Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaberin Einzelunterschrift 11.06.1998
Stammdaten
Einzelunternehmen
Letzte Änderung: 15.09.2009
Löschung: 15.09.2009

Sitz

Zermatt (VS)

Zweck

Import von und Handel mit Gütern aller Art. Mehr anzeigen

UID

CHE-104.774.851

CH-Nummer

CH-600.1.002.364-8

Handelsregisteramt

Kanton Wallis

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Haus Lizi , 3920 Zermatt

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Publikationen

Publikationen

1 - 2 von 2

SHAB15.09.2009
|
Intress, Liniger Doris

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Intress, Liniger Doris, in Zermatt, CH-600.1.002.364-8, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 110 vom 11. 06. 1998, S. 3986). Die Firma ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.

Tagebuch Nr. 1538 vom 09.09.2009
(05247584/CH60010023648)

SHAB12.08.2005
|
Intress Genossenschaft

Grund: Konkurse
- Kollokationsplan und Inventar

  1. Schuldner/in:
    Intress Genossenschaft
    Adresse:
    Rüeggisingerstrasse 26
    6020 Emmenbrücke
  2. Bemerkung: Auflage Kollokationsplan
    Abtretung von Rechtsansprüchen gemäss Art. 260 SchKG
    Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim unterzeichneten Konkursamt zur Einsichtnahme auf.
    Es wird darauf hingewiesen, dass die im Prozess liegenden Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (Ordnungs-Nrn. 50, 80 und 117) im Kollokationsplan pro memoria vorgemerkt sind.
    Sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger bis zum 01.09.2005 (Poststempel) schriftlich und eingeschrieben dagegen opponiert, verzichtet die Konkursverwaltung namens der Konkursmasse auf die Fortführung der Forderungsprozesse. Innert gleicher Frist haben Gläubiger nach Art. 260 SchKG die Möglichkeit, in diese Prozesse einzutreten. Werden die Prozesse weder von der Masse noch von einzelnen Gläubigern nach Art. 260 SchKG fortgeführt, so gelten die Forderungen als anerkannt (Art. 63KOV).
    Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Amtsgericht Hochdorf innert 20 Tagen, seit Bekanntgabe im Schweiz. Handelsamtsblatt, anhängig zu machen, andernfalls der Kollokationsplan als anerkannt betrachtet wird.
    Die Konkursverwaltung verzichtet namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung der Inventarpositionen Nrn. 280 – 282 (Verantwortlichkeitsansprüche gegenüber Organen) sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 01.09.2005 (Poststempel) schriftlich und eingeschrieben dagegen opponiert.
    Falls diesem Verzicht stattgegeben wird, haben die Gläubiger die Möglichkeit, beim unterzeichneten Konkursamt innert gleicher Frist gemäss Art. 260 SchKG die Abtretung dieser Ansprüche zu verlangen. Die Unterlagen liegen den Gläubigern nach Voranmeldung beim unterzeichneten Konkursamt zur Einsicht auf.

    Konkursamt Hochdorf
    6020 Emmenbrücke LU
(02971888)
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