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Mitglied des Verwaltungsrates + Geschäftsführer Einzelunterschrift 25.08.2015

Früheres Management

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Stammdaten
Aktiengesellschaft
29.08.2014
CHF 100’000
Letzte Änderung: 06.05.2016
Löschung: 06.05.2016

Sitz

Regensdorf (ZH)

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Gütern aller Art, insbesondere mit Möbeln, Haushaltsartikeln und Konsumgütern sowie Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Des Weiteren bezweckt sie Montagearbeiten aller Art und Transporte. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im ln- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Mehr anzeigen

UID

CHE-493.722.488

CH-Nummer

CH-020.3.041.003-6

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Feldstrasse 2, 8105 Regensdorf

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

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Publikationen

Publikationen

1 - 20 von 36

SHAB06.05.2016
|
Möbella AG in Liquidation

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Möbella AG in Liquidation, in Regensdorf, CHE-493.722.488, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 4 vom 07.01.2016, Publ. 2581435). Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159 Abs. 5 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.

Tagesregister-Nr. 15712 vom 02.05.2016 / CHE-493.722.488 / 02818297

SHAB04.03.2016
|
Möbella AG in Liquidation

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Möbella AG in Liquidation
    Adresse:
    Feldstrasse 2
    8105 Regensdorf
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 100630
  3. Gläubiger: Ringier AG
    4800 Zofingen
  4. Forderung:
    CHF 53'832.80 nebst 5,00% Zinsen seit 04.02.2015
    Zusätzliche Kosten: CHF 103.30 Betreibungskosten

    Forderungsgrund: Rechnung Nr. 80108086 vom 30.11.2014, Rechnung Nr. 80108884 vom 15.12.2014, Rechnung Nr. 80108885 vom 15.12.2014, Rechnung Nr. 80109108 vom 31.12.2014, Rechnung Nr. 80109418 vom 31.12.2014, Rechnung Nr. 80110601 vom 15.01.2015, Rechnung Nr. 80110602 vom 15.01.2015, Rechnung Nr.80110603 vom 15.01.2015, Rechnung Nr. 80111103 vom 31.01.2015, Rechnung Nr. 80111219 vom 31.01.2015, CHF 53'832.80
  5. Bemerkung: Abzüglich diverser Teilzahlungen von insgesamt Fr. 7'000.00
Betreibungsamt Regensdorf
8105 Regensdorf

(02689595)
SHAB08.01.2016
|
Möbella AG

Grund: Konkurse
- Einstellung des Konkursverfahrens

  1. Schuldner/in:
    Möbella AG
    Adresse:
    Feldstr. 2
    8105 Regensdorf
  2. Konkurseröffnung: 24.11.2015
  3. Konkurseinstellung: 22.12.2015
  4. Frist gem. Art. 230 Abs2 SchKG: 18.01.2016
  5. Kostenvorschuss: CHF 4'500.00
  6. Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten.
  7. Bemerkung: Jeder Pfandgläubiger kann innert der gleichen Frist beim Konkursamt schriftlich die Verwertung seiner Pfänder verlangen, sofern er sich zu Übernahme des nicht gedeckten Teils der Liquidationskosten verpflichtet und daran vorläufig einen Barvorschuss leistet.
Konkursamt Höngg-Zürich
8049 Zürich

(02577335)
SHAB07.01.2016
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Möbella AG in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)

Möbella AG in Liquidation, in Regensdorf, CHE-493.722.488, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 232 vom 30.11.2015, Publ. 2508677). Das Konkursverfahren ist mit Urteil des Konkursrichters vom 22.12.2015 mangels Aktiven eingestellt worden.

Tagesregister-Nr. 155 vom 04.01.2016 / CH02030410036 / 02581435

SHAB04.12.2015
|
Möbella AG

Grund: Konkurse
- Vorläufige Konkursanzeige

  1. Schuldner/in:
    Möbella AG
    Adresse:
    Feldstr. 2
    8105 Regensdorf
  2. Konkurseröffnung: 24.11.2015
  3. Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
  4. Bemerkung: Nach der Konkurseröffnung vorgenommene Rechtshandlungen des Schuldners über zur Konkursmasse gehörende Vermögensstücke sind den Konkursgläubigern gegenüber ungültig. Zur Konkursmasse gehörende Forderungen können nicht mehr durch Zahlung an den Schuldner getilgt werden.
Konkursamt Höngg-Zürich
8049 Zürich

(02513041)
SHAB30.11.2015
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Möbella AG in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Konkurs
- Firma neu

Möbella AG, in Regensdorf, CHE-493.722.488, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 163 vom 25.08.2015, Publ. 2336429).

Firma neu:
Möbella AG in Liquidation. Mit Urteil vom 24.11.2015 hat der Konkursrichter des Bezirksgerichts Dielsdorf über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 24.11.2015, 10.00 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

Tagesregister-Nr. 41171 vom 25.11.2015 / CH02030410036 / 02508677

SHAB27.11.2015
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Möbella AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Pfändungsanzeigen und -urkunden

    Hinweis: Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG).

  1. Schuldner/in:
    Möbella AG
    Adresse:
    Feldstrasse 2
    8105 Regensdorf
  2. Gläubiger: Kanton Zürich
  3. Vertreter: Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich
    8036 Zürich
  4. Bemerkung: In Abwesenheit der Schuldnerin wurde am 19.10.2015, um 11.15 Uhr, im Beisein der Gemeindepolizei im Ladenlokal an der Feldstrasse 2, 8105 Regensdorf, gepfändet:
    1 Sofa Modena XXL weiss/schwarz, 1 Sofa Mylife rot/weiss, 1 Sofa Washington schwarz/rot, 1 Ecksofa schwarz/weiss, 1 Sessel schwarz, 1 Doppelbett 2 m x 1.6 m weiss ohne Lattenrost, 2 Matratzen je 2 m x 1.6 m, 1 Doppelbett 2 m x 1.6 m mit Lattenrost, 1 Drucker HP Officejet Pro 8500, 1 Hängelampe mit Glasperlen, 1 Hängelampe silber, 4 Nachttische schwarz/weiss, 1 Salontisch weiss/glas, 1 Sideboard weiss/glas, Schätzungswert Total Fr. 1670.00. Die Pfändungsurkunde liegt zur Einsicht und Mitnahme beim Betreibungsamt Regensdorf auf.
    Eine allfällige Beschwerde gegen diese Pfändung ist innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksgericht Dielsdorf, untere kantonale Aufsichtsbehörde, Spitalstrasse 7, 8157 Dielsdorf, einzureichen. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Betreibungsamt Regensdorf
8105 Regensdorf

(02499949)
SHAB27.11.2015
|
Möbella AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Möbella AG
    Adresse:
    Feldstrasse 2
    8105 Regensdorf
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 99166
  3. Gläubiger: Carmine Natale
    8910 Affoltern am Albis
  4. Forderung:
    CHF 1'000.00
    Zusätzliche Kosten: Zahlungsbefehlskosten Fr. 53.30

    Forderungsgrund: Rückforderung Anzahlung für nicht geliefertes Sofa
Betreibungsamt Regensdorf
8105 Regensdorf

(02499817)
SHAB27.11.2015
|
Möbella AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Möbella AG
    Adresse:
    Feldstrasse 2
    8105 Regensdorf
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 99138
  3. Gläubiger: Kundenbuchhaltung Nicht-Leben Helvetia Schweiz. Versicherungsgesellschaft
    9001 St. Gallen
  4. Forderung:
    CHF 513.35 nebst 5,00% Zinsen seit 24.09.2015CHF 25.65 CHF 50.00
    Zusätzliche Kosten: Zahlungsbefehlsosten Fr. 53.30

    Forderungsgrund: Prämie inkl. Eidg. Stempel und Mahnkosten zu Police Nr. 60/5.675.743,
    fällig am 01.07.2015
  5. Bemerkung: Fr. 513.35 zu 5% Zins seit dem 24.09.2015
    Fr. 25.65 Eidg. Stempel und Gebühren
    Fr. 50.00 Mahnkosten
Betreibungsamt Regensdorf
8105 Regensdorf

(02499809)
SHAB27.11.2015
|
Möbella AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Möbella AG
    Adresse:
    Feldstrasse 2
    8105 Regensdorf
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 99137
  3. Gläubiger: Kundenbuchhaltung Nicht-Leben Helvetia Schweiz. Versicherungsgesellschaft
    9001 St. Gallen
  4. Forderung:
    CHF 1'215.45 nebst 5,00% Zinsen seit 21.09.2015CHF 60.75 CHF 50.00
    Zusätzliche Kosten: Zahlungsbefehlskosten Fr. 73.30

    Forderungsgrund: Prämie inkl. Eidg. Stempel und Mahnkosten zu Police Nr. 060/4.000.743.990,
    fällig am 01.07.2015
  5. Bemerkung: Fr. 1215.45 zu 5% Zins seit dem 21.09.2015
    Fr. 60.75 Eidg. Stempel und Gebühren
    Fr. 50.00 Mahnkosten
Betreibungsamt Regensdorf
8105 Regensdorf

(02499803)
SHAB20.11.2015
|
Möbella AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Möbella AG
    Adresse:
    Feldstrasse 2
    8105 Regensdorf
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 98831
  3. Gläubiger: Ringier AG
    4800 Zofingen
  4. Forderung:
    CHF 53'832.80 nebst 5,00% Zinsen seit 04.02.2015
    Zusätzliche Kosten: Ausstellung Zahlungsbefehl Fr. 103.30
Betreibungsamt Regensdorf
8105 Regensdorf

(02482217)
SHAB13.11.2015
|
Möbella AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Möbella AG
    Adresse:
    Feldstrasse 2
    8105 Regensdorf
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 97408
  3. Gläubiger: Kundenbuchhaltung Nicht-Leben Helvetia Schweiz. Versicherungsgesellschaft
    9001 St. Gallen
  4. Bemerkung: Da die Gläubigerin mit Begehren vom 04.11.2015 die Fortsetzung der Betreibung Nr. 97408 für Fr. 683.35 nebst Zins zu 5% seit 25.06.2015, Fr. 34.15 Eidg. Stempel und Gebühr und Gebühren, Fr. 50.00 Mahnkosten zuzüglich Kosten Zahlungsbefehl, Konkursandrohung und der Publikation verlangt hat, erlässt unser Amt hiermit die Konkursandrohung gegen die Schuldnerin mit folgender Androhung:
    Da die Forderungen gemäss Zahlungsbefehl vom 24.08.2015 in Betreibung Nr. 97408 nicht beglichen worden sind, wird dem Schuldner hiermit der Konkurs angedroht.
    Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursandrohung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu führen (Art. 17 SchKG).
    Nach Ablauf von 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung kann der Gläubiger unter Vorlegung dieser Urkunde und des Zahlungsbefehls beim Konkursgericht das Konkursbegehren stellen. Dieses Recht erlischt 15 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Ist Rechtsvorschlag erhoben worden, so steht diese Frist zwischen der Einleitung und der Erledigung einer dadurch veranlassten gerichtlichen Verfahrens still (Art. 166 SchKG).
    Der Schuldner ist berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).
Betreibungsamt Regensdorf
8105 Regensdorf

(02466455)
SHAB13.11.2015
|
Möbella AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Möbella AG
    Adresse:
    Feldstrasse 2
    8105 Regensdorf
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 96459
  3. Gläubiger: Versicherungsgesellschaft AG Helvetia Schweizerische
    9001 St. Gallen
  4. Vertreter: Kundenbuchhaltung Nicht-Leben Helvetia Schweiz. Versicherungsgesellschaft
    9001 St. Gallen
  5. Bemerkung: Da die Gläubigerin mit Begehren vom 06.10.2015 die Fortsetzung der Betreibung Nr. 96459 für Fr. 539.70 nebst Zins zu 5% seit 30.04.2015, Fr. 27.00 Eidg. Stempel und Gebühren, Fr. 50.00 Mahnkosten zuzüglich Kosten Zahlungsbefehl, Konkursandrohung und der Publikation verlangt hat, erlässt unser Amt hiermit die Konkursandrohung gegen die Schuldnerin mit folgender Androhung:
    Da die Forderungen gemäss Zahlungsbefehl vom 26.06.2015 in Betreibung Nr. 96459 nicht beglichen worden sind, wird dem Schuldner hiermit der Konkurs angedroht.
    Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursandrohung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu führen (Art. 17 SchKG).
    Nach Ablauf von 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung kann der Gläubiger unter Vorlegung dieser Urkunde und des Zahlungsbefehls beim Konkursgericht das Konkursbegehren stellen. Dieses Recht erlischt 15 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Ist Rechtsvorschlag erhoben worden, so steht diese Frist zwischen der Einleitung und der Erledigung einer dadurch veranlassten gerichtlichen Verfahrens still (Art. 166 SchKG).
    Der Schuldner ist berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).
Betreibungsamt Regensdorf
8105 Regensdorf

(02463751)
SHAB13.11.2015
|
Möbella AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Möbella AG
    Adresse:
    Feldstrasse 2
    8105 Regensdorf
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 97772
  3. Gläubiger: Maliq Starabanja
    8623 Wetzikon
  4. Bemerkung: Da die Gläubigerin mit Begehren vom 13.10.2015 die Fortsetzung der Betreibung Nr. 97772 für Fr. 1‘000.00 zuzüglich Kosten Zahlungsbefehl, Konkursandrohung und der Publikation verlangt hat, erlässt unser Amt hiermit die Konkursandrohung gegen die Schuldnerin mit folgender Androhung:
    Da die Forderungen gemäss Zahlungsbefehl vom 15.09.2015 in Betreibung Nr. 97772 nicht beglichen worden sind, wird dem Schuldner hiermit der Konkurs angedroht.
    Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursandrohung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu führen (Art. 17 SchKG).
    Nach Ablauf von 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung kann der Gläubiger unter Vorlegung dieser Urkunde und des Zahlungsbefehls beim Konkursgericht das Konkursbegehren stellen. Dieses Recht erlischt 15 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Ist Rechtsvorschlag erhoben worden, so steht diese Frist zwischen der Einleitung und der Erledigung einer dadurch veranlassten gerichtlichen Verfahrens still (Art. 166 SchKG).
    Der Schuldner ist berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).
Betreibungsamt Regensdorf
8105 Regensdorf

(02463743)
SHAB13.11.2015
|
Möbella AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Möbella AG
    Adresse:
    Feldstrasse 2
    8105 Regensdorf
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 97770
  3. Gläubiger: Scout24 Schweiz AG
    3175 Flamatt
  4. Vertreter: Kreisbüro Ostschweiz Creditreform Egeli St. Gallen AG
    9000 St. Gallen
  5. Bemerkung: Da die Gläubigerin mit Begehren vom 16.10.2015 die Fortsetzung der Betreibung Nr. 97770 für Fr. 1‘274.40 nebst Zins zu 6% seit dem 17.05.2015, Fr. 18.90 Rechnung vom 17.04.2015, Fr. 249.00 Umtriebsspesen gemäss Art. 106 OR zuzüglich Kosten Zahlungsbefehl, Konkursandrohung und der Publikation verlangt hat, erlässt unser Amt hiermit die Konkursandrohung gegen die Schuldnerin mit folgender Androhung:
    Da die Forderungen gemäss Zahlungsbefehl vom 15.09.2015 in Betreibung Nr. 97770 nicht beglichen worden sind, wird dem Schuldner hiermit der Konkurs angedroht.
    Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursandrohung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu führen (Art. 17 SchKG).
    Nach Ablauf von 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung kann der Gläubiger unter Vorlegung dieser Urkunde und des Zahlungsbefehls beim Konkursgericht das Konkursbegehren stellen. Dieses Recht erlischt 15 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Ist Rechtsvorschlag erhoben worden, so steht diese Frist zwischen der Einleitung und der Erledigung einer dadurch veranlassten gerichtlichen Verfahrens still (Art. 166 SchKG).
    Der Schuldner ist berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).
Betreibungsamt Regensdorf
8105 Regensdorf

(02463735)
SHAB13.11.2015
|
Möbella AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Möbella AG
    Adresse:
    Feldstrasse 2
    8105 Regensdorf
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 97895
  3. Gläubiger: NOVA-Geschenke AG in Liquidation
    3627 Heimberg
  4. Vertreter: Berner Kantonalbank
    3001 Bern
  5. Bemerkung: Da die Gläubigerin mit Begehren vom 16.10.2015 die Fortsetzung der Betreibung Nr. 97895 für Fr. 1‘298.95 nebst Zins zu 5% seit dem 23.10.2014, Fr. 10.00 Mahnspesen, Fr. 100.00 Betreibungsspesen zuzüglich Kosten Zahlungsbefehl, Konkursandrohung und der Publikation verlangt hat, erlässt unser Amt hiermit die Konkursandrohung gegen die Schuldnerin mit folgender Androhung:
    Da die Forderungen gemäss Zahlungsbefehl vom 23.09.2015 in Betreibung Nr. 97895 nicht beglichen worden sind, wird dem Schuldner hiermit der Konkurs angedroht.
    Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursandrohung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu führen (Art. 17 SchKG).
    Nach Ablauf von 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung kann der Gläubiger unter Vorlegung dieser Urkunde und des Zahlungsbefehls beim Konkursgericht das Konkursbegehren stellen. Dieses Recht erlischt 15 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Ist Rechtsvorschlag erhoben worden, so steht diese Frist zwischen der Einleitung und der Erledigung einer dadurch veranlassten gerichtlichen Verfahrens still (Art. 166 SchKG).
    Der Schuldner ist berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).
Betreibungsamt Regensdorf
8105 Regensdorf

(02463643)
SHAB13.11.2015
|
Möbella AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Möbella AG
    Adresse:
    Feldstrasse 2
    8105 Regensdorf
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 98669
  3. Gläubiger: Esther Weilenmann
    8630 Rüti ZH
  4. Forderung:
    CHF 5'700.00 nebst 5,00% Zinsen seit 13.12.2014
    Zusätzliche Kosten: Zahlungsbefehlskosten Fr. 73.30

    Forderungsgrund: Bestellung vom 13.12.2014
    nicht erfolgte Lieferung
Betreibungsamt Regensdorf
8105 Regensdorf

(02471467)
SHAB06.11.2015
|
Möbella AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Möbella AG
    Adresse:
    Feldstrasse 2
    8105 Regensdorf
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 97952
  3. Gläubiger: Daniel Andrist
    7482 Bergün
  4. Forderung:
    CHF 1'349.00 nebst 5,00% Zinsen seit 23.09.2015
    Zusätzliche Kosten: Fr. 73.30 Ausstellung des Zahlungsbefehls, Fr. 15.00 Zustellversuch

    Forderungsgrund: Rechnung: 140184/23.10.2015
    Warenlieferung
Betreibungsamt Regensdorf
8105 Regensdorf

(02463629)
SHAB06.11.2015
|
Möbella AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Möbella AG
    Adresse:
    Feldstrasse 2
    8105 Regensdorf
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 98007
  3. Gläubiger: SVA Sozialversicherungsanstalt des Kantons
    8087 Zürich
  4. Forderung:
    CHF 3'905.35 nebst 5,00% Zinsen seit 30.09.2015CHF 48.25 CHF 20.00
    Zusätzliche Kosten: Fr. 73.30 Ausstellung des Zahlungsbefehls, Fr. 15.00 Zustellversuch

    Forderungsgrund: Forderung verzinst, Rg-Nr. 001-NJ6.933/2015/0003 vom 08.06.2015.
    Fr. 3905.35 Hauptforderung zu 5% Zins seit 30.09.2015
    Fr. 48.25 Verzugszins bis 29.09.2015
    Fr. 20.00 Mahngebühr vom 17.08.2015
Betreibungsamt Regensdorf
8105 Regensdorf

(02463613)
SHAB06.11.2015
|
Möbella AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Möbella AG
    Adresse:
    Feldstrasse 2
    8105 Regensdorf
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 98015
  3. Gläubiger: Bruno Röllin AG
    8105 Regensdorf
  4. Forderung:
    CHF 740.10 nebst 5,00% Zinsen seit 09.07.2015
    Zusätzliche Kosten: Fr. 53.30 Ausstellung des Zahlungsbefehls, Fr. 15.00 Zustellversuch

    Forderungsgrund: diverse Materialanlieferungen zur Entsorgung:
    Rg. 343539, CHF 70.00 / Rg. 343643, CHF 87.35 / Rg. 343758, CHF 438.90 /
    Rg. 343862, CHF 87.80 / Rg. 344019, CHF 56.05
Betreibungsamt Regensdorf
8105 Regensdorf

(02463605)
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