Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Präsident Einzelunterschrift 08.12.1998
Mitglied Einzelunterschrift 08.12.1998
Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 100’000
Letzte Änderung: 02.11.2004
Löschung: 02.11.2004

Sitz

Ebikon (LU)

Zweck

Betrieb eines Baugeschäftes. Mehr anzeigen

UID

CHE-102.562.545

CH-Nummer

CH-100.3.008.120-6

Handelsregisteramt

Kanton Luzern

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

3 Firmen mit gleichem Domizil: Fildernstrasse 30, 6030 Ebikon

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 3 von 3

SHAB02.11.2004
|
Meier Bau AG Ebikon in Liquidation

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Meier Bau AG Ebikon in Liquidation, in Ebikon, CH-100.3.008.120-6, Betrieb eines Baugeschäftes, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 238 vom 08. 12. 1998, S. 8380). Die Firma ist nach beendigtem Konkursverfahren von Amtes wegen erloschen.

Tagebuch Nr. 4888 vom 26.10.2004
(02525148/CH10030081206)

SHAB29.10.2004
|
Meier Bau AG

Grund: Konkurse
- Schluss des Konkursverfahrens

  1. Schuldner/in:
    Meier Bau AG
    Adresse:
    Fildernstrasse 30
    6030 Ebikon
  2. Datum des Schlusses: 20.10.2004
    Konkursamt Luzern-Land
    6011 Kriens
(00084965)
SHAB30.04.2004
|
Meier Bau AG

Grund: Konkurse
- Kollokationsplan und Inventar

  1. Schuldner/in:
    Meier Bau AG
    Adresse:
    Fildernstrasse 30
    6030 Ebikon
  2. Bemerkung: Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Luzern-Land, Kriens zur Einsicht auf.
    Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Amtsgericht Luzern-Land in Kriens innert 20 Tagen, Beschwerden gegen das Inventar beim Amtsgerichtspräsident III Luzern-Land in Kriens, innert 10 Tagen, beides seit Bekanntgabe im Schweiz. Handelsamtsblatt anhängig zu machen, andernfalls der Kollokationsplan und das Inventar als anerkannt betrachtet werden.
    Die Konkursverwaltung verzichtet namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung der inventarisierten Verantwortlichkeitsansprüchen gegenüber des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle, sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 10. Mai 2004 schriftlich (eingeschrieben) dagegen opponiert. Falls diesem Verzicht zugestimmt wird (Stillschweigen gilt als Zustimmung) können die Gläubiger beim unterzeichneten Konkursamt bis zum 20. Mai 2004 die Abtretung der Verantwortlichkeitsansprüche gemäss Art. 260 SchKG verlangen.
    Beim Amtsgericht Luzern-Land, Kriens ist zwischen Birrer Alois, Hans und Otto, Buchrain und der Schuldnerin ein Passivprozess betr. Schadenersatzforderungen hängig. Die Konkursverwaltung verzichtet auf die Weiterverfolgung dieses Prozesses, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger bis zum 10. Mai 2004 schriftlich (eingeschrieben) dagegen opponiert. Falls diesem Verzicht zugestimmt wird (Stillschweigen gilt als Zustimmung) können die Gläubiger beim unterzeichneten Konkursamt bis zum 20. Mai 2004 die Abtretung zur Fortführung dieses Prozesses gemäss Art. 260 SchKG verlangen.

    Konkursamt Luzern-Land
    6011 Kriens
(00064239)
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