Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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1 Firma anzeigen | Mitglied des Verwaltungsrates | Einzelunterschrift | 20.12.1989 |
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Sitz |
Richterswil (ZH) |
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Zweck |
Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung von Personen- und Gütertransporten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.
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UID |
CHE-106.529.050 |
CH-Nummer |
CH-020.3.914.585-1 |
Handelsregisteramt |
Kanton Zürich |
Handelsregisterauszug |
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Alte Bezeichnungen |
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0 Firma mit gleichem Domizil: Stationsstrasse 7, 8833 Samstagern
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Mutation Kälin Reisen AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Firma neu, Eingetragene Personen, Zweck neu, Statutenänderung, Widerruf der Liquidation
Kälin Reisen AG in Liquidation, in Richterswil, CHE-106.529.050, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 170 vom 02.09.2020, Publ. 1004969494).
Statutenänderung:
08.10.2020.
Firma neu:
Kälin Reisen AG.
Zweck neu:
Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung von Personen- und Gütertransporten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.
Qualifizierte Tatbestände neu:
[Die Bestimmung über die Sacheinlage bei der Gründung vom 08.12.1989 ist aus den Statuten gestrichen worden.] [gestrichen: Uebernahm einen Reisebus, Marke Setra, Modell 215 HD, zum Preise von CHF 230'000.--.].
Mitteilungen neu:
Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Mit Verfügung vom 15.10.2020 hat das Handelsgericht des Kantons Zürich sein Urteil vom 31.03.2020, mit dem die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR angeordnet wurde, aufgehoben. [bisher: Mit Urteil vom 31.03.2020 hat das Handelsgericht des Kantons Zürich die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR angeordnet.]. Gemäss Erklärung vom 08.10.2020 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Kälin-Räbsamen, Ruth, von Einsiedeln und Mosnang, in Richterswil, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Henry Baumann, Buchhaltungen, Treuhand, in Langnau am Albis, Revisionsstelle.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Kälin, Helmuth, von Einsiedeln, in Richterswil, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsident des Verwaltungsrates, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit Einzelunterschrift].
SHAB: 206 vom 22.10.2020
Tagesregister: 39928 vom 19.10.2020
Meldungsnummer: HR02-1005005361
Kantone: ZH
Mutation Kälin Reisen AG in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Liquidation, Firma neu
Kälin Reisen AG, in Richterswil, CHE-106.529.050, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 54 vom 18.03.1999, S.1782).
Firma neu:
Kälin Reisen AG in Liquidation. Mit Urteil vom 31.03.2020 hat das Handelsgericht des Kantons Zürich die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR angeordnet.
SHAB: 170 vom 02.09.2020
Tagesregister: 32949 vom 28.08.2020
Meldungsnummer: HR02-1004969494
Kantone: ZH
HE200050 Urteil vom 31. März 2020
Demnach wird die Gesuchsgegnerin aufgelöst und ist durch das Konkursamt zu liquidieren.
Gegen das Urteil kann beim Schweizerischen Bundesgericht (1000 Lausanne 14) Beschwerde erhoben werden (Art. 72 ff., Art. 90 ff., Art. 113 ff. Bundesgerichtsgesetz). Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage ab heute.
Die Gesuchsgegnerin kann den Entscheid bei der Kanzlei des Handelsgerichtes beziehen.
Inklusive Zugriff auf alle Hintergrundinformationen, Marken und 2 Überwachungen.
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