Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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1 Firma anzeigen | Gesellschafter und Geschäftsführer | Einzelunterschrift | 16.09.2014 |
Sitz |
Beinwil am See (AG) |
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Zweck |
Forschung im Bereich Multimedia, Verwaltung und Verkauf von daraus entstehenden Patenten und Lizenzen sowie Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke, Urheberrechte, Patente und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.
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UID |
CHE-437.336.123 |
CH-Nummer |
CH-400.4.038.734-3 |
Handelsregisteramt |
Kanton Aargau |
Handelsregisterauszug |
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0 Firma mit gleichem Domizil: Neubühlstrasse 9, 5712 Beinwil am See
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Löschung MultiMedia-Vision D&I GmbH in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung
MultiMedia-Vision D&I GmbH in Liquidation, in Beinwil am See, CHE-437.336.123, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 9 vom 15.01.2020, Publ. 1004805559). Nachdem gegen die Löschung kein begründeter Einspruch erhoben wurde, wird die Gesellschaft in Anwendung von Art. 159 Abs. 5 HRegV von Amtes wegen gelöscht.
SHAB: 76 vom 21.04.2020
Tagesregister: 4182 vom 16.04.2020
Meldungsnummer: HR03-1004874527
Kantone: AG
Mutation MultiMedia-Vision D&I GmbH in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Aufhebung des Konkurses
MultiMedia-Vision D&I GmbH in Liquidation, in Beinwil am See, CHE-437.336.123, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 189 vom 01.10.2019, Publ. 1004727539). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Kulm vom 09.01.2020 mangels Aktiven eingestellt.
SHAB: 9 vom 15.01.2020
Tagesregister: 352 vom 10.01.2020
Meldungsnummer: HR02-1004805559
Kantone: AG
Mutation MultiMedia-Vision D&I GmbH in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Liquidations-Eröffnung nach OR 731b
MultiMedia-Vision D&I GmbH, in Beinwil am See, CHE-437.336.123, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 31 vom 14.02.2019, Publ. 1004566676).
Firma neu:
MultiMedia-Vision D&I GmbH in Liquidation. Mit Verfügung des Handelsgerichts vom 19.07.2019 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 19.07.2019, 16.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
SHAB: 189 vom 01.10.2019
Tagesregister: 10411 vom 26.09.2019
Meldungsnummer: HR02-1004727539
Kantone: AG
Entscheid vom 19. Juli 2019
Besetzung
Oberrichter Dubs, Präsident
Gerichtsschreiberin Schmutz
Gesuchsteller
Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau
Gesuchsgegnerin
MultiMedia-Vision D&I GmbH, Neubühlstrasse 9, 5712 Beinwil am See
Gegenstand
Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 819 i.V.m. Art. 731b OR)
rtreten ist, keine Entschädigung zugesprochen. Nur in begründeten Fällen wie bei komplizierten Streitsachen, grossem Arbeitsaufwand oder Erwerbsausfall eines Selbstständigerwerbenden ist eine Umtriebsentschädigung angezeigt (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO).[4] Da es sich weder um eine komplizierte noch aufwändige Streitsache handelt, ist dem Handelsregisteramt als gesetzlicher Vertreter des Kantons Aargau keine Umtriebsentschädigung zuzusprechen.
Der Präsident erkennt:
1.
Die Gesuchsgegnerin wird mit Wirkung ab
Freitag, 19. Juli 2019, 16:00 Uhr
aufgelöst.
2.
Es wird die Liquidation der Gesuchsgegnerin nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
3.
Das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Oberentfelden, wird nach Rechtskraft dieses Entscheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen.
4.
Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Auflösung der Gesuchsgegnerin erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides.
5.
Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Gesuchsgegnerin auferlegt.
6.
Es werden keine Parteikosten zugesprochen.
Zustellung an:
den Gesuchsteller
die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB)
Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG):
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden.
Aarau, 19. Juli 2019
Handelsgericht des Kantons Aargau, 1. Kammer
Verfügung vom 23. Mai 2019
Gesuchsteller
Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau
Gesuchsgegnerin
MultiMedia-Vision D&I GmbH, Neubühlstrasse 9, 5712 Beinwil am See
Der Präsident verfügt:
1.
Der Gesuchsgegnerin wird eine letzte, nicht erstreckbare Frist von 10 Tagen zur Erstattung einer schriftlichen Antwort angesetzt. Damit wird die Androhung verbunden, dass das Gericht bei erneuter Säumnis einen Endentscheid fällt (Art. 219 ZPO i.V.m. Art. 223 Abs. 2 ZPO).
2.
Es gilt kein Stillstand der Fristen (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
3.
Bleibt die Gesuchsgegnerin säumig und liegt ein Mangel in der Organisation der Gesellschaft vor, so ordnet das Gericht die Auflösung der Gesuchsgegnerin und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs an (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR).
Zustellung an:
die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB)
Handelsgericht des Kantons Aargau, 1. Kammer
Aarau, 28. Juni 2019
Verfügung vom 23. Mai 2019
Gesuchsteller
Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau
Gesuchsgegnerin
MultiMedia-Vision D&I GmbH, Neubühlstrasse 9, 5712 Beinwil am See
Gegenstand
Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 819 i.V.m. Art 731b OR)
Der Präsident zieht in Erwägung:
1.
Mit Gesuch vom 29. April 2019 stellte das Handelsregisteramt das Begehren, aufgrund von Mängeln in der gesetzlich vorgeschriebenen Organisation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen im Sinne von Art. 731b OR zu ergreifen.
Zur Begründung wurde ausgeführt, es bestehe ein Mangel in der Organisation der Gesuchsgegnerin, da sie über keinen Vertreter mit Wohnsitz in der Schweiz verfüge.
2.
[…]
3.
Die Verfügung vom 3. Mai 2019, mit welcher der Eingang des Gesuchs bestätigt wurde, konnte der Gesuchsgegnerin an der im Register eingetragenen Domiziladresse nicht zugestellt werden. Die Zustellung ist daher auf dem Weg der öffentlichen Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vorzunehmen (Art. 141 ZPO).
4.
[…]
5.
Das Gesuch erscheint nicht offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegrün¬det. Dem Gericht erscheint die Durchführung eines schriftlichen Behauptungsverfahrens angezeigt. Der Gesuchsgegnerin ist daher Frist zur Erstattung einer schriftlichen Antwort anzusetzen (Art. 253 ZPO).
Der Präsident verfügt:
1.
Der Eingang des Gesuchs vom 29. April 2019 betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft wird den Parteien bestätigt.
2.
Der Gesuchsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen zur Erstattung einer schriftlichen Antwort angesetzt.
3.
Es gilt kein Stillstand der Fristen (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO).
Zustellung an:
- die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB)
Aarau, 23. Mai 2019
Handelsgericht des Kantons Aargau, 1. Kammer
Mutation MultiMedia-Vision D&I GmbH
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
MultiMedia-Vision D&I GmbH, in Beinwil am See, CHE-437.336.123, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 178 vom 16.09.2014, S.0, Publ. 1716747).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Wolf, Roland, von Lotzwil, unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: in Beinwil am See].
SHAB: 31 vom 14.02.2019
Tagesregister: 1806 vom 11.02.2019
Meldungsnummer: HR02-1004566676
Kantone: AG
Grund: Handelsregister (Neueintragungen)
MultiMedia-Vision D&I GmbH, in Beinwil am See, CHE-437.336.123, Neubühlstrasse 9, 5712 Beinwil am See, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).
Statutendatum:
01.09.2014.
Zweck:
Forschung im Bereich Multimedia, Verwaltung und Verkauf von daraus entstehenden Patenten und Lizenzen sowie Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke, Urheberrechte, Patente und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.
Stammkapital:
CHF 20'000.00. Das Stammkapital ist bei der Gründung vollständig liberiert worden. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.
Publikationsorgan:
SHAB. Die Mitteilungen an die Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per E-Mail.
Vinkulierung:
Vom Gesetz abweichende Modalitäten für die Abtretung von Stammanteilen gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Gemäss Erklärung aller Gründer vom 01.09.2014 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.
Eingetragene Personen:
Wolf, Roland, von Lotzwil, in Beinwil am See, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.
Tagesregister-Nr. 9043 vom 11.09.2014 / CH40040387343 / 01716747
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