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Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 250’000
Letzte Änderung: 11.08.2017
Löschung: 11.08.2017

Sitz

Thun (BE)

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt den Handel und den Verkauf von Neu- und Occasionsmaschinen, von neuen und gebrauchten Werkstatt- und Garage-Einrichtungen sowie weiteren Investitionsgütern, den An- und Verkauf von Fahrzeugen aller Art, das Erbringen von EDV- und Immobiliendienstleistungen sowie Import und Export von Kunstgegenständen und Antiquitäten aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, veräussern oder bewirtschaften, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Mehr anzeigen

UID

CHE-103.624.019

CH-Nummer

CH-035.3.008.612-7

Handelsregisteramt

Kanton Bern

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Publikationen

Publikationen

1 - 20 von 41

SHAB11.08.2017
|
Liko Maschinen AG in Liquidation

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Liko Maschinen AG in Liquidation, in Thun, CHE-103.624.019, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 86 vom 04.05.2017, Publ. 3502261). Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft in Anwendung von Art. 159 Abs. 5 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.

Tagesregister-Nr. 12172 vom 08.08.2017 / CHE-103.624.019 / 03692187

SHAB17.05.2017
|
Liko Maschinen AG

Grund: Konkurse
- Einstellung des Konkursverfahrens

  1. Schuldner/in:
    Liko Maschinen AG
    Adresse:
    Hinter der Burg 2
    3600 Thun
  2. Konkurseröffnung: 21.03.2017
  3. Konkurseinstellung: 28.04.2017
  4. Frist gem. Art. 230 Abs2 SchKG: 28.05.2017
  5. Kostenvorschuss: CHF 6'200.00
  6. Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten.
  7. Bemerkung: Liquidation nach 731b OR
    Das Regionalgericht Oberland hat auf Antrag des Handelsregisteramtes des Kantons Bern
    mit Entscheid vom 02. März 2017 bezüglich der Liko Maschinen AG die Auflösung verfügt und gleichzeitig die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Der Entscheid wurde per 21. März 2017 rechtskräftig.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
3800 Interlaken

(03517829)
SHAB04.05.2017
|
Liko Maschinen AG in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Wiederruf Auflösung/Konkurs

Liko Maschinen AG in Liquidation, in Thun, CHE-103.624.019, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 62 vom 29.03.2017, Publ. 3432343). Das Konkursverfahren ist mit Entscheid des zuständigen Einzelgerichts vom 28.04.2017 mangels Aktiven eingestellt worden.

Tagesregister-Nr. 6766 vom 01.05.2017 / CHE-103.624.019 / 03502261

SHAB29.03.2017
|
Liko Maschinen AG in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Liquidation

Liko Maschinen AG, in Thun, CHE-103.624.019, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 217 vom 08.11.2016, Publ. 3149147).

Firma neu:
Liko Maschinen AG in Liquidation. Mit Entscheid des zuständigen Einzelgerichts vom 02.03.2017 wurde die Gesellschaft mit Wirkung ab 21.03.2017 gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

Tagesregister-Nr. 5010 vom 24.03.2017 / CHE-103.624.019 / 03432343

SHAB16.11.2016
|
Liko Maschinen AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert eines Monats seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Retentionskosten zu befriedigen. Will der Schuldner oder Dritteigentümer die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonst das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Liko Maschinen AG
    Adresse:
    Hinter der Burg 2
    3600 Thun
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 95007420
  3. Gläubiger: Gartec AG
    3326 Krauchthal
  4. Vertreter: lic. iur. Fürsprecher Advokatur Rohrer Rohrer Manuel
    3001 Bern
  5. Forderung:
    CHF 5'000.00 nebst 5,00% Zinsen seit 01.04.2015
    Zusätzliche Kosten: Kosten für Zahlungsbefehl und Zustellung: CHF 118.90

    Forderungsgrund: Mietzins April 2015
    Mietvertrag vom 18.12.2013
    Retentionsprosequierungsbetreibung
Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental
3400 Burgdorf

(03148377)
SHAB16.11.2016
|
Liko Maschinen AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert eines Monats seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Retentionskosten zu befriedigen. Will der Schuldner oder Dritteigentümer die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonst das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Liko Maschinen AG
    Adresse:
    Hinter der Burg 2
    3600 Thun
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 95004594
  3. Gläubiger: Gartec AG
    3326 Krauchthal
  4. Vertreter: lic. iur. Fürsprecher Advokatur Rohrer Rohrer Manuel
    3001 Bern
  5. Forderung:
    CHF 5'000.00 nebst 5,00% Zinsen seit 01.03.2015
    Zusätzliche Kosten: Kosten für Zahlungsbefehl und Zustellung: CHF 118.90

    Forderungsgrund: Mietzins März 2015
    Mietvertrag vom 18.12.2013
    Retentionsprosequierungsbetreibung
Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental
3400 Burgdorf

(03148375)
SHAB16.11.2016
|
Liko Maschinen AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert eines Monats seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Retentionskosten zu befriedigen. Will der Schuldner oder Dritteigentümer die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonst das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Liko Maschinen AG
    Adresse:
    Hinter der Burg 2
    3600 Thun
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 95002358
  3. Gläubiger: Gartec AG
    3326 Krauchthal
  4. Vertreter: lic. iur. Fürsprecher Advokatur Rohrer Rohrer Manuel
    3001 Bern
  5. Forderung:
    CHF 60'000.00 nebst 5,00% Zinsen seit 01.01.2015CHF 1'375.00 nebst 5,00% Zinsen seit 01.01.2015
    Zusätzliche Kosten: Kosten für Zahlungsbefehl und Zustellung: CHF 186.20

    Forderungsgrund: 1: Mietzinse vom 01.02.2014 bis und mit 31.01.2015
    Mietvertrag vom 18.12.2013
    Retentionsprosequierungsbetreibung
    2. Zinsen auf Miete 02.14-01.15
Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental
3400 Burgdorf

(03148369)
SHAB16.11.2016
|
Liko Maschinen AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert eines Monats seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Retentionskosten zu befriedigen. Will der Schuldner oder Dritteigentümer die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonst das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Liko Maschinen AG
    Adresse:
    Hinter der Burg 2
    3600 Thun
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 95003122
  3. Gläubiger: Gartec AG
    3326 Krauchthal
  4. Vertreter: lic. iur. Fürsprecher Advokatur Rohrer Rohrer Manuel
    3001 Bern
  5. Forderung:
    CHF 5'000.00 nebst 5,00% Zinsen seit 01.02.2015
    Zusätzliche Kosten: Kosten für Zahlungsbefehl und Zustellung: CHF 132.20

    Forderungsgrund: Mietzins Februar 2015
    Mietvertrag vom 18.12.2013
    Retentionsprosequierungsbetreibung
Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental
3400 Burgdorf

(03148359)
SHAB08.11.2016
|
Liko Maschinen AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Liko Maschinen AG, in Thun, CHE-103.624.019, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 158 vom 17.08.2016, Publ. 3007327).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Remassa AG, in Bern, Sachwalterin.

Tagesregister-Nr. 15787 vom 03.11.2016 / CHE-103.624.019 / 03149147

SHAB17.08.2016
|
Liko Maschinen AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Liko Maschinen AG, in Thun, CHE-103.624.019, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 92 vom 13.05.2016, Publ. 2830703).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Zeder, Roger André, von Hergiswil bei Willisau, in Aarwangen, Mitglied, mit Einzelunterschrift.

Tagesregister-Nr. 11713 vom 12.08.2016 / CHE-103.624.019 / 03007327

SHAB13.05.2016
|
Liko Maschinen AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)

Liko Maschinen AG, in Thun, CHE-103.624.019, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 219 vom 11.11.2015, Publ. 2475077). Mit Entscheid des zuständigen Einzelgerichts vom 04.05.2016 wurde der ordentliche Nachlassvertrag mit Dividendenvergleich bestätigt. [gestrichen: Mit Entscheid vom 10.06.2015 hat das zuständige Einzelgericht der Gesellschaft die definitive Nachlassstundung für die Dauer von sechs Monaten, d.h. bis am 10.12.2015, gewährt.]. [gestrichen: Mit Verfügung vom 10.04.2015 hat das zuständige Einzelgericht der Gesellschaft eine provisorische Nachlassstundung für die Dauer von zwei Monaten, d.h. bis und mit 13.06.2015, gewährt.]. [gestrichen: Mit Entscheid des zuständigen Einzelgerichts vom 05.11.2015 wurde der Gesellschaft die gewährte definitive Nachlassstundung um vier Monate, d.h. bis 10.04.2016 verlängert.]

Tagesregister-Nr. 6516 vom 10.05.2016 / CHE-103.624.019 / 02830703

SHAB09.05.2016
|
Liko Maschinen AG

Grund: Nachlassverträge
- Bestätigung des Nachlassvertrages

  1. Schuldner/in:
    Liko Maschinen AG
    Adresse:
    Hinter der Burg 2
    3600 Thun
  2. Nachlassvertrag bestätigt am: 04.05.2016
  3. Bemerkung: Dem Gläubiger mit bestrittener Forderung wird gemäss Art. 315 Abs. 1 SchKG eine Frist von 20 Tagen gesetzt, innert derselben er eine Klage bei der Schlichtungsbehörde Oberland einreichen kann, sofern dies nicht bereits geschehen ist.
Regionalgericht Oberland, Gerichtspräsident Ehrbar
3600 Thun

(02817437)
SHAB13.04.2016
|
Liko Maschinen AG

Grund: Nachlassverträge
- Verhandlung über die Bestätigung des Nachlassvertrages

  1. Schuldner/in:
    Liko Maschinen AG
    Adresse:
    Hinter der Burg 2
    3600 Thun
  2. Datum der Verhandlung: 04.05.2016
  3. Ort der Verhandlung: Thun 3600
  4. Bemerkung: Der Bericht der Sachwalterin gemäss Art. 304 SchKG vom 08.04.2016 ist mitsamt den vollständigen Akten am 08.04.2016 beim Regionalgericht Oberland eingegangen.
    Der Termin zur Verhandlung über das Gesuch um Bestätigung des Nachlassvertrages vor dem Regionalgericht Oberland, Gerichtspräsident Ehrbar, wird angesetzt auf Mittwoch, 04.05.2016, 14.00 Uhr (voraussichtliche Dauer ca. 1 Stunde), Gerichtssaal 1, Verwaltungsgebäude Selve, Scheibenstrasse 11 B, 3600 Thun, wozu die Gesuchstellerin und die Sachwalterin hiermit rechtsverbindlich vorgeladen werden. Die Gesuchstellerin hat ein statutarisches Organ oder eine leitende Person zu entsenden, die Kenntnis vom Verhandlungsgegenstand hat und zur Prozessvertretung ermächtigt ist. Für die Sachwalterin hat Rechtsanwalt Andrea Janggen persönlich zu erscheinen.
    Die Gläubiger können ihre Einwendungen gegen die Bestätigung des Nachlassvertrages schriftlich bis am 29.04.2016 beim Regionalgericht Oberland oder mündlich anlässlich des Termins anbringen.
Regionalgericht Oberland, Gerichtspräsident Ehrbar
3600 Thun

(02772453)
SHAB17.02.2016
|
Liko Maschinen AG

Grund: Nachlassverträge
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Liko Maschinen AG
    Adresse:
    Hinter der Burg 2
    3600 Thun
  2. Bemerkung: Im Nachlassstundungsverfahren der Liko Maschinen AG, Hinter der Burg 2, 3600 Thun, findet die Gläubigerversammlung statt am Donnerstag, 24. März 2016, 14.00 Uhr, im Kongresszentrum Allresto, Effingerstrasse 20, 3008 Bern.
    An der Gläubigerversammlung wird die Nachlassschuldnerin einen Nachlassvertrag mit Dividendenvergleich vorschlagen.
    Die Akten können vom 4. März 2016 bis 23. März 2016 nach telefonischer Voranmeldung (031 352 14 20) im Büro der Sachwalterin eingesehen werden.
Remassa AG
3001 Bern

(02662785)
SHAB11.11.2015
|
Liko Maschinen AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)

Liko Maschinen AG, in Thun, CHE-103.624.019, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 216 vom 06.11.2015, Publ. 2467955). Mit Entscheid des zuständigen Einzelgerichts vom 05.11.2015 wurde der Gesellschaft die gewährte definitive Nachlassstundung um vier Monate, d.h. bis 10.04.2016 verlängert.

Tagesregister-Nr. 18237 vom 06.11.2015 / CH03530086127 / 02475077

SHAB10.11.2015
|
Liko Maschinen AG

Grund: Nachlassverträge
- Verlängerung der Nachlassstundung

  1. Schuldner/in:
    Liko Maschinen AG
    Adresse:
    Hinter der Burg 2
    3600 Thun
  2. Bemerkung: Rechtsmittelbelehrung: Jeder Gläubiger kann innert 10 Tagen seit der Publikation eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO)
Regionalgericht Oberland
3600 Thun

(02468859)
SHAB06.11.2015
|
Liko Maschinen AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Liko Maschinen AG, in Thun, CHE-103.624.019, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 114 vom 17.06.2015, Publ. 2211529).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Lauener, Rolf, von Lauterbrunnen, in Thun, Mitglied, mit Einzelunterschrift.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Zeder, Roger André, von Hergiswil bei Willisau, in Aarwangen, Mitglied, mit Einzelunterschrift.

Tagesregister-Nr. 18037 vom 03.11.2015 / CH03530086127 / 02467955

SHAB24.06.2015
|
Liko Maschinen AG

Grund: Nachlassverträge
- Schuldenruf im Nachlassverfahren

  1. Schuldner/in:
    Liko Maschinen AG
    Adresse:
    Hinter der Burg 2
    3600 Thun
  2. Dauer der Nachlassstundung: 6 Monate bis 10.12.2015
  3. Bemerkung: Sachwalterin: Remassa AG, Rechtsanwalt Andrea Janggen, Hirschengraben 8, Postfach 5110, 3001 Bern.
    Eingabefrist für Forderungen: 24. Juli 2015.
    Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Forderungen, Wert 10. April 2015 (Anordnung der provisorischen Nachlassstundung), mit gesonderter Zinsrechnung unter Bezeichnung allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte und unter Beilage der Beweismittel während der genannten Eingabefrist bei der Sachwalterin schriftlich anzumelden.
    Gläubiger, die ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind an den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt.
    Personen, die auf Vermögensstücke Anspruch erheben, die sich bei der Schuldnerin befinden, werden ebenfalls aufgefordert, dies der Sachwalterin während der Eingabefrist unter Beilage der Beweismittel mitzuteilen.
    Die Gläubigerversammlung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Die diesbezügliche Publikation sowie die Bekanntgabe der Art des Nachlassvertrages erfolgt mindestens einen Monat vor der Versammlung.
Remassa AG
3001 Bern

(02219121)
SHAB17.06.2015
|
Liko Maschinen AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Liko Maschinen AG, in Thun, CHE-103.624.019, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 111 vom 12.06.2015, Publ. 2203417). Mit Entscheid vom 10.06.2015 hat das zuständige Einzelgericht der Gesellschaft die definitive Nachlassstundung für die Dauer von sechs Monaten, d.h. bis am 10.12.2015, gewährt.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Remassa AG (CHE-109.042.181), in Bern, Sachwalterin [bisher: provisorische Sachwalterin].

Tagesregister-Nr. 10133 vom 12.06.2015 / CH03530086127 / 02211529

SHAB15.06.2015
|
Liko Maschinen AG

Grund: Nachlassverträge
- Nachlassstundung

  1. Schuldner/in:
    Liko Maschinen AG
    Adresse:
    Hinter der Burg 2
    3600 Thun
  2. Dauer der Nachlassstundung: 6 Monate bis 10.12.2015
  3. Prov. Sachwalter: Remassa AG mit Sitz in Bern, vertreten durch Rechtsanwalt Andrea Janggen (Mandatsleiter), Hauptstrasse 28, Hirschengraben 8, Postfach 3001 Bern
  4. Bemerkung: Rechtsmittelbelehrung: Jeder Gläubiger kann innert 10 Tagen seit der Publikation eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO).
Regionalgericht Oberland
3600 Thun

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