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Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 26.06.2015
Stammdaten
Einzelunternehmen
23.06.2015
Letzte Änderung: 12.08.2021
Löschung: 12.08.2021

Sitz

Zürich (ZH)

Zweck

Tattoo Studio. Mehr anzeigen

UID

CHE-294.113.807

CH-Nummer

CH-020.1.071.105-1

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

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Publikationen

Publikationen

1 - 6 von 6

SHAB12.08.2021
|
Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc

Löschung Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc, in Zürich, CHE-294.113.807, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 121 vom 26.06.2015, S.0, Publ. 2231319). Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

SHAB: 155 vom 12.08.2021
Tagesregister: 35102 vom 09.08.2021
Meldungsnummer: HR03-1005269475
Kantone: ZH

SHAB29.06.2021
|
Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc
Löwenstrasse 22
8001 Zürich

Ausgangslage

Aufforderung im SHAB vom 18.05.2021, 19.05.2021 und 20.05.2021



Verfügung
1. Das Einzelunternehmen Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc wird von Amtes wegen gelöscht.
2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc, in Zürich, CHE-294.113.807, Einzelunternehmen
(SHAB Nr. 121 vom 26.06.2015, S.0, Publ. 2231319). Das Einzelunternehmen
wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes
wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
3. Die Eintragungsgebühren von CHF 185.60 werden Jack Szwarc, britischer Staatsangehöriger, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, auferlegt.
4. Der Betrag von CHF 185.60 ist einstweilen uneinbringlich.
5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift
hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Verfügende Stelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8022 Zürich

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 29.07.2021

Anmeldestelle
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Militärstrasse 36
Postfach
8090 Zürich

SHAB: 123 vom 29.06.2021
Meldungsnummer: BH07-0000002340
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB20.05.2021
|
Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc

Aufforderung nach HregV 2021 Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc
Löwenstrasse 22
8001 Zürich

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 19.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 96 vom 20.05.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 18.05.2021, SHAB - 19.05.2021, SHAB - 20.05.2021
Meldungsnummer: BH00-0000001921
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB19.05.2021
|
Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc

Aufforderung nach HregV 2021 Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc
Löwenstrasse 22
8001 Zürich

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 19.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 95 vom 19.05.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 18.05.2021, SHAB - 19.05.2021, SHAB - 20.05.2021
Meldungsnummer: BH00-0000001906
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB18.05.2021
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Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc

Aufforderung nach HregV 2021 Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc
Löwenstrasse 22
8001 Zürich

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 19.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 94 vom 18.05.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 18.05.2021, SHAB - 19.05.2021, SHAB - 20.05.2021
Meldungsnummer: BH00-0000001886
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB26.06.2015
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Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc, in Zürich, CHE-294.113.807, Löwenstrasse 22, 8001 Zürich, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Tattoo Studio.

Eingetragene Personen:
Szwarc, Jack, britischer Staatsangehöriger, in Dübendorf, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagesregister-Nr. 21984 vom 23.06.2015 / CH02010711051 / 02231319

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