Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
-
Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 100’000
Letzte Änderung: 08.04.1998
Löschung: 08.04.1998

Sitz

Gais (AR)

Zweck

UID

CH-Nummer

Handelsregisteramt

Kanton Appenzell Ausserrhoden

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: ,

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 3 von 3

SHAB18.03.2020
|
Künz GmbH

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Künz GmbH

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Künz GmbH
Gerbestrasse 15, 6971 Hard

Bewilligung für Pikettdienst (Nacht- und Sonntagsarbeit) Artikel 14 und 15 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 20-000499
Betriebsstandort-Nr.: 10001277
Betriebsteil: Kundendienst: Störungsanalyse und Störungsbehebung an Containerkran-Anlagen in den Paketzentren Härkingen, Frauenfeld und Daillens der Post CH AG
Begründung: Technisch unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 1 ArGV 1)
Personal: 8 M
Gültigkeit: 07.03.2020 - 06.03.2023
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: SO, TG, VD

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 54 vom 18.03.2020
Meldungsnummer: AB02-0000004931
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SO, TG, VD
SHAB06.03.2019
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Künz GmbH

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Künz GmbH

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Künz GmbH
Gerbestrasse 15, 6971 Hard

Bewilligung für Pikettdienst (Nacht- und Sonntagsarbeit) Artikel 14 und 15 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 19-000815
Betriebsstandort-Nr.: 10001277
Betriebsteil: Kundendienst: Störungsanalyse und Störungsbehebung an Containerkran-Anlangen in den Paketzentren Härkingen, Frauenfeld und Daillens der Post CH AG
Begründung: Technisch unentbehrliche Betriebsweise
Personal: 8 M
Gültigkeit: 07.03.2019 - 06.03.2020
Bewilligungszusatz: Neuerteilung
Bewilligung für Einsätze in: SO, TG, VD

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 45 vom 06.03.2019
Meldungsnummer: AB02-0000002294
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SO, TG, VD
SHAB20.02.2019
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Künz GmbH

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Künz GmbH

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Künz GmbH
Gerbestrasse 15, 6971 Hard

Bewilligung für Pikettdienst (Nacht- und Sonntagsarbeit) Artikel 14 und 15 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 19-000815
Betriebsstandort-Nr.: 10001277
Betriebsteil: Kundendienst: Störungsanalyse und Störungsbehebung an Containerkran-Anlangen in den Paketzentren Härkingen, Frauenfeld und Daillens der Post CH AG
Begründung: Technisch unentbehrliche Betriebsweise
Personal: 8 M
Gültigkeit: 07.03.2019 - 06.03.2020
Bewilligungszusatz: Neuerteilung
Bewilligung für Einsätze in: SO, TG, VD

Rechtliche Hinweise
Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 35 vom 20.02.2019
Meldungsnummer: AB01-0000001973
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SO, TG, VD
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