Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Mitglied des Verwaltungsrates Einzelunterschrift 16.03.2011

Früheres Management

4 weitere Einträge
Mit Registrierung sichtbar
Kostenlos registrieren
Stammdaten
Aktiengesellschaft
28.01.2011
Letzte Änderung: 09.11.2023

Sitz

Zürich (ZH)

Zweck

Erbringung von Beratungs- und Managementdienstleistungen, insbesondere im Bereich der Finanzen, Anlagen und Investitionen; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten Mehr anzeigen

UID

CHE-355.092.869

CH-Nummer

CH-170.3.035.396-3

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

6 Firmen mit gleichem Domizil: Talstrasse 61, 8001 Zürich

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

Sehen Sie sich den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister online an.

Publikationen

Publikationen

1 - 20 von 37

SHAB08.12.2023
|
Lexinta AG in Liquidation

Einstellung des Konkursverfahrens Lexinta AG in Liquidation

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens

Schuldner
Lexinta AG in Liquidation
CHE-355.092.869
Talstrasse 61
8001 Zürich

Datum der Konkurseröffnung: 02.05.2018

Datum der Einstellung: 31.10.2023

Betrag des Kostenvorschusses: 8’000.00 CHF

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG.

Frist: 10 Tag(e)

Anmeldestelle
Konkursamt Zürich (Altstadt),
Löwenstrasse 11
8001 Zürich


SHAB: 239 vom 08.12.2023
Meldungsnummer: KK03-0000047866
Meldestelle: Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Zürich (Altstadt)
Kantone: ZH
SHAB09.11.2023
|
Lexinta AG in Liquidation

Mutation Lexinta AG in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Aufhebung des Konkurses

Lexinta AG in Liquidation, in Zürich, CHE-355.092.869, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 117 vom 21.06.2021, Publ. 1005222642). Das Konkursverfahren ist mit Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichts Zürich vom 31.10.2023 mangels Aktiven eingestellt worden.

SHAB: 218 vom 09.11.2023
Tagesregister: 45261 vom 06.11.2023
Meldungsnummer: HR02-1005880369
Kantone: ZH

SHAB21.06.2021
|
Lexinta AG in Liquidation

Mutation Lexinta AG in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Kapital neu

Lexinta AG in Liquidation, in Zürich, CHE-355.092.869, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 90 vom 11.05.2018, Publ. 4222711).

Aktien neu:
1'000 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 1'000 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00]. Die Inhaberaktien sind am 01.05.2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden. Die Statuten der Gesellschaft sind noch nicht an die Umwandlung angepasst worden; die Anpassung muss anlässlich der nächsten Statutenänderung erfolgen.

SHAB: 117 vom 21.06.2021
Tagesregister: 27137 vom 16.06.2021
Meldungsnummer: HR02-1005222642
Kantone: ZH

SHAB11.05.2018
|
Lexinta AG in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Konkurs

Lexinta AG, in Zürich, CHE-355.092.869, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 57 vom 22.03.2018, Publ. 4128001).

Firma neu:
Lexinta AG in Liquidation.

Uebersetzungen der Firma neu:
(Lexinta SA en liquidation) (Lexinta Ltd in liquidation). Mit Urteil vom 02.05.2018 hat der Konkursrichter des Bezirksgerichts Zürich über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 02.05.2018, 10.00 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

Tagesregister-Nr. 16396 vom 07.05.2018 / CHE-355.092.869 / 04222711

SHAB09.05.2018
|
Lexinta AG

Grund: Konkurse
- Vorläufige Konkursanzeige

  1. Schuldner/in:
    Lexinta AG
    Adresse:
    Talstrasse 61
    8001 Zürich
  2. Konkurseröffnung: 02.05.2018
  3. Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Konkursamt Zürich (Altstadt)
8022 Zürich

(04218749)
SHAB04.05.2018
|
Lexinta AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Lexinta AG
    Adresse:
    Talstrasse 61
    8001 Zürich
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 102399
  3. Gläubiger: Pensionskasse Pro
    6431 Schwyz
  4. Bemerkung: Forderung: Fr.48'903.30 nebst 6% Zins, seit 09.02.2018, zuzüglich Betreibungskosten Fr.216.60 und Kosten für Konkursandrohung, Publikation etc. Pensionskassenbeiträge Vertrag 87229, nicht bezahlte Prämie. Da die Forderungen gemäss Zahlungsbefehl vom 14.03.2018 nicht beglichen worden sind, wird der Schuldnerin hiermit der Konkurs angedroht. Sollte die Schuldnerin die angegebenen Forderungen nebst Kosten nicht innert 20 Tagen bezahlen, kann die Gläubigerin beim Gericht gegen die Schuldnerin das Konkursbegehren stellen.
    VR der Schuldnerin. Badilla Rivera Bismark Antonio, letzbekannte Adresse: Hornbachstrasse 50, 8008 Zürich, zurzeit unbekannten Aufenthaltes.
Stadtammannamt und Betreibungsamt Zürich 1
A. Ott, Stadtammann
8001 Zürich

(04206295)
SHAB04.05.2018
|
Lexinta AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Pfändungsanzeigen und -urkunden

    Hinweis: Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG).

  1. Schuldner/in:
    Lexinta AG
    Adresse:
    Talstrasse 61
    8001 Zürich
  2. Gläubiger: Kanton Zug
  3. Vertreter: Obergericht des Kantons Zug Gerichtskasse (Gerichte)
    6301 Zug
  4. Bemerkung: Der einzige VR der Schuldnerin, Herr Badilla Rivera, Bismark Antonio, z. Zt. unbekannten Aufenthaltes, wird hiermit angezeigt, dass die Gläubigerin für ihre Forderungen die Pfändung verlangt hat. Der Pfändungsvollzug findet am 14. Mai 2018 im Amtslokal des Betreibungsamtes Zürich 1 statt, sofern sich die Schuldnerin bis dahin nicht über die Befriedigung der Gläubigerin ausweist. Erscheint der Vertreter der Schuldnerin nicht zum Vollzug wird die Pfändung in Abwesenheit vollzogen.
Stadtammannamt und Betreibungsamt Zürich 1
A. Ott, Stadtamman
8001 Zürich

(04206269)
SHAB20.04.2018
|
Lexinta AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Lexinta AG
    Adresse:
    Talstrasse 61
    8001 Zürich
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 102508
  3. Gläubiger: Chris Frauenknecht
    7000 Chur
  4. Forderung:
    CHF 16'666.65
    Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten

    Forderungsgrund: Lohnzahlung Monat März 2018 @ CHF 16'666.65
  5. Bemerkung: Verwaltungsrat der Schuldnerin: Badilla Rivera Bismark Antonio, letztbekannte Adresse: Hornbachstrasse 50, 8008 Zürich, zurzeit unbekannten Aufenthaltes.
Betreibungsamt Zürich 1
Remo Crestani, Stv. des Stadtammanns
8001 Zürich

(04174247)
SHAB22.03.2018
|
Lexinta AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Lexinta AG, in Zürich, CHE-355.092.869, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 21 vom 31.01.2018, Publ. 4025563).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Tsai, Pei-Fen, genannt Finn, taiwanische Staatsangehörige, in Zürich, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Tagesregister-Nr. 10567 vom 19.03.2018 / CHE-355.092.869 / 04128001

SHAB23.02.2018
|
Lexinta AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Lexinta AG
    Adresse:
    Talstrasse 61
    8001 Zürich
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 101422
  3. Gläubiger: Arie Lazarovich
    Israel
  4. Vertreter: Dr. Guido Urbach, Rechtsanwalt und/oder Sergio Biaggi, lic. iur. Rechtsanwalt Kohli & Partner Rechtsanwälte
    8027 Zürich
  5. Bemerkung: Forderung: Fr. 7‘700.00 nebst Zins zu 5% seit 19.12.2017, zuzüglich Betreibungskosten Fr. 156.60 und Kosten für Konkursandrohung, Publikation etc. Forderungsgrund: Parteientschädigung aus dem Verfahren A2 2017 29 des Kantonsgerichts Zug, in welchem die Schuldnerin vollständig unterlegen ist. Da die Forderungen gemäss Zahlungsbefehl vom 04.01.2018 nicht beglichen worden sind, wird der Schuldnerin hiermit der Konkurs angedroht. Sollte die Schuldnerin die angegebenen Forderungen nebst Kosten nicht innert 20 Tage bezahlen, kann der Gläubiger beim Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren stellen.
    Verwaltungsrat der Schuldnerin: Badilla Rivera Bismark Antonio, letztbekannte Adresse: Hornbachstrasse 50, 8008 Zürich, zurzeit unbekannten Aufenthaltes.
Betreibungsamt Zürich 1
Remo Crestani, Stv. des Stadtammanns
8001 Zürich

(04059683)
SHAB23.02.2018
|
Lexinta AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Lexinta AG
    Adresse:
    Talstrasse 61
    8001 Zürich
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 101306
  3. Gläubiger: Kevin Fähndrich
    8005 Zürich
  4. Bemerkung: Forderung: Fr. 31‘249.80 nebst Zins zu 5% seit 30.09.2017, zuzüglich Betreibungskosten Fr. 216.60 und Kosten für Konkursandrohung, Publikation etc. Forderungsgrund: Lohnzahlungen Spetember 2017 bis November 2017. Da die Forderungen gemäss Zahlungsbefehl vom 14.12.2017 nicht beglichen worden sind, wird der Schuldnerin hiermit der Konkurs angedroht. Sollte die Schuldnerin die angegebenen Forderungen nebst Kosten nicht innert 20 Tage bezahlen, kann der Gläubiger beim Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren stellen.
    Verwaltungsrat der Schuldnerin: Badilla Rivera Bismark Antonio, letztbekannte Adresse: Hornbachstrasse 50, 8008 Zürich, zurzeit unbekannten Aufenthaltes.
Betreibungsamt Zürich 1
Remo Crestani, Stv. des Stadtammanns
8001 Zürich

(04059679)
SHAB23.02.2018
|
Lexinta AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Lexinta AG
    Adresse:
    Talstrasse 61
    8001 Zürich
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 101293
  3. Gläubiger: Chris Frauenknecht
    7000 Chur
  4. Bemerkung: Forderung: Fr. 61‘807.20, zuzüglich Betreibungskosten Fr. 216.60 und Kosten für Konkursandrohung, Publikation etc. Forderungsgrund: Lohnzahlung Monate August bis und mit November 2017 à CHF 15451.80. Da die Forderungen gemäss Zahlungsbefehl vom 07.12.2017 nicht beglichen worden sind, wird der Schuldnerin hiermit der Konkurs angedroht. Sollte die Schuldnerin die angegebenen Forderungen nebst Kosten nicht innert 20 Tage bezahlen, kann der Gläubiger beim Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren stellen.
    Verwaltungsrat der Schuldnerin: Badilla Rivera Bismark Antonio, letztbekannte Adresse: Hornbachstrasse 50, 8008 Zürich, zurzeit unbekannten Aufenthaltes.
Betreibungsamt Zürich 1
Remo Crestani, Stv. des Stadtammanns
8001 Zürich

(04059673)
SHAB23.02.2018
|
Lexinta AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Lexinta AG
    Adresse:
    Talstrasse 61
    8001 Zürich
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 101425
  3. Gläubiger: Yaniv Lazarovich
    Israel
  4. Vertreter: Dr. Guido Urbach, Rechtsanwalt und/oder Sergio Biaggi, lic. iur. Rechtsanwalt Kohli & Partner Rechtsanwälte
    8027 Zürich
  5. Forderung:
    CHF 7'000.00 nebst 5,00% Zinsen seit 19.12.2017
    Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten

    Forderungsgrund: Parteientschädigung aus dem Verfahren A2 2017 27 des Kantonsgerichts Zug, in welchem die Schuldnerin vollständig unterlegen ist.
  6. Bemerkung: Verwaltungsrat der Schuldnerin: Badilla Rivera Bismark Antonio, letztbekannte Adresse: Hornbachstrasse 50, 8008 Zürich, zurzeit unbekannten Aufenthaltes.
Betreibungsamt Zürich 1
Remo Crestani, Stv. des Stadtammanns
8001 Zürich

(04065371)
SHAB23.02.2018
|
Lexinta AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Lexinta AG
    Adresse:
    Talstrasse 61
    8001 Zürich
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 102054
  3. Gläubiger: Ref. CKVS/I.Ammann Aargauische Kantonalbank
    5001 Aarau
  4. Forderung:
    CHF 15'660.51 nebst 8,50% Zinsen seit 31.12.2017
    Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten

    Forderungsgrund: Schuld auf Geschäftskonto Nr.5015.2987.2001
    8.50% Zinssatz p.a. inkl. 0.25% Kreditkommission p.Q
  5. Bemerkung: Verwaltungsrat der Schuldnerin: Badilla Rivera Bismark Antonio, letztbekannte Adresse: Hornbachstrasse 50, 8008 Zürich, zurzeit unbekannten Aufenthaltes.
Betreibungsamt Zürich 1
Remo Crestani, Stv. des Stadtammanns
8001 Zürich

(04064853)
SHAB23.02.2018
|
Lexinta AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Lexinta AG
    Adresse:
    Talstrasse 61
    8001 Zürich
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 101983
  3. Gläubiger: Ausgleichskasse Zug
    6302 Zug
  4. Forderung:
    CHF 51.95
    Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten

    Forderungsgrund: Forderung unverzinst, Rg-Nr. 009-B45.440/2017/0013 vom 30.10.2017
  5. Bemerkung: Verwaltungsrat der Schuldnerin: Badilla Rivera Bismark Antonio, letztbekannte Adresse: Hornbachstrasse 50, 8008 Zürich, zurzeit unbekannten Aufenthaltes.
Betreibungsamt Zürich 1
Remo Crestani, Stv. des Stadtammanns
8001 Zürich

(04059725)
SHAB23.02.2018
|
Lexinta AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Lexinta AG
    Adresse:
    Talstrasse 61
    8001 Zürich
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 101840
  3. Gläubiger: Daniel Konrad
    9008 St. Gallen
  4. Forderung:
    CHF 4'572.28
    Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten

    Forderungsgrund: Ausstehende Lohnforderungen der Monate September - Dezember (letzte Lohnzahlung hat bis und mit 25. August abgedeckt)
  5. Bemerkung: Verwaltungsrat der Schuldnerin: Badilla Rivera Bismark Antonio, letztbekannte Adresse: Hornbachstrasse 50, 8008 Zürich, zurzeit unbekannten Aufenthaltes.
Betreibungsamt Zürich 1
Remo Crestani, Stv. des Stadtammanns
8001 Zürich

(04059723)
SHAB23.02.2018
|
Lexinta AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Lexinta AG
    Adresse:
    Talstrasse 61
    8001 Zürich
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 101756
  3. Gläubiger: Party Clean Service GmbH
    6005 Luzern
  4. Forderung:
    CHF 1'906.00 nebst 5,00% Zinsen seit 30.11.2017CHF 4'645.80 nebst 5,00% Zinsen seit 31.12.2017
    Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten

    Forderungsgrund: Zur Zahlung offenstehende Rechnung aus erbrachter Dienstleistung. Kündigungsfrist Einhaltung 3 Monate.
  5. Bemerkung: Verwaltungsrat der Schuldnerin: Badilla Rivera Bismark Antonio, letztbekannte Adresse: Hornbachstrasse 50, 8008 Zürich, zurzeit unbekannten Aufenthaltes.
Betreibungsamt Zürich 1
Remo Crestani, Stv. des Stadtammanns
8001 Zürich

(04059713)
SHAB23.02.2018
|
Lexinta AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Lexinta AG
    Adresse:
    Talstrasse 61
    8001 Zürich
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 101753
  3. Gläubiger: Julian Gretzinger
    Grossbritannien
  4. Vertreter: Su-Tanja Ellen Lange
    8004 Zürich
  5. Forderung:
    CHF 31'500.00
    Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten

    Forderungsgrund: Salärzahlungen seit September 2017 bis 16. Januar 2018 zu monatlich CHF 7000.00
  6. Bemerkung: Verwaltungsrat der Schuldnerin: Badilla Rivera Bismark Antonio, letztbekannte Adresse: Hornbachstrasse 50, 8008 Zürich, zurzeit unbekannten Aufenthaltes.
Betreibungsamt Zürich 1
Remo Crestani, Stv. des Stadtammanns
8001 Zürich

(04059709)
SHAB23.02.2018
|
Lexinta AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Lexinta AG
    Adresse:
    Talstrasse 61
    8001 Zürich
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 101716
  3. Gläubiger: Kanton Zug
  4. Vertreter: Gerichtskasse (Gerichte) Obergericht des Kantons Zug
    6301 Zug
  5. Forderung:
    CHF 7'500.00 nebst 5,00% Zinsen seit 25.12.2017
    Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten

    Forderungsgrund: Entscheid A2 2017 27 vom 23.10.2017 des Kantonsgerichts des Kantons Zug; rechtskräftiger Entscheid.
    Entscheid A2 2017 29 vom 23.10.2017 des Kantonsgerichts des Kantons Zug; rechtskräftiger Entscheid.
  6. Bemerkung: Verwaltungsrat der Schuldnerin: Badilla Rivera Bismark Antonio, letztbekannte Adresse: Hornbachstrasse 50, 8008 Zürich, zurzeit unbekannten Aufenthaltes.
Betreibungsamt Zürich 1
Remo Crestani, Stv. des Stadtammanns
8001 Zürich

(04059703)
SHAB23.02.2018
|
Lexinta AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Lexinta AG
    Adresse:
    Talstrasse 61
    8001 Zürich
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 101516
  3. Gläubiger: Paul Fang
    8704 Herrliberg
  4. Forderung:
    CHF 420'000.00 nebst 5,00% Zinsen seit 01.11.2016
    Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten

    Forderungsgrund: Offene Salärzahlungen gemäss Arbeitsvertrag seit August 2017 bis ordentlicher Kündigungsfrist Juni 2018 sowie Beratungshonorar gemäss Zusatzvereinbarung des Arbeitsvertrags seit November 2016 bis ordentlicher Kündigungsfrist Juni 2018
  5. Bemerkung: Verwaltungsrat der Schuldnerin: Badilla Rivera Bismark Antonio, letztbekannte Adresse: Hornbachstrasse 50, 8008 Zürich, zurzeit unbekannten Aufenthaltes.
Betreibungsamt Zürich 1
Remo Crestani, Stv. des Stadtammanns
8001 Zürich

(04059701)
Unsere Produkte
Lixt Monitoring Lixt Monitoring

Monitoring

Sie suchen Informationen über Firmen, Management, Ausschreibungen und Marken? Jetzt kostenlos.
Lixt Inkasso Lixt Inkasso

Inkasso

Zahlen Ihre Kunden die Rechnungen nicht? Wir helfen Ihnen, dass Sie zu Ihrem Geld kommen.
Lixt Factoring Lixt Factoring

Factoring

Leiden Sie an langen Zahlungsfristen? Wir zahlen Ihre Kundenrechnungen innert 2 Tagen.
Lixt
Gratis

Lixt
Starter-Paket

Inklusive Zugriff auf alle Hintergrundinformationen, Marken und 2 Überwachungen.

Kostenlos anmelden