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Stammdaten
Genossenschaft
Letzte Änderung: 06.05.2005
Löschung: 06.05.2005

Sitz

Flühli (LU)

Zweck

Wahrung und Förderung der milchwirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder durch gemeinsame Selbsthilfe. Mehr anzeigen

UID

CHE-102.426.971

CH-Nummer

CH-100.5.005.851-2

Handelsregisteramt

Kanton Luzern

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Thorbach , 6173 Flühli

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

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Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 7 von 7

SHAB06.05.2005
|
Käsereigenossenschaft Flühli-Dorf

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Käsereigenossenschaft Flühli-Dorf, in Flühli, CH-100.5.005.851-2, Wahrung und Förderung der milchwirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder durch gemeinsame Selbsthilfe, Genossenschaft (SHAB Nr. 79 vom 25. 04. 2005, S. 8, Publ. 2806388). Die Zustimmungen der Steuerverwaltungen liegen vor. Die Firma ist erloschen.

Tagebuch Nr. 2532 vom 29.04.2005
(02825736/CH10050058512)

SHAB25.04.2005
|
Käsereigenossenschaft Flühli-Dorf

Grund: Handelsregister (Mutationen)

Käsereigenossenschaft Flühli-Dorf, in Flühli, CH-100.5.005.851-2, Wahrung und Förderung der milchwirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder durch gemeinsame Selbsthilfe, Genossenschaft (SHAB Nr. 211 vom 03. 11. 2003, S. 8, Publ. 1240880). Sämtliche Gläubiger sind befriedigt oder sichergestellt. [Sobald die Zustimmungen der Steuerverwaltungen vorliegen, wird die Firma gelöscht.].

Tagebuch Nr. 2287 vom 19.04.2005
(02806388/CH10050058512)

SHAB18.11.2003
|
Käsereigenossenschaft Flühli-Dorf

Grund: Schuldenrufe
- Schuldenruf infolge Fusion (Diverse)

Dritte Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des aufgelösten Rechtsträgers:
    Käsereigenossenschaft Flühli-Dorf, Flühli
  2. Name und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Entlebucher Spezialitäten Käserei AG, Schüpfheim
  3. Rechtsform des aufgelösten Rechtsträgers: Genossenschaft
  4. Beschluss durch: Generalversammlung
  5. Datum des Beschlusses: 27.10.2003
  6. Anmeldefrist für Forderungen: 18.12.2003
  7. Anmeldestelle für Forderungen: Entlebucher Spezialitäten Käserei AG, z.H. Herrn Willi Schneider, Boumatte, 6170 Schüpfheim
  8. Hinweis: Die Gläubiger des aufgelösten Rechtsträgers werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
  9. Bemerkung: Aktiven und Passiven sind mit Wirkung ab 1. Mai 2003 auf die Entlebucher Spezialitäten Käserei AG, mit Sitz in Schüpfheim, übergegangen.

    Übermittler: Truvag Treuhand AG
    6210 Sursee
(01264808)
SHAB17.11.2003
|
Käsereigenossenschaft Flühli-Dorf

Grund: Schuldenrufe
- Schuldenruf infolge Fusion (Diverse)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des aufgelösten Rechtsträgers:
    Käsereigenossenschaft Flühli-Dorf, Flühli
  2. Name und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Entlebucher Spezialitäten Käserei AG, Schüpfheim
  3. Rechtsform des aufgelösten Rechtsträgers: Genossenschaft
  4. Beschluss durch: Generalversammlung
  5. Datum des Beschlusses: 27.10.2003
  6. Anmeldefrist für Forderungen: 18.12.2003
  7. Anmeldestelle für Forderungen: Entlebucher Spezialitäten Käserei AG, z.H. Herrn Willi Schneider, Boumatte, 6170 Schüpfheim
  8. Hinweis: Die Gläubiger des aufgelösten Rechtsträgers werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
  9. Bemerkung: Aktiven und Passiven sind mit Wirkung ab 1. Mai 2003 auf die Entlebucher Spezialitäten Käserei AG, mit Sitz in Schüpfheim, übergegangen.

    Übermittler: Truvag Treuhand AG
    6210 Sursee
(01261658)
SHAB14.11.2003
|
Käsereigenossenschaft Flühli-Dorf

Grund: Schuldenrufe
- Schuldenruf infolge Fusion (Diverse)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des aufgelösten Rechtsträgers:
    Käsereigenossenschaft Flühli-Dorf, Flühli
  2. Name und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Entlebucher Spezialitäten Käserei AG, Schüpfheim
  3. Rechtsform des aufgelösten Rechtsträgers: Genossenschaft
  4. Beschluss durch: Generalversammlung
  5. Datum des Beschlusses: 27.10.2003
  6. Anmeldefrist für Forderungen: 18.12.2003
  7. Anmeldestelle für Forderungen: Entlebucher Spezialitäten Käserei AG, z.H. Herrn Willi Schneider, Boumatte, 6170 Schüpfheim
  8. Hinweis: Die Gläubiger des aufgelösten Rechtsträgers werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
  9. Bemerkung: Aktiven und Passiven sind mit Wirkung ab 1. Mai 2003 auf die Entlebucher Spezialitäten Käserei AG, mit Sitz in Schüpfheim, übergegangen.

    Übermittler: Truvag Treuhand AG
    6210 Sursee
(01259206)
SHAB03.11.2003
|
Käsereigenossenschaft Flühli-Dorf

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Fusion

Käsereigenossenschaft Flühli-Dorf, in Flühli, Wahrung und Förderung der milchwirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder durch gemeinsame Selbsthilfe, Genossenschaft (SHAB Nr. 158 vom 20. 08. 2003, S. 7, Publ. 1136838). Gemäss Fusionsvertrag vom 27.10.2003 und Bilanz per 30.04.2003 übernimmt die Entlebucher Spezialitäten Käserei AG, in Schüpfheim, die Käsereigenossenschaft Flühli-Dorf, in Flühli, mit sämtlichen Aktiven und dem gesamten Fremdkapital nach Massgabe von Art. 914 OR. Die Genossenschaft ist infolgedessen aufgelöst.

Tagebuch Nr. 5027 vom 28.10.2003
(01240880/CH10050058512)

SHAB20.08.2003
|
Käsereigenossenschaft Flühli-Dorf

Grund: Handelsregister (Mutationen)

Käsereigenossenschaft Flühli-Dorf, in Flühli, Wahrung und Förderung der milchwirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder durch gemeinsame Selbsthilfe, Genossenschaft (SHAB Nr. 237 vom 06. 12. 2001, S. 9601).

Statutenänderung:
13. 08. 2003. Anteilscheine zu CHF 100.--.

Haftung/Nachschusspflicht neu:
Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen. [bisher: Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haften die Mitglieder persönlich bis zum Betrage von CHF 5'000.--.].

Pflichten neu:
Jeder Genossenschafter ist verpflichtet, mindestens zwei Anteilscheine von CHF 100.-- zu übernehmen. [bisher: Pflichten: Genossenschafter ohne Milchablieferung bezahlen einen Jahresbeitrag, dessen Höhe auf Antrag der Verwaltung von der Generalversammlung festgelegt wird.] [gestrichen: Pflichten: Die Mitglieder haben ein Eintrittsgeld zu entrichten, dessen Höhe durch die Generalversammlung festgelegt wird.]. [Weitere Aenderungen berühren keine publikationspflichtigen Tatsachen.].

Tagebuch Nr. 3896 vom 14.08.2003
(01136838/CH10050058512)

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