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Stammdaten
Verein
Letzte Änderung: 19.10.2021
Löschung: 19.10.2021

Sitz

Zürich (ZH)

Zweck

Organisation von Arbeitseinsätzen für Erwerbslose durch eine Vermittlungsstelle; hat gemeinnützigen Charakter, verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Mehr anzeigen

UID

CHE-101.647.245

CH-Nummer

CH-020.6.000.355-9

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: , ohne Domizil-sans domicile

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

Lixt Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 7 von 7

SHAB19.10.2021
|
JOBSTART ZÜRICH Ergänzender Arbeitsmarkt in Liquidation

Löschung JOBSTART ZÜRICH Ergänzender Arbeitsmarkt in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

JOBSTART ZÜRICH Ergänzender Arbeitsmarkt in Liquidation, in Zürich, CHE-101.647.245, Verein (SHAB Nr. 89 vom 09.05.2006, S.19, Publ. 3367284). Der Verein wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil dieser keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

SHAB: 203 vom 19.10.2021
Tagesregister: 43531 vom 14.10.2021
Meldungsnummer: HR03-1005315212
Kantone: ZH

SHAB15.07.2021
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JOBSTART ZÜRICH Ergänzender Arbeitsmarkt in Liquidation

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV JOBSTART ZÜRICH Ergänzender Arbeitsmarkt in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

JOBSTART ZÜRICH Ergänzender Arbeitsmarkt in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8052 Zürich

Ausgangslage

07.06.2021, 08.06.2021 und 09.06.2021



Verfügung
1. Die JOBSTART ZÜRICH Ergänzender Arbeitsmarkt in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:
JOBSTART ZÜRICH Ergänzender Arbeitsmarkt in Liquidation, in Zürich, CHE-101.647.245, Verein (SHAB Nr. 89 vom 09.05.2006, S.19, Publ. 3367284). Der Verein wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.
3.Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Verfügende Stelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8022 Zürich

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 16.08.2021

Anmeldestelle
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Militärstrasse 36
Postfach
8090 Zürich

SHAB: 135 vom 15.07.2021
Meldungsnummer: BH07-0000002378
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB09.06.2021
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JOBSTART ZÜRICH Ergänzender Arbeitsmarkt in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV JOBSTART ZÜRICH Ergänzender Arbeitsmarkt in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

JOBSTART ZÜRICH Ergänzender Arbeitsmarkt in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8052 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann.
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 09.07.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 109 vom 09.06.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 07.06.2021, SHAB - 08.06.2021, SHAB - 09.06.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005897
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB08.06.2021
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JOBSTART ZÜRICH Ergänzender Arbeitsmarkt in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV JOBSTART ZÜRICH Ergänzender Arbeitsmarkt in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

JOBSTART ZÜRICH Ergänzender Arbeitsmarkt in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8052 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann.
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 09.07.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 108 vom 08.06.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 07.06.2021, SHAB - 08.06.2021, SHAB - 09.06.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005890
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB07.06.2021
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JOBSTART ZÜRICH Ergänzender Arbeitsmarkt in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV JOBSTART ZÜRICH Ergänzender Arbeitsmarkt in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

JOBSTART ZÜRICH Ergänzender Arbeitsmarkt in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8052 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann.
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 09.07.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 107 vom 07.06.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 07.06.2021, SHAB - 08.06.2021, SHAB - 09.06.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005888
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB04.05.2021
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JOBSTART ZÜRICH Ergänzender Arbeitsmarkt in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV JOBSTART ZÜRICH Ergänzender Arbeitsmarkt in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

JOBSTART ZÜRICH Ergänzender Arbeitsmarkt in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8052 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Weist eine Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat sie keine verwertbaren Aktiven mehr, so fordert das Handelsregisteramt die Rechtseinheit auf, innert angesetzter Frist ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR).
Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen. Bleibt diese Aufforderung ergebnislos, so fordert das Handelsregisteramt weitere Betroffene durch dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt auf, ein solches Interesse mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR).
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 04.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 85 vom 04.05.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005544
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB09.05.2006
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JOBSTART ZÜRICH Ergänzender Arbeitsmarkt in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Liquidation
- Eingetragene Personen
- Domizil neu

JOBSTART ZÜRICH Ergänzender Arbeitsmarkt, in Zürich, CH-020.6.000.355-9, Organisation von Arbeitseinsätzen für Erwerbslose, Verein (SHAB Nr. 85 vom 05. 05. 1998, S. 3030).

Name neu:
JOBSTART ZÜRICH Ergänzender Arbeitsmarkt in Liquidation.

Domizil neu:
Der Verein hat sein Domizil eingebüsst. Der Verein wird in Anwendung von Artikel 88a HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihm zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Mark, Joachim, von Bottighofen, in Münchwilen TG, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Dinner, Gianpietro, von Glarus und Thalwil, in Thalwil, Präsident und Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsident].

Tagebuch Nr. 12303 vom 03.05.2006
(03367284/CH02060003559)

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