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Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Rovisa Wirtschaftsprüfungs- und Beratungs AG, in Dietikon
- Revisionsstelle 30.06.2000
Mitglied des Verwaltungsrates Einzelunterschrift 30.06.2000

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Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 100’000
Letzte Änderung: 02.06.2003
Löschung: 02.06.2003

Sitz

Hinwil (ZH)

Zweck

Transport von Sachen und Materialien jeglicher Art; kann sich an Unternehmen der gleichen oder verwandter Branchen beteiligen sowie Liegenschaften erwerben und veräussern. Mehr anzeigen

UID

CHE-105.561.890

CH-Nummer

CH-020.3.023.331-8

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Kanton Zürich

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Publikationen

Publikationen

1 - 3 von 3

SHAB02.06.2003
|
Logifroid Hinwil AG in Liquidation

Grund: Handelsregister (Löschung)

Logifroid Hinwil AG in Liquidation, in Hinwil, Transport von Sachen und Materialien jeglicher Art, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 97 vom 21. 05. 2001, S. 3807). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichts Hinwil vom 20.05.2003 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

Tagebuch Nr. 13841 vom 26.05.2003
(01014222/CH02030233318)

SHAB30.05.2003
|
Logifroid Hinwil AG

Grund: Konkurse
- Schluss des Konkursverfahrens

  1. Schuldner/in:
    Logifroid Hinwil AG
    Adresse:
    Studbachstrasse 12
    8340 Hinwil
  2. Datum des Schlusses: 20.05.2003
    Konkursamt Wetzikon
    8622 Wetzikon ZH
(01011824)
SHAB30.08.2002
|
Logifroid Hinwil AG

Grund: Konkurse
- Kollokationsplan und Inventar

  1. Schuldner/in:
    Logifroid Hinwil AG
    Adresse:
    Studbachstrasse 12
    8340 Hinwil
  2. Bemerkung: Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern bei den Konkursämtern Wetzikon und Männedorf zur Einsicht auf.
    Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 30. August 2002 beim Einzelrichter im beschleunigten Verfahren des Bezirksgerichts Hinwil rechtshängig zu machen.
    Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden.
    Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
    Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Wetzikon schriftlich einzureichen:
    Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung
    - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen,
    - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.

    Konkursamt Wetzikon
    8622 Wetzikon ZH
(00618540)
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