Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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1 Firma anzeigen | Präsident des Verwaltungsrates+Liquidator | Einzelunterschrift | 12.10.2016 | ||
7 Firmen anzeigen | Mitglied des Verwaltungsrates+Liquidator | Einzelunterschrift | 23.09.2008 |
Sitz |
Herisau (AR) |
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Zweck |
Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Waren aller Art sowie aller in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
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UID |
CHE-114.502.076 |
CH-Nummer |
CH-300.3.015.923-1 |
Handelsregisteramt |
Kanton Appenzell Ausserrhoden |
Handelsregisterauszug |
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0 Firma mit gleichem Domizil: , ohne Domizil-sans domicile
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Mutation J.W.I. AG in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen, Liquidations-Eröffnung auf Grund HRegV 153b
J.W.I. AG, in Herisau, CHE-114.502.076, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 13 vom 21.01.2019, Publ. 1004546578).
Firma neu:
J.W.I. AG in Liquidation.
Domizil neu:
Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Jasovic, Goran, serbischer Staatsangehöriger, in Belgrad (RS), Präsident und Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsident]; Pierazzoli, Franco, von Langnau im Emmental, in Rorschacherberg, Mitglied und Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied].
SHAB: 137 vom 18.07.2019
Tagesregister: 1123 vom 15.07.2019
Meldungsnummer: HR02-1004678991
Kantone: AR
Den Unterlagen ist zu entnehmen:
1. Schreiben an das im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil "J.W.I. AG, Cilanderstrasse 3, 9100 Herisau" werden von der Post mit dem Vermerk "Empfänger konnte unter angegebener Adresse nicht ermittelt werden" retourniert.
2. Mit Schreiben vom 18. Februar 2019 teilte das Handelsregister dem in der Schweiz wohnhaften Verwaltungsrates mit, dass das eingetragene Rechtsdomizil offenbar nicht mehr gültig sei und gab ihm die Möglichkeit, bis zum 1. März 2019 den rechtmässigen Zustand in Bezug auf die Sitz- und Domizilverhältnisses wieder herzustellen oder mittels Einreichung des entsprechenden Rechtstitels nachzuweisen, dass keine Eintragung notwendig ist.
3. Nachdem innert der gesetzten Frist keine Unterlagen in dieser Angelegenheit beim Handelsregister eingingen, fordert es den Verwaltungsrat mit Einschreiben an das Rechtsdomizil vom 5. März 2019 auf, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Die Aufforderung wies auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht hin. Eine Kopie dieser Aufforderung ging mit normaler Post an die Wohnadresse des in der Schweiz wohnhaften Verwaltungsrates. Das Einschreiben wurde von der Post mit dem Vermerk "Empfänger konnte unter angegebener Adresse nicht ermittelt werden" retourniert.
4. Nachdem auch diese Frist ungenutzt abgelaufen war, publizierte das Handelsregister im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 30. April 2019 die entsprechende Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 der Handelsregisterverordnung (HRegV; SR 221.411). Eine Kopie ging mit normaler Post an die Wohnadresse des in der Schweiz wohnhaften Verwaltungsrates.
5. Die Frist von 30 Tagen ist unbenutzt verstrichen.
Das Handelsregister zieht in Erwägung:
1. Wird dem Handelsregister von Dritten mitgeteilt, dass eine Rechtseinheit angeblich über kein Rechtsdomizil mehr verfügen sollte, so fordert es das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan der Rechtseinheit auf, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Die Aufforderung weist auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht hin (Art. 153a HRegV). Wird innert dieser Frist keine Anmeldung oder keine Bestätigung eingereicht, so veröffentlicht das Handelsregister die Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Die Aufforderung weist auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht hin (Art. 153a Abs. 3 HRegV). Leistet die Rechtseinheit der im SHAB publizierten Aufforderung innert Frist keine Folge, so erlässt das Handelsregister gemäss Art. 153b HRegV eine Verfügung über:
a. die Auflösung der juristischen Person und der Personengesellschaft beziehungsweise die Löschung des Einzelunternehmens und der Zweigniederlassung;
b. die Einsetzung der Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren;
c. den weiteren Inhalt des Eintrags im Handelsregister;
d. die Gebühren;
e. gegebenenfalls die Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR.
2. Gemäss Art. 21 Abs. 1 des Gebührentarifs für das Handelsregister (GebT; SR 221.411.1) haftet persönlich für die Bezahlung der Gebühren und Auslagen, wer zur Anmeldung einer Eintragung berechtigt oder verpflichtet ist. Der einzige Verwaltungsrat, Herr Franco Pierazzoli, ist gemäss Art. 17 Abs. 1 lit. c HRegV zur Eintragung berechtigt und verpflichtet.
3. Gemäss Art. 5 lit. d Ziff. 6 GebT beziehen die Handelsregisterämter für die Eintragung der Auflösung einer Kapitalgesellschaft zwecks Liquidation eine Gebühr von CHF 100.
4. Gemäss Art. 5 lit. a Ziff. 1 GebT beziehen die Handelsregisterämter für die Eintragung, Änderung oder Löschung des Rechtsdomizils eine Gebühr von CHF 40.
5. Gemäss Art. 5 lit. a Ziff. 2 GebT beziehen die Handelsregisterämter für die Eintragung, Änderung oder Löschung von Personalangaben oder Funktionen je CHF 20. In casu beträgt die Gebühr CHF 40 für die Eintragung der neuen Funktion (Liquidator) der beiden eingetragenen Verwaltungsräte.
6. Gemäss Art. 12 GebT beziehen die Handelsregisterämter für alle Aufforderungen gemäss Art. 152 bis 155 HRegV eine Gebühr von CHF 50 - 200. In casu beträgt die Gebühr CHF 150.
7. Gemäss Art. 943 Abs. 1 OR hat die Registerbehörde von Amtes wegen gegen die Fehlbaren Ordnungsbussen im Betrage von CHF 10 bis 500 einzuschreiten, wenn das Gesetz die Beteiligten zur Anmeldung einer Eintragung verpflichtet.
Mutation J.W.I. AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
J.W.I. AG, in Herisau, CHE-114.502.076, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 198 vom 12.10.2016, Publ. 3104135).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Pierazzoli, Franco, von Langnau im Emmental, in Rorschacherberg, Mitglied, mit Einzelunterschrift [bisher: in Herisau].
SHAB: 13 vom 21.01.2019
Tagesregister: 85 vom 16.01.2019
Meldungsnummer: HR02-1004546578
Kantone: AR
Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
J.W.I. AG, in Herisau, CHE-114.502.076, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 184 vom 23.09.2008, Publ. 4661950).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Jasovic, Goran, serbischer Staatsangehöriger, in Belgrad (RS), Präsident, mit Einzelunterschrift.
Tagesregister-Nr. 1611 vom 07.10.2016 / CHE-114.502.076 / 03104135
Grund: Handelsregister (Neueintragungen)
J.W.I. AG, in Herisau, CH-300.3.015.923-1, Cilanderstrasse 3, 9100 Herisau, Aktiengesellschaft (Neueintragung).
Statutendatum:
17. 09. 2008.
Zweck:
Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Waren aller Art sowie aller in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Aktienkapital:
CHF 100'000.
Liberierung Aktienkapital:
CHF 100'000.
Aktien:
100 Namenaktien zu je CHF 1'000.
Publikationsorgan:
SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen.
Vinkulierung:
Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Gemäss Erklärung des Verwaltungsrates vom 17.09.2008 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.
Eingetragene Personen:
Pierazzoli, Franco, von Langnau im Emmental, in Herisau, Mitglied, mit Einzelunterschrift.
Tagebuch Nr. 1094 vom 17.09.2008
(04661950/CH30030159231)
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