.01.2023
Meldungsnummer: UV03-0000000838
Meldestelle: Stadt Kloten
Kanton: ZH
SHAB09.12.2022
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IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Mutation IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

IB SWISS IMPORT & EXPORT AG, in Kloten, CHE-188.373.340, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 98 vom 20.05.2022, Publ. 1005478311).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
KBT Revisions AG (CHE-102.663.608), in Zürich, Revisionsstelle.

SHAB: 240 vom 09.12.2022
Tagesregister: 48409 vom 06.12.2022
Meldungsnummer: HR02-1005624145
Kantone: ZH

SHAB09.08.2022
|
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Gerichtliche Vorladung von IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung

Vorgeladene Partei(en)
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG
The Circle 6
8058 Zürich

Die aufgeführte Partei wird hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Geschäftsnummer: GV.2022.00079

Art der Verhandlung: Schlichtungsverhandlung
Ort, Datum und Zeit der Verhandlung
Friedensrichteramt Kloten + Flughafen
Schaffhauserstrasse 135
8302 Kloten
05.09.2022, 14:00 Uhr

Verhandlungsgegenstand
Forderung von Allianz Suisse (GA Franco Carbotti) über CHF 6'467.80

Säumnisfolgen

Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO).

Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei.

Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO).



1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2022.00079 ).
9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.

SHAB: 152 vom 09.08.2022
Meldungsnummer: UV03-0000000732
Meldestelle: Stadt Kloten
Kanton: ZH
SHAB20.05.2022
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IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Mutation IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Domizil neu, Sitz neu, Statutenänderung

IB SWISS IMPORT & EXPORT AG, in Zürich, CHE-188.373.340, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 118 vom 22.06.2020, Publ. 1004915784).

Statutenänderung:
13.05.2022.

Sitz neu:
Kloten.

Domizil neu:
The Circle 6, 8058 Zürich.

SHAB: 98 vom 20.05.2022
Tagesregister: 20062 vom 17.05.2022
Meldungsnummer: HR02-1005478311
Kantone: ZH

SHAB22.06.2020
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IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Neueintragung IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Neueintragung

IB SWISS IMPORT & EXPORT AG (IB SWISS IMPORT & EXPORT SA) (IB SWISS IMPORT & EXPORT Ltd.), in Zürich, CHE-188.373.340, Bahnhofstrasse 10, 8001 Zürich, Aktiengesellschaft (Neueintragung).

Statutendatum:
15.06.2020.

Zweck:
Die Gesellschaft bezweckt die Lagerung, Logistik, Import, Export, Transport, Verkauf, Herstellung, Reparatur, Unterhalt, Verwaltung und Vermietung von Maschinen (insbesondere automatisierte Maschinen), Fahrzeugen, Luftfahrzeugen sowie von Lebensmitteln (insbesondere Delikatessen), Spirituosen, Tabakwaren und Waren aller Art. In diesem Zusammenhang erbringt die Gesellschaft ferner Beratungsdienstleistungen, insbesondere im Bereich Marketing, Akquisition, Verwaltung und Verkauf sowie Dienstleistungen im Rahmen der Verwaltung von Einrichtungen (facility management). Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Zusätzlich kann die Gesellschaft Lizenzen im Franchisesystem vergeben. Die Gesellschaft kann, auch ohne angemessene Gegenleistung, Geschäfte mit oder zugunsten von nahestehenden Personen, insbesondere ihren Aktionären sowie anderen Konzerngesellschaften, tätigen, namentlich Darlehen an diese Personen ausrichten oder Garantien, Bürgschaften, Pfandrechte oder andere Sicherheiten zur Sicherstellung ihrer Verbindlichkeiten stellen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundstücke erwerben, halten, verwalten, belasten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, Verpflichtungen eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck und die Entwicklung des Unternehmens zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.

Aktienkapital:
CHF 100'000.00.

Liberierung Aktienkapital:
CHF 50'000.00.

Aktien:
100'000 Namenaktien zu CHF 1.00.

Qualifizierte Tatbestände:
Sacheinlage: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung gemäss Vertrag vom 09.06.2020 Kaffeemaschinen, Verkaufsmaschinen und IT Geräte, wofür 99'500 Namenaktien zu CHF 1.00 ausgegeben werden.

Publikationsorgan:
SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Brief oder per E-Mail an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen.

Vinkulierung:
Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt.

Eingetragene Personen:
Belfiore, Nadia, von Gansingen, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; KBT Revisions AG (CHE-102.663.608), in Zürich, Revisionsstelle.

Revision: KBT Revisions AG

SHAB: 118 vom 22.06.2020
Tagesregister: 22818 vom 17.06.2020
Meldungsnummer: HR01-1004915784
Kantone: ZH

Über IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

IB SWISS IMPORT & EXPORT AG ist ein im Jahr 2020 gegründetes Unternehmen, das sich auf die Lagerung, Logistik, Import, Export, Transport, Verkauf, Herstellung, Reparatur, Wartung, Verwaltung und Vermietung von Maschinen (insbesondere automatisierten Maschinen), Fahrzeugen, Flugzeugen sowie Lebensmitteln (insbesondere Delikatessen), Spirituosen, Tabakwaren und Waren aller Art spezialisiert hat. Die aktuelle Geschäftsführung liegt in den Händen von Nadia Belfiore und das Unternehmen hat seinen Sitz in The Circle 6, 8058 Zürich.

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