Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaberin Einzelunterschrift 01.10.2015
Stammdaten
Einzelunternehmen
28.09.2015
Letzte Änderung: 15.02.2022
Löschung: 15.02.2022

Sitz

Zürich (ZH)

Zweck

Verkauf von und Handel mit Waren jeglicher Art, insbesondere für Mütter und Kinder. Mehr anzeigen

UID

CHE-490.789.390

CH-Nummer

CH-020.1.071.673-5

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

1 Firma mit gleichem Domizil: Bühlstrasse 47E, 8055 Zürich

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 3 von 3

SHAB15.02.2022
|
Little Lovely Things, R. Neubig

Löschung Little Lovely Things, R. Neubig

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Little Lovely Things, R. Neubig, in Zürich, CHE-490.789.390, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 190 vom 01.10.2015, S.0, Publ. 2402567). Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

SHAB: 32 vom 15.02.2022
Tagesregister: 6657 vom 10.02.2022
Meldungsnummer: HR03-1005405598
Kantone: ZH

SHAB16.12.2021
|
Little Lovely Things, R. Neubig

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Little Lovely Things, R. Neubig

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Little Lovely Things, R. Neubig
Bühlstrasse 47E
8055 Zürich

Ausgangslage

Aufforderung im SHAB vom 03.11.2021, 04.11.2021 und 05.11.2021



Verfügung
1. Das Einzelunternehmen Little Lovely Things, R. Neubig wird von Amtes wegen gelöscht.

2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:
Little Lovely Things, R. Neubig, in Zürich, CHE-490.789.390, Einzelunter-nehmen (SHAB Nr. 190 vom 01.10.2015, S.0, Publ. 2402567). Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

3. Die Eintragungsgebühren von CHF 170.60 werden Raquel Neubig, brasilianische Staatsangehörige, unbekannten Aufenthaltes auferlegt.

4. Der Betrag von CHF 170.60 ist einstweilen uneinbringlich.

5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Verfügende Stelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8022 Zürich

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 31.01.2022
Fristenstillstand während Gerichtsferien

Anmeldestelle
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Militärstrasse 36
Postfach
8090 Zürich

SHAB: 245 vom 16.12.2021
Meldungsnummer: BH07-0000002678
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB05.11.2021
|
Little Lovely Things, R. Neubig

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregisteramt des Kantons Zürich

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8004 Zürich

Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 06.12.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten:
- Marcel Peragine, Audio Visual Room (CHE-108.533.855), in Zumikon
- LSS Consulting Lotz, (CHE-172.582.234), in Zürich
- KNIGHTGUARD Oliver Riesen (CHE-325.728.852), in Zürich
- Little Lovely Things, R. Neubig (CHE-490.789.390), in Zürich
- Handwerker Alper Seyis (CHE-307.402.111), in Opfikon

SHAB: 216 vom 05.11.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 03.11.2021, SHAB - 04.11.2021, SHAB - 05.11.2021
Meldungsnummer: BH05-0000006470
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB04.11.2021
|
Little Lovely Things, R. Neubig

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregisteramt des Kantons Zürich

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8004 Zürich

Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 06.12.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten:
- Marcel Peragine, Audio Visual Room (CHE-108.533.855), in Zumikon
- LSS Consulting Lotz, (CHE-172.582.234), in Zürich
- KNIGHTGUARD Oliver Riesen (CHE-325.728.852), in Zürich
- Little Lovely Things, R. Neubig (CHE-490.789.390), in Zürich
- Handwerker Alper Seyis (CHE-307.402.111), in Opfikon

SHAB: 215 vom 04.11.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 03.11.2021, SHAB - 04.11.2021, SHAB - 05.11.2021
Meldungsnummer: BH05-0000006468
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB03.11.2021
|
Little Lovely Things, R. Neubig

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregisteramt des Kantons Zürich

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8004 Zürich

Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 06.12.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten:
- Marcel Peragine, Audio Visual Room (CHE-108.533.855), in Zumikon
- LSS Consulting Lotz, (CHE-172.582.234), in Zürich
- KNIGHTGUARD Oliver Riesen (CHE-325.728.852), in Zürich
- Little Lovely Things, R. Neubig (CHE-490.789.390), in Zürich
- Handwerker Alper Seyis (CHE-307.402.111), in Opfikon

SHAB: 214 vom 03.11.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 03.11.2021, SHAB - 04.11.2021, SHAB - 05.11.2021
Meldungsnummer: BH05-0000006463
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB24.09.2021
|
Little Lovely Things, R. Neubig

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregisteramt des Kantons Zürich

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8004 Zürich

Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 25.10.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten:
- The Law Office of Donata Dyczkowska (CHE-176.127.774), in Zürich
- communication flückiger (CHE-416.090.560), in Stäfa
- Little Lovely Things, R. Neubig (CHE-490.789.390), in Zürich
- Restaurant Pergola, Inh. Birlik (CHE-486.104.210), in Dietikon
- MORE Augusto Moreddu, Management & Consulting (CHE-332.942.586), in Fällanden

SHAB: 186 vom 24.09.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 22.09.2021, SHAB - 23.09.2021, SHAB - 24.09.2021
Meldungsnummer: BH05-0000006276
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB01.10.2015
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Little Lovely Things, R. Neubig

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Little Lovely Things, R. Neubig, in Zürich, CHE-490.789.390, Bühlstrasse 47E, 8055 Zürich, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Verkauf von und Handel mit Waren jeglicher Art, insbesondere für Mütter und Kinder..

Eingetragene Personen:
Neubig, Raquel, brasilianische Staatsangehörige, in Zürich, Inhaberin, mit Einzelunterschrift.

Tagesregister-Nr. 33788 vom 28.09.2015 / CH02010716735 / 02402567

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