Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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2 Firmen anzeigen | Gesellschafter | Kollektivunterschrift zu zweien | 01.05.2019 | ||
2 Firmen anzeigen | Gesellschafterin | Kollektivunterschrift zu zweien | 01.05.2019 |
Sitz |
Bachenbülach (ZH) |
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Zweck |
Kosmetikstudio.
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UID |
CHE-441.135.007 |
CH-Nummer |
CH-020.2.008.304-8 |
Handelsregisteramt |
Kanton Zürich |
Handelsregisterauszug |
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0 Firma mit gleichem Domizil: Grabenstrasse , 8184 Bachenbülach
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Löschung Koblet & Quail KlG in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung
Koblet & Quail KlG in Liquidation, in Bachenbülach, CHE-441.135.007, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 21 vom 31.01.2022, Publ. 1005392853). Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159a Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.
SHAB: 24 vom 05.02.2024
Tagesregister: 4941 vom 31.01.2024
Meldungsnummer: HR03-1005952152
Kantone: ZH
Mutation Koblet & Quail KlG in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Aufhebung des Konkurses
Koblet & Quail KlG in Liquidation, in Bachenbülach, CHE-441.135.007, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 193 vom 05.10.2021, Publ. 1005304753). Mit Urteil vom 24.01.2022 hat die Konkursrichterin des Bezirksgerichts Bülach mit Wirkung ab dem 24.01.2022 über die bereits aufgelöste Gesellschaft den Konkurs eröffnet. Das Konkursverfahren ist mit Urteil derselben Richterin vom 24.01.2022 mangels Aktiven eingestellt worden.
SHAB: 21 vom 31.01.2022
Tagesregister: 4209 vom 26.01.2022
Meldungsnummer: HR02-1005392853
Kantone: ZH
Mutation Koblet & Quail KlG in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Liquidation, Firma neu
Koblet & Quail KlG, in Bachenbülach, CHE-441.135.007, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 83 vom 01.05.2019, Publ. 1004620427).
Firma neu:
Koblet & Quail KlG in Liquidation. Mit Urteil vom 06.09.2021 hat das Bezirksgericht Bülach die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 581a i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.
SHAB: 193 vom 05.10.2021
Tagesregister: 41447 vom 30.09.2021
Meldungsnummer: HR02-1005304753
Kantone: ZH
Organisationsmangel
1. Die Gesellschaft wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
2. Das Konkursamt Bülach wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'000.– und der Gesellschaft auferlegt.
4. [Mitteilungen].
5. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen.
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Organisationsmangel
1. Der Gesellschaft wird eine Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen.
Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 581a OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR).
Die gesetzlichen Fristenstillstände gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
2. Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Gesellschaft
a) entweder dem Handelsregisteramt eine schriftliche Bestätigung durch ein oder mehrere für die Gesellschaft zeichnungsberechtigte/s Mitglied/er des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung einreicht, dass das eingetragene Domizil noch gültig ist;
b) oder ein neues Domizil beim Handelsregisteramt durch den einzigen Geschäftsführer zur Eintragung anmeldet.
3. An die Gesellschaft ergehen folgende Hinweise:
- Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren.
- Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden.
- Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Gesellschaft steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen.
- Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen.
4. (Mitteilungssatz)
Neueintragung Koblet & Quail KlG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Neueintragung
Koblet & Quail KlG, in Bachenbülach, CHE-441.135.007, Grabenstrasse, Parkallee, 8184 Bachenbülach, Kollektivgesellschaft (Neueintragung).
Beginn:
23.04.2019.
Zweck:
Kosmetikstudio.
Eingetragene Personen:
Koblet, Simon Daniel, von Niederglatt, in Glattfelden, Gesellschafter, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Quail, Romina Sahar, irische Staatsangehörige, in Glattfelden, Gesellschafterin, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
SHAB: 83 vom 01.05.2019
Tagesregister: 16625 vom 26.04.2019
Meldungsnummer: HR01-1004620427
Kantone: ZH
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